Es bleibt trotzdem bei den zwei Sätzen. Es bleibt trotzdem dabei, dass Sie letztendlich fünf Jahre Karenzzeit fordern, ohne auch nur im Geringsten Überlegungen anzustellen, wie das für die einzelne Person tatsächlich geregelt sein soll. Wenn es nämlich so schlicht stehen bleibt, ist es in der Tat nichts anderes als ein Berufsverbot und deshalb lehnen wir diese Anträge entsprechend ab. Danke schön.
Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gestehe, dass ich mich vor 10 Minuten gefragt habe, warum wir hier überhaupt noch über dieses Gesetz diskutieren sollen. Vielleicht wundern Sie sich jetzt, aber ich werde Ihnen sagen, was mich zu dieser Verwunderung getrieben hat. Da erreichte mich nämlich um 17.38 Uhr die Pressemitteilung der SPD-Fraktion, aus der hervorging, dass soeben dieses Gesetz verabschiedet worden sei. In selbiger legt die SPD dar, wie sie dieses Gesetz und die Verabschiedung dieses Gesetzes bewertet.
Mal ganz ehrlich, es geht gerade jetzt um Transparenz im weitesten Sinne. Es mag sein, dass es transparent ist, dass wir das immerhin mitbekommen haben, dass die SPD dieses Gesetz bereits für beschlossen hält. Ich muss ganz offen gestehen,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Schöne ist ja, dass wir jetzt die Argumente der SPD schon vorliegen haben.
als hier dieses Gesetz verabschiedet wurde. Da steht nämlich, Zitat der Pressemitteilung der SPD: „Einziger Wermutstropfen: die heute beschlossenen Veränderungen treten nicht sofort, sondern erst mit der Konstituierung des 6. Thüringer Landtags im Oktober 2014 in Kraft. Die CDU-Fraktion hatte sich hier quergelegt.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe doch, dass wir hier noch ernsthaft miteinander diskutieren und dass wir hier keine Showdebatte führen,
auch wenn Sie in der SPD das Ergebnis bereits jetzt kennen, welches sich nachher erst aus der Abstimmung ergeben soll. Wir haben sogar noch namentliche Abstimmungen vor uns. Ich muss ganz offen sagen, ich fühle mich hier angesichts einer solchen Pressemitteilung mitnichten ernst genommen. Es geht doch um ein sehr wichtiges Thema, nämlich darum, ob Abgeordnete ernst genommen werden, dass Abgeordnete tatsächlich auch gestärkt werden in ihrer Position, dass wir Transparenz darüber schaffen, von wem sie beispielsweise bezahlt werden etc. Dann derart zu arbeiten - nun gut, ich werde das jetzt nicht weiter kommentieren.
Jetzt zu den beiden vorliegenden Gesetzen: Das eine kennen wir schon länger, es stammt aus dem Jahr 2012. Es wurde von der Fraktion DIE LINKE eingebracht und wir haben hier auch schon länger darüber diskutiert. Der zweite Entwurf ist der der Fraktionen SPD und CDU, der laut SPD schon beschlossen ist. In dem Gesetzentwurf von SPD und CDU findet sich übrigens auch wieder, Herr Mohring, das wird Sie interessieren, dass dieser zu 90 Prozent die Forderungen der SPD enthält, die die SPD schon immer wollte. Einen kleinen Seitenhieb kann ich mir auch nicht verkneifen, nämlich dass auch die Karenzzeit von der SPD für durchaus richtig angesehen wird, sie das aber ebenfalls mit Ihnen von der CDU leider nicht durchsetzen konnte. Aber gut. In dem Gesetzentwurf jedenfalls von den Koalitionsfraktionen findet sich wieder, dass die
Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten steht und auch eine Hauptbeschäftigung sein muss. Ich glaube, das finden wir alle gut und richtig. Ich werde versuchen, mich trotzdem sachlich mit beiden Gesetzentwürfen noch mal auseinanderzusetzen.
Wenn wir uns den Entwurf der Koalitionsfraktionen genau anschauen, sind die Regelungen, die sich jetzt im Gesetzentwurf wiederfinden, die, die im Jahr 2005 bereits zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD auf Bundesebene vereinbart wurden und die Sie jetzt auch für Thüringen aufgeschrieben haben. Das macht sie mitnichten schlechter. Wir glauben, es hätte da noch die eine oder andere Weiterentwicklung geben können. Im Gesetz heißt es weiterhin, es besteht grundsätzlich eine Anzeigepflicht, wenn neben den Abgeordnetendiäten weitere Einkünfte erzielt oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die - Zitat - „auf für die Ausübung des Mandats bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können“. Die Interessenverknüpfungen sind es auch genau, die dann eine Rolle spielen, wenn wir über Karenzzeiten reden, aber darauf werde ich gleich noch einmal genauer eingehen. Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf alle entgeltlichen und unentgeltlichen Tätigkeiten und neben dem Mandat ausgeübte Berufe sowie Beteiligungen an Unternehmen, soweit Interessenverknüpfungen mit dem Mandat in Betracht kommen. In Fällen, in denen Tatsachen über Dritte wegen Verschwiegenheitspflichten nicht angegeben werden dürfen, nehmen wir mal die Fälle beispielsweise von Ärzten und Ärztinnen, Rechtsanwältinnen etc., muss die Branche statt des Namens angegeben werden. Das finden wir auch durchaus richtig und nachvollziehbar. Für jeden einzelnen zu veröffentlichenden Sachverhalt müssen die Einkünfte einer von zehn Einkommensstufen zugewiesen werden. Das finden wir Bündnisgrünen, ehrlich gesagt, schon nicht mehr ganz so nachvollziehbar. Uns geht es da ähnlich wie Transparency International, die in ihrer Stellungnahme geschrieben haben: „Wir hätten uns“ - so heißt es hier - „allerdings eine Veröffentlichung auf den Euro genau gewünscht, wie das z.B. auch in den Niederlanden geschieht.“ Wir als grüne Fraktion praktizieren das als gläserne Abgeordnete längst. Wir denken, dass die Veröffentlichung konkreter Summen sehr viel besser nachvollziehbar wäre, als mit diesem Stufenmodell zu arbeiten. Aber auch das Stufenmodell ist immerhin ein Schritt - so nenne ich es einmal - in die richtige Richtung.
Was ist anders als in der Regelung auf Bundesebene? Während im Bundestag nur die grundsätzlichen Dinge im Abgeordnetengesetz geregelt sind und die Einzelheiten zu den Nebentätigkeiten lediglich in einer Anlage zur Geschäftsordnung des Bundestages stehen, sollen in Thüringen die gesamten Regelungen in das Abgeordnetengesetz aufgenommen werden. Zudem soll in Thüringen die Bran
chenangabe bei Tätigkeiten, die zur Verschwiegenheit verpflichten, zur Pflicht gemacht werden. Ich sagte gerade schon, das halten wir durchaus für richtig. Im Bundestag ist das übrigens nur eine Kannbestimmung.
Wenn wir uns dann die Stellungnahmen anschauen, die eingegangen sind - es waren mehr als 20, es wurde vorhin gesagt -, hat Herr Scherer hier, vorsichtig formuliert, sicherlich selektiv zitiert. Ich meine, ich zitiere natürlich jetzt auch nicht alle, aber eben schon Transparency International, Sie von der CDU haben die Stellungnahmen zitiert, die eher Bedenken vorgetragen haben. Im Großen und Ganzen war es aber so - ich denke, da sind wir uns einig -, dass die vorgeschlagenen Regelungen von den Anzuhörenden überwiegend begrüßt worden sind. Deswegen werden wir jedenfalls unsere Position nicht ändern, weil da nichts weiter drinstand, was wir nicht auch schon diskutiert hätten oder von uns ohnehin geteilt wird.
Fakt ist, dass die Regelungen auch im Gesetzentwurf der Koalition gegenüber der bisherigen Regelung einen wesentlichen Fortschritt darstellen. Zu kritisieren ist aus unserer Sicht unter anderem die Problematik, dass eben nicht die genauen Euro-Beträge angegeben werden sollen.
Ein weiterer Kritikpunkt findet sich in unserem Änderungsantrag, in dem wir für § 42 eine Satzstreichung beantragen, nämlich die Problematik, ob Abgeordnete Spenden annehmen dürfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist hier kaum diskutiert worden. Das hat auch im Ausschuss kaum eine Rolle gespielt. Wir finden es aber durchaus bedenklich, dass Spenden von Anzeigepflichten an dieser Stelle ausgenommen sind, jedenfalls wenn Sie sich unter dem Rahmen von 10.000 € befinden. Wir sagen ganz deutlich: Wir sind der Meinung, Abgeordnete sollten keine Spenden annehmen oder wenn Spenden angenommen werden dürfen, muss von Anfang an eine Anzeigepflicht für diese Spenden existieren, weil sonst ganz klar der Eindruck der Käuflichkeit entstehen kann. Das ist leider versäumt worden. Deswegen haben wir hier die Streichung dieses Satzes vorgeschlagen.
Nun zum Entwurf der Linken, der schon seit 2012 vorliegt. Diese Neufassung des Gesetzes regelt sehr konkret die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Ausübung von Nebentätigkeiten und der Erzielung von Nebeneinkünften. Die vorgeschlagenen Regelungen sind ausgesprochen detailliert, wo sich manchmal vielleicht die Frage stellt, ob das im Interesse der Handhabbarkeit immer tatsächlich so möglich ist. Im Großen und Ganzen hat die Regelung aber - das habe ich auch schon in der letzten Debatte zum Gesetzentwurf ausgeführt - natürlich den Vorteil, dass sie im Gegensatz zur momentanen Rechtslage, die lediglich eine Selbstverpflichtungserklärung der Abgeordneten beinhaltet,
Nicht zugestimmt werden - das weiß die Fraktion DIE LINKE auch - kann aus unserer Sicht jedenfalls der vorgeschlagenen Ergänzung des Ministergesetzes, die ebenfalls in dem Entwurf der Linken enthalten ist. Hier ist die Karenzzeit für Mitglieder der Landesregierung mit fünf Jahren beziffert, in der sie grundsätzlich keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Das kommt aus unserer Sicht schon - lassen Sie mich den bösen Begriff verwenden - einem Berufsverbot an dieser Stelle gleich und verstößt somit auch gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit in Artikel 12 des Grundgesetzes bzw. auch gegen die entsprechenden Regeln in Artikel 15 und 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Zwar besteht - das räume ich durchaus ein - grundsätzlich die Möglichkeit, dass der Landtag mehrheitlich eine bestimmte Tätigkeit gestattet. Die Kriterien für diese Erlaubnis sind aber aus unserer Sicht jedenfalls sehr ungenau und dürften einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Deswegen würden wir diesem Punkt so nicht zustimmen können, würden den auch gern abändern, weil wir meinen, der Anspruch muss schon gewahrt sein, dass hier Gesetze verabschiedet werden, die auch verfassungsrechtlich tragen. Deswegen haben wir uns an einem Antrag unserer Bundestagsfraktion orientiert. Dieser fordert für ausgeschiedene Mitglieder der Bundesregierung sowie für die Parlamentarischen Staatssekretäre und beamteten Staatssekretäre die Möglichkeit, eine Berufstätigkeit zu beschränken, wenn - und das ist das Entscheidende - die angestrebte Tätigkeit eine Interessensverflechtung mit dem zuvor ausgeübten Amt nahelegt. Im Gegensatz zur Linken, die generell verbieten und nach Prüfung erlauben will, meinen wir, dass diese Regelung mit einer generellen Erlaubnis durchaus sympathischer ist, haben da aber auch eine Karenzzeit eingeführt, nämlich die von vielen NGOs und auch Transparency vorgeschlagenen mindestens zwei Jahre, um Interessensverflechtungen zu vermeiden, die, wie wir meinen, hier durchaus richtig sind. Das ist eine verfassungsrechtlich weniger problematische Lösung, die uns sehr viel näherliegt. Kurzum, wenn den Änderungsanträgen entweder von uns zum Gesetzentwurf der Koalition oder aber auch dem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zugestimmt würde, könnten wir uns eine Zustimmung zu den Gesetzesvorhaben vorstellen, ansonsten werden wir uns enthalten.
Zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der heute verteilt wurde, wird sich unsere Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den ersten zwei Punkten mit Ja positionieren, weil wir diese für völlig richtig und wichtig halten, beim dritten Punkt allerdings, wo es um den Einstieg in die Karenzzeit geht, würden wir uns enthalten, weil hier mindes
tens eine Dreijahresfrist vorgesehen ist, wir sagten schon, für uns sind zwei Jahre an der Stelle angemessener. Zum vierten Punkt, wo es dann um die Karenzzeit in der Dauer von fünf Jahren geht, sagt unsere Fraktion Nein. Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, als die Linke-Fraktion im Jahre 2007, also in der letzten Legislaturperiode, eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Offenlegungsregelungen des Bundestages einen eigenen Gesetzentwurf hier in dieses Parlament einbrachte mit dem Ziel, in Thüringen am Bund orientierte gesetzliche Regelungen zu umfassenden Offenlegungspflichten über Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte zu schaffen, fand dieser Gesetzentwurf 2007 keine Mehrheit im Landtag. Es bestünde in Thüringen keine Notwendigkeit und die Linke-Vorschläge seien zu weitgehend, hieß es von der Mehrheit dieses Hauses. Jetzt sieht das im Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD anders aus, es sind nämlich fast identisch diese Dinge, die 2007 schon einmal eine Rolle gespielt haben, aber damals nicht zustimmungsfähig waren heute scheinbar ja.
Mit der öffentlichen Diskussion zum Fall Steinbrück war demzufolge die thematische Tür dann auch für Thüringen für eine Debatte um solche weitgehenden Offenlegungspflichten wieder geöffnet. Deshalb brachte die Linke-Fraktion im November 2012, wie schon genannt, erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf ein. Er enthält gerade mit Blick auf den Fall Steinbrück und die an diesem Fall mit dem Stufenmodell verbundenen deutlichen Unklarheiten, ein Offenlegungsmodell auf Euro und Cent. Die Anzuhörenden - auch darauf wurde jetzt schon von meiner Kollegin Rothe-Beinlich hingewiesen - haben in ihrer doch überwiegenden Anzahl dieses Modell der Linken als verfassungsgemäß und als am sachgerechtesten zur Lösung des Transparenzproblems bewertet. Es ist klar, ich muss das auch noch mal sagen, Kollege Scherer, natürlich haben wir die unterschiedlichen Anzuhörenden, die wir hier zitieren und das werde ich im Nachgang sicherlich auch noch machen, das ist sicherlich verständlich. Aber eines sollte man schon machen, wenn man zitiert, Kollege Scherer, und da will ich noch einmal auf Ihre Aussage des Anzuhörenden Prof. Brenner zurückkommen, dass Selbstständige hier in den Häusern des Parlaments, in Landtagen und Bundestag, möglicherweise, wenn es zu solchen Offenlegungspflichten kommen würde, nicht
mehr präsent wären oder das das Verhältnis in diesen jeweiligen Häusern ändern würde. Prof. Brenner hat in einem weiteren Satz, und das wissen Sie, dann gesagt: Es gibt aber dafür bisher keinerlei Belege. Das sind also Mutmaßungen, die hier ausgesprochen werden, es gibt keinerlei Belege dafür. Es gibt ja diese weitgehenden Offenlegungspflichten, wie schon gesagt, in den Niederlanden. Auch dort gibt es keine Belege dafür, dass dem so ist, und das sollte man hier an der Stelle dann auch mit sagen.
„Die Nebentätigkeit der Abgeordneten bedarf (...) einer rechtlich verpflichtenden Ausgestaltung, um den Anforderungen an einen demokratisch legitimierten, unabhängigen Mandatsträger gerecht zu werden“, so eine Grundsatzfeststellung von Prof. Morlok in seiner Stellungnahme zum Nebentätigkeitsentwurf unserer Fraktion. Bloße Verankerung in Verhaltensregelungen reicht daher nicht aus, es braucht eine gesetzliche Anbindung, so wie der Linke-Gesetzentwurf es verlangt. „Es ist bereits eine derartige abstrakte Gefährdung der Freiheit des Mandats ausreichend, um eine Offenlegungspflicht zu rechtfertigen.“ Und: „Die Freiheit des Mandats streitet also gerade für eine Offenlegung der Nebeneinkünfte.“, so Prof. Morlok in seiner Stellungnahme.
Weiter führt Prof. Morlok aus: „Eine Anzeigepflicht gegenüber dem Präsidenten des Landtages wird dem Gedanken einer Offenlegung der Interessenverpflichtung zur Sicherung der Freiheit des Mandats nicht gerecht. (...) Des Weiteren ist festzuhalten: Eine reine Offenlegungspflicht in Bezug auf die Höhe der Einkünfte vermittelt dem Bürger zwar einen allgemeinen Eindruck, ob der jeweilige Abgeordnete Nebentätigkeiten ausübt und potenziell in Interessenkonflikten stehen könnte, aber kein genaues Bild von möglichen Interessenverflechtungen, welches nur durch detaillierte Angaben gefestigt werden kann. Die zusätzlichen Informationen über Art, Inhalt und Vertragspartner verfügen über einen relevanten Mehrwert. Nur durch diese Angaben kann der Bürger eine spezifische Interessenverflechtung erkennen und seine Wahlentscheidung daran ausrichten (...).“
Angesichts dieser Einschätzung, meine sehr gehrten Damen und Herren, von Prof. Morlok ist auch nicht verwunderlich, dass im Koalitionsentwurf diesen Offenlegungspflichten hinsichtlich, wer ist Arbeit- bzw. Auftraggeber, nicht in ausreichendem Maße nachgekommen wurde und so wichtige Informationen zur Feststellung problematischer Interessenverknüpfungen den Bürgerinnen und Bürgern damit nicht zur Verfügung stehen.
Die Festschreibung von Offenlegungspflichten für Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte nicht nur aus Erwerbseinkommen, auch aus Firmenbeteiligungen und Vermögen sind ein wichtiger Bestandteil der In
formationsarbeit gegenüber den Bürgern, um diesen die selbstbestimmte und fundierte Entscheidung darüber zu ermöglichen, wen und welche Politik sie tatsächlich mit ihrer Entscheidung für bestimmte Abgeordnetenbewerberinnen wirklich wählen. Wenn sie wirklich ihren Informationszweck erreichen sollen, dann müssen sie möglichst bestimmt und detailliert, sprich auch sehr aussagefähig sein.
Nun hat die politische Gegenseite, die das nicht so offen und detailliert will, immer Persönlichkeits- und Datenschutz ins Bild geführt. Interessant ist nur, dass zahlreiche Anzuhörende, darunter auch der Thüringer Datenschutzbeauftragte, hinsichtlich der sehr weitgehenden Offenlegungskriterien des Linke-Gesetzentwurfs keinerlei Bedenken gesehen haben. Im Gegenteil, diese Offenlegung ist notwendig, um dem gleich- bzw. gar höherrangigen Rechtsgut Transparenz und Information tatsächlich Geltung zu verschaffen. Verfassungsrechtlich und datenschutzrechtlich ist der Linke-Gesetzentwurf darum auch in vollem Umfang zulässig und korrekt. Das stellen, wie gesagt, zahlreiche Stellungnahmen, vor allem aber auch die des Landesdatenschutzbeauftragten ausdrücklich fest. Das gilt im Übrigen auch für das Offenlegungsmodell auf Euro und Cent. Mehr noch: Das Offenlegungsmodell auf Euro und Cent erfüllt die Transparenzanforderung in höherem Maße als das im CDU-SPD-Koalitionsentwurf enthaltene Stufenmodell, das sich an die Regelungen im Bundestag anlehnt.
Kollegin Rothe-Beinlich hat schon aus der Stellungnahme von Transparency International zitiert, in der der Wunsch von Transparency nach einer detaillierteren Offenlegung bzw. Ausformulierung im Gesetzentwurf enthalten ist. Ich möchte aber sogar noch weiter aus dieser Stellungnahme von Transparency zitieren, die nämlich sagt: „Die Veröffentlichung in Stufen, egal ob in drei oder mehr Stufen, wie sie von einige Parlamenten praktiziert wird bzw. deren Einführung diskutiert wird, hat sich in der Vergangenheit als eher verwirrend erwiesen. Insbesondere bei Angaben zur letzten Stufe wird nicht deutlich, ob Einkünfte einen Euro über dem Schwellenwert liegen oder erheblich über diesem Betrag, was in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte eine bedeutsame Information sein kann“, so Transparency International. Ähnlich formulierte der Thüringer Datenschutzbeauftragte in seiner Stellungnahme zum Linke-Entwurf, in der er das Euround-Cent-Modell unterstützt, Zitat: So „hat die Diskussion über das Stufenmodell in den letzten Monaten auf Ebene des Deutschen Bundestages gezeigt, dass das Stufenmodell mehr Fragen über die Höhe der Nebeneinkünfte aufwirft als beantwortet“. Weiter heißt es: „Allein um unnötige Irritationen über Nebeneinkünfte von Abgeordneten in der Öffentlichkeit zu verhindern und um Spekulationen darüber von vornherein auszuschließen, ist die Ver
öffentlichung von Nebeneinkünften der Thüringer Landtagsabgeordneten in ihrer jeweiligen Höhe als das weniger einschneidende Mittel im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung anzusehen“, so der Datenschutzbeauftragte. Es gibt also doch sehr gute rechtliche wie praktische Argumente und nicht zuletzt das praktische Beispiel der Niederlande, um sich für das Euro-und-Cent-Modell und die Offenlegung der Auftraggeber bzw. Arbeitgeber zu entscheiden. Laut Feststellung des Landesdatenschutzbeauftragten sind die im Linke-Entwurf getroffenen gesetzlichen Vorkehrungen zum Schutz von besonderen Berufsbeziehungen, die auch immer wieder als Kritik angeführt werden, zum Beispiel Mandatsund Arzt-Patienten-Verhältnisse, verfassungs- und datenschutzrechtlich völlig ausreichend. Die praktischen Erfahrungen im Bundestag mit dem Stufenmodell zeigen jetzt schon, dass diese Regelungen in Sachen wirklicher Transparenz erhebliche Schwächen haben. Es macht nach Ansicht der Linke-Fraktion daher keinen Sinn, ein solches mangelhaftes Instrument nun von der Bundesebene auch nach Thüringen zu transportieren.
Ich möchte daher trotz allen Wissens um die parlamentarischen Realitäten auch hier in diesem Hause nochmals für die Übernahme unseres Modells werben. Falls die Landtagsmehrheit dieses weiter gehende Modell der Linke-Fraktion ablehnen wird, so werden wir sicherlich auch in den nächsten Legislaturen und hoffentlich schon in der nächsten Legislatur entsprechende Einbringungen in diesem Haus machen.
Eines hat allerdings die Gesetzesberatung zumindest in Sachen Offenlegung schon einmal deutlich gemacht: Links wirkt. Wieder einmal. Denn es ist sehr fraglich, ob sich die CDU-SPD-Koalition ohne den Gesetzesvorstoß unserer Fraktion zu einem eigenen, wenn auch hinter unseren Positionen zurückbleibenden Entwurf durchgerungen hätte. Ich denke, das ist nur zustande gekommen, weil wir dieses angeschoben haben.
Auch wenn jetzt schon absehbar ist, dass das beschlossene Stufenmodell veränderungsbedürftig ist, so geht trotzdem - das will ich sagen - der Ansatz schon in die richtige Richtung. Es sollen bessere Offenlegungsmodalitäten gegeben werden. Deshalb werden wir uns auch heute nicht vollständig diesem Gesetzentwurf verweigern und uns zum vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition enthalten.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einige wenige Sätze zu unserem Entschließungsantrag sagen. Sehr geehrter Herr Scherer, Sie sagten, er wäre ein Schnellschuss, nicht durchdacht etc. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, haben wir die Diskussion zu den Karenzzeiten schon seit 2011 in der Diskussion um das Ministergesetz geführt. Also wenn es von 2011 bis 2014 ein Schnellschuss ist, dann weiß ich nicht,
wann es denn zu einem realen Schuss werden soll. Da sind bestimmt diese Schüsse nun doch nicht mehr ganz so. Was die Frage der Staatssekretäre anbetrifft, die Sie auch kritisiert haben, Herr Scherer, das hätten Sie längst ändern können. Sie wissen, wir hatten einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem wir gesagt haben, politische Beamte abschaffen und Staatssekretäre in das Ministergesetz übernehmen.