Als Erstes die Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6925. Wer diesem seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Nein. Dann ist dieser Änderungsantrag der FDP-Fraktion abgelehnt.
Nun stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6926 ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDPFraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich stelle fest, auch dieser Änderungsantrag ist abgelehnt worden.
Wir stimmen nun direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/6071 nach zweiter Beratung ab. Die Beschlussempfehlung, das hatte vorhin der Berichterstatter mitgeteilt, empfiehlt die Annahme. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen worden.
Das bitte ich nun in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, der möge sich jetzt vom Platz erheben. Das sind die Mitglieder aus den Fraktionen SPD und CDU. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Mitglieder aus der Fraktion DIE LINKE. Und ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das
sind die Mitglieder aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich stelle fest, auch hier ist das Ergebnis: Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit angenommen worden.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/6719 ZWEITE BERATUNG
Wir sind in zweiter Beratung, deswegen gibt es keine Möglichkeit der Begründung und ich eröffne die Aussprache und rufe als Erstes für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Tasch auf.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP hat im Oktober-Plenum einen Antrag in der Drucksache 5/6719, ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes, hier eingebracht. Wir haben darüber debattiert. Die CDU-Fraktion hat umfänglich begründet, warum wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Wir haben es auch nicht an den Ausschuss überwiesen. In den letzten vier Wochen sind uns keine neuen Erkenntnisse gekommen, deshalb bleiben wir bei unserem Nein und die Begründung kann jeder noch einmal nachlesen. Die muss ich Ihnen heute nicht noch einmal mitteilen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir behandeln heute in zweiter Beratung das erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes - ein Thema mit Variationen. Wir hatten es bereits 2011 auf der Tagesordnung und ich bedaure nach wie vor, dass es nicht zur Ausschussberatung überwiesen wurde, denn dann hätte man sich mit den Modalitäten, die auch hier angesprochen sind, zur Abstufung von Straßen und ihre Überlassung oder Übergabe an die Kommunen genauer beschäftigen können, als das hier im Plenum möglich ist. Das Umstufungskonzept der Landesregierung wird ja verstärkt und planmäßig seit 2000/2001 verfolgt. Es ist unbestritten, dass sich im Laufe der letzten Jahre durch den Bau von Autobahnen, Ortsumgehungen oder aufgrund de
mografischer Entwicklungslinien die Verkehrsbedeutung vieler Straßen geändert hat, aber die erfolgte häppchenweise Rückstufung hat natürlich auch Folgen. Die eine davon wird versucht, hier im Gesetz näher zu beleuchten, und zwar in der Begründung: Die zusätzliche Belastung der Kommunen. Es stimmt eben nicht, dass der Kommunale Finanzausgleich das auffängt, so wie es der Minister in einer der letzten Beratungen gesagt hat. Die Straßen werden seit 2011 nicht mehr saniert, sondern, wie es so schön heißt, in einem ordnungsgemäß gewarteten Zustand übergeben. Das heißt im äußersten Fall nach der Definition, verkehrssicher. Aber jeder weiß, wie groß der Unterschied zwischen einer ordnungsgemäßen Unterhaltung und einer Sanierung von Straßen ist und nicht umsonst, das ist auch allen bekannt, ist der Sanierungsstau gerade bei kommunalen Straßen sehr, sehr hoch und wird auch immer wieder durch die kommunalen Vertreter beklagt.
Deshalb hat die Landesregierung auch in einer Verwaltungsvereinbarung die Möglichkeit zum Zugreifen auf 90 Prozent Fördermittel mit eingeräumt. Ihr ist also bewusst, dass Landesstraßen auch in problematischem Zustand übergeben werden und eine größere Belastung für die Kommunen nach sich ziehen. Die zwei Vorschläge, die hier von der FDP unterbreitet werden, einmal, das Einverständnis der handelnden Personen zu erreichen und zum Zweiten, dass der bisherige Träger der Baulast dafür einzustehen hat, dass die Straße ordentlich übergeben wird, die sind natürlich schwierig und sie lösen das Problem letztendlich nach unserer Kenntnis nicht so, dass die Kommunen dadurch in eine Situation versetzt werden, wo sie dann nicht größere Lasten noch im Nachgang zu tragen haben. Deswegen hätten wir uns gewünscht, dass man an dieser Stelle doch noch eine weitere Diskussion im Ausschuss führt. Es ist für uns etwas unkonkret formuliert und jeder weiß, dass nach der Übergabe natürlich alles Mögliche an Verantwortung, wie beispielsweise Schnee beräumen, Unterhalt der Straßen usw., den Kommunen obliegt. Ich könnte, wenn ich mich hier umsehe, nicht …
Wie bitte? Ja, ganz richtig. Aber da ist die Landesregierung noch hauptsächlich für die Unterhaltung in Verantwortung, während dann die Kommunen dazu herangezogen werden.
Ich will nur eins sagen, ich kenne jetzt nicht unbedingt ein Beispiel, wo eine Kommune freudig zugestimmt hätte, dass sie eine Straße übereignet bekommt.
(Zwischenruf Carius, Minister für Bau, Lan- desentwicklung und Verkehr: Doch, doch, da gab es ganz viele.)
Wenn der Minister dazu noch einige Ausführungen machen kann, dann wäre das sehr schön. Ich würde mich über diese konkreten Beispiele freuen. Ich möchte aber noch einen Punkt ansprechen, der in den letzten Diskussionen nicht unbedingt eine Rolle gespielt hat, und zwar die logische Folge der entstehenden Vielfalt durch Umstufung bzw. die Baulastträgervielfalt heißt natürlich auch ein Flickenteppich der Verantwortlichkeiten bei dem Unterhalt von Straßen, bei ihrer Sanierung bzw. bei ihrer Beräumung und bei den Aufgaben, die dann Kommunen auf ihren Abschnitten, das Land auf seinen Abschnitten oder der Bund auf seinen Abschnitten zu vollziehen hat. Das ist nicht unbedingt eine Situation, die dazu beiträgt, dass man insgesamt den Sanierungsstau im Land beseitigt. Wir werden, wenn es heute direkt abgestimmt wird, nicht zustimmen, aber wir hätten uns, wie gesagt, ich möchte es noch einmal wiederholen, gefreut, wenn man solche Gesetze in dem Ausschuss fachlich diskutiert, dann würden wir uns ersparen, dass wir uns im Plenum einfach nur ein paar Worte hin und her werfen und uns nicht mit den inhaltlichen Problemen befassen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will es auch nicht allzu lang machen, zumal wir hier über das Thema Abstufung von Landesstraßen schon öfter diskutiert haben. Ich hatte es im letzten Plenum schon gesagt, der Gesetzentwurf der FDPFraktion ist eine Neuauflage eines bereits älteren Gesetzentwurfs und insofern stimmt es nicht, Frau Dr. Lukin, dass wir uns hier nur ein paar dürre Worte zuwerfen. Den haben wir damals sehr intensiv im Plenum diskutiert. Und wir haben das Thema Abstufung von Landesstraßen auch
sehr intensiv im Ausschuss diskutiert. Herr Bergner, ich verstehe die Logik in Ihrer Fraktion nicht so ganz. Vorhin zur Landeshaushaltsordnung, zu dem Tagesordnungspunkt, haben Sie bemängelt, welche Schuldenlast wir nachfolgenden Generationen aufbürden.
Im gleichen Atemzug haben Sie jetzt aber wieder einen Gesetzentwurf eingebracht, der letztendlich dazu führen würde, dass noch mehr Schulden aufgenommen werden müssten.
Klar ist, keine Kommune freut sich, wenn sie eine Straße bekommt, wahrscheinlich auch nicht über eine sanierte Straße, denn auch die kostet irgendwann Unterhalt. Wir haben doch letztendlich nur zwei Möglichkeiten. Wenn wir die Straßen alle im sanierten Zustand an die Kommunen geben wollen, dann ist die eine Möglichkeit, wir stellen mehr Geld dafür im Landeshaushalt ein oder die andere Möglichkeit ist, es geht zulasten der anderen Landesstraßen. Das wäre dann erst recht nicht sachgerecht, dass wir Straßen, die eigentlich eine untergeordnete Bedeutung haben, deswegen werden sie auf die Kommunen übertragen, hier bestens sanieren und dann übertragen und die Straßen, auf denen mehr Verkehr ist mit einer übergeordneten Bedeutung, dann nicht ordentlich saniert werden können. Aus diesem Grund
- die Kommunen werden aus ganz anderen Gründen ausgeblutet. Da müssten wir hier über andere Dinge reden. Ich sage nur auch Gebietsreform, aber da wollen Sie ja auch nicht mitreden, Herr Bergner.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Carius hat das bei der Debatte im letzten Plenum eigentlich sehr schön auf den Punkt gebracht. Eigentlich geht es der FDP hier um ein Verteilungsproblem, ohne dass sie das genau benennt. Herr Carius hat auch noch mal ausgeführt, ich glaube, zum mindestens fünften Mal, dass es für die Umstufung eine klare gesetzliche Grundlage gibt und die Landesregierung sehr lange Straßen saniert
hat, was sie gar nicht hätte tun müssen. Nämlich der Umstufungszeitraum umfasst viele Jahre und ist sehr gestreckt worden. Die FDP lässt es zum wiederholten Male an haushaltspolitischer Klarheit und Wahrheit vermissen.
Liebe FDP-Fraktion, das zieht sich bei Ihnen beim Thema Straßen aber so was von durch, wie ein roter Faden.
Ich verweise nur einmal auf die Pressemitteilung des Kollegen Untermann zum Bundesverkehrswegeplan. Dort schreibt er - Herr Carius hat bzw. die Landesregierung will 90 Projekte anmelden mit einem Volumen von über 2 Mrd. € -, dass die alle sinnvoll sind und alle gebaut werden müssen, aber die Bürgerinnen darf es nicht mehr kosten. Ich frage mich dann, welches Geld Sie meinen, was dafür dann ausgegeben werden sollte, Herr Untermann.
Sie haben recht, liebe FDP, wenn Sie sagen, der Begriff „ordnungsgemäße Unterhaltung“ lässt Spielraum. Die ganze Problematik der Umstufung ist ein Prozess, der mit Stolpereien behaftet ist. Die Beschwerden oder auch die Klage zeigen es, auch wenn es ein geringer Umfang ist angesichts der über tausend Kilometer, um die es insgesamt geht, sind Grund genug dafür, sich das im Ausschuss mal anzuschauen.
Letztendlich, glaube ich, wäre die Koalition gut beraten, genau das zu tun, denn am Ende würden Sie Folgendes erreichen: Ich glaube, die Akzeptanz für dieses Gesetz würde steigen. Diese Chance vertun Sie. Frau Doht hat auch letztes Mal ausgeführt, warum wir nicht genügend Zeit haben, weil wir andere gewichtige Vorhaben im Ausschuss behandeln, unter anderem die Bauordnung haben Sie erwähnt. Nun, dazu kann ich sagen, dass uns die Bauordnung in den letzten Monaten sehr wenig beschäftigt hat im Ausschuss. Von daher ist es, glaube ich, kein Argument. Wir hätten die Zeit gehabt.
Insofern noch mal von unserer Seite die Überweisung, wir beantragen es einfach noch mal, an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Vielen Dank.