Protokoll der Sitzung vom 22.01.2014

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die gleiche Debatte führen wir zur abschlagsfreien Rente mit 63, die auch keine Antwort auf den demografischen Wandel und die Herausforderungen gibt.

Allein diese beiden Vorhaben, meine sehr geehrten Damen und Herren, kosten 10 Mrd. €. 10 Mrd. €, das sind die teuersten rentenpolitischen Vorhaben aller Zeiten, aber die Angleichung Ost-West ist nicht dabei. Das muss man sich mal deutlich machen, was das am Ende heißt. Ich will diese 10 Mrd. noch in ein Verhältnis setzen. Satte 1,5 Mrd. gibt die Große Koalition pro Jahr für Kitas, Schulen und Hochschulen aus. Setzen Sie das mal ins Verhältnis und dann sehen Sie, wer wirklich zukunftsorientiert handelt. Diese Bundesregierung ist es nicht. Herr Barth, wenn Sie sich weiterhin Sorge um den sozialen Frieden machen, dann kümmern Sie sich darum, Ihre Grußadressen auch an die Ebene zu schicken, wo sie hingehören, an der Stelle auf die Bundesebene.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus allen Fraktionen sind jetzt die Redebeiträge gegeben worden. Für die Landesregierung Frau Ministerin Taubert, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit der von der FDP gewählten Überschrift „Volle Sozialkassen - Thüringer Initiative zur Rentenangleichung Ost-West jetzt!“ wird impliziert, dass die Frage der Angleichung der Renten in Ost und West von der jeweiligen Kassenlage des Rentenversicherungsträgers abhängig ist. Davon möchte ich mich ausdrücklich distanzieren. Denn umgekehrt ausgedrückt, würde dies bedeuten, dass sobald die Finanzlage der Sozialkassen nicht mehr so günstig ist, ein Angleich der Renten unmöglich sein würde. Hierzu kann ich nur sagen, dass diese Frage losgelöst von der aktuellen finanziellen Lage zu prüfen, zu bewerten und zu lösen ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihnen dürfte bekannt sein, dass sich CDU, CSU und SPD zu diesem Thema in ihrem Koalitionsvertrag eindeutig positioniert haben, und das macht auch den neuen Wert aus. Das heißt, der Wechsel des Koalitionspartners hat zumindest in dem Bereich Ost-West-Rentenangleichung geholfen. Ich zitiere: „Der Fahrplan zur vollständigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem Zwischenschritt, wird in

einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben. Zum Ende des Solidarpakts, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, erfolgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte. Zum 1. Juli 2016 wird geprüft, inwieweit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser Grundlage entschieden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist.“ Der aktuelle Rentenversicherungsbeitrag der Bundesregierung vom 20. November 2013, in Bundesdrucksache 18/95 festgehalten, gibt zu der Frage, wie die Angleichung sich bis zum vorgenanntem Stichtag entwickeln wird, folgende Prognose ab: „Das Verhältnis des aktuellen Rentenwerts in den neuen Ländern zum aktuellen Rentenwert in den alten Ländern steigt von 88,8 Prozent im Jahr 2012 auf 91,9 Prozent im Jahr 2017 an. Dieser Anstieg resultiert insbesondere aus der Anpassung des aktuellen Rentenwerts (Ost) im Jahr 2013, in der sich die positive anpassungsrelevante Lohnentwicklung in den neuen Ländern sowie der bereits abgeschlossene Abbau des Ausgleichsbedarfs (Ost) widerspiegelt. Die geringfügig höheren Annahmen zur Entgeltentwicklung in den neuen Ländern im Mittelfristzeitraum tragen ebenfalls zu einer Annäherung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an seinen Westwert bei.“ Zum Stichtag 1. Juli 2016 würde nach dieser Bewertung der Verhältniswert des aktuellen Rentenwerts in den neuen zu dem in den alten Ländern 91,8 Prozent betragen. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, wie sich die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns auswirken würde. Damit Herr Barth das am Ende nachlesen kann, weil er das bei der Ausführung der Abgeordneten Künast nicht verstanden hat - natürlich ist es so, wenn es eine allgemeine Lohnangleichung nach oben gibt, dann ist vor allen Dingen für Ostdeutschland auch der Mindestlohn ein wichtiges Element und trägt dazu bei, dass am Ende die Rente und der Rentenpunktwert angehoben werden.

Wir gehen davon aus, dass es ab 2017 noch weiteren Handlungsbedarf geben wird und der Gesetzgeber dies umsetzen muss. So sehr ich mich immer für einen raschen Angleich der Renten Ost und West ausgesprochen habe und mir dies wünsche, so sehr muss ich aber auch erkennen, dass eine Bundesratsinitiative Thüringens zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der genannten Fakten keinerlei Aussicht auf Erfolg haben würde. Ich will daran erinnern, dass wir als Thüringer Landesregierung in der letzten Legislaturperiode dazu intensiv unterwegs waren und versucht haben, diese Angleichung auch über den Bundesrat zu erreichen. Ziel der Länder muss es sein, zu gegebener Zeit einen Handlungsbedarf des Gesetzgebers anzumahnen und die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung positiv und kritisch zu begleiten. Ich sage, auch im Sinne aller Rentnerinnen und Rentner, aller heuti

(Abg. Siegesmund)

gen Rentnerinnen und Rentner, aber auch aller zukünftigen Rentnerinnen und Rentner Thüringens, wollen wir diese Angleichung haben. Sie wissen genau, wir müssen beide Dinge tun, sowohl den Rentenwert anheben als auch am Ende abschmelzen, was momentan an Höherwertung vorhanden ist. Ich denke, 30 Jahre nach der Wiedervereinigung muss möglich sein, dass beide Seiten, Ost wie West, am Ende gleiche Renten bekommen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Damit schließe ich diesen Teil der Aktuellen Stunde und rufe den vierten Teil auf

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Mehr Demokratie in Bürgerhand Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Thüringen reformieren“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/7192

Ich rufe als ersten Redner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneten Adams auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, häufig geschieht es, dass vor einer Aktuellen Stunde Abgeordnete aus anderen Fraktionen kommen und sagen, was ist daran jetzt eigentlich aktuell? Das ist auch diesmal geschehen und ich will ganz kurz darstellen, was für uns der aktuelle Anlass war, diese Aktuelle Stunde hier aufzunehmen. Am 11.01. hat Mehr Demokratie hier in Thüringen getagt, hat dabei nicht nur einen neuen Vorstand wiedergewählt oder bestätigt - dazu dem Ralf-Uwe Beck von hier aus auch einen herzlichen Glückwunsch -,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

sondern hat sich wieder einmal Gedanken um die Fortentwicklung der direkten Demokratie hier in Thüringen gemacht und hat einen Forderungskatalog aufgestellt. Dieser Forderungskatalog von Mehr Demokratie soll nach der Ansicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht in der Schublade verschwinden, sondern auf den Marktplätzen dieses Landes und natürlich auch hier im Plenum diskutiert werden. Wir tragen diese Diskussion hier hinein. Ich will einmal beginnen - ich glaube, es ist eine Debatte aus der letzten Landtagssitzung, als die Linke einen Vorschlag machte, wie man auf ganz einfa

che Art und Weise Bürgerbegehren leichter möglich machen könnte. Damals habe ich schon ausgeführt - und es gibt neue Zahlen dazu -, Thüringen ist Schlusslicht bei der direkten Demokratie im Vergleich zwischen den Ländern. Dazu einige Zahlen aus dem Jahr 2012: in Thüringen 16 Bürgerbegehren, in Nordrhein-Westfalen 39, in Bayern zum Beispiel 104. Wir brauchen, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber das komplette Gegenteil von dieser schwachen Beteiligung, denn unser Motto ist „Einmischen erwünscht! Basta war gestern.“, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit schließen wir uns den allgemeinen Forderungen von Mehr Demokratie an, die bundesweit vertreten werden. Das sind die Forderungen, zum Beispiel bestimmte Themen aus den Bürgerbegehren herauszunehmen. Das finden wir falsch, wir wollen weg davon, diesen Themenausschluss zu haben. Wir wollen Einreichungsfristen mobiler, schneller und flexibler machen und hier in Thüringen auf der Ebene des Landes das Finanztabu kippen.

(Beifall DIE LINKE)

Dieses Finanztabu wird jedes Mal dazu führen, dass wichtige Vorhaben nicht zum Entscheid kommen können, weil Sie immer eine finanzielle Komponente haben. In den Kommunen fordern wir gemeinsam mit Mehr Demokratie, nur im kurzen Abriss, einen besseren Datenschutz. Es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger an öffentlicher Stelle alle ihre Daten abgeben müssen, wenn sie unterschreiben wollen.

Wir wollen Mitbestimmung bei den gemeindlichen Unternehmen möglich machen. Wir wollen klare Informations- und Transparenzpflichten in den Gemeinden. Wir wollen die Möglichkeit eines Ratsbegehrens einführen, zwei Drittel der Ratsdamen und Ratsherren sollen beschließen können, dass die Bürgerinnen und Bürger zu einer bestimmten Sache befragt werden. Und wir wollen die Möglichkeit,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ein- fache Mehrheit reicht auch.)

darüber können wir noch mal vortrefflich streiten, aber wir gehen jetzt erst mal Hand in Hand mit Mehr Demokratie. Wir hätten schon einen großen Schritt gemacht, wenn wir diese Möglichkeit des Ratsbegehrens hätten. Wir wollen auch möglich machen, die schärfste Form von direkter Demokratie zu ermöglichen, die Abwahl eines Bürgermeisters. Auch das muss in den Händen der Bürgerinnen und Bürger, die den Bürgermeister bestellen, liegen, ihn auch wieder absetzen zu können, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir wollen, dass so einfache Formfragen wie die Stichfrage und Ähnliches eingeführt werden. 21 Forderungen, hinter die sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt, 21 Forderungen, die unser Land voranbringen. Wir

(Ministerin Taubert)

wollen bei direkter Demokratie nicht mehr Schlusslicht sein. Parlamentarische Demokratie und direkte Demokratie gehören in einem modernen demokratischen Staat zusammen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Fiedler das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute das Thema „Mehr Demokratie in Bürgerhand - Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Thüringen reformieren“. Sehr geehrter Herr Adams, Sie haben gerade versucht, vorzutragen, was Sie wollen. Sie wollen das Bündnis oder die sich da zusammengefunden haben, Mehr Demokratie, wenn ich es richtig verstanden habe, eins zu eins übernehmen und voranbringen. Dem möchte ich nur entgegenhalten

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

- Frau Rothe-Beinlich, warum gucken Sie erst zu den Linken, bevor Sie klatschen?

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe zwar gerade gar nicht rübergeschaut - was Sie alles sehen!)

Doch, Sie haben hier rübergeguckt, das hat mich jetzt verwundert, aber ich weiß ja nicht, warum.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, wenn man hier vorne steht, sieht man das genau, das ist so. Das ist der Vorteil, wenn man hier den Überblick hat.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, in Thüringen gab es vor dieser letzten Koalition einige Veränderungen, wo sich auch Thüringen, ich sage mal, in dem Kanon der Länder auf einen guten Mittel- bis Oberplatz vorgearbeitet hat, überhaupt Bürgerbegehren, Bürgerentscheid. Herr Adams hat jetzt nur die Anzahl von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden genannt. Herr Adams, das kann auch heißen, dass die Bürger zufrieden sind, dass sie mit ihren gewählten Gemeinderäten und Stadträten, Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten etc. zufrieden sind, dass sie das deswegen nicht gemacht haben. Das negieren Sie einfach. Sie sollten vielleicht noch einmal den Thüringen-Monitor nehmen und noch mal nachlesen, was dort steht, wie zufrieden die Leute sind. Und da wollen Sie den Leuten immer irgendwas erzählen, dass man noch mehr Demokratie und noch mehr und noch mehr.

Ich denke, zu einer guten Demokratie, wie auch hier in Thüringen eine hervorragende da ist, gehört auch dazu, dass wir gewählte Gemeinderäte, Stadträte, Kreisräte haben, die ihre Dinge zu erfüllen haben. Wir haben sehr zeitig, da haben die Grünen noch gar nicht an so was gedacht, damals schon Direktwahl der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte eingeführt. Wir waren eines der ersten Länder, das das hier eingeführt hat, damit das mal ganz klar wird. Wir waren schon sehr zeitig für mehr direkte Demokratie. Das heißt aber auch, dass man den gewählten Vertretern die Möglichkeit lassen muss, dass sie ihre Dinge umsetzen, und da spielt natürlich Geld eine Rolle. Und weil Sie das angebracht haben, wir haben vor Kurzem in Südthüringen in Veilsdorf den Entscheid gehabt, wo es darum ging, da hat sich ein Kreistag das sicher nicht leicht gemacht, indem er sein gesamtes Kreisgebiet genommen hat und geschaut hat, welche Schulen kann ich mir leisten, wie viele Kinder habe ich noch, wie viele Lehrer kriege ich usw., damit dort am Ende vernünftige Bildung stattfinden kann. Das spreche ich den Leuten nicht ab. Dann geht man los, direkte Demokratie, sammelt Unterschriften, wo die meisten gar nicht wissen, um was es in der Schule geht, außer den Vor-Ort-Leuten, die lasse ich außen vor, aber es haben ja andere noch mit unterschrieben und da wird der Kreistag ausgehebelt. Wie sollen sie es denn am Ende machen? Natürlich kostet es Geld, das ist nun mal so, alles kostet Geld. Und das Geld muss irgendwo herkommen und es fällt nicht vom Himmel und deswegen denke ich, dass wir ein ausgefeiltes System haben und auch Ihre Forderung mit dem sogenannten Ratsbegehren, wo der Gemeinderat Entscheidungen zu Einzelfragen auf den Bürger abwälzen kann, dem werden wir klipp und klar widersprechen. Das ist nicht unser Ding. Wir haben die gewählten Vertreter vor Ort und die müssen das auch in öffentlichen Versammlungen etc. aushalten.

Ich will noch eins sagen, weil Sie Ralf-Uwe Beck so hoch gelobt haben, können Sie ja machen. Wir sehen das etwas differenzierter. Er verdient bei der Kirche sein Geld und wenn er in die Politik will, soll er in die Politik gehen und uns nicht über die Kirchen von unseren Kirchensteuern Dinge von hinten unterwuchten.

Aber was mir zum Abschluss wichtig ist: Ich erinnere die Kolleginnen und Kollegen mal daran, wo es damals Volksentscheid und -begehren zu Kitas gab. Wenn da jemand gefragt wurde, standen die vor den Kindertagesstätten und haben mit unterschrieben. Gehen Sie mal heute hin und fragen Sie nach, wie die Gleichen oder viele, die damals unterschrieben haben, heute reden. Sie sagen, alles, was ihr uns versprochen habt - oder nicht alles, aber einiges -, ist davon überhaupt nicht eingehalten. Die Eltern müssen mehr bezahlen, die Kommunen müssen mehr bezahlen. Ja, das sage ich ge

(Abg. Adams)

nauso denen, die zuständig sind. Das brauche ich Ihnen doch nicht zu sagen, wer für Kindergärten und Kindertagesstätten zuständig ist. Was ist daraus geworden? Dass sich alle das jetzt umdrehen, weil sie merken, es geht mir ans eigene Portemonnaie und es kostet auf einmal viel mehr Geld. Geld fällt nicht vom Himmel.

Meine Redezeit ist zu Ende. Wir haben ein sehr gutes Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, stehen gut da, wir brauchen nichts Neues.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Abgeordneter Kuschel das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Fiedler, Sie sollten nicht so viele Ängste schüren, zum Beispiel vor dem Ratsbegehren. In Bayern gibt es das und die haben keine schlechten Erfahrungen gemacht.

(Beifall DIE LINKE)

Und Sie wollen ja nun nicht sagen, dass in Bayern die Welt völlig anders ist. Noch gehört Bayern zum Geltungsbereich des Grundgesetzes und ich kenne viele Menschen aus Bayern und die unterscheiden sich, auch gerade was Demokratiefragen betrifft, im Umgang mit Demokratie nicht im Wesentlichen von uns hier in Thüringen. Insofern ist das, was hier Mehr Demokratie fordert, nichts vollkommen Neues, sondern schon etwas Erprobtes.