Dass das Gesetz dringend notwendig ist, ich habe schon darauf hingewiesen, zeigt die Genese, dass im Zuge der Föderalismuskommission im Jahr 2006 die Zuständigkeiten und die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übertragen worden sind. Also noch mal: Gut, dass wir jetzt endlich hier tätig werden können.
Ich möchte ein paar kurze Punkte zum Inhalt noch nennen. Ich mache es nicht so ausführlich wie meine Vorredner, weil ich glaube, dafür ist der Ausschuss zuständig, wo die Fachleute zusammensitzen und wir das Gesetz in den einzelnen Paragrafen dann auch besprechen und eventuell auch noch verändern können. Grundsätzlich begrüßen wir den Gesetzentwurf, und zwar als einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der nunmehr landesrechtlichen Zuständigkeiten. Gut ist aus unserer Sicht auch, dass Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege nicht mit in den Anwendungsbereich einbezogen werden. Zu achten ist allerdings darauf, dass das Gesetz auch von der Möglichkeit Gebrauch macht,
dem Entbürokratisierungsgedanken Rechnung zu tragen, und - das ist auch schon mal angesprochen worden - auf Doppelregelungen verzichtet sowie mit klaren Definitionen zu einer Vereinfachung in der Praxis beiträgt.
Zu begrüßen ist aus unserer Sicht weiterhin, dass das Gesetz jetzt die Möglichkeit bietet, auch neuen Wohnformen den Weg zu bereiten und diese neuen Versorgungsformen auch rechtssicher zu machen. Die damit natürlich einhergehende, durch das Gesetz gebotene Möglichkeit, auch Innovationen in diesem Bereich zuzulassen, halte ich für einen ganz wichtigen Punkt, denn auch Gesellschaft verändert sich. Das ist aus unserer Sicht ebenfalls als positiv zu bewerten.
Da wir uns in der Vorweihnachtszeit - das haben wir heute schon ein paar Mal gehört - befinden, will ich die kritischen Punkte jetzt nicht noch mal ausführlich darbringen. Aufgreifen möchte ich den Punkt von Kollegen Kubitzki, und zwar die jetzt bestehende bundeseinheitliche Personalschlüsselvergabe. Tatsächlich ist es so, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt und es keine Verordnung über den Personalschlüssel gibt, dann gibt es de facto keinen.
(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Wenn alle anderen Gesetze haben.)
Ja, jetzt. Aber für uns gilt momentan der bundeseinheitliche Schlüssel. Der galt laut Föderalismuskommission bis 2006. Wir sind das einzige Land, Frau Taubert, das noch kein eigenes Landesgesetz hat. Also brauchen wir de facto jetzt auch einen eigenen Personalschlüssel und den kann ich im Gesetz nicht finden.
Deswegen ist es wichtig, dass wir den - wenn schon per Verordnung, wo ich auch meine Bauchschmerzen habe - zumindest zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten lassen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, es fällt jetzt nicht so ganz leicht, wenn man als vierter Redner hier steht und drei Redner vor einem, wo sogar schon zwei Oppositionsredner
dabei waren, das Gesetz durchaus begrüßt haben. Ja, es hat etwas länger gedauert, als wir uns manchmal erhofft haben. Aber ich sage auch ganz klar, die Zeit wurde sehr sinnvoll genutzt, wenn man sich den ersten Referentenentwurf von vor vielen Monden anschaut und das uns heute vorgelegte Wohn- und Teilhabegesetz, da wurde richtig ordentlich gearbeitet und man hat es in eine richtige Richtung weiterentwickelt. Es war natürlich Ergebnis zahlreicher Beratungen eines zielgerichteten Arbeitsprozesses, aber das uns heute vorgelegte Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz ist ein moderner Gesetzentwurf. Ich bin mir sicher, nach der Beratung im Sozialausschuss wird es ein modernes Gesetz werden, was wir hier beschließen.
Es wurde schon mehrfach gesagt, dass durch die Föderalismusreform II der öffentlich-rechtliche Teil des Heimrechts auf die Länder übertragen worden ist. Über Sinn und Unsinn dieser Regelung könnte man sicherlich auch noch etwas länger reden. Ich persönlich halte nicht allzu viel davon. Aber die Situation ist so, wie sie ist. Also war es auch unsere Aufgabe, ein Landesgesetz zu erarbeiten und auch zu beschließen.
In dem Gesetz nimmt man sich neuer Lebensverhältnisse an, aber man greift auch die Herausforderungen des demografischen Wandels auf und zeigt Aufgaben, wie man sie lösen kann.
Der Forderung nach mehr Teilhabe und nach Selbstbestimmung im Alter wird dieses Gesetz mehr als gerecht. Natürlich hat man sich bei der Erstellung des Wohn- und Teilhabegesetzes auch an dem Bundesgesetz orientiert, aber es wurde schon gesagt, es stammt aus der Mitte der 70erJahre und hat in vielen Punkten den genannten Anforderungen nicht mehr genügt. Wir hatten auch den Vorteil, dass wir in benachbarte Bundesländer schauen konnten, wo es erste Überlegungen gibt, die Landesheimgesetze schon wieder zu novellieren, weil man festgestellt hat, dass getroffene Regelungen nicht wirklich glücklich waren. Diesen Umstand können wir natürlich nutzen, dass wir etwas später dran sind, und können gleich ein gutes Gesetz vorlegen und können diese Fehler vermeiden.
Natürlich ist auch erfreulich, dass man sich von dem Begriff „Heim“ abgewendet hat, denn das entspricht wirklich nicht mehr den Anforderungen der heutigen Zeit.
Wir sind eine Koalition. Im sozialpolitischen Bereich, Frau Siegesmund, werden Sie doch festgestellt haben, dass da große Einigkeiten sind, die man sich für diese Große Koalition sicherlich in dem einen oder anderen Bereich noch mehr wünschen würde. Wir sind aber das lebende Beispiel dafür, dass es in der Großen Koalition hervorragend funktionieren kann, Frau Siegesmund.
Das ist nun mal so. Erfreulich ist, dass es inzwischen eine klare Abgrenzung von ambulanten und stationären Wohnformen gibt, weil dies nicht zuletzt auch den Trägern Rechtssicherheit und Investitionssicherheit für die Zukunft gibt. Gerade im Bereich des betreuten Wohnens gab und gibt es die eine oder andere Einrichtung, in der es sich sicherlich in Zukunft lohnen wird, einmal etwas genauer hinzuschauen. Von daher ist es folgerichtig, dass diese betreuten Wohnformen, in denen der Bewohner nicht frei entscheiden kann, von wem er welche Leistung in Anspruch nimmt, mit in den Geltungsbereich des Gesetzes übernommen werden. Das ist mehr als zu begrüßen.
Schwer tue ich mich persönlich etwas damit, dass die Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege herausgenommen worden sind. Ich habe da mehrfach meine Bedenken geäußert. Man hat mir mehrfach erklärt, warum man es macht. Ich werde es natürlich akzeptieren, hätte mir aber anderes vorstellen können. Die stationären Hospize, ist völlig klar, haben in dem Gesetz nichts verloren.
Das Gesetz sichert aber auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, denn diese Teilhabe ist natürlich eine Grundvoraussetzung für eine bessere Lebensqualität. Ein möglichst hohes Maß an Selbstbestimmung, egal ob in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in Einrichtungen der Altenhilfe, sollte unser aller Ansinnen sein. Die Erprobung der neuen Wohnformen, auch sie wurde schon als positiv beschrieben, und der Zeitraum von sechs Jahren, der für die Ersterprobung gewählt worden ist, ist ein Zeitraum, bei dem ich sage, da kann man wirklich erproben, da kann man wirklich experimentieren. Ich erhoffe mir wirklich, dass man davon reichlich Gebrauch macht gerade im Bereich Wohngruppen, sei es für Bewohner mit Erkrankung an Demenz oder für normale Senioren-WGs. Hier gibt es tolle Ideen, tolle Konzepte, man hofft, dass sie umgesetzt werden,
und hofft, dass sie dann auch über die sechs Jahre hinaus weiter Bestand haben, weil es sich herausstellen wird, dass sie sich in der Praxis bewähren.
Aber auch die Rechtssicherheit für den Bewohner ist in den Blick genommen worden. Der Schutz vor Übergriffen klingt für uns alle selbstverständlich, aber wer etwas tiefer in die Materie schaut, weiß, dass es keine Selbstverständlichkeit ist. So begrüße ich die Implementierung einer Frauenbeauftragten in den Einrichtungen. Es klingt beim ersten Lesen - auch ich habe bei mir gedacht, in 90-prozentigen Frauenbetrieben eine Frauenbeauftragte? Aber ich habe die Argumentation, die gekommen ist, wirklich verinnerlicht und finde es inzwischen gut, dass es auch in den Einrichtungen Frauenbeauftragte geben wird.
Zu der Thematik der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle wurde eigentlich auch schon reichlich gesprochen. Ich gehe davon aus, das wird einer der Punkte werden, die bei der Anhörung eine nicht ganz unmaßgebliche Rolle spielen werden. Ich begrüße es, dass es überwiegend unangemeldete Kontrollen geben soll. Ich habe selber einmal Verantwortung für Altenpflegeeinrichtungen getragen und ich weiß, selbst in drei Tagen kann man trotzdem noch mal richtig Hausputz machen. Wenn man unkontrolliert kommt, trifft man den wahren Zustand an. Natürlich wird es dann auch das eine oder andere Mal passieren, dass Kontrolleure kommen und die Heimleitung nicht anwesend ist oder die Pflegedienstleitung nicht anwesend ist, aber das ist eben der Alltag, das ist das reale Leben. Da zeigt sich dann auch, was ein zusätzlicher positiver Effekt ist, ob die Einrichtung wirklich gut strukturiert ist. Denn wenn sie gut strukturiert ist, dann kann der eine für den anderen einspringen und kann ohne Probleme, sei es MDK oder Heimaufsicht, durch die Einrichtung führen und die geforderten Unterlagen vorlegen.
Bei all der Freude dürfen wir aber nicht vergessen, dass wir mit diesem Gesetz nur eine Rahmenbedingung schaffen und an der Struktur der Pflege zwar einiges ändern, einiges verbessern, aber die Probleme Fachkräfte und Ähnliches, über die wir hier im Hohen Hause schon mehrfach gesprochen haben, sind eine völlig andere Baustelle. Ich möchte noch einmal den Thüringer Pflegepakt ins Spiel bringen und über die Verordnungen - gut, wir haben bisher auch mit einer Heimmindestpersonalverordnung, mit einer Heimmindestbauverordnung gelebt. Es ist selbstverständlich, dass das auf dem Verordnungsweg geregelt wird. Ich freue mich aber über die Diskussion über diese Verordnungen, denn die Spuren, die Linien, die eingezogenen sind - 50 Prozent Fachkräfte, die ebenfalls aus Mitte der 70erJahre stammen -, sie sind überholt und tragen den Anforderungen der heutigen Zeit in keiner Weise mehr Rechnung. Hier erhoffe ich mir vom Ministerium wirklich Revolutionäres, etwas den Ansprüchen der heutigen Zeit an eine moderne Pflegelandschaft, die wir hier in Thüringen aufweisen können,
Entsprechendes vorzulegen. Ich freue mich auf eine intensive, inhaltsreiche Diskussion im Sozialausschuss, die wir natürlich auch mit einer mündlichen Anhörung begleiten werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche allen ein besinnliches Weihnachtsfest. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es freut mich, wenn die Opposition der Koalition Mut zusprechen kann an den Stellen, wo es nötig ist. Als fünfte Rednerin zum Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe anzuknüpfen, ist einerseits insofern leicht, als dass ich teile, was viele meiner Vorredner und Vorrednerinnen gesagt haben, nämlich dass es sinnvoll ist, dass dieses Gesetz jetzt kommt, aber da muss ich schon noch einmal sagen, sich darüber zu freuen, dass wir in dem Bundesland sind, was als 16. eine entsprechende Landesvorlage zur Diskussion stellt - die wird 2014 beschlossen werden - und wofür seit 2007 durch die Föderalismusreform der entsprechende landesrechtliche Ordnungsrahmen bereits bestanden hat, da hält sich meine Freude in Grenzen. Ich finde, es ist schon eine besondere Dialektik zu sagen, wir warten erst einmal ab, was die anderen falsch machen, und dann reformieren wir ein Gesetz, was es auf Bundesebene seit vielen, vielen Jahren gibt und tatsächlich einen großen Reformbedarf hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist so, dass das Bundesheimgesetz zu einer Zeit entstanden ist, in der es vor allem zwei Dinge gab. Es gab zum einen die häusliche Pflege durch die Angehörigen auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen, dazwischen gab es lange nichts. Es hat immer wieder Anpassungen gegeben, aber diese Zeit in den vergangenen Jahren in Thüringen verstreichen zu lassen, auch übrigens mit Blick auf Länder, die inzwischen sehr gute Gesetze haben, wenn ich nach Rheinland-Pfalz schaue, wo auch zum Teil wirklich Koryphäen in diesen Ländern an den entsprechenden Landesgesetzen mitgearbeitet haben, ich nenne hier Prof. Klie, oder Schleswig-Holstein, wo Prof. Igl an der entsprechenden Neujustierung auf Landesebene mitgearbeitet hat, dann, denke ich, ist wertvolle Zeit verstrichen. Es ist jetzt so. Da müssen wir jetzt durch. Ich bin aber, genauso wie Sie alle, natürlich daran interessiert, dass wir eine gute, qualitativ hochwertige und konstruktive Debatte im Sozialausschuss führen.
Jetzt will ich noch einmal kurz den Blick auf BadenWürttemberg werfen. Dort hat man, weil das viel zu wichtig ist, um da langes parteitaktisches Kalkül in diese Debatte einzubringen, sich auch zusammen hingesetzt, und bevor den Abgeordneten der erste Entwurf zugestellt wurde, darüber geredet, was sind denn die gemeinsamen Eckpunkte, könnte es die denn geben. Und eigentlich habe ich erwartet oder habe gehofft, dass es die Möglichkeit gibt, sich auf so etwas zu verständigen. Das ist ein aus meiner Sicht gutes sechsseitiges Papier in BadenWürttemberg, wo man vor der Debatte Eckpunkte beschlossen hat. Warum ist so was eigentlich in Thüringen an solchen Stellen immer nicht möglich?
Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin gesagt, es ist, da stimme ich Ihnen völlig zu, im Sozial- und Gesundheitsbereich das neben dem Krankenhausgesetz zweitwichtigste Gesetz vermutlich in dieser Legislatur. Aber dann frage ich Sie: Warum machen Sie das Gleiche wie beim Krankenhausgesetz, nämlich sehr, sehr, sehr viel Regelungsspielraum über zusätzliche Verordnungen einzuziehen, die sich unserem unmittelbaren „Zugriff“, unserer unmittelbaren Debatte als Parlamentarier entziehen? Ich bedaure sehr, dass wir Hüllen vorgesetzt bekommen, und das wird dann als große Gesetzesreform abgefeiert.
Das zur Vorrede. Jetzt zum Gesetz selbst: Das Heimrecht ist, da sind wir uns, glaube ich, alle einig, absolut reformbedürftig. Wir brauchen eine zeitgemäße Neuausrichtung - da bin ich sogar bei Herrn Gumprecht, da sind wir uns tatsächlich einig -, weil viele Vorschriften die Bedürfnisse derjenigen, die vor allen Dingen Individualität, Selbst- und Mitgestaltung oder einen wenig von anderen reglementierten Alltag, sondern Individualität erwarten, erschwert haben, und da braucht es eine Neujustierung. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Die gesellschaftlichen Herausforderungen sind in diesem Bundesheimgesetz nicht abgebildet und deswegen braucht es da nicht nur eine Debatte darüber, wie Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit künftig angelegt werden, sondern auch darüber, dass die Zeiten vorbei sind, dass es eine klassische Trennung zwischen traditioneller Pflege in der Familie gab und auf der anderen Seite die Frage, wie die Vollversorgung in Pflegeheimen gehen kann. Da hat sich in den letzten Jahren viel geändert und das ist gut, dass sich viel geändert hat - bis übrigens zur Frage der Geschlechtergerechtigkeit, nämlich dass in den 80er-, 90er-Jahren erwartet wurde, dass Frauen viele Jahre lang erst die Kinder großziehen und dann selbstredend die Eltern versorgen. In diesem Bereich hat sich viel getan und dem müssen Gesellschaft und Politik auch Rechnung tragen.
Das Heimgesetz zu novellieren, bedarf jetzt großer Sorgfalt, deswegen bin ich froh darüber, dass wir uns im Ausschuss die Zeit dafür nehmen. Wenn Sie sich allein die Situation in Thüringen anschauen: Fast 4 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer sind derzeit pflegebedürftig, das sind ca. 85.000 Menschen, Tendenz steigend. Davon leben derzeit in den Thüringer Pflegeheimen ca. 22.500. Die Zahl ist in den letzten zehn Jahren von 17.500 über 20.500 im Jahr 2009 deutlich angestiegen. Es gibt also wirklich gute Gründe, für diese Menschen bessere Bedingungen auf Landesebene zu justieren.
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßen wir trotz Verspätung den Gesetzentwurf, der über betreute Wohnformen und Teilhabe das ist das Entscheidende, betreute Wohnformen und Teilhabe - einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung leistet. Die Diskussion über Anwendungsbereiche werden wir im Ausschuss führen, da gibt es auch auf Landesebene sehr große Unterschiedlichkeiten. Ich finde zum Beispiel, dass der Thüringer Entwurf deutlich besser ist als der aus Baden-Württemberg, das sage ich so klar. Die Frage ist aber auch, wie am Ende nicht nur die Anwendungsbereiche diskutiert, sondern auch Absichten im Bereich der neuen betreuten Wohnformen tatsächlich so weiterentwickelt werden, dass die Versorgung Pflegebedürftiger auch rechtssicher gestaltet ist. Ich glaube, auch darum geht es und das steht im Mittelpunkt, weil, meine Damen und Herren, wir beraten ein Gesetz mit weitreichenden Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen.
Deswegen wünsche ich mir auch, dass wir uns die Zeit im Ausschuss nehmen und vielleicht doch noch die guten Ideen aufgreifen, die es in anderen Ländern gab. Die anderen Landesgesetze sind nämlich nicht alle nur schlecht, ich sage nur Bremen und Baden-Württemberg vorn dran mit sehr, sehr guten landesrechtlichen Regelungen, so dass wir von den Erfahrungen zwar nutznießen können, aber uns davon verabschieden, dass hier in Thüringen der Satz Einzug hält „Die Fehler sollen die anderen machen, wir reagieren dann erst Jahre später“. Das sollte, glaube ich, nicht der Anspruch von Politik in diesem Hause werden.