Protokoll der Sitzung vom 21.11.2013

Damit ist der Tagesordnungspunkt 30 geschlossen. Auch alle Wahlen sind damit beendet und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 6

Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6857 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Das Wort hat Frau Abgeordnete Leukefeld.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in einem einzigen Punkt. Ich will kurz erklären, damit man es vielleicht auch draußen versteht, um was es geht. Es gab mit der Neuordnung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes eine Übergangsbestimmung in § 36, die zum 31. Dezember 2013, also Ende des Jahres, ausläuft. Dort ging es in der Regelung um eine veränderte finanzielle Ausstattung hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselmasse für zwei Städte, und zwar für die zwei kreisfreien Städte Eisenach und Suhl. Warum war das so? Hintergrund und Ursache für diese Ausnahmeregelungen sind die strukturellen Defizite und die Einwohnerzahlen beider Städte, die deutlich unter 50.000 liegen. Ich darf daran erinnern, die Stadt Suhl hat in den letzten zwei Jahrzehnten 20.000 Einwohner verloren. Beide Städte haben ja als Zentren auch eine wichtige Umlandfunktion, wo es also viele Einrichtungen gibt, die nicht nur für die Städte mit einer geringeren Einwohnerzahl, sondern auch für das Umland bürgen. Diese strukturellen Nachteile sind also per 31. Dezember 2013 nicht beendet und es ist auch schwierig, die Umstellung und den Abbau dieser strukturellen Nachteile kurzfristig zu sichern. Deshalb unser Antrag, mit diesem Gesetzentwurf schlicht und ergreifend die Verlängerung dieser Regelung nach § 36 - Abweichender Hauptansatz - im Abschnitt „Übergangsbestimmungen“ für das Jahr 2014 fortzuschreiben. Ich darf dazu sagen, dass die angestrebten Veränderungen keine Auswirkungen auf das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs haben. Es erfolgt eine andere Verteilung innerhalb des Systems. Es hätte aber die Konsequenz, dass für beide Städte etwa anderthalb Millionen zusätzlich zur Verfügung stehen würden, um diese strukturellen Defizite und die damit entstehenden Kosten auszugleichen. Ich will sagen, allein für die Stadt Suhl bedeutet das Auslaufen dieser Regelung 2,16 Mio. € weniger. Und in der Debatte um den Haushalt kann man sagen, dass wir - ich komme ja aus Suhl - alleine seit 2011 7,5 Mio. € weniger Zuweisungen haben. Selbst wenn wir alles einsparen würden und alle freiwilligen Aufgaben nicht mehr finanzieren würden, könnte das Defizit nicht ausgeglichen werden. Deshalb haben wir diesen Gesetz

(Abg. Meyer)

entwurf eingebracht und bitten um eine konstruktive Diskussion dazu, weil es, wie gesagt, nicht ans Eingemachte geht, sondern es durchaus eine Möglichkeit wäre, auch perspektivisch mit einer Neuordnung in Richtung Funktional-, Verwaltungs- und möglicherweise Gebietsreform in Zukunft Regelungen zu schaffen, die beide Städte auf eine sichere finanzielle Grundlage stellen, die Leistungsfähigkeit beider Städte erhalten, auch ihre Zentrumsund Umlandfunktion. Deshalb, meine Damen und Herren, liegt es eben auch im Interesse des Landes und der Städte und seiner Bürgerinnen und Bürger, dass es hier Regelungen gibt. Ich bedanke mich.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Leukefeld. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Es liegt mir von jeder Fraktion eine Redemeldung vor. Das Wort hat der Abgeordnete Bergner für die Fraktion der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion DIE LINKE hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes eingebracht. Änderungen, das möchte ich gleich zu Beginn feststellen, sind notwendig. Das von CDU und SPD verabschiedete Finanzausgleichsgesetz muss neu gestaltet werden. Diesem Ziel kommt der Gesetzentwurf der Linken nicht nach.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linken, Sie greifen ein Problem im Finanzausgleich heraus, das dann aber auch nur zwei Kommunen besserstellt. Ihr Vorschlag trägt auch nicht zu einer dauerhaften Lösung bei,

(Beifall FDP)

sondern es führt nur zu einer Verlängerung des Problems. Das Finanzausgleichsgesetz sieht in § 36 für die kreisfreien Städte Eisenach und Suhl einen abweichenden Hauptansatz vor. Danach bekommen die beiden Städte einen höheren Ansatz, als ihnen nach der Einwohnerzahl zustehen würde. Diese Regelung sollte nur für das Jahr 2013 gelten. Nach Vorstellung der Linken sollen nun auch 2014 die Ausnahmen im FAG weitergeführt werden. Was die Linke nicht sagt, dass ihre Regelung zulasten der anderen Kommunen geht, denn die Gesamtfinanzmasse lassen Sie unverändert, meine Damen und Herren. Das zeigt, dass es wenig Sinn macht, Einzelregelungen im FAG herauszugreifen und zu ändern. Wir müssen das Finanzausgleichsgesetz nach unserer Auffassung durch eine große Revision auf den Prüfstand stellen. Die Kommunalfinanzen sind insgesamt in einer Schieflage und die Landesregierung ist aus unserer Sicht gefordert, kritisch zu hinterfragen, ob der Kommunale Finanz

ausgleich auskömmlich finanziert ist und dort habe ich, höflich ausgedrückt, große Zweifel.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die FDP-Fraktion plädiert für eine Überprüfung des Finanzausgleichsgesetzes. Wir wollen und müssen den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung sicherstellen, damit sie ihre Aufgaben auch erledigen können.

(Beifall FDP)

Deshalb unterstützen wir eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Hey. Es gibt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Mit Bedauern stelle ich wieder fest, die Landesregierung ist nicht vertreten bei unserer Debatte, ich gehe trotzdem davon aus, dass sie das interessiert, deshalb bitte ich um Abstimmung des Antrags auf Herbeirufung der Landesregierung.

Meine Damen und Herren, wer sich dem anschließt, dass ein Vertreter der Regierung herbeigerufen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, wie ich sehe. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Es ist jetzt kurz nach halb fünf, ich unterbreche bis 16.40 Uhr, also 9 Minuten, und bitte jemanden von der Landesregierung, hier zu erscheinen.

Meine Damen und Herren, die Unterbrechung ist beendet, ich eröffne die Sitzung wieder. Wir waren beim Tagesordnungspunkt 6 und ich hatte gerade vor, Herrn Abgeordneten Hey aufzurufen. Das würde ich jetzt tun. Herr Abgeordneter Hey.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank, mal wieder der Kommunale Finanzausgleich. Die Fraktion DIE LINKE, in persona Frau Leukefeld, weist in ihrem Gesetzentwurf und bei der Einbringung darauf hin, dass es im Thüringer Finanzausgleichsgesetz eine Sonderregelung gibt. Sie haben recht, am 31.12.2013 läuft eine Übergangsregel aus, die Sie hier schon mit erläutert haben. Das ist der § 36, der für zwei Kommunen - auch das haben Sie dargelegt - relativ

(Abg. Leukefeld)

große Bedeutung hat. Das ist Eisenach und das ist Suhl, zwei kreisfreie Städte, und tatsächlich endet die Regelung zur gesonderten Verteilung der Schlüsselmasse am Silvestertag.

Nun gestatten Sie mir die grundsätzliche Bemerkung, die ich, Frau Leukefeld, nicht nur an Sie und Ihre Fraktion im Allgemeinen, sondern an Herrn Kuschel im Besonderen richte, denn ich habe mit scharfem Auge festgestellt, als der Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, hat er sich das Sakko angezogen. Das ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass er dann auch gleich hier vorn am Rednerpult stehen wird. Gestatten Sie mir also, Herr Kuschel, die Frage, weil ich auch davon ausgehe, dass Sie federführend für diesen Gesetzentwurf sind: Wann ist Ihnen das aufgefallen, dass das am Silvestertag ausläuft? Er guckt ganz überrascht. Ich will Ihnen auch gleich sagen, warum ich das frage. Ihr Gesetzentwurf ist, wenn ich darauf schaue, vom 08.11.2013. Kennen Sie das, Herr Kuschel, dieses kleine blaue Heftchen? Das gibt es auch in Groß für die Wand, das ist der Jahreskalender des Thüringer Landtags mit all seinen Sitzungsterminen. Und nun mal Hand aufs Herz: Wenn Sie am 08.11. einen Gesetzentwurf in den normalen Geschäftsgang dieses Parlaments geben, dann ist klar, dass er höchstwahrscheinlich in der Parlamentssitzung 20./21./22. November aufgerufen wird, heute haben wir den 21. November, das hat also noch geklappt. Sie wollen das Thüringer Finanzausgleichsgesetz ändern und wissen, wenn wir das tun, müssen wir in der Regel eine Anhörung machen. Da werden die kommunalen Spitzenverbände angehört. Es ist guter Brauch, denen eine gewisse Zeit zu geben; wir haben uns immer auf vier Wochen geeinigt.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: So wie Sie im Haushaltsverfahren.)

Die erreichen wir nicht einmal zur nächsten Plenarsitzung und die ist im Dezember. Das würde bedeuten, dass - egal ob dieser Antrag in seiner substanziellen Regelung sinnhaft ist oder nicht - wir allein zeitlich überhaupt nicht mehr herankommen, das Thüringer Finanzausgleichsgesetz rechtzeitig zu ändern.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wir beantragen zweite Beratung.)

Herr Abgeordneter Hey, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.

Wenn Herr Kuschel sich noch gedulden möge, würde ich das gerne am Ende meiner Rede vollziehen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Weil er sonst vergisst, wie er ar- gumentieren soll.)

Am Ende, Herr Abgeordneter Kuschel. Vielen Dank.

Nein, ich vergesse das nicht, ich habe da so einen kleinen Sprechzettel dabei und die Argumentation ist auch, Frau Scheringer-Wright, ganz einfach, wenn Sie sich, wie gesagt, dieses kleine Heftchen nehmen und sehen, das kommt - selbst wenn wir uns heute auf eine Sondersitzung Innenausschuss und Verkürzung usw. einigen würden - alles eigentlich nicht so richtig hin. Im Übrigen, wenn Sie das gewollt hätten, hätten Sie doch den ganzen Antrag auch schon im Spätsommer hier einbringen können. Es ist also schon ein bisschen fraglich, wann Ihnen aufgefallen ist, dass so eine Sonderregelung ausläuft. Aber kommen wir doch einfach einmal zur Sache.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Jetzt sagen Sie doch mal, was Sie wollen!)

Wir haben im für 2013 beschlossenen Finanzausgleichsgesetz und natürlich auch im Kommunalen Finanzausgleich eine Übergangsregelung eingebaut, die ausdrücklich eine Sonderregelung darstellen soll. Weil wir wissen, dass diese beiden Kommunen ein Strukturproblem haben, war diese Sonderregelung ja bislang auch im Thüringer FAG verankert. Ich weiß jetzt aber auch nicht, ob nicht schon 50 Prozent Ihres Gesetzentwurfs, wenn ich zumindest die beiden Städte Suhl und Eisenach nehme, bereits überflüssig geworden sind, weil nach einschlägigen Medieninfos - ich habe eben auch noch einmal mit dem Kollegen Meyer darüber gesprochen - die Stadt Suhl wohl die Schulden sukzessive abbaut. Mir liegt hier eine Information des MDR vor, die ist für jeden auch abrufbar. Demnach will die Stadt aus dem Verkauf der E.ON-Anteile 36 Mio. € tilgen. Das Geld stammt also aus diesem Verkauf. Bis 2016 - so vermeldet es der MDR und ich habe keinen Zweifel, dass das nicht richtig sein könnte - soll der Schuldenberg also um zwei Drittel abgebaut werden. Es gibt da noch weitere Investitionsüberlegungen des Stadtrates, da ist die Rede von Straßensanierung usw., wie auch immer. Wenn der 31.12. vorüber ist und wir uns alle zugeprostet haben im neuen Jahr, sinken die Schlüsselzuweisungen des Landes an diese beiden Städte. Genau jetzt kommt ja dieser Ausgleichsfonds zum Tragen, den wir auch in den neu wirkenden Kommunalen Finanzausgleich mit hineingebastelt haben, weil eben nicht nur für diese Städte, sondern auch für andere Schlüsselzuweisungen hier absinken. Es kann ja sein, dass Sie sagen, für die beiden ist es

besonders dramatisch, aber wir wollen es einmal im Prinzip für den gesamten Wirkungsbereich des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes betrachten. Diese Absenkung der Schlüsselzuweisungen wird genau in diesem Ausgleichsfonds - für den wir uns übrigens als SPD-Fraktion sehr starkgemacht haben - abgefedert, und zwar nicht nur im kommenden Jahr - und das ist ja das Schöne -, sondern auch 2015 und 2016 und 2017. Das ist darin so verankert. Das heißt also, es gibt eine Art degressive Abfederung, die genau deswegen auch da mit hineingekommen ist. Aus diesen vorgenannten Gründen und all dem, was ich aufgezählt habe, einmal unabhängig von dieser ganz auffälligen Zeitabfolge - das kann Herr Kuschel aber, wie gesagt, nachher gleich noch begründen oder uns in seiner Zwischenfrage, die er gleich stellen kann, vielleicht darlegen -, unabhängig davon werden wir aus den vorgenannten Gründen eine Überweisung an die Ausschüsse ablehnen, weil wir immer gesagt haben - und ich glaube, das ist in diesem Hause unstrittig -, dass dieser Kommunale Finanzausgleich zum Schluss hin, bevor wir ihn geändert haben, mit ganz, ganz vielen Sonderregelungen und allen möglichen Dingen überfrachtet gewesen ist und sich alle hier im Plenum einig waren, der muss überschaubarer, der muss einfacher, der muss transparenter werden. Jetzt diese Sonderregelung einfach wieder einzubauen, obwohl es diesen Ausgleichsfonds gibt, das, glaube ich, trägt nicht unbedingt zur Transparenz dieses KFA bei. Jetzt bin ich am Ende meiner Rede und warte freudig erregt auf die Zwischenfrage des Herrn Kuschel.

Herr Abgeordneter Kuschel, Sie könnten jetzt die Erregung von Herrn Abgeordneten Hey irgendwie in Griff kriegen! Nein?

(Zuruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Jetzt will ich nicht mehr.)

Er möchte nicht mehr, Herr Abgeordneter Hey.

Er möchte nicht mehr. Dann danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns noch viel Freude bei der Debatte.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hey. Das Wort hat jetzt - Sie werden es nicht glauben - der Abgeordnete Kuschel für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beginne mal mit einer Bitte an das Prä

sidium. Damit der Herr Hey nicht immer in die Situation kommt, spekulieren zu müssen, was ich denn sagen könnte, müssen wir irgendwie mal klären, dass ich immer vor ihm reden kann, ich hätte nichts dagegen, damit er es nicht so schwer hat. Er muss immer so im Nebel stochern, was könnte der Kuschel denn noch sagen.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Das ist dann unangenehm. Aber ich kann nur eine Bitte äußern, der Souverän ist natürlich die Präsidentin.

Werter Herr Abgeordneter, das stimmt, Sie können nur eine Bitte äußern. Das ist hier wie beim Arzt, die Reihenfolge bestimmt in diesem Fall die Präsidentin.

Deswegen war das nur eine unverbindliche Bitte. Andererseits hat mich Herr Hey heute wieder mal überrascht. Also erst mal hat er mich nicht überrascht, denn er hat es wieder fertiggebracht, nicht zu sagen, was er oder die SPD denn inhaltlich eigentlich wollen.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Und schon gar nicht, warum.)

Während er sonst immer die Verfassung bemüht, die ihn am Denken hindert, waren es heute Formalitäten der Geschäftsordnung, Herr Hey. Aber ich habe mal in meinem Gedächtnis nachgekramt und musste gar nicht so weit zurückgehen, um darauf zu stoßen, wie kreativ die Koalition in der Lage ist, die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags anzuwenden, auch was Fristen betrifft, insbesondere natürlich dann, wenn es ihr passt.

Ich erinnere an den Juli dieses Jahres, Herr Hey, da wurde die Thüringer Kommunalordnung geändert, wirtschaftliche Betätigung im Bereich regenerative Energien. Das war ein Gesetzentwurf von CDU und SPD, weil man sich in der Landesregierung wieder nicht einigen konnte. Da hat die Koalition zu ihrem eigenen Gesetzentwurf als Tischvorlage sieben Seiten Änderungen in das Haus hier eingebracht - und da war nichts mehr mit Anhörung und anderen Fristen - und hat es durchgezogen, völlig egal, wer in seinen Rechten … Da haben Sie nicht mal darauf Wert gelegt, dass die Opposition in diesem Haus auch das Recht hat, sich vor Entscheidungen wenigstens mal mit Änderungen zu beschäftigen.

(Beifall DIE LINKE)