Ich denke, damit kann ich die Aussprache schließen. Es ist Ausschussüberweisung an den Innenausschuss beantragt worden. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung mit Mehrheit abgelehnt worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12.
Thüringer Gesetz zur Begrenzung von Fälligkeitszinsen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/7015 ERSTE BERATUNG
Es ist beantragt worden, dass Frau Abgeordnete Skibbe die Begründung des Antrags vornimmt. Bitte, Frau Abgeordnete Skibbe.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf zur Begrenzung von Fälligkeitszinsen wird das Ziel verfolgt, ganz exemplarisch an vier Punkten eine Begrenzung von genau diesen Fälligkeitszinsen durchzusetzen. Hintergrund sind die gesetzlichen Regelungen, die bisher sehr starr gehandhabt werden und gerade jetzt in Zeiten historischer Niedrigzinsen flexibler gestaltet werden müssen.
Sie alle wissen, dass der Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank derzeit bei einem historischen Tief von 0,25 Prozent liegt. Diesem Anliegen folgt der Gesetzentwurf und deshalb werden in diesem Zusammenhang das Kommunalabgabengesetz, das Thüringer Finanzausgleichsgesetz, die Landeshaushaltsordnung und das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz angewendet. Die bisherige Verweisung im Thüringer Kommunalabgabengesetz auf Vorschriften der Abgabenordnung hinsichtlich Fälligkeitszinsen und Säumniszuschlägen wird dabei gestrichen und die Säumniszuschläge, die ersatzlos gestrichen werden, sind Anliegen des Gesetzentwurfs. Für die Verzinsung nach Fälligkeit einer Forderung wird nun im Thüringer Kommunalabgabengesetz eine eigenständige Landesregelung ohne Verweisung ins Bundesrecht geschaffen.
Als Ausgangspunkt zur Berechnung der Zinshöhe wird der jeweils geltende Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank gewählt. Damit ist sichergestellt, dass in Niedrigzinsphasen eben genau diese Zinsentwicklung angewandt wird und sich in den Zahlungsverpflichtungen widerspiegelt. Um aber mit Blick auf soziale Gesichtspunkte der Zahlungsverpflichteten sicherzustellen, dass auch in Hochzinsphasen nicht noch aufgestockte Zinsen entstehen, wird eine Deckelung bei 5 Prozent nach oben festgeschrieben.
Im Thüringer Finanzausgleichsgesetz wollen wir Änderungen durchsetzen. Das schon im Kommunalabgabengesetz eingeführte Zinsmodell soll auch in diesem Themenkomplex bei der Erhebung der Kreisumlage im Thüringer Finanzausgleichsgesetz verankert werden. Eine Begrenzung der Zinslasten bei der Frage der Kreisumlage halten wir für wichtig und ein dringend zu lösendes Regelungsproblem. Vor allem an den aktuellen Fällen der Kommunen
ist deutlich geworden, dass die, die sich in finanziellen Notlagen befinden, gegen die aber dennoch von anderen öffentlichen Stellen die Zwangsvollstreckung vorangetrieben wird, Hilfe benötigen. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass die kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen durch immer weiter steigende Kreisumlagen, die auch aus Versäumnissen der Landespolitik resultieren - ich sage hier nur die Funktional-, Verwaltungsund Gebietsreform -, diese Forderungen ausbaden müssen.
Zur Landeshaushaltsordnung: Auch hier hat unser Gesetzentwurf große praktische Bedeutung. Wir wollen die Frage der Begrenzung der Verzugszinsen auch auf dem Gebiet der Vergabe von Fördergeldern mit aufnehmen, sowohl an Stellen außerhalb der Landesverwaltung als auch bei öffentlichen Akteuren wie zum Beispiel in den Kommunen. Bisher finden sich Zinsregelungen bezogen auf Zuwendungen an Empfänger außerhalb der Landesverwaltung nicht in der Landeshaushaltsordnung wieder. Da wollen wir die Verwaltungsvorschrift ändern. Um das Zinsbegrenzungsmodell auch für diesen praktischen wichtigen Punkt nach außen rechtlich verbindlich in der Landeshaushaltsordnung zu verankern, muss man die Ebene der Verwaltungsvorschrift hier verlassen und den Mechanismus auf gesetzlicher Ebene verankern.
Schließlich möchte ich noch kurz zum Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz sprechen. Um das Zinsbegrenzungsmodell auch für die Verwaltungsbehördenpraxis in vielen Fallkonstellationen zu verankern, wird das Modell auch hier in diesem Gesetz angewendet. Unser Vorschlag würde kurz- und mittelfristig Kommunen, aber auch im besonderen Zusammenhang mit dem Kommunalabgabengesetz betroffene Bürgerinnen und Bürger nachhaltig entlasten. Wir wissen und uns ist bewusst, dass das Ganze nicht revolutionär ist. Erst im November hat der bayerische Innenminister Herrmann im Zusammenhang mit dem Kommunalabgabengesetz eine Regelung angekündigt, wonach künftig ein Basiszinssatz gilt, welcher dann halbjährlich neu festgelegt wird und auf den ein Zuschlag erfolgen soll, um die derzeit geltende pauschale 6-Prozent-Regelung abzulösen. Wir glauben, was in Bayern möglich ist, das dürfte in Thüringen nun wahrlich auch durchsetzbar sein. Danke.
Ich eröffne nun die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf. Als Erster erhält für die CDU-Fraktion Abgeordneter Kowalleck das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle auch ein herzliches Willkommen an die Besuchergruppen und vor allem an die Besuchergruppe aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Schön, dass Sie heute hier sind.
Meine Damen und Herren, meine Vorrednerin hat gesagt, was in Bayern möglich ist, das sollte auch in Thüringen möglich sein. Das werden wir uns zum Vorbild nehmen, auch für den nächsten Herbst, danke für diese Vorlage.
Wir haben das Thema der Begrenzung von Fälligkeitszinsen bereits am Mittwoch hier im Landtag behandelt. Der vorliegende Gesetzentwurf passt genau in diese Debatte. Auch die CDU-Fraktion hier im Thüringer Landtag beschäftigt sich schon seit geraumer Zeit mit dem Thema. Ich erinnere an unsere Fraktionsklausur in Bad Blankenburg Anfang September dieses Jahres, wo wir traditionell auch mit Kommunalpolitikern, mit den Verantwortlichen zusammensitzen, mit den Gemeinderäten, Stadträten, Mitgliedern des Kreistages und natürlich den Bürgermeistern. Auch hier haben wir in der Bad Blankenburger Erklärung festgestellt, dass die derzeitige Höhe des Stundungszinses insbesondere für die Kreisumlage deutlich über dem Marktzins liegt. In Verbindung mit der Landesregierung haben wir darum gebeten, dass eine kurzfristige Absenkung erfolgt, um die finanziell schwachen Kommunen auf dieser Ebene zu entlasten.
Sie sehen also, die CDU kümmert sich um die Probleme in den Städten und Gemeinden und wir haben die Themen im Blick. Das Anliegen, was die Kreisumlage anbelangt, ist auch in unserem kommunalen Hilfspaket aufgegriffen worden. In dieser Woche haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in der Sitzung des Koalitionsausschusses auf das kommunale Hilfspaket in Höhe von insgesamt 136 Mio. € geeinigt. Die Finanzhilfe ist auf die Jahre 2014 und 2015 angelegt und wird durch ein Leistungsgesetz geregelt. Das Gesetz soll in der ersten Landtagssitzung im neuen Jahr eingebracht werden. Sie sehen also, wir sind auf einem guten Weg und das Verhandlungsergebnis der CDU-Fraktion mit den Spitzenverbänden hat damit auch Bestand. Die Kommunen erhalten somit schnelle zielgerichtete Hilfe. Damit beweist unsere Koalition Handlungsfähigkeit. Es ist eine Investitionspauschale für Städte und Gemeinden vorgesehen, die nach demografischen Kriterien verteilt wird. Somit erhalten ca. 570 Gemeinden, die seit 2007 mehr als 4 Prozent der Einwohner verloren
haben, die finanzielle Hilfe. Als pauschale Zuweisung in die Vermögenshaushalte bekommen die Landkreise für ihre Investitionsausgaben 15 Mio. €. Außerdem erhalten die Landkreise weitere 10 Mio. €, um in ihren Verwaltungshaushalten unmittelbar Entlastung bei der Kreisumlage zu erreichen.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Abgeordneter, können Sie mir einmal erläutern, welcher Zusammenhang zwischen Ihren jetzigen Ausführungen und dem Gesetzentwurf besteht?
Gern, Herr Kuschel. Es ist natürlich so, dass wir das Thema Kommunalfinanzen im Gesamtkomplex behandeln müssen. So sieht es auch die CDUFraktion und so haben wir auch mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen und an Lösungen gearbeitet und Lösungen vorgelegt.
Da kann man nicht nur einen Punkt herausgreifen, sondern wir sind dafür, dass man das Gesamtpaket, die Gesamtproblematik sieht. Da sind wir auch schon dabei, die Verzinsung der Forderungen im kommunalen Bereich mit 6 Prozent wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden beraten und im Hilfspaket aufgenommen. Die Kommunen müssen derzeit 6 Prozent Säumniszinsen für Zahlungsverpflichtungen der Kreisumlage zahlen. Das wurde hier auch erwähnt. Außerdem sind durch den in § 32 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung festgelegten Verweis auf die Abgabenordnung gegenwärtig 6 Prozent Stundungszinsen zu zahlen.
Es gab von unserer Seite den Vorschlag, der auch in das Papier aufgenommen wurde, dass erstens das Thüringer Finanzausgleichsgesetz mit dem Ziel einer Zinssenkung geändert wird, die in einem Bezugswert über den Basiszinssatz ausgedrückt wird.
Zweitens: § 32 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung muss an die vorstehende Änderung angepasst werden. Zusätzlich soll eine Möglichkeit der Ermäßigung dieses Zinssatzes aufgenommen werden.
Die weitere Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss gibt uns die Möglichkeit, noch einmal auf die Einzelheiten einzugehen. Die CDU-Fraktion hat bereits am Mittwoch an dieser Stelle gesagt: Wir werden reagieren, die 6 Prozent Stundungszinsen sind in Thüringen Geschichte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Fraktion DIE LINKE Fälligkeitszinsen im Kommunalabgabengesetz, im Kommunalen Finanzausgleich, in der Landeshaushaltsordnung und im Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz begrenzen. Derzeit beträgt der Jahreszinssatz 6 Prozent. Dieser soll nach Vorstellung der Linken nun 3 Prozent über dem geltenden Leitzins der EZB betragen, aber auf maximal 5 Prozent begrenzt werden.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, das hört sich natürlich erst einmal gut an, wenn man von Begrenzung und Flexibilisierung von Fälligkeitszinsen oder Abschaffung von Säumniszinsen spricht. Wir haben auch beim Sonderplenum gehört, dass beim Leistungsgesetz von der Koalition der Stundungs- und Säumniszuschlag von den bisherigen 6 Prozent gesenkt werden soll.
Wie das im Einzelfall aussehen soll, ist mir nicht bekannt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass man einen niedrigen Zinssatz an den Basiszinssatz anlehnt und somit nach unten, aber auch nach oben flexibilisiert. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, das liegt im Augenblick im Bereich der Spekulationen und deswegen will ich wieder auf den Gesetzentwurf der Fraktion der Linken zurückkommen.
Wir sind der Auffassung, dass der Gesetzentwurf in dieser Form im Wesentlichen eines bewirken wird: Er wird das Problem oder die Zinslast einfach nur verschieben, und zwar entweder auf der kommunalen Ebene zwischen Gemeinden und Landkreisen oder auf die Gebühren- und Beitragszahler. Denn alle diejenigen, die auf Einnahmen verzichten müssen, aber vielleicht selber nicht in den Genuss kom
Wie haben Sie von ihrer Fraktion sich das vorgestellt, meine Damen und Herren? Natürlich kann man die Hoffnung haben, dass der Zinssatz immer relativ niedrig bleibt, aber wenn wir ehrlich sind, wird das wohl kein zu erwartender Dauerzustand sein. Der Zinssatz wird früher oder später wieder steigen und dann weiß ich nicht, ob Ihr Konzept aufgeht. Insofern bin ich mir wirklich nicht sicher, ob wir den Kommunen mit dem Gesetz so, wie es vorliegt, einen Gefallen tun. Es reicht meines Erachtens eben nicht, wenn wir immer wieder an Einzelproblemen, wenn wir immer wieder an Folgen herumdoktern, vor allem dann nicht, wenn wir die Probleme nur verschieben oder verlagern, so wie es schon bei Ihrem Gesetzentwurf zum Finanzausgleichsgesetz der Fall war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen nach unserer Auffassung eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen. Wir müssen die Kommunen von Aufgaben entlasten, auch durch Reduzierung von Standards. Da bin ich wieder bei einem meiner Lieblingsthemen.
So können wir dazu beitragen, dass unsere Kommunen auf eigenen Beinen stehen können. Alles andere ist nach meiner festen Überzeugung Flickschusterei und ändert nichts an den bestehenden Problemen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch einmal kurz auf die vorgeschlagenen Änderungen im Kommunalabgabengesetz eingehen. Natürlich sehen auch wir Probleme im KAG. Es kommt immer wieder vor, dass Beitragszahler überlastet sind. Hier hilft aber auch die Absenkung des Zinssatzes nicht wirklich weiter. Vielleicht wäre es vielmehr überlegenswert, die Möglichkeiten einer zinslosen Stundung auszuweiten, um soziale Härten zu vermeiden. Ich verstehe die Intention des Gesetzes, und wie ich zu Beginn meiner Rede schon gesagt habe, kann man gegen eine Flexibilisierung grundsätzlich nichts haben. Eine Bemerkung kann ich Ihnen aber trotzdem nicht ersparen, denn das, was Sie mit den von Ihnen vorgeschlagenen Zinssätzen bewirken, wird nach meiner Auffassung einen riesigen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen und fördert eher Rechtsunsicherheit.