Auch in der kommenden Förderperiode 2014 bis 2020 wird der Europäische Sozialfonds (ESF) eine zentrale Rolle bei der Förderung von Beschäftigung, Bildung und sozialer Integration spielen. Die ESF-Verwaltungsbehörde im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie ist derzeit dabei, das Operationelle Programm zum Einsatz der Mittel aus dem ESF für die Förderperiode 2014 bis 2020 im Detail zu planen.
1. Welche sozialen Problemfelder sieht die Landesregierung in den kommenden Jahren für Thüringen und wie will sie hierfür die ESF-Mittel konkret einsetzen, um diesen Problemen zu begegnen?
2. Welche innovativen Ansätze, die über die Möglichkeiten des aktuellen Operationellen Programms hinausreichen, wird die Landesregierung im ESFProgramm verankern, um auf neue Herausforderungen reagieren zu können?
3. Wie beabsichtigt die ESF-Verwaltungsbehörde, die Wirtschafts- und Sozialpartner und die Vertreter der Zivilgesellschaft in den weiteren Planungsprozess einzubinden, und wie gestaltet sich diese Einbindung im Vergleich zum EFRE-Planungsprozess?
4. Wie sieht der weitere Zeitplan der Landesregierung aus und wann soll das Operationelle Programm zum Einsatz der Mittel aus dem ESF für die Förderperiode 2014 bis 2020 in Kraft treten?
Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Minister Höhn, bitte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zu den Aufgaben des Europäischen Sozialfonds gehört es unter anderem, die Armut zu bekämpfen sowie die soziale Inklusion zu begünstigen. Daher liegt ein Schwerpunkt der zukünftigen ESF-Förderung mit 34,5 Prozent der Mittel im thematischen Ziel „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“. In diesem Rahmen werden Maßnahmen durchgeführt, die das Ziel haben, besonders die so
ziale und berufliche Integration von Langzeitarbeitslosen zu unterstützen, die ohne spezifische Hilfen keinen Zugang zum Regelarbeitsmarkt haben. Des Weiteren erfolgt eine Unterstützung bei der Wiederherstellung von Beschäftigungsfähigkeit und durch das Heranführen an den Arbeitsmarkt durch individuelle Integrationsbegleitung. Damit wird der Forderung der Kommission entsprochen, mindestens 20 Prozent der zur Verfügung stehenden ESF-Mittel für das genannte thematische Ziel bereitzustellen.
Zu Frage 2: Beim Operationellen Programm handelt es sich um ein abstraktes strategisches Dokument, in dem keine einzelnen innovativen Ansätze aufgeführt werden. Vielmehr besteht nach wie vor die Möglichkeit, innovative Ansätze in jeder Prioritätsachse bzw. innerhalb jeder Investitionspriorität umzusetzen.
Zu Frage 3: Der Planungsprozess hinsichtlich der künftigen Ausgestaltung der Prioritätsachsen wird mit einem gemeinsamen Workshop mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern am 6. Januar 2014 seinen Abschluss finden. Darüber hinaus erfolgt das Einbeziehen der genannten Partner während der Erstellungen und Abstimmung der einzelnen ESFkofinanzierten Richtlinien. Insgesamt gestaltet sich der Planungsprozess analog zum EFRE, die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der strategischen Umweltplanung entfällt für den ESF.
Zu Frage 4: Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft wird angestrebt, der Kommission die Partnerschaftsvereinbarung Ende Januar 2014 zu übermitteln. Das Operationelle Programm muss dann innerhalb von drei Monaten bei der Kommission eingereicht werden. Ein Genehmigen des Operationellen Programms durch die Kommission erfolgt spätestens sechs Monate nach Einreichung. Unabhängig von dieser Zeitschiene wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Zuschussfähigkeit der Ausgaben im Rahmen der ESF-Förderung zum 1. Januar 2014 beginnt. Die ESF-kofinanzierten Richtlinien sollen zum 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Vielen Dank, Herr Minister. Wenn Sie mir bitte erläutern, warum in einem, wie Sie es genannt haben, abstrakten strategischen Programm nicht auch innovative Ansätze enthalten sein können! Das sind sie schließlich in aktuellen Operationellen Programmen ausweislich des aktuellen Operationellen Programms auch gewesen. Wenn sie darin enthalten sein können, welche sind es?
Herr Abgeordneter, ich verstehe Ihre Frage. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihnen die Beantwortung dieser Frage in schriftlicher Form zusichere.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage, das ist die Anfrage des Abgeordneten Barth von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/7039. Sie wird vom Abgeordneten Bergner vorgetragen.
Minister Jürgen Gnauck wurde am 16. Oktober 2013 im Landtag als Thüringer Minister für Bundesund Europaangelegenheiten vereidigt. In den vergangenen Tagen ist die Tätigkeit des Ministers im Aufsichtsrat der Symbion AG bekannt geworden und der Medienberichterstattung ist nunmehr zu entnehmen, dass Minister Gnauck sein Aufsichtsratsmandat niederlegt.
1. Wann hat Minister Gnauck der Landesregierung oder der Ministerpräsidentin seine Aufsichtsratstätigkeit angezeigt?
2. Hat die Landesregierung Kenntnis, ob und in welcher Höhe Minister Gnauck Einnahmen aus seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat der Symbion AG erhalten hat?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Tatsache, dass Minister Gnauck über fast zwei Monate seine Aufsichtsratstätigkeit ohne Genehmigung der Landesregierung und des Landtags ausgeübt hat?
4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Minister oder Personen, die zu Ministern berufen werden sollen, die Vorschriften des Thüringer Ministergesetzes einhalten?
Zu Frage 1: Ich habe zu Beginn meiner Amtszeit die Aufsichtsratstätigkeit gegenüber der Thüringer Staatskanzlei angezeigt und darum gebeten, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Zu Frage 2: Ohne dass ich rechtlich dazu gezwungen wäre, diese Frage zu beantworten: Ich habe hierfür keinerlei Vergütung erhalten.
Zu Frage 3: Die Verfahrensweise ist rechtlich nicht zu beanstanden, weil im vorliegenden Fall innerhalb der üblichen Fristen gehandelt worden ist.
Zu Frage 4: Es liegt in der Verantwortlichkeit jeder Person, die ein Ministeramt ausübt oder ausüben wird, die zugehörigen Rechtsvorschriften zu beachten. Dies habe auch ich im konkreten Fall getan.
Danke, Herr Präsident. Ich hätte zwei Nachfragen. Danke, Herr Minister. Die erste Nachfrage ist: Wann genau haben Sie diese Tätigkeit angezeigt?
Und die zweite Frage: Wussten die Ministerpräsidentin oder andere Mitglieder der Landesregierung vor der Berufung zum Minister von der Aufsichtsratstätigkeit?
Zu Ihrer ersten Frage: Ich habe gesagt, dass ich das zu Beginn meiner Amtszeit getan habe. Sie haben eben zutreffend darauf hingewiesen, wann das war.
Zu Frage 2: Die Landesregierung wusste selbstverständlich vor Aufnahme meiner Tätigkeit, dass ich eine Aufsichtsratstätigkeit ausübe. Im Übrigen weise ich auf Folgendes hin: Es ist schon sehr ungewöhnlich, dass von einer Partei, die ja die Selbstständigkeit und die freien Berufe hochhält, es kritisiert wird, dass es Menschen gibt, die sich vorher anders orientiert haben. Insofern hat mich die Anfrage der Thüringer FDP dann schon etwas überrascht.
Weitere Nachfragen sind nicht möglich. Danke, Herr Minister. Damit haben wir alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7018 ERSTE BERATUNG
Für die Landesregierung begründet der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Matschie, diesen Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, ein zugegebenermaßen etwas komplizierter Titel, aber eine durchaus einfach zu erklärende Sache, die sich dahinter verbirgt.
Wir haben in dieser Woche schon über die Hochschulstrategie 2020 diskutiert, mit der wir den Hochschulen eine sichere Perspektive für die kommenden Jahre geben wollen. Das Gesetz, das die Landesregierung heute einbringt, ist ein weiterer Baustein unserer Anstrengungen zu einer guten Hochschulentwicklung. Wozu brauchen wir dieses neue Gesetz? Ganz einfach, wir wollen erstens die Karrierechancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs deutlich verbessern. Wir wollen zweitens einen breiteren Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Wir wollen drittens die Ausbildung von Fachkräften intensivieren und das Studium besser ausgestalten. Und wir wollen viertens Bildungswege so lange wie möglich offenhalten.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, das neue Gesetz soll attraktive Berufsaussichten für den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs in Thüringen schaffen. Wir verbessern die Chancen qualifizierter Akademiker auf eine dauerhafte Tätigkeit in Thüringen. Die Entscheidung für eine Karriere in der Wissenschaft soll damit besser planbar und auch früher zu treffen sein. Der Berufsweg eines Wissenschaftlers wird damit attraktiver. Und das ist die Voraussetzung dafür, um leistungsfähige Nachwuchswissenschaftler aus dem In- und Ausland für Thüringen zu gewinnen und in Thüringen zu binden. Wenn sich junge Wissenschaftler als Juniorprofessoren hervorragend entwickeln, dann soll die Hochschule die Möglichkeit bekommen, diese Juniorprofessuren direkt in eine dauerhafte Professur zu übernehmen, natürlich nur vor dem Hintergrund einer entsprechenden Evaluierung der Leistungen. Wir flexibilisieren also das Berufungs- und Dienstrecht der Hochschulen und die
Hochschulen haben künftig damit die Möglichkeit, spezielle Berufungs- und Karrierekonzepte für die von ihnen identifizierten Leistungsträger in der Wissenschaft zu entwickeln, eine hervorragende Möglichkeit, gute Wissenschaftler an unsere Hochschulen zu binden.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, in Deutschland hängen die Bildungschancen oft noch sehr stark von der sozialen Herkunft ab. Diese Situation hat sich in den letzten Jahren verbessert, aber sie ist immer noch ausgeprägter als in vielen anderen Staaten. Auch der Thüringer Bevölkerung gefällt dieser Zustand nicht, das haben wir ja gestern beim aktuellen Thüringen-Monitor diskutiert. Die Mehrzahl der Befragten möchte, dass mehr dafür getan wird, dass junge Leute aus sozial schwachen Familien auch studieren können. Das wollen wir jetzt machen. Wir öffnen die Hochschulen noch stärker für Bewerber, die aus einer klassischen Berufsausbildung kommen, denn Bildungswege dürfen im 21. Jahrhundert keine Sackgassen mehr sein.
Wer sich für mehr Wissen und für ein Studium entscheidet, darf nicht gegen eine Wand laufen, sondern der braucht offene Türen für seine Bildungskarriere. Wir wollen also für Menschen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und auch über Berufserfahrung verfügen, ein Studium auf Probe einführen, daneben gibt es auch die Zulassung zum Studium nach einer entsprechenden Eingangsprüfung. Für viele ist diese Eingangsprüfung aber insofern eine hohe Hürde, als sie sich während des beruflichen Lebens nur schwer auf eine solche große Prüfung vorbereiten können. Sie erhalten die Möglichkeit, mit einem Probestudium einzusteigen und innerhalb des Probestudiums wird festgestellt, ob sie diesen Studiengang absolvieren können. Die Hochschulen regeln dann eigenverantwortlich den Umfang und die Dauer des Probestudiums und auch die Anrechnung erfolgreich erbrachter Leistungen auf das Studium insgesamt.