wann es denn zu einem realen Schuss werden soll. Da sind bestimmt diese Schüsse nun doch nicht mehr ganz so. Was die Frage der Staatssekretäre anbetrifft, die Sie auch kritisiert haben, Herr Scherer, das hätten Sie längst ändern können. Sie wissen, wir hatten einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem wir gesagt haben, politische Beamte abschaffen und Staatssekretäre in das Ministergesetz übernehmen.
Es ist von Ihrer Koalitionsmehrheit abgelehnt worden. Hier heute anzuführen, das hätten wir nicht bedacht, Herr Scherer, ich bitte Sie, das ist doch ein bisschen lächerlich.
Ich will dann auch noch eines dazu sagen, wir haben den Entschließungsantrag ganz bewusst in vier Punkte gefasst, damit auch Sie, die Regierungskoalition, die Chance haben, diesen Entschließungsantrag in den einzelnen Punkten nicht von vornherein abzulehnen. Sie hätten die Chance, sich Ihren Bundespolitikern und Bundespolitikerinnen anzuschließen und zu sagen, ja, Karenzzeiten sind notwendig, was den Punkt 1 betrifft, ja, 18 Monate ist eine durchaus gängige Möglichkeit. Dann könnten Sie den Punkten 1 und 2 zustimmen, wenn Sie schon den Punkten 3 und 4 nicht zustimmen. Ich bin mal gespannt, ob Sie sich komplett verweigern werden, Karenzzeiten hier in Thüringen einzuführen und gegen Ihre eigenen Bundespolitiker stimmen. Wir werden es sehen. Danke schön.
Ja, ich kann es jetzt abkürzen. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass eine Pressemeldung voreilig oder zu früh rausgeht, ist eine volle Panne, dafür kann ich mich nur entschuldigen. Ich könnte härtere Ausdrücke gebrauchen, aber ich weiß nicht, ob man, wenn man seinen eigenen Laden beschimpft, auch einen Ordnungsruf bekommen kann. Also lasse ich es. Sehr dumm gelaufen, sage ich jetzt mal, peinlich bis doof. Bekomme ich jetzt einen Ordnungsruf? Nein, gut. Jetzt wissen Sie schon, wie es ausgeht, aber die Kollegin Rothe-Beinlich hatte hier auch schon einen Diskussionsvorteil daraus.
Wir haben bereits 2008 einen Änderungsantrag gestellt, einen entsprechenden Antrag für mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften. Damals war noch die CDU-Alleinregierung und da ist das sozusagen weggefallen. Heute haben wir
weitgehend das, was wir damals beantragt haben, im Koalitionsantrag durchsetzen können. Darüber freuen wir uns. Auch im Justiz- und Verfassungsausschuss ist dieser Gesetzentwurf zwar als nicht weit genug kritisiert worden, aber dann doch ohne Gegenstimmen angenommen worden. Darüber freuen wir uns.
Im Jahr 2007 - darauf ist auch schon hingewiesen worden - hatte das Bundesverfassungsgericht entsprechende Argumentationen geliefert. Ich zitiere noch einmal mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“ Dementsprechend schließt das freie Mandat die Rückkopplung zwischen Parlamentariern und Wahlvolk nicht aus, sondern ganz bewusst ein und schafft durch den Zwang zur Rechtfertigung Verantwortlichkeit. Der Wähler muss wissen, wen er wählt. Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten der Abgeordneten sind für die Öffentlichkeit offensichtlich von erheblichem Interesse. Diesbezügliche Kenntnis ist nicht nur für die Wahlentscheidung wichtig. Das waren einige fundamentale Sätze aus der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von 2007. Wie in einer Koalition allerdings üblich, konnten wir uns nicht an allen Stellen durchsetzen. Wir hätten uns beispielsweise gewünscht, dass neben der zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit vor der Mitgliedschaft im Landtag auch sonstige Tätigkeiten in einem Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat und anderen Gremien anzuzeigen wären. Die Veröffentlichung der Einkünfte im Handbuch bzw. auf der Internetseite des Landtags hätten wir uns auch auf Euro und Cent vorstellen können. Ich denke allerdings, dass zehn Stufen schon, ich sage mal, besser sind als drei und dann die Frage, wo liegt einer, wenn er nur kurz über der letzten Grenze liegt oder weiter oben - die Rahmen oder die Abweichungen verringern sich dadurch.
Wir wollten auch, dass die heute beschlossenen Veränderungen ab sofort in Kraft getreten wären und nicht erst mit der Konstituierung des 6. Thüringer Landtags. Denn aus unserer Sicht wäre es schöner gewesen, wenn jeder Bürger bereits vor der nächsten Landtagswahl hätte sehen können, was Abgeordnete, die sich wieder zur Wahl stellen, an Nebentätigkeiten haben und an Nebeneinkünften schon jetzt verdienen ganz im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das ein relevanter und auch ein berechtigter Anspruch ist, so etwas vor einer Wahl wissen zu dürfen.
Trotz alledem ist der Gesetzentwurf der Koalition nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung. Unser Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht ein großer Sprung nach vorn. Nebentätigkeiten, erhaltene Nebeneinkünfte und Spenden müssen nicht nur dem Präsidium angezeigt werden, sondern sie werden
auch auch auf der Homepage veröffentlicht. Die zehn Stufen sind nicht Euro und Cent, aber schaffen doch eine relativ differenzierte Sicht.
Aus unserer Sicht ist übrigens auch klar, dass die Kollegen in der CDU- und FDP-Fraktion, die entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch heute noch Funktionszulagen für bestimmte Aufgaben in ihren Fraktionen erhalten, diese dann auch anzeigen und mit veröffentlichen lassen müssen.
Der Rechnungshofpräsident wird im Herbst dann sicherlich ganz genau darauf schauen. Leider ist er jetzt nicht mehr da.
Die Koalitionsfraktionen haben sich nach reiflicher Überlegung gemeinsam entschieden, dass nicht die Bruttoeinkünfte, sondern das zu versteuernde Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zugrunde zu legen sind. Das ist ein sehr wichtiger Unterschied auch gerade bei Selbstständigen, weil da die Bruttoeinkünfte eigentlich nicht die wirkliche Einkommenssituation wiedergeben. Das ist auch deswegen sinnvoll, weil auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2007 an dieser Stelle den Einkünftebegriff entsprechend differenziert gesehen hat. Wichtig ist auch, dass mögliche Interessenkollisionen vor einer Beratung im Ausschuss anzuzeigen sind; das hatten wir bisher nicht. Klar geregelt wird im Gesetz ebenso das Verfahren, dass Mitglieder des Landtags, die ihren Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nicht nachkommen, dann mit einer Sanktion rechnen müssen, einem Ordnungsgeld, das - je nachdem, wie hoch das verschwiegene Einkommen ist oder wie vehement der Verstoß sonst bewertet werden kann - bis zur Höhe von 50 Prozent der jährlichen Grundentschädigung gehen kann. Das sind derzeit immerhin knapp 30.000 €.
Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE basierte im Wesentlichen auf dem SPD-Antrag von 2008 und Sie werden deshalb verstehen, dass wir lieber unserem Original als Ihrer Kopie zustimmen, aber auch im Konkreten haben wir einige Kritikpunkte. Eine Verpflichtung der Landtagsabgeordneten zur Veröffentlichung ihrer Einkünfte, der jeweiligen Höhe, macht es aus unserer Sicht erforderlich, dass so etwas in einem Gesetz geregelt wird. Anders als die Fraktion DIE LINKE erheben wir daher die bisherigen Verhaltensregelungen für Landtagsabgeordnete, wie sie bisher nur in der Anlage zur Geschäftsordnung des Landtags geregelt sind, in einen Gesetzesrang. Auch Transparency International Deutschland e.V. hat in der schriftlichen Anhörung unsere Auffassung geteilt, dass Eingriffe in die Rechte von Abgeordneten gesetzlich verankert werden müssen. Der Gesetzentwurf der Linken sieht das nicht vor und in diesem Punkt fällt er sozusagen hinter unseren Entwurf zurück.
Des Weiteren wollen Sie, dass Mitglieder der Landesregierung nach dem Ausscheiden aus dem Amt für die Dauer von fünf Jahren keiner Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachgehen dürfen, die mit der dienstlich ausgeübten Tätigkeit in Zusammenhang steht. Über die Karenzzeiten ist jetzt schon viel gesagt worden. Natürlich hat es aufgrund der aktuellen Diskussion im Bund, die gerade an den letzten Fällen lief, da Diskussionsbedarf gegeben und man denkt - das ist richtig - auch bei CDU und SPD darüber nach, wie man Karenzzeiten einführt. Die fünf Jahre allerdings, die Sie als Ziel anstreben, in Ihrem Gesetzentwurf gleich vorsehen und in Ihrem Entschließungsantrag dann als Zielrichtung, die halte ich also doch für viel zu lang. Was auch überhaupt nicht bedacht wird bei dieser ganzen Diskussion über die Karenzzeit derzeit, ist, dass eigentlich nach allgemein juristischen Gesichtspunkten, wenn jemand ein Verbot bekommt, irgendwas zu machen, dem eine Karenzentschädigung gegenüberstehen muss. Das heißt, je länger ich jemandem ein Tätigwerden verbiete, muss ich auch bereit sein, ihn für das Nichttätigsein zu entschädigen, und dann müssten Übergangszahlungen auch entsprechend sehr viel länger gezahlt werden als bisher. Kollege Blechschmidt nickt, das ist eine natürliche Folge und auch da muss man dann mal Kosten und Nutzen abwägen.
Frau Abgeordnete, es gibt den Wunsch des Abgeordneten Korschewsky auf eine Zwischenfrage. Darf er denn?
Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Kollegin Marx. Kollegin Marx, geben Sie mir recht, dass unser Gesetzentwurf, den wir 2007 eingereicht haben, also eine Woche nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, durchaus vor Ihrem Gesetzentwurf 2008 da war und dass dieser Gesetzentwurf Grundlage unseres heutigen Gesetzentwurfs ist und nicht auf Ihrem beruht?
Ich war zu dieser Zeit noch nicht im Landtag, aber dass 2007 vor 2008 liegt, das kann ich natürlich bestätigen, ja.
Das drängt sich auf. Wie es sich inhaltlich verhält, was da im Detail vor- und weitergehender war, das kann ich jetzt hier aus der Lamäng nicht sagen, aber auf der anderen Seite ist es doch schön, wenn wir alle zusammen eigentlich etwas Positives wollen. Da bin ich jetzt überhaupt nicht eifersüchtig oder neidisch, wenn Sie jetzt irgendetwas entdecken und sagen, das haben wir doch aber zuerst schon gewollt, das kann doch nur gut sein, wenn wir jetzt zu so einem breiten Konsens hier im Haus kommen.
Aber noch einmal zur Karenzzeit zurück: Ich hätte jetzt Herrn Carius angeschaut - der ist gerade draußen, das ist ja unser jüngster Minister -, wenn wir uns einmal das Beispiel uns vorstellen, dass er mit 38 Jahren jetzt nach der nächsten Legislaturperiode nicht mehr in ein Ministeramt zurückkehrt und dürfte dann 5 Jahre nicht in dem Bereich arbeiten, wo er ministeriell tätig gewesen ist, dann wäre das ein ziemlich harsches Berufsverbot. Er müsste dann dem Freistaat Thüringen auf der Tasche liegen und auf Kosten der Steuerzahler leben, weil er in der Baubranche, allgemein außerhalb des öffentlichen Dienstes keine Verwendung finden dürfte. Also ich meine, an dem Beispiel sieht man eigentlich schon, dass das überzogen ist. Dennoch sind Maßnahmen zu Abstandsfristen für Regierungsmitglieder notwendig, über Umfang und zeitliche Fristen wird hier ebenso zu sprechen sein wie darüber, wie ein genauer Wortlaut einer verfassungsrechtlich sauberen Regelung aussehen soll, denn das ist nun ein klarer Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit, der entsprechend gerechtfertigt werden muss. Deswegen haben wir vor, dass wir den Beginn der 6. Wahlperiode abwarten und mal zuschauen, wie andere Länder das regeln, damit wir hier zu einer sicheren Lösung kommen - wir werden das jetzt hier nicht mehr hinbekommen und wollen ein separates Gesetz dann mit allen, die dafür infrage kommen, in Angriff nehmen. Deswegen können wir dem Gesetzentwurf der Linksfraktion jetzt hier nicht zustimmen und lehnen auch den Entschließungsantrag ab, ebenso auch den der Grünen, obwohl der uns natürlich sehr sympathisch ist, weil es da nur um die zweijährige Karenzfrist gegangen wäre.
Klare gesetzliche, verbindliche und transparente Regelungen für die Mitglieder des Landtags stärken das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die parlamentarische Demokratie und in diesem Sinne ist unser Gesetz zur Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften ein weiterer richtiger Schritt hin zu mehr Demokratie in unserem Freistaat und ein Meilenstein hin zu mehr Transparenz und Verständlichkeit. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf von SPD und CDU gemäß der Beschlussempfehlung des Justizund Verfassungsausschusses und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, um die Zeit sprechen zu dürfen, bringt einem doch jede Menge Aufmerksamkeit.
Wir haben es heute mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und mit einem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD zu tun. Beide Gesetzentwürfe sollen den Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten neu regeln. Die Debatte wurde damals durch die üppige Vortragstätigkeit des SPD-Kanzlerkandidaten Steinbrück ausgelöst, jetzt noch einmal durch Herrn Pofalla befeuert. Aber, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der damalige Sachverhalt hat herzlich wenig mit den hier vorliegenden Gesetzentwürfen zu tun. Denn es ist ein erheblicher Unterschied, ob jemand wegen seines Mandats Vortragshonorare kassiert, die er mit hoher Wahrscheinlichkeit nur durch das Mandat erwirtschaften konnte, oder ob jemand vor dem Mandat bereits ein Unternehmen betrieben hat und aus Verantwortung gegenüber dem Unternehmen, aus Verantwortung gegenüber den Arbeitsplätzen und aus Verantwortung gegenüber der Firma diese Firma weiterbetreibt.
Diesen Unterschieden, die in der Praxis bestehen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, werden beide Gesetzentwürfe nicht gerecht. Ich will gleich das Ergebnis vorwegnehmen: Nach unserer Auffassung schaffen es beide Gesetzentwürfe nicht, einen angemessenen Ausgleich zwischen Transparenz und Eingriffen in die Rechte von Abgeordneten herzustellen. Trotzdem schmälert das natürlich nicht die Bedeutung der Diskussion darüber. Die Bürger interessiert das Thema und deswegen sollten wir uns natürlich auch in Thüringen dieser Diskussion stellen. Die Gesetzentwürfe sind teilweise verschieden in ihren Forderungen der Offenlegungen und in den bürokratischen Hürden. Teilweise haben sie aber eine geradezu beängstigende Ähnlichkeit. Mich hätte es gefreut, meine Damen und Herren, wenn wir es geschafft hätten, mit dem einen oder anderen Vorurteil aufzuräumen.
Der Gesetzentwurf aber der Fraktion DIE LINKE ist eher ein Versuch, Vorurteile noch weiter zu schüren.
Ich will Ihnen auch erklären, warum ich dieser Auffassung bin und deswegen auch mit dem Gesetzentwurf der Linken beginnen. In der Begründung zum Gesetzentwurf ist davon die Rede, dass mehr Transparenz geschaffen werden soll, damit sich die Bürger ein umfassenderes Bild darüber machen können, durch welche Interessen oder finanziellen Abhängigkeiten die politischen Entscheidungen von Abgeordneten beeinflusst werden. Die Fraktion DIE LINKE beruft sich in der Begründung vermehrt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2007 und auf Rechte der Bürger.
Wenn wir uns aber einmal die Urteilsbegründung von 2007 genauer anschauen, dann wird schnell ersichtlich, dass es doch nicht so eindeutig ausfällt, wie es hier dargestellt, wie es hier suggeriert wird, meine Damen und Herren. Ein Teil der Richter hätte mit einer Regelung in Ihrem Gesetzentwurf große Probleme. In dem Urteil von 2007 hatten mehrere Richter ausdrücklich davor gewarnt, dass durch die Offenlegung gerade auch von ungewichteten Tatsachen wie Bruttoeinkünften, die nicht im Kontext darstellbar sind, eine publizistische Prangerwirkung entstehen kann.
Ohne nähere Erklärungen und Gewichtungen können die bloßen Informationen über Mittelzuflüsse in mehrfacher Hinsicht zu Fehlschlüssen verleiten. Der Gesetzentwurf sieht es aber genauso vor: eine absolute Offenlegung jeglicher Nebeneinkünfte. Diese Art von Offenlegung hat aber nichts mit Transparenz zu tun, sondern sie ist genau das Anprangern und das Schüren einer Neiddebatte, wie es diese Richter beschrieben haben, meine Damen und Herren.
- in der Tat -, dass jede Nebentätigkeit eines Abgeordneten zwielichtig erscheint. Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, das geht nun wirklich zu weit.
Ihr Argument, wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten, meine Damen und Herren, das ist doch genau die Rhetorik, die NSA oder andere Spitzelorganisationen verwenden.