Protokoll der Sitzung vom 21.11.2013

So machen wir das.

Ja? Das wäre doch...

Das ist eine wunderbare Lösung. Herr Kuschel, im Anschluss.

Also, man darf dort nicht willkürlich eingreifen, weil Sie natürlich dann an verfassungsmäßige Grenzen kommen, also Willkürverbot. Insofern sehen wir nicht die Möglichkeit, das ein Jahr zu verlängern.

Aber lassen Sie mich vielleicht noch mal in Erinnerung rufen, warum es überhaupt in der alten Hauptansatzstaffel zu dieser Sonderbehandlung gekommen ist. Im alten herkömmlichen FAG, was bis 2012 gegolten hat, gab es eine Schlüsselmasse für Landkreise und eine Schlüsselmasse für kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte. Das heißt, in dieser Schlüsselmasse war eben anteilig auch die Dotierung der Kreisaufgaben der kreisfreien Städte mit drin. Um diesen zusätzlichen Finanzbedarf zu berücksichtigen, hat man gesagt, ich brauche hier einen gewissen Hebungsfaktor und eben nicht aufgrund strukturpolitischer Probleme, wie Sie das jetzt hier sagen. Aber durch das neue FAG haben sich die Schlüsselmassen verändert. Wir haben nunmehr eine separate Schlüsselmasse für die Gemeindeaufgaben - das sind ja andere, auch freiwillige Aufgaben - und eine separate für Kreisaufgaben. Es ist also überhaupt kein Raum mehr und auch keine Notwendigkeit mehr, in diesem System mit Hebungsfaktoren zu arbeiten. Das, was wir gemacht haben, dient wirklich nur der sukzessiven Anpassung an den normalen Finanzbedarf. Es geht also darum, dass wir einen Systemwechsel durchgeführt haben, wo dieser Hebungsfaktor keinen Raum mehr hätte. Es kam schon von Herrn Meyer wo haben wir ihn jetzt, hinter mir ist er -, er sagte, der Wert dieses Hebungsfaktors wäre sehr gering. Das ist auch wirklich wahr, beide Städte würden im derzeitigen FAG zusammengenommen etwa 1,6 Mio. € mehr Schlüsselmasse bekommen. Sie

würden dann aber im Garantiefonds, da sie ja reicher geworden sind, ein bisschen weniger bekommen. Der Nettoeffekt sind 900.000 €. Hier stimme ich wirklich dem einen oder anderen Vorredner zu. Die Probleme Eisenachs sind ganz anderer Art und ganz anderer Dimension und haben übrigens auch ganz andere Ursachen als die, die Sie hier anführen. Das wäre also keinesfalls eine Lösung für die Probleme.

Jetzt bin ich zum Ende gekommen und würde eine Frage beantworten.

Herr Abgeordneter Kuschel, Ihre Frage bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, Sie hatten schon den Versuch unternommen zu erläutern, mit welcher Zielrichtung es diese Übergangsregelung gab. Dass Sie noch mal auf den Punkt bringen, dabei aber nicht das wiederholen, was Sie schon vorgelesen haben, denn das kann deshalb nicht stimmen, weil im alten FAG für die kreisfreien Städte die 5 Prozent Zuschlagsregelung drin war und wir jetzt nur für zwei kreisfreie Städte die Übergangsregelung haben, nicht für alle - deshalb also noch mal die Frage: Welche Zielstellung hatte diese einjährige Übergangsfrist und ist diese Zielstellung jetzt erreicht worden?

Die Zielstellung war, dass die Auswirkungen des Wegfalls des Hebungsfaktors, also im Grunde genommen der Sonderbehandlung im Rahmen der Hauptansatzstaffel, dass dies natürlich zu Einkommensverlusten und Einnahmeverlusten führt und dieses soll nicht - Herr Kuschel, ich kann es Ihnen doch nur sagen, Sie können es zur Kenntnis nehmen, Sie können es auch lassen. Der Sinn ist, dass es eben nicht von einem Jahr auf das andere abrupt runtergehen sollte und damit die Gemeinde unnötigerweise aufgrund dieser Systemumstellung in Schwierigkeiten kommen sollte. Das ist der Grund gewesen. Der Sinn des Hebungsfaktors, da bleibe ich dabei, in der alten Staffelung war, dass hier in der eigentlichen Gemeindeschlüsselmasse Kreisaufgaben mit berücksichtigt werden sollten. Dieses ist im neuen System nicht mehr so, entspricht nicht mehr der Systematik. Schönen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe jetzt keine Redemeldung mehr. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt.

Wir stimmen zuerst ab über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer diesen

Antrag im Haushalts- und Finanzausschuss sehen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Entschuldigung. Gab es Stimmenthaltungen? Nein.

Dann entscheiden wir jetzt über die Überweisung an den Innenausschuss. Wer den Antrag dort behandeln möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt für heute.

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 7

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6858 ERSTE BERATUNG

Mir ist angezeigt worden, dass die Fraktion den Antrag auch einbringt. Das Wort hat Herr Abgeordneter Kalich.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir bringen heute in der Drucksache 5/6858 einen Gesetzentwurf ein, der eigentlich dem Handeln in Thüringen geschuldet ist, der geschuldet ist der angedrohten bzw. teilweise schon vollzogenen Zwangsvollstreckung in 11 Kommunen in Thüringen. Die kommunalen Spitzenverbände haben das Handeln massiv kritisiert und haben die große Befürchtung, dass dies zur Regel wird. Denn letztendlich ist das, was wir hier in Thüringen gemacht haben, ein Tabubruch, denn in keinem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ist es bis jetzt zu diesem Fall gekommen. Wir haben dieses Problem aufgegriffen und haben hiermit eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung in einem Gesetz formuliert. Wir wollen letztendlich eins erreichen, dass Zwangsvollstreckungen, die nicht durch die Kommunen geschuldet sind und die letztendlich Ausdruck der Finanzpolitik in unserem Land sind, dem Kommunalen Finanzausgleich - wir haben uns ja im vergangenen Tagesordnungspunkt bereits darüber verständigt - geschuldet sind, und wollen ganz einfach eine Gesetzesänderung, um die Kommunen

hier zu entlasten und das in Zukunft auszuschließen.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kalich. Ich eröffne die Aussprache. Es liegt mir von jeder Fraktion eine Wortmeldung vor. Als Erster hat Herr Abgeordneter Hey für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kalich und die Fraktion DIE LINKE haben mit diesem Gesetzentwurf ein ernstes Thema angesprochen.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Freut euch nicht zu früh.)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Nach Meinung des Antragstellers haben Gläubiger - das ist hier ganz interessant, denn Gläubiger sind hier Körperschaften des öffentlichen Rechts - nicht auf dem Weg der Zwangsvollstreckung, sondern auf dem Weg der Einigung, ihre Geldforderungen einzulösen. Deshalb, so entnehme ich diesem Gesetzentwurf, soll die Regelung zur Einleitung der Zwangsvollstreckung gegen Gemeinden bei öffentlich-rechtlichen Geldforderungen in § 69 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung ersatzlos gestrichen werden. Ich nehme an, dass der Hintergrund zu dieser Gesetzesinitiative auch die massive Kritik der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und aus der Finanzwirtschaft an der derzeitigen Politik Thüringens ist, denn diese bitten, der für die Gesamtheit der deutschen Kommunen gefahrvollen Fehlentwicklung mit geeigneten Maßnahmen entgegenzutreten.

Es gibt da ein Schreiben des Deutschen Gemeinde- und Städtebunds, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis würde ich gern auszugsweise daraus zitieren. Dort ist nämlich zu lesen, ich denke, alle Parlamentarier haben dieses Schreiben auch erhalten: „Es besteht die Gefahr, dass die über Thüringen medial verbreiteten Probleme in ihrer Summe auf den ohnehin fragilen Finanzierungsmärkten dazu führen, dass die für alle deutschen Kommunen seit Jahrzehnten bewährte und für die Steuerzahler effiziente Kommunalkreditfinanzierung infrage gestellt wird. Es kann nicht im Interesse des Gemeinwohls liegen, wenn durch vermehrte Negativschlagzeilen für Verunsicherung bei den Investoren gesorgt wird. Um die bisherigen besonders günstigen Kommunalkreditkonditionen für die deutschen Kommunen weiterhin zu sichern, darf es zu keinem Zahlungsverzug oder gar Zahlungsausfall gegenüber Kreditinstituten kommen.“ Zitatende. Wir haben be

(Vizepräsidentin Hitzing)

reits im Vorfeld zu dieser Plenardebatte darüber einen kleinen Dialog geführt, wenn auch nur über die Presse, die Fraktion DIE LINKE weiß dies. Ich habe damals schon gesagt und zu dieser Meinung stehe ich heute auch noch, eine Streichung der Regelung in der Thüringer Kommunalordnung, wie Sie sie in Ihrem Gesetzentwurf fordern, würde nicht zu einem Wegfall der Forderungen führen. Das ist unstrittig. Die sind ja nach wie vor da. Es ist also nicht so, dass man sagt, jetzt ist gestrichen, nun war es das. Nach wie vor stehen diese Forderungen ja im Raum. Auch wenn die Zwangsvollstreckung unmöglich gemacht würde, ein eintretender Zahlungsverzug oder gar ein Zahlungsausfall würde die bisherige Praxis der Kommunalkreditfinanzierung trotzdem sehr gefährden. Das haben wir auch aus diesem Anschreiben, aus dem ich eben zitieren durfte, schon vernommen. Deshalb - und vielleicht zaubert das ein wenig Zufriedenheit in manche Gesichter hier links von mir - sollten wir das Problem durchaus einmal im Ausschuss debattieren. Wir würden uns dem als Fraktion der SPD nicht verschließen und würden uns einer Überweisung an den Innenausschuss und auch den Finanzausschuss nicht verschließen. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hey. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Bergner für die FDPFraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir durften ja in den Medien schon einiges über diesen Tagesordnungspunkt lesen. Eine Überschrift lautete „Linke fordert Verbot von Zwangsvollstreckungen für Kommunen“. Der Gesetzentwurf trifft natürlich zu einer Zeit im Landtag auf, in der heiß über die finanzielle Lage der Kommunen diskutiert wird. Es sind 11 Gemeinden, denen eine Zwangsvollstreckung drohen soll, über 100 Gemeinden haben keinen ausgeglichenen Haushalt und rund 450 Gemeinden müssen auf ihre Rücklagen zurückgreifen. Das ist bestimmt keine solide und schöne Zeit für Kommunen. Und es versteht sich von selbst, dass wir das Problem ebenfalls sehr deutlich sehen, ich erinnere an die von meiner Fraktion beantragte Aktuelle Stunde im vergangenen Monat. Als ehrenamtlicher Bürgermeister, muss ich gestehen, finde ich die Idee der Linken auf den ersten Blick nicht uninteressant. Aber leider gibt es ein paar Punkte, die den Gesetzentwurf problematisch machen.

Das erste Problem besteht darin, dass die Kommunen grundsätzlich durch den § 69 ThürKO geschützt werden sollen. Die Streichung hätte zur Folge, dass eine Zulassungsverfügung durch das Lan

desverwaltungsamt nicht mehr für eine Zwangsvollstreckung benötigt würde. Eine Zwangsvollstreckung wäre somit ohne Zulassungsverfügung möglich und das bedeutet, dass ein Schutz für die Kommunen verloren geht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Was? Quatsch.)

Auch hilft uns der Gesetzentwurf für den in der Begründung genannten Fall der Zwangsvollstreckungen wegen nicht gezahlter Kreisumlage überhaupt nicht weiter. § 69 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung regelt meines Erachtens die Fälle von Zwangsvollstreckungen, bei denen die Ansprüche im ordentlichen Gerichtsweg geltend gemacht werden müssen, also vermögensrechtliche Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung oder Schadensersatzansprüche aus der Verletzung öffentlichrechtlicher Pflichten, die vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden. Die Kreisumlage stellt aber einen Verwaltungsakt dar und ist somit ein Zahlungsanspruch öffentlich-rechtlicher Natur. Eine Zwangsvollstreckung aus solchen Ansprüchen findet nach dem Thüringer Verwaltungszustellungsund Vollstreckungsgesetz statt und nicht nach der Thüringer Kommunalordnung.

Ein weiteres Problem, das bei dem vorliegenden Gesetzentwurf besteht, ist aus meiner Sicht, dass wieder nur die Symptome bekämpft werden sollen, die Ursachen aber nicht. Das halte ich für gefährlich. Wir müssen uns etwas überlegen, damit die Gemeinden nicht in diese Situation kommen, die Kreisumlage nicht mehr zahlen zu können. Gleichzeitig müssen wir uns überlegen, wie die Kreisumlagen nicht weiter steigen. Dass die Kreise aus ihrer Finanznot immer weiter an der Schraube der Kreisumlage drehen, ist aus der Sicht der Kreise verständlich und das bisherige fehlerhafte System führt irgendwann dazu, dass die Gemeinden am Boden liegen werden. Deswegen, meine Damen und Herren, müssen wir endlich anfangen, die Kommunen ernsthaft zu entlasten und ihnen nicht immer mehr Aufgaben aufzudrücken und gleichzeitig ihre Finanzmittel zu kürzen.

(Beifall FDP)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Probleme bei den Kommunen sind ernst und da sind wir uns durchaus einig, zumindest in einem Teil dieses Hauses, und deswegen darf es auch keine Denkverbote geben. Das Gesetz enthält aus unserer Sicht eine interessante Anregung und wir werden uns der Ausschussüberweisung nicht verweigern, auch wenn der Gesetzentwurf nach unserer Auffassung in dieser Form nicht umsetzbar ist. Genau aus diesem Grund freue ich mich auf eine interessante fachliche und sachliche Debatte im Ausschuss. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

(Abg. Hey)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Frank Kuschel für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mehrere Fraktionen haben jetzt schon angedeutet, dass wir die Diskussion im Innenausschuss fortführen wollen. Das versetzt mich in die Lage, das jetzt relativ kurz zu machen, denn wir können dann die Fachdebatte im Ausschuss führen oder zur zweiten Lesung dann auch noch, wenn man das für erforderlich erachtet. Deshalb nur ein paar wenige Hinweise.

Wer Zwangsvollstreckungen gegenüber Gemeinden zulässt, muss konsequenterweise auch das Verbot der Durchführung von Insolvenzverfahren aufheben, denn die Zwangsvollstreckung ist nichts anderes als der Einstieg auch in ein Insolvenzverfahren. Über die Frage müssen wir diskutieren und das Gesetz, die Kommunalordnung, verbietet eben die Durchführung von Insolvenzverfahren gegenüber den Gemeinden. Wir haben Demokratien in der Welt, die das zulassen. In den USA gibt es ein kommunales Insolvenzverfahren, übrigens dort sehr kommunalfreundlich ausgestaltet. Dort kann der Schuldner, also die Gemeinde nur selbst das Insolvenzverfahren beantragen und kann auch eine Liste aller Vermögenswerte aufstellen, die für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben erforderlich sind. Das ist letztlich nichts anderes als ein geordnetes Entschuldungsverfahren. Aber wir sind hier inkonsequent und das war bisher in der Kommunalpraxis oder in der politischen Praxis in der Bundesrepublik kein Problem, weil sich diese Regelungen zur Zwangsvollstreckung zwar in allen Kommunalverfassungen der Länder finden, sie aber keine Anwendung fanden. Ich betone noch einmal, es geht nur um öffentlich-rechtliche Forderungen, nicht um bürgerlich-rechtliche. Insofern haben wir hier Neuland betreten und jetzt sind wir übrigens wieder in einem Bereich, wo deutlich wird, dass die Mittelbehörden nicht steuer- und kontrollierbar sind. Denn zum Schluss hat ein Mitarbeiter im Landesverwaltungsamt das dort auf den Weg gebracht und persönlich entschieden. Aber weder wir als Gesetzgeber noch jemand anderes, noch die kommunale Ebene hatten überhaupt die Chance, an diesem Entscheidungsprozess mitzuwirken. Nach wie vor bestimmt das Landesverwaltungsamt nicht nur, gegenüber welchen Gemeinden die Zwangsvollstreckung zugelassen wird, sondern es bestimmt auch, in welche Vermögenswerte diese Zwangsvollstreckung erfolgen darf. Sie wissen ja, es gibt immer eine Grauzone zwischen den Pflichtaufgaben und den sogenannten freiwilligen Aufgaben. Wir haben erste Erfahrungen, da nach unserem Kenntnisstand der Unstrut-Hainich-Kreis jetzt stol

zer Waldbesitzer ist, weil sie von Schlotheim den Wald bekommen haben.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Weil Schlotheim nicht mehr zah- len konnte.)

Offenbar, weil es der einzige Vermögenswert war. Sie haben zwar viele Wohnungen, aber die wollte der Landkreis nicht haben, weil die leer sind, da kommt keine Miete rein. Das ist der Grund. Man kann noch einmal sagen, da ist auch die Sinnhaftigkeit nach diesem Verfahren stark zu hinterfragen, wo nichts mehr zu holen ist. Es ist ja auch sehr bezeichnend, dass die Behörde, nämlich der Landkreis, die die Haushaltswirtschaft der kreisangehörigen Gemeinden über die Rechtsaufsicht seit Jahren begleitet - zum Beispiel konnte keine der Schuldnergemeinden einen Kredit ohne Genehmigung ihres jetzigen Gläubigers aufnehmen -, dann da zwangsvollstrecken kann. Das ist alles sehr fraglich.

Die FDP hat auf einige rechtstechnische Probleme hingewiesen, die haben wir auch so gesehen. Deswegen ist es gut, dass wir das im Ausschuss diskutieren. Eigentlich könnten wir den Gesetzentwurf zurückziehen, wenn der Innenminister heute hier erklären würde, dass er dieser Verwaltungspraxis im Landesverwaltungsamt einen Riegel vorschiebt, denn die Kommunalaufsicht des Landesverwaltungsamtes untersteht dem Innenministerium und der Innenminister könnte das und könnte sagen, das kann nicht die Lösung sein. Dann würden wir uns das ersparen. Nicht von ungefähr findet doch diese Regel in allen anderen Bundesländern keine Anwendung. Das hat doch sicherlich Ursachen. Vielleicht kann der Innenminister noch einmal darauf eingehen.

Es wurde hinterfragt: Wie gehen wir denn dann mit dieser Situation um, denn die Schulden sind ja nicht weg? Natürlich muss es dort ein Verfahren geben unter Beteiligung aller Partner, also des Schuldners, des Gläubigers und des Landes. Wir schlagen als Sofortmaßnahme vor - da hat die FDP recht, wir brauchen eine grundsätzliche Lösung, aber wir brauchen jetzt erst einmal eine Sofortlösung für die betroffenen Gemeinden -, eine Sofortlösung bestünde tatsächlich gegenwärtig darin, einfach den Kassenkreditrahmen für die Schuldnergemeinden zu erweitern. Da sind die Schulden nicht weg, aber wir leisten dadurch sogar einen eigenen Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte der Schuldnergemeinden, weil zurzeit die Schuldnergemeinden 6 Prozent Zinsen für diese gestundeten und bisher nicht bezahlten Kreisumlagen bezahlen. 6 Prozent, das ergibt sich aus der Abgabenordnung, die zur Anwendung gebracht wird, beim jetzigen Zinsniveau. Die Zinsen für Kassenkredite liegen gegenwärtig bei 1 Prozent, bei 0,8 Prozent. Das hieße, wenn dort eine Umwandlung der Schulden erfolgen

würde aus einer Stundung hin zu einem Kassenkredit, da würden die betroffenen Gemeinden schon einmal 5 Prozent im Jahr einsparen. Das wäre schon ein kleiner Schritt zur Konsolidierung. Wir wissen, das hilft …