Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Staatssekretärin Klaan, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Für die neue Trassenvariante wurde der optimierte Grobentwurf am 24. Oktober 2013 in einer Planungsbesprechung im Bundesverkehrsministerium vorgestellt und dabei seitens des BMVBS als Grundlage für die weitere Planung bestätigt. Auf der Basis dieses Grobentwurfs erfolgt die Anmeldung des Vorhabens für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2015.
Zu Frage 2: Die Verkehrsentwicklung ist anhand der Dauerzählstellen im Zuge der B2/B175 in der Ortsdurchfahrt Großebersdorf nachzuvollziehen. Die durchschnittlich gezählten Werte an Werktagen betrugen für das Jahr 2011 8.987 Fahrzeuge pro
Tag, davon 939 Fahrzeuge im Schwerverkehr. Das sind 10,5 Prozent. Für das Jahr 2012 waren es insgesamt 9.540 Fahrzeuge pro Tag, davon 987 Schwerlastverkehrsanteil. Das sind 10,3 Prozent. Landesstraßen gibt es in Großebersdorf nicht, das heißt, diese Zählstellen sind ausschließlich die Bundesstraße.
Zu Frage 3: In den Verkehrszählungen wurden stets alle Verkehrsströme erfasst. Für die weiteren Planungsschritte sind neue Verkehrserhebungen erforderlich und geplant. Im Übrigen erfolgt die Planung auf der Basis von Verkehrsprognosezahlen.
Zu Frage 4: Aufgrund des dargelegten Planungsstands und der erforderlichen Überprüfung des Vorhabens im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2015 kann eine zeitnahe Realisierung nicht in Aussicht gestellt werden. Wesentliche Voraussetzung für eine Realisierung im Rahmen des neuen Bundesverkehrswegeplans bzw. des darauf aufbauenden Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ist eine Einordnung des Vorhabens in den vordringlichen Bedarf. Die Entscheidung trifft der Bundesgesetzgeber mit Verabschiedung des Fernstraßenausbaugesetzes.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, ich wollte noch mal auf die Frage 3 eingehen. Sie sagten, es sind neue Verkehrszählungen notwendig. Könnten Sie dazu einige weitere Ausführungen machen, wann und wo?
Gesagt habe ich, dass für die weiteren Planungsschritte im Rahmen der Vorbereitung der Maßnahme Verkehrszählungen durchgeführt werden. Die genaueren Standorte sind Teil des Planungsprozesses, so dass ich die jetzt im Moment nicht genauer benennen kann, aber in jedem Fall wird es welche geben. Aber die sind nicht allein Grundlage für die Planerarbeitung, sondern im Wesentlichen geht es um eine daraus zu entwickelnde Prognoserechnung.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Staatssekretärin. Damit haben wir alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich glaube, alle von Ihnen haben die Bilder vom Jahrhunderthochwasser aus dem Sommer dieses Jahres noch im Kopf. Neben einigen Regionen in Thüringen haben wir besonders in Ostthüringen betroffene Regionen gehabt. Dabei betroffen waren mein Heimatkreis Greiz, die Stadt Gera und auch das Altenburger Land. Die Landesregierung versprach unbürokratische und vor allem schnelle Hilfe, die Bundesregierung auch, damit die betroffenen Städte und Gemeinden zügig mit ihren Sanierungsarbeiten beginnen können.
Eine der stark betroffenen Gemeinden ist Berga. Das sonst ganz idyllisch im Tal gelegene Städtchen kam Anfang Juni eher einer Seenlandschaft gleich. Mehr als zwei Monate danach gab es keine Einkaufsmöglichkeiten, die Grund- und Regelschule wurde durch das Hochwasser so beschädigt, dass noch bis heute kein Unterricht in der Schule möglich ist. Die Grundschüler fahren seitdem zum Unterricht nach Weida. Die Regelschüler werden mit Bussen in die Schule nach Greiz gefahren und sind eine zusätzliche Stunde täglich unterwegs, obwohl der stündlich fahrende Zug von Berga nach Greiz nur 12 Minuten braucht. Ab Januar kann die Bergaer Schule wieder teilweise in Betrieb genommen werden. Dann ist die lange Fahrerei für die Regelschüler vorbei. Für die Grundschüler wird das Warten auf ihre Schule noch eine Weile andauern.
Ein anderes Beispiel ist die Regelschule Meuselwitz im Altenburger Land. Dort sind einige Klassenräume nicht nutzbar, deshalb wurden einige Klassen der Regelschule in ein nahegelegenes Weiterbildungsinstitut ausgelagert. Dafür werden natürlich Mieten fällig. Die Sanierung der Klassenräume konnte noch nicht in Angriff genommen werden, weil einfach die Finanzierung unklar ist. Die Landrätin sagte dazu, obwohl unbürokratische Hilfe versprochen wurde, geht es heute bürokratischer zu als im Jahre 2002. Dabei sind die Schäden im Altenburger Land weitaus höher als damals.
Hilfe ist dringend und schnell notwendig. Deshalb zielt unser Antrag darauf ab, die erkannten Probleme bei der Auszahlung von Hochwasserhilfen zu beheben, zum Beispiel schnelle Abschlagszahlungen möglich zu machen. Der Termin der Antragstellung läuft schließlich Ende des Jahres aus. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Abgeordnete. Die Landesregierung hat signalisiert, dass sie einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags geben wird, und deshalb erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Carius das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Hochwasser im Mai/Juni dieses Jahres hatte weite Teile Thüringens getroffen und immense Schäden angerichtet. Besonders hart betroffen war Ostthüringen mit den Landkreisen Greiz, Altenburger Land, Saale-Holzland-Kreis, der Stadt Gera, aber auch an der Werra, in Bad Salzungen sowie in Mittel- und Nordthüringen gab es Überschwemmungen. Viele Menschen haben ihr Hab und Gut verloren, aber auch Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und kommunale Einrichtungen hatten große Schäden zu verzeichnen. Dem engagierten Einsatz vieler Helfer vor Ort ist es zu verdanken, dass es nicht zu größeren Zerstörungen gekommen ist. Dafür an dieser Stelle auch noch mal herzlichen Dank.
Umso wichtiger war es, dass den Betroffenen unmittelbar nach Abfluss des Hochwassers durch erste Soforthilfen geholfen werden konnte. Allein an Soforthilfen haben wir mehr als 460 Anträge bearbeitet und nahezu 25 Mio. € ausgereicht. Über diese Soforthilfen hinaus wird der Wiederaufbau im Rahmen der Aufbauhilfe finanziell unterstützt. Hierzu war es erforderlich, die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erlassen, auf deren Grundlage die Auszahlung, die ordnungsgemäße Verwendung und die Abrechnung der von der Europäischen Union, der Bundesrepublik und den Ländern zur Verfügung gestellten Finanzmittel sichergestellt werden können. Hierzu zählen das Thüringer Aufbauhilfefondsgesetz, die entsprechende Rechtsverordnung sowie die im vorliegenden Antrag angesprochenen Landesrichtlinien. Diese Richtlinien traten am 20. August dieses Jahres in Kraft.
Die Verhandlung und Abstimmung der Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen für die Aufbauhilfe waren das eine, diese sind engagiert und gut vorangekommen, doch das Ausmaß und die Zahl der Schäden ließen von Anfang an keinen Zweifel daran aufkommen, dass der wesentlich schwerere Schritt erst noch zu stemmen sein wird, nämlich die Organisation der Aufbauhilfe. Hierzu zählten die Einrichtung der Servicestellen vor Ort und die entsprechende Personalausstattung, die Versorgung mit entsprechender EDV sowie die Erstellung der Antragsunterlagen und Musterbescheide, so dass erst einmal die Arbeitsfähigkeit gegeben war. Es ist
aber auch selbstverständlich, dass es beim Anlaufen von neuen Förderprogrammen mit einer Vielzahl von Schnittstellen einen ganzen Berg offener Fragen gibt. Diese müssen aber für die Gleichmäßigkeit der Bearbeitung und für die Handhabung und Auslegung der Richtlinien geklärt werden. Nach meiner Kenntnis und Einschätzung liegen keine konkreten Beschwerden im Zusammenhang mit der Anwendung der Richtlinien vor. Gleichwohl besteht aber ein hoher Beratungsbedarf bei allen Betroffenen. In diesen Beratungsprozess sind die Servicestellen vor Ort, die einzelnen Bewilligungsstellen, das Landesamt für Bau und Verkehr sowie die in meinem Haus angesiedelte Koordinierungsstelle für den Wiederaufbau der Hochwasserschäden intensiv eingebunden. Darüber hinaus werden Antragsberechtigte von der Thüringer Aufbaubank informiert, so zum Beispiel bei der Kommunalen Informationsbörse auf der Erfurter Messe oder beim Kommunalen Waldbesitzerverband. Zudem helfen die Gewässerberater der Aufbaubank, die im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz tätig sind, im Gespräch mit den Kommunen und leisten fachliche Einschätzungen zur Unterstützung der Antragstellung. Bei der Antragstellung kam es anfangs beispielsweise zu Problemen in der Anwendung der Hochwasserrichtlinien, weil sich teilweise die Zuordnung des konkreten Vorhabens zur richtigen Richtlinie schwierig darstellte. Dies konnte aber mittlerweile behoben werden. Sämtliche eingehende Anfragen und Anträge werden direkt an die jeweils zuständige Stelle weitervermittelt. Ein Thema, das immer wieder diskutiert wird, ist der Umgang mit Ersatzneubauten. Der Neubau beispielsweise einer Kita in einem hochwasserfreien Gebiet kann im konkreten Fall sinnvoll sein, der staatliche Zuschuss kann dennoch nur bis zur Höhe des entstandenen Schadens erfolgen. Hier orientieren sich die Thüringer Richtlinien an den Vorgaben des Bundes, von denen wir nicht ohne Weiteres abweichen können. Ich will an der Stelle nur ganz kurz einfügen, dass eine Abweichung zwar sehr wohl möglich ist, aber eine Rückforderung der Mittel durch den Bundesrechnungshof nicht ausschließt.
Eine erste Zwischenbilanz nach gut zweieinhalb Monaten Fördermittelgewährung im Rahmen der Aufbauhilfe zeigt, dass die Antragsbearbeitung noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Noch ist bislang ca. ein Fünftel der Anträge abschließend bearbeitet worden. Ich bitte hier jedoch um Verständnis, eine sachgerechte Prüfung der Anträge ist wichtig, damit später keine Fördermittel zurückgefordert werden müssen. Auch können die Mittel des TMWAT bislang nicht ausgezahlt werden, da hier noch die Notifizierung der Richtlinie durch die EU-Kommission aussteht. Soweit der vorliegende Antrag fordert, dass sichergestellt werden soll, dass Gemeinden, Kreise und Zweckverbände im Rahmen der von der Bundesebene vorgegebe
nen Bedingungen ihre eigenen Leistungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden anerkannt bekommen, verweise ich auf die Regelung in der entsprechenden Richtlinie. Danach sind ausdrücklich Personal- und Sachkosten der Gemeindeverwaltungen sowie kommunale Eigenregieleistungen als nicht förderfähig eingestuft. Auch dies ergibt sich aus den Vorgaben des Bundes, die wir im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung besprochen hatten. Gemäß § 2 Abs. 4 der Aufbauhilfeverordnung wird bei der Ermittlung des Schadens auf die Wiederherstellungskosten oder die Ersatzbeschaffung unter Einhaltung von baulichen und technischen Normen abgestellt. Diese Kosten fallen bei Eigenleistungen nicht an, weshalb diese auch nicht bei der monetären Bemessung der Schadenshöhe herangezogen werden können. Auch nach den Richtlinien des Thüringer Wirtschaftsministeriums sind Eigenleistungen nicht förderfähig. Bislang sind allerdings nur wenige Unternehmen überhaupt von dieser Regelung betroffen. Bei diesen konkreten Einzelfällen befinden sich die Thüringer Aufbaubank, das Wirtschaftsministerium und die jeweils Betroffenen in enger Abstimmung, um zu prüfen, ob gegebenenfalls anderweitig eine Unterstützung erfolgen kann.
Was die Verwendung von Spendenmitteln als Eigenanteil der Geschädigten betrifft, gibt es, wie in der Antragsbegründung zutreffend dargelegt, einen Erlass des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vom 3. September dieses Jahres. Der Erlass regelt, dass Spenden Versicherungsleistungen gleichgestellt sind, sofern durch einen der im Freistaat Thüringen tätigen Sozialund Wohlfahrtsverbände sowie Hilfsorganisationen in eigener Zuständigkeit die Bedürftigkeit des Letztempfängers der Zuwendung geprüft und bestätigt wurde. Diese Regelung führt meines Erachtens nicht zu Unübersichtlichkeit oder hält potenzielle Antragsteller wegen Unkenntnis des Erlasses von der Antragstellung ab. Der Erlass ist im vollen Wortlaut für jedermann auf der Internetseite des Bauministeriums einsehbar.
Darüber hinaus enthalten alle Antragsformulare des Bauministeriums eine eigene Spalte für die Angabe von Spenden. In Übereinstimmung mit den sozialen Trägern wird hier kein weiterer rechtlicher Handlungsbedarf gesehen. Die Möglichkeit der Verwendung von Spenden als Eigenanteil der Geschädigten ist in den Richtlinien des Wirtschaftsministeriums umgesetzt. Leistungen Dritter werden als Eigenmittel gewertet. Eine Anrechnung von Versicherungsleistungen und Spenden erfolgt nur zur Vermeidung von Überkompensation. Im Rahmen der Antragstellung sind allerdings alle Leistungen Dritter, die für die zuschussfähigen Ausgaben gewährt wurden bzw. werden, anzugeben. Bei der Richtlinie zur Wiederaufbauhilfe im Bereich Landwirtschaft und Fischerei ist eine Anrechnung von Spenden als
Eigenmittel hingegen nicht möglich, da aufgrund des Genehmigungsschreibens der EU-Kommission Versicherungsleistungen und andere Leistungen/ andere Zahlungen von der Gesamtschadenssumme abzuziehen sind.
Lassen Sie mich daher kurz zusammenfassen: Für die Landesregierung steht unverändert die Hilfe für die Betroffenen im Mittelpunkt. Die Bewilligungsund Servicestellen arbeiten mit Hochdruck und versuchen, praktische Lösungen für Probleme in der Antragsbearbeitung zu finden. Ich sage auch ganz klar, nicht jedes Problem muss gleich zu einer Änderung der Richtlinie führen. Vieles lässt sich durch die Auslegung erledigen, sofern es nicht den Vorgaben des Bundes widerspricht. Gleichwohl wird die Landesregierung auch Änderungen vornehmen, sofern sich hier in der weiteren Zeit ein konkreter Anpassungsbedarf ergibt. Bis dahin wollen wir den Bewilligungsstellen aber Sicherheit und Kontinuität ermöglichen, damit die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Hilfen schnell und umfassend erfolgen kann.
Ich will vielleicht noch einen letzten Punkt erwähnen, weil immer wieder die Forderung auftaucht, dass wir in den Städten doch die Mittel vorab auszahlen sollten, weil die Städte sonst Schwierigkeiten hätten. Ich kann dieses Problem im Grunde nicht erkennen. Wir zahlen auf Rechnung. Eine Rechnung wird gestellt, wenn sie anfällt, und dann zahlen wir aus. Auch da kann ich momentan eigentlich die Schwierigkeiten, die die Kommunen haben, nicht ganz erkennen. Der einzige Punkt, aber da müssen sich die Kommunalen an der Stelle selbst bewegen, ist die Frage: Haben sie eine Möglichkeit, ihre Haushaltssatzung an der Stelle anzupassen, dass es eine Einnahme- und Ausgabeposition gibt? Aber ich denke, das ist ein lösbares Problem, bei dem auch die Kommunen gefragt sind, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Vielen Dank.
Danke, Herr Minister. Ich gehe zunächst aufgrund der Rednerliste davon aus, dass alle Fraktionen die Aussprache zum Bericht wünschen. Das ist mir durch Nicken signalisiert. Also eröffne ich auf das Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags und gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer 2 des Antrags. Die gute Nachricht ist: doppelte Redezeit. Wir beginnen mit dem Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Monaten vor allen Dingen auch mit unseren Kolleginnen und Kollegen anderer Bundesländer unterwegs, weil wir glauben, dass man das in der Gesamtschau natürlich vor allen Dingen mit anderen Bundesländern diskutieren muss. Denn es gibt die Idee, mal über die Ländergrenze hinwegzuschauen. Also wir sind an dem Thema dran, haben uns allerdings ein bisschen über den Antrag gewundert, weil wir viele Verbindungen in die Fläche haben und uns so harsche Kritik, wie sie jetzt aus dem Antrag vielleicht hervorgeht, nicht entgegengekommen ist. Wir haben natürlich auch von Problemen vor Ort gehört, aber trotzdem danke für den Antrag. Wir haben jetzt im Sofortbericht gehört oder zumindest mitbekommen, dass eine ganze Reihe von Dingen noch auf dem Weg ist. Insofern auch Dank an Minister Carius. Ich hätte gar nicht gewusst, was ich hier vorn berichten soll, weil es eine ganze Reihe von Anwürfen gibt. Wir empfinden das nicht so, aber Sie haben jetzt auf eine ganze Reihe von Dingen ganz direkt geantwortet. Wenn ich das zusammenfassen darf: Ihnen liegen keine konkreten Vorwürfe aus Kommunen, Vereinen, Verbänden vor, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Sie haben dargelegt, dass bezüglich der Richtlinien Klarheit geschaffen wurde. Es gab da manchmal die Frage, welche Richtlinie denn jetzt zutrifft. Das haben Sie geklärt, haben auch darauf hingewiesen, dass man nicht jedes Mal eine Richtlinie ändern muss, wenn es da Handlungsbedarf gibt. Sie haben auch noch mal darauf hingewiesen, dass es im TMWAT das Problem gibt, dass die EU zustimmen muss, was die EFRE-Mittel angeht.
Was uns ganz wichtig war, denn das sind die Dinge, die auch an uns herangetragen wurden, dass die offenen Fragen bezüglich der Einsortierung von Eigenmitteln, Vorleistungen, Spenden usw. Sachen sind, die Sie im Auge haben. Sie haben hier dargelegt, wie Sie sich das vorstellen und dass eigentlich hier kein Problem besteht.
Man könnte zusammenfassen: Alles in Ordnung, wenn man Ihrer Rede jetzt Glauben schenkt. Ich sage noch mal, es sind keine wesentlichen Dinge an uns herangetragen worden, aber zumindest darf ich sagen, dass aufgrund der finanziellen Situation mancher Kommune, mancher Vereine, auch Agrarbetriebe, die ich kenne, Forstbetriebe und natürlich auch Firmen insgesamt das Problem der Vorleistung tatsächlich eines ist. Sie haben gesagt, die brauchen nur die Rechnung einreichen und sollen sie dann bezahlen, wenn dann das Geld eingegangen ist. Aber es gibt tatsächlich draußen Probleme. Ich habe da Verständnis für Sie; den Spagat zwischen Missbrauch - da gibt es auch immer Potenzial für Missbrauch - auf der einen Seite und auf der anderen Seite Ihren Ansatz, diese Steuermittel, die Sie da ausgeben, sehr effizient einzusetzen, den sehe ich durchaus. Aber noch mal: Ich glaube min
destens, dass wir diesen Antrag in den Ausschüssen, ich sage ganz bewusst, in mehreren Ausschüssen beraten müssen, nicht nur im Ausschuss für Bau und Verkehr, sondern auch im Landwirtschaftsausschuss, weil Landwirtschaftsbetriebe hier betroffen sind, Forstbetriebe, und natürlich auch im Wirtschaftsministerium, um auch dort vielleicht noch mal Druck zu erzeugen bezüglich der Zustimmung der EU. Wir brauchen die Beratung in den Ausschüssen, um möglicherweise auch noch mal aus der Fläche im Ergebnis der heutigen Diskussion Rückmeldungen zu bekommen, ob das, was Sie uns hier vorgestellt und vorgelesen haben, auch tatsächlich den Tatsachen entspricht. Ich bin da sehr gespannt darauf, also lassen Sie uns in den Ausschüssen darüber sprechen und dann kommen wir sicher einen wichtigen Schritt weiter. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Hochwasser im Sommer dieses Jahres hat viele Menschen hart getroffen und sie teilweise auch um Hab und Gut gebracht. Groß waren auch die Hilfe und die Solidarität und in dem Zusammenhang auch noch mal der Dank von hier an die Fluthelfer. Wir hatten gerade unlängst wieder eine Auszeichnungsveranstaltung für die, die da uneigennützig Hilfe geleistet haben. Aber während wir inzwischen wieder zur Normalität zurückgekehrt sind, sind die Betroffenen doch noch weiter auf Hilfe angewiesen. Die 25 Mio. € Soforthilfe wurden schnell und unbürokratisch ausgereicht.
Herr Minister Carius hat in seinem Bericht auf den Stand der Ausreichung der weiteren Hilfen hingewiesen, auch darauf hingewiesen, dass die Richtlinien hier mit dem Bund abgestimmt sind im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung, dass wir die Richtlinie nicht jeden Tag ändern können und dass wir im Landwirtschaftsbereich sogar auf die EU angewiesen sind. Ich muss auch sagen, uns sind jetzt keine konkreten Klagen aus Kommunen bekannt, allerdings hatten wir zu Beginn dieser Woche ein Gespräch mit dem Gemeinde- und Städtebund. Es ging um andere Themen, aber dann auch um die Hochwasserhilfen. Der Gemeinde- und Städtebund beklagt nicht die Richtlinien oder die Handhabung der Richtlinien, will ich hier ganz offen sagen, sondern er fordert einfach, bescheidet schneller, zahlt schneller aus. Ich denke, das ist legitim. Es kam dann auch die Frage, warum hat man denn erst alle Schäden melden müssen, Erfassung gemacht, und jetzt muss noch mal einzeln beantragt werden. Ich
denke, es ist aber richtig, dass man zuerst eine Erfassung gemacht hat, um zu wissen, in welchen Größenordnungen sich die Schäden bewegen, denn das ist letztendlich auch eine Grundlage für die Richtlinien und für die Bescheidung. Insofern geht der Antrag der Linksfraktion unserer Meinung nach eigentlich am Ziel vorbei. Wenn wir jetzt wieder anfangen, die Richtlinie zu ändern, werden wir nicht dazu kommen, die Mittel schneller auszureichen und schneller zu bescheiden. Nichtsdestotrotz haben wir uns darauf verständigt, das Thema noch einmal im Ausschuss zu beraten. Wir haben dort bereits einen Antrag zur Hochwasserhilfe. Nehmen wir diesen mit dazu, beraten es gemeinsam. Vielleicht finden wir dann Mittel und Wege, wie das Ganze noch schneller und effizienter gehen kann.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, erst mal einen Dank, dass wir das Thema heute beraten können, dass Sie also unserem Antrag zugestimmt haben, es auf diese Tagung der Plenarsitzung zu nehmen, denn die Zeit drängt. Frau Skibbe hatte sich zwar vorhin kurz versprochen; die Richtlinien sagen, dass die Antragsfrist Ende nächsten Jahres endet, aber die betroffenen Unternehmen müssen zum Beispiel ihre Wirtschaftspläne für das nächste Jahr in diesem Jahr fertigstellen. Da spielt es wohl eine Rolle, ob Eigenleistungen anrechenbar sind oder nicht. Deshalb ist eine Entscheidung, ob man zu diesen Fragen noch Handlungsmöglichkeiten sieht, noch in diesem Jahr dringend erforderlich.