Protokoll der Sitzung vom 20.12.2013

Zu Ihrer ersten Frage: Am 31. Dezember 2013 endet die Bewilligungsphase der laufenden EU-Förderperiode von 2007 bis 2013. Im Jahr 2014 können nur noch die im Jahr 2013 bewilligten Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2014 abfinanziert werden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Im Jahr 2012 wurden 78 Anträge kommunaler Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse mit einem Förder

volumen von insgesamt 2,9 Mio. € eingereicht. Ergänzend möchte ich auch die Daten zu den privaten Antragstellern nennen: 85 private Antragsteller haben im Jahr 2012 Anträge mit einem Fördervolumen von 4,4 Mio. € eingereicht. Im Jahr 2013 wurden 96 Anträge kommunaler Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse mit einem Fördervolumen von insgesamt 3,4 Mio. € eingereicht. Zudem haben 86 private Antragsteller Anträge mit einem Fördervolumen von 4,4 Mio. € eingereicht.

Zu Ihrer dritten Frage: Im Jahr 2012 wurden 46 Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse mit einem Fördervolumen von insgesamt 1,2 Mio. € bewilligt. Zudem wurden 32 Maßnahmen privater Antragsteller mit einem Fördervolumen von insgesamt 0,8 Mio. € bewilligt, 32 kommunale Anträge mit einem Fördervolumen von 1,7 Mio. € und 53 private Anträge mit einem Fördervolumen von 3,6 Mio. € wurden abgelehnt, da die zur Verfügung stehenden Mittel nicht für alle Anträge ausreichen. Zudem hatten diese Anträge niedrigere Priorität innerhalb der mit den Leader-Gruppen abgestimmten Prioritätenlisten. Im Jahr 2013 wurden 40 Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse mit einem Fördervolumen von insgesamt 1,2 Mio. € bewilligt. Zudem wurden 36 Maßnahmen privater Antragsteller mit einem Fördervolumen von insgesamt 0,7 Mio. € bewilligt. 56 kommunale Anträge mit einem Fördervolumen von 2,2 Mio. € und 50 private Anträge mit einem Fördervolumen von 3,7 Mio. € wurden abgelehnt, da die zur Verfügung stehenden Mittel nicht für alle Anträge ausreichen und diese Anträge niedrige Prioritäten innerhalb der mit der Leader-Gruppe abgestimmten Prioritätenliste hatten.

Zu Ihrer vierten Frage: Die Förderung der Revitalisierung von Brachflächen im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung endet mit der laufenden Förderperiode 2007 bis 2013. Für die neue Förderperiode 2014 bis 2020 wird derzeit ein Förderprogramm zur Flächenentwicklung und zum Schutz der Ressource Boden unter den neuen Rahmenbedingungen des Europäischen Landwirtschaftsfonds über die Entwicklung des ländlichen Raums initiiert.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 7025.

Vielen Dank, Herr Präsident.

(Abg. Untermann)

Mitgliedschaft von Minister Gnauck im Aufsichtsrat der Beraterfirma Symbion AG

Es ist bekannt geworden, dass der Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Thüringer Staatskanzlei, Jürgen Gnauck, dem Kabinett einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Beraterfirma Symbion AG vorgelegt hat. Minister Gnauck stellte diesen Antrag somit etwa zwei Monate, nachdem er von Ministerpräsidentin Lieberknecht in sein Amt berufen wurde. Nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung ist einem Mitglied der Landesregierung jedoch ohne Zustimmung des Landtags die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens nicht gestattet. Laut einer Pressemitteilung u. a. in der „Thüringer Allgemeine“ vom 10. Dezember 2013 hat Minister Gnauck seinen Antrag inzwischen zurückgezogen. Die nachfolgenden Fragen stellen sich dennoch.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und wie hat Minister Gnauck die genehmigungspflichtige Aufsichtsratstätigkeit bei der Symbion AG gegenüber dem Thüringer Kabinett bzw. der Ministerpräsidentin angezeigt?

2. Inwieweit hat Minister Gnauck gegen seine Mitteilungspflichten gegenüber der Landesregierung bzw. gegenüber dem Landtag entsprechend § 5 des Thüringer Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung verstoßen?

3. In welcher Art und in welcher Höhe erhielt Minister Gnauck seit seiner Ernennung zum Minister und Chef der Staatskanzlei für seine Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrates eine Vergütung durch die Symbion AG?

4. Wann hat Minister Gnauck die Einkünfte, sofern er sie erzielte, aus seiner Tätigkeit für die Symbion AG, soweit diese den Höchstbetrag entsprechend § 5 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung überstiegen, an das Land abgeführt?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei. Herr Minister Gnauck, bitte.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist aber auch komisch, wenn er zu seiner ei- genen Person antwortet.)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten

Schubert beantworte ich namens der Landesregierung gerne persönlich wie folgt:

Zu Frage 1: Zu Beginn meiner Amtszeit habe ich die Aufsichtsratstätigkeit gegenüber der Thüringer Staatskanzlei angezeigt und darum gebeten, die notwendigen Schritte einzuleiten.

Zu Frage 2: Wie ich in meiner Antwort zu Frage 1 bereits ausgeführt habe, habe ich die notwendigen Schritte zur Einleitung der Zustimmung des Thüringer Landtags zu meiner Aufsichtsratstätigkeit unverzüglich eingeleitet. Ein Verstoß gegen das Thüringer Ministergesetz liegt nicht vor.

Zu Fragen 3 und 4: Ohne dass ich rechtlich dazu gezwungen wäre, diese Frage hier zu beantworteten: Ich habe hierfür keinerlei Vergütung erhalten.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär, nein, Herr Minister. Staatssekretär und Minister, da muss ich mich selbst erst einmal zurechtfinden.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist in Thüringen gar nicht so leicht, Herr Präsident.)

Wie bitte?

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist nicht so leicht in Thü- ringen.)

Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7026.

Verstöße gegen bestehende Tierhaltungsvorschriften in einer Schweinezuchtanlage in der Einheitsgemeinde Heideland?

Durch die Tierschutzorganisation Animal Rights Watch wurden Bilder von äußerst unprofessioneller, nicht tiergerechter Haltung von Sauen und Ferkeln in einer Schweinezuchtanlage in der Einheitsgemeinde Heideland veröffentlicht. Im „Thüringen Journal“ vom 29. November 2013 wurde dies in einem Beitrag verarbeitet und ausgestrahlt, auch der zuständige Amtstierarzt wurde zu den Zuständen in diesem Betrieb befragt. Der Amtstierarzt antwortete auf Fragen zur Kontrolle in dem Betrieb sinngemäß, dass nicht alle Ställe eines Betriebes begangen und kontrolliert werden könnten. In den FOCUS-OnlineNachrichten vom 5. Dezember 2013 wird der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz zur Schweinezuchtanlage in der Einheitsgemeinde Heideland unter Verwendung einer dpaMeldung mit der Aussage zitiert: „Hier liegen in nicht unerheblichem Umfang Verstöße gegen bestehende Tierhaltungsvorschriften vor.“

(Abg. Schubert)

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Kontrolltätigkeit der zuständigen Amtstierärzte mit Blick auf die Zustände bei der Haltung von Sauen in der Schweinezuchtanlage Gut Thiemendorf in der Einheitsgemeinde Heideland?

2. Gibt es staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Schweinezuchtanlage Gut Thiemendorf in der Einheitsgemeinde Heideland und wenn ja, wer hat die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, und wenn nicht, warum nicht?

3. Was unternimmt die Landesregierung, um das Kontrollsystem und die Kontrolldichte auf tierhaltenden Betrieben und Schlachthöfen zu verbessern?

4. Sieht die Landesregierung insbesondere in diesem Zuständigkeitsbereich, in dem sich auch der Schlachthof Jena befand, mit Blick auf die Veterinärkontrolle, die durch den Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland durchgeführt wird, besondere Umstände oder einen besonderen Handlungsbedarf?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Herr Dr. Schubert, bitte.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Scheringer-Wright wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung ist mit der Arbeitsweise des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, dem Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt JenaSaale-Holzland hinsichtlich der Kontrolltätigkeit bezüglich der Haltung von Sauen in der oben genannten Anlage nicht zufrieden und hat dies in einem Schreiben an den Vorsitzenden des ZVL auch zum Ausdruck gebracht.

Zu Frage 2: Bei der Staatsanwaltschaft Gera werden aufgrund von Strafanzeigen der Tierschutzorganisation ARIWA sowie des Zweckverbands Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt JenaSaale-Holzland Ermittlungen geführt.

Zu Frage 3: Im Rahmen von Amtstierdienstberatungen und auf dem Erlassweg einschließlich der Erarbeitung eines umfangreichen Kontrollhandbuchs erhielten die zuständigen Vor-Ort-Behörden detaillierte Vorgaben zur Durchführung der Kontrollen von landwirtschaftlichen Tierhaltungen und Schlachthöfen. Darüber hinaus erfolgen regelmäßig Ergebniskontrollen in Form von Abfragen und Berichtspflichten. Dieses System hat sich im Prinzip be

währt und kann als gut funktionierend bezeichnet werden.

Zu Frage 4: Der ZVL ist das größte Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Thüringen. Hier ist es in der Vergangenheit zu verschiedenen Mängeln bei der Durchsetzung der tierschutzrechtlichen Vorschriften und Ahndung von Verstößen in der Nutztierhaltung sowie auf dem Jenaer Schlachthof gekommen. Aufgrund dieser sieht die Landesregierung erheblichen Erörterungsbedarf mit dem Verband.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Wenn Sie sagen, Sie sehen erheblichen Erörterungsbedarf, was werden die konkreten Maßnahmen Ihrerseits sein?

Das wird sich nach der Erörterung entscheiden.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kummer.

Herr Staatssekretär, bis wann wollen Sie diese Erörterung denn durchgeführt haben und in welcher Form wäre es möglich, den Thüringer Landtag über das Ergebnis zu unterrichten?

Ein erstes Gespräch mit dem Verbandsvorsitzenden findet Anfang Januar statt, wobei es natürlich schon Gespräche auf Arbeitsebene gegeben hat, aber ein nächstes Gespräch ist für Anfang Januar von mir mit dem Vorsitzenden des Verbands vorgesehen. Ich denke, dass in den entsprechenden Ausschüssen - im Sozialausschuss und es kann auch im Agrarausschuss gemacht werden - dann zeitnah im nächsten Ausschuss darüber informiert wird.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir rufen als Nächstes die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7038 auf.

(Abg. Dr. Scheringer-Wright)

Vielen Dank, Herr Präsident.