Protokoll der Sitzung vom 23.01.2014

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Im ÖPNV-Gesetz steht: Das Land hat die Aufgabenträger bei der Erstellung seines Nahverkehrsplans anzuhören. Da frage ich: Was sagen die Landkreise und Städte zu dem Nahverkehrsplan? Wo kann ich mich denn als Abgeordnete darüber informieren, wie diese den Nahverkehrsplan bewerten? Ich finde, wenn wir uns das Verfahren zum Landesentwicklungsprogramm ansehen, dann haben wir doch eine grandiose Vorlage, wie man auch mit diesem Plan umgehen muss. Da bin ich voll des Lobes, der LEP wird, also nicht voll des Lobes, was die zeitliche Abfolge angeht, aber transparent ist dieses Verfahren allemal, wir sind als Abgeordnete wirklich mit allen Informationen versorgt worden und haben so viel Material bekommen,

(Beifall CDU)

das wahrscheinlich niemand von uns jemals lesen wird, weil es viel zu viel ist. So gehört sich das und so gehört sich das auch für Planung im Nahverkehr. Ich weiß nicht, was diese Geheimniskrämerei soll, vielleicht sind Sie mit den Inhalten selbst nicht

ganz zufrieden. Darauf werden wir in der Diskussion noch kommen. Sie haben gesagt, Frau Klaan, Sie werden die NVS bitten, uns über den Prozess zu informieren und uns Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen. Meine Frage wäre: Was ist denn aus dieser Bitte geworden? Wird das denn passieren? Im ÖPNV-Gesetz steht auch: Bei der Erarbeitung der Nahverkehrspläne sollen Vertreter der am ÖPNV Beteiligten gehört werden. Jetzt frage ich mich, bezieht sich das wieder nur auf die Nahverkehrspläne der einzelnen Gebietskörperschaften oder ist damit auch der Thüringer Nahverkehrsplan gemeint. Heißt das dann, dass Abgeordnete eigentlich mitreden sollten oder nicht? Diese Zitate aus dem ÖPNV-Gesetz zeigen schon, wie schwammig dieses Gesetz an dieser Stelle offenbar ist und wie unklar ist, wie dann im Einzelnen der Prozess ablaufen soll und wer an welcher Stelle sich das ansehen darf und Stellung nehmen kann. Wir glauben, dass nicht nur aus diesem Grund das ÖPNV-Gesetz dringend überarbeitet werden muss, die Landesregierung hat in dieser Legislatur dazu noch keinen Vorschlag gemacht. Wir werden das deshalb tun, das kündige ich an dieser Stelle schon einmal an, wir werden bald ein Fachgespräch haben, wo wir mit sehr vielen Experten auch zum ÖPNV-Gesetz reden werden und dann werden wir noch in dieser Legislatur dazu einen Vorschlag machen. Heute geht es erst einmal um den Nahverkehrsplan und ich freue mich auf die Diskussion.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Schubert. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, der Frau Staatssekretärin Klaan.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Antrag greift ein wichtiges Thema meines Hauses auf, die Fortschreibung des Nahverkehrs für den Schienenpersonennahverkehr im Freistaat Thüringen. Die fachliche Bearbeitung ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Ich beabsichtige, in Kürze das Kabinett über die Ergebnisse der Fortschreibung zu informieren. Die Ressortabstimmung ist erfolgt, aktuell sind wir dabei, die Anmerkungen und Hinweise aus der Ressortabstimmung einzuarbeiten. Im Anschluss an die Kabinettbefassung werden wir den Nahverkehrsplan veröffentlichen. Mit der Vorlage des Nahverkehrsplans erfüllen wir die Vorgabe des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr, wonach die Nahverkehrspläne für fünf Jahre aufzustellen und bedarfsgerecht fortzuschreiben sind. Diesen

(Vizepräsidentin Hitzing)

Prozess haben wir sehr transparent gestaltet. Im Rahmen der Anhörung haben wir eine sehr breite Beteiligung durchgeführt. Diese reichte von den benachbarten Aufgabenträgern, den kommunalen Aufgabenträgern, den Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen und den Verbänden bis hin zu den Gewerkschaften. Darüber hinaus haben wir vier Regionalkonferenzen durchgeführt, zu denen auch die jeweiligen Abgeordneten des Thüringer Landtags eingeladen wurden. Lassen Sie mich etwas zu den wesentlichen Inhalten sagen. Der Nahverkehrsplan erläutert auf Basis fundierter Analysen und Abstimmungen mit den Beteiligten des öffentlichen Verkehrssystems umfangreich und transparent die Planung des Schienenpersonennahverkehrs. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Darstellung der sich in den Jahren ab 2015 bis 2017 deutlich ändernden Fernverkehrsangebote nach Fertigstellung des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit 8.1 und 8.2 sowie die entsprechenden Auswirkungen und Planungen zur Anpassung des Nahverkehrsangebots. 2017 werden wir in Thüringen in ein neues Bahnzeitalter eintreten. In diesem Zusammenhang möchte ich dem Grundtenor des Antrags klar widersprechen, der eine alleinige Konzentration auf den künftigen ICE-Knoten Erfurt suggeriert.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das steht so nicht drin.)

Richtig ist vielmehr, dass wir mit der Inbetriebnahme des ICE-Knotens Erfurt ganz entscheidende Verbesserungen für den Schienenpersonennahverkehr in Thüringen erreichen werden. So werden beispielsweise Taktknoten optimiert, zusätzliche Linien eingeführt und neue Direktverbindungen geschaffen. Damit weiten wir das Angebot deutlich aus.

Lassen Sie mich dies an einigen Beispielen verdeutlichen. Bereits ab Dezember 2015 werden zusätzliche Expressverbindungen auf den Strecken Erfurt-Weimar-Naumburg-Leipzig, Erfurt-WeimarNaumburg-Halle und Jena-Naumburg-Halle eingerichtet. Zum Zeitpunkt Dezember 2017 wird zudem eine neue Expresslinie auf der Strecke Saalfeld-Jena-Naumburg-Leipzig eingeführt. Im neuen Taktknoten Naumburg bestehen dann Umsteigemöglichkeiten zwischen den Expresslinien. Durch die stündliche Begegnung der Expresszüge im Bahnhof Apolda werden zudem die Voraussetzungen für die Schaffung eines Taktknotens zwischen Bahn und Bus geschaffen. Gegenwärtig wird dort mit Unterstützung des Freistaats ein ÖPNV-Verknüpfungspunkt eingerichtet. Ab Dezember 2016 werden weitere Expressverbindungen auf der Strecke Erfurt-Weimar-Jena eingerichtet, so dass in der Hauptverkehrszeit der Expresszüge teilweise im 30-Minuten-Takt verkehrt wird. Darüber hinaus wird es ab Dezember 2016 eine Optimierung des Knotens Grimmenthal geben, wodurch Umsteigemöglichkeiten zur Expresslinie Erfurt-Würzburg zu den

Zügen von und nach Sonneberg geschaffen werden. Zudem werden durch die Einrichtung einer zusätzlichen Expresslinie zwischen Erfurt und ZellaMehlis und die Verknüpfung mit den bestehenden Angeboten zwischen Zella-Mehlis und Schmalkalden und Wernshausen Direktverbindungen zwischen den Hochschulstandorten Erfurt und Schmalkalden eingerichtet. Anhand dieser Beispiele sehen Sie, dass wir bei dem Nahverkehrsplan das ganze Land im Blick haben.

Ich komme nun zu dem Thema Förderung von Kooperationen. Für die aufgabenträgerübergreifende Nahverkehrsplanung stellt das Land Fördermittel im Rahmen der Kooperationsrichtlinie bereit. Mithilfe dieser Fördermittel wurde es etwa möglich, für das Gebiet des Verkehrsverbundes Mittelthüringen einen gemeinsamen Rahmenplan für den Zeitraum 2013 bis 2017 zu erstellen. Der Rahmenplan ist eine verbindliche Grundlage zur Fortschreibung der lokalen Nahverkehrspläne. Dieser Rahmenplan beinhaltet eine umfassende strukturelle Beschreibung des Verbundgebietes und seiner Umgebung. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verknüpfung des Straßenpersonennahverkehrs der Landkreise und kreisfreien Städte und dem Schienenpersonennahverkehr im VMT-Verbundgebiet. Ziel der Förderung durch das Land ist es, die Aufgabenträger dabei zu unterstützen, dass die einzelnen Fahrplanangebote harmonisiert werden und Übergangstarife oder durchgehende Tarifangebote geschaffen werden. Je besser verknüpft der ÖPNV ist, desto attraktiver wird er für die Nutzer. Im Mittelpunkt der Kooperationsförderung stehen die finanzielle Unterstützung der Personalausstattung von Verkehrsverbünden sowie gemeinsame Vorhaben im Bereich der Fahrplaninformation und der gemeinsamen Vermarktung. Diese Förderung wollen wir fortsetzen und ausweiten. Voraussetzung für die Zusammenarbeit der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen in Verkehrsverbünden ist, dass vor Ort ein gewisser Bedarf für eine verkehrsträger- und unternehmensübergreifende Nutzung der Angebote besteht. Zur Realisierung eines thüringenweiten Verkehrsverbundes, wie im Antrag der Grünen gefordert, liegt diese Voraussetzung ebenso wenig vor wie die Bereitschaft aller kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, sich an einem solchen landesweiten Verkehrsverbund finanziell und organisatorisch zu beteiligen. Diese Entscheidung kann das Land den regionalen Verkehrsunternehmen nicht abnehmen und ich finde, das sollte das Land den regionalen Verkehrsunternehmen auch nicht abnehmen. Die bisherigen Ergebnisse bei den Kooperationen und die aktuellen Planungen zur Erweiterung des Verkehrsverbundes Mittelthüringen attestieren uns, dass das Land mit diesem Freiwilligkeitsprinzip den richtigen Weg beschritten hat. Eine weitere Forderung im vorliegenden Antrag ist, dass das Land im Bundesrat und gegenüber der Deutschen Bahn AG auf eine Um

(Staatssekretärin Klaan)

gestaltung des Trassenpreissystems hinwirken soll mit dem Ziel, zusätzliche Züge zu Grenzkosten zu berechnen. Hierzu ist zunächst festzustellen, dass die Länder gemeinsam bei Bund und Bahn darauf hinwirken, dass die Infrastrukturpreisentwicklung auf ein angemessenes Maß begrenzt wird. Dabei müssen wir jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Das bedeutet, dass die Länder die Struktur des Trassenpreissystems nicht selbst bestimmen können. Hier ist der Bund gefordert. Aktuell prüft die Bundesnetzagentur intensiv die Preissysteme der Deutschen Bahn AG. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind zunächst abzuwarten und anschließend beispielsweise im Rahmen eines Regulierungsgesetzes gemeinsam mit dem Bund zu diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. Gemäß § 29 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich damit die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Als Erster hat das Wort Abgeordneter Heinz Untermann für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte gleich auf die einzelnen Punkte Ihres Antrags eingehen.

Zu Punkt 1 möchte ich sagen, im Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr ist momentan der Zeitraum von fünf Jahren gegeben. Ich denke, wir sollten auch dabei bleiben. Warum? Die Zielstellung für 20 Jahre ist aus meiner Sicht unrealistisch und nicht einzuhalten.

(Beifall CDU, FDP)

Die Forderung im Punkt 1 stellt für mich in den Raum, dass keine Planungen in den Kommunen und Verkehrsverbünden stattfinden. Das stimmt so nicht. Ich bin selbst über zehn Jahre im Aufsichtsrat des ÖPNV und habe da auch einen Einblick, wie das geht. Wenn das nicht stattfinden würde, wäre das Chaos eigentlich vorbestimmt. Natürlich gibt es immer wieder Probleme, aber das ist bei der Fülle dieses Verkehrs eigentlich sehr niedrig.

Zu Punkt 2: Der Verkehrsverbund Mittelthüringen Kooperationsförderung in seiner jetzigen Ausgestaltung bringt für die Nutzer in den einzelnen Regio

nen Vor- aber auch Nachteile. Hier muss ich wieder das Beispiel von mir nehmen, also von Sömmerda: Wir haben das vor fünf Jahren einmal durchrechnen lassen und haben es voriges Jahr auch wieder gemacht, also praktisch eine Studie gemacht, und wir mussten feststellen, dass ganz wenig Vorteile bestehen und der größte Nachteil der Preis ist. Wir liegen jetzt immer noch unter dem Preis von diesem Verband. Mit dem Kauf einer Fahrkarte im VMT kauft man ein Paket, was nicht jeder Nutzer allumfänglich nutzen kann. Nutzt man nicht Schiene und Straße im Rahmen des VMT, so ist die einzelne Fahrkarte teurer geworden als vor dem Eintritt zum Tarifverbund, Beispiel Gera. Der VMT ist nur ein Unternehmensverbund, der Kosten verursacht, welche sich bei den Fahrkartenpreisen widerspiegeln. Eine Ausweitung des VMT in der jetzigen Form betrachte ich als sehr kritisch. Ich möchte auch hier ein Beispiel sagen: Warum gibt es im VMT nicht die Bahncard 50?

(Beifall FDP)

Kundenfreundlich ist für mich, wenn man dem Nutzer die Wahl lässt, nehme ich am Verbundtarif teil oder nicht. Die Freiwilligkeit beinhaltet Ihr Antrag wieder einmal nicht.

Drittens: Ist das Thema des Einsatzes zusätzlicher Züge für Thüringen überhaupt relevant und besteht da Handlungsbedarf in Thüringen? Die Deutsche Bahn AG ist ein wirtschaftliches Unternehmen. Sie können einem Unternehmen nicht vorschreiben, welche Preise es nehmen soll.

Punkt 4 und 5: Mit der Inbetriebnahme des ICEKnotens in Erfurt entstehen nicht für alle Regionen Reisezeitgewinne oder eine Komfortverbesserung. Mit dem Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung wird diese Möglichkeit geschaffen, im S-Bahn-Takt den ICE am Knoten zu erreichen. Hier gibt es auch ein paar Nachteile, aber die Vorteile sind bei Weitem gewichtiger.

In Ihrer Begründung schreiben Sie, dass die Informationen von Kommunen, Verbänden umfangreich sind, aber unzureichend. Was nun - umfangreich oder unzureichend? Erklären! Bei meinen Gesprächen bei der Deutschen Bahn wurde nie verschwiegen, dass mit der Inbetriebnahme des ICE-Knotens gerade für den Ostthüringer Raum einzelne Nachteile entstehen können. Aber wie ich eben schon gesagt habe, müssen wir hier erreichen, dass diese Nachteile so niedrig wie möglich gehalten werden.

Wir forderten in einem Antrag im Jahr 2011, dass bei der Erstellung des Nahverkehrsplans auf die erweiterte territoriale Bedeutung des verkehrsstrategischen Knotenpunkts Erfurt und den dafür notwendigen Mehraufwand im ÖPNV explizit einzugehen ist. Seit dieser Zeit veranstalteten die DB und auch die Landesentwicklungsgesellschaft zahlreiche Informationsveranstaltungen. Bei diesen Veranstaltun

(Staatssekretärin Klaan)

gen gab es positive Ergebnisse, aber diese sind nicht allumfassend und auf keinen Fall auch ausreichend. Ob der Nahverkehrsplan mit Ihren Forderungen transparenter oder wirtschaftlicher wird, stelle ich hier ausdrücklich infrage und deshalb werden wir Ihren Antrag auch ablehnen. Danke.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Untermann. Als Nächste hat jetzt das Wort Abgeordnete Sabine Doht für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, uns liegt ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor unter dem Titel „Thüringer Nahverkehrsplanung transparent gestalten“. Diese Überschrift suggeriert, dass die bisherige Planung nicht transparent gelaufen wäre, und ich denke, dem muss man schon entgegentreten.

(Beifall CDU)

Es hat die vier Regionalkonferenzen zum Nahverkehrsplan gegeben mit großer Beteiligung. Und dass ein Plan letztendlich erst als Schriftstück in die Öffentlichkeit kommt, wenn er das Kabinett passiert hat, das ist demokratische Gepflogenheit in allen Landesregierungen. Insofern muss man schon sagen, dass das Verfahren transparent gelaufen ist. Der Bericht, den die Frau Staatssekretärin heute gegeben hat, hat letztendlich vieles von dem wiederholt, was wir vorige Woche bereits alles im Ausschuss diskutiert haben. Insofern hätten Sie zumindest den Punkt I Ihres Antrags auch zurückziehen können.

(Beifall CDU)

Wir haben dort auch über die Punkte geredet, die in Punkt II Ihres Antrags aufgeführt sind. Wir haben über die Ziele der Nahverkehrsplanung geredet, der neue Geschäftsführer, Herr Behrens, war anwesend, der übrigens auch Gespräche mit den Abgeordneten des Ausschusses angeboten hat zu Fragen, die dort nicht im Detail geklärt werden konnten. Es ging zuletzt bis zu Fahrplanzeiten für einzelne Züge. Also ich denke, genauer konnte man es eigentlich nicht mehr machen. Was den 20-jährigen Horizont betrifft, den Sie hier fordern, das halte ich dann doch für etwas weit gegriffen, weil, wir haben zwar den Demografie-Bericht, die Demografie-Studie, wir haben Prognosen vom Statistischen Landesamt, die über diesen Zeitraum gehen - ob das letztendlich dann so eintreffen wird, ist fraglich. Deswegen erscheinen uns 20 Jahre hier doch etwas zu weit gesteckt.

Zum Thema Kooperationsförderung hatten wir uns im Landtag auch schon des Öfteren unterhalten.

Ich sehe es nach wie vor als Erfolg an, dass wir 2010 den VMT erweitern konnten. Wir sind aber auch der Auffassung, dass das weiterhin ein freiwilliger Prozess sein muss, dass man letztendlich keinen Verkehrsträger, keine kreisfreie Stadt oder keinen Landkreis zwingen kann, dem VMT beizutreten.

(Beifall CDU)

Es ist schade, dass hier der Ilm-Kreis oder auch Sömmerda andere Entscheidungen getroffen haben, aber die sind zu akzeptieren und zu respektieren. Letztendlich, wenn man sich das Gebiet ansieht, dann umfasst der VMT inzwischen nicht nur Mittelthüringen, sondern es reicht immerhin bereits von Gotha bis Gera, ich sage mal, den Bereich entlang der A 4. Das wollen wir auch, dass der Nahverkehr eine Konkurrenz zur Autobahn ist, wenn es darum geht, den Individualverkehr einzuschränken. Den haben wir inzwischen im VMT integriert und es ist auch trotz schwieriger Haushaltssituation gelungen, die Mittel dafür im letzten Doppelhaushalt abzusichern.

Zum Thema Trassenpreise: Auch das hat der Minister schon im letzten Ausschuss erläutert, dass sich die Länder sehr wohl gegenüber der Bahn und dem Bund dafür einsetzen, dass die Trassenpreise nicht ins Unermessliche steigen. Dass letztendlich aber jetzt erst die Entscheidung beim Bund liegt, das ist auch erläutert worden. Da hat Frau Klaan hier heute nichts anderes gesagt. Ich darf vielleicht noch hinzufügen, dass aus einigen Regionalverbünden Klagen gegen die Trassenpreise anhängig sind und man wird sicherlich warten müssen, wie die entschieden werden.

Dann geht wieder die ewige Leier, dass sich alles auf den ICE-Knoten Erfurt konzentrieren würde. Ich meine, wenn Thüringen diesen ICE-Knoten Erfurt hat, ist klar, dass man den Nahverkehr dort anbinden muss, aber nichtsdestotrotz, und auch das ist im Ausschuss sehr ausführlich erläutert worden, übrigens auch in den Regionalkonferenzen, ist geplant, Weimar, Jena im S-Bahn-Takt an Erfurt anzubinden. Es ist geplant, auch die anderen Regionen in Thüringen weiter zu vernetzen, mehr Züge einzuführen. All die Dinge sind erläutert worden und werden letztendlich dann auch erfüllt werden. Das Thema Mitte-Deutschland-Verbindung haben wir in dem Zusammenhang auch schon des Öfteren sehr intensiv diskutiert.

Dann fordern Sie unter Punkt 5 noch einmal, dass das alles öffentlich gemacht werden soll. Da muss ich sagen, das ist sehr wohl in den Regionalkonferenzen öffentlich gemacht worden. Insofern sehen wir keine Notwendigkeit, Ihrem Antrag zuzustimmen.

(Beifall CDU, SPD)

(Abg. Untermann)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Doht. Als Nächste hat jetzt Abgeordnete Dr. Gudrun Lukin für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin nicht der Meinung meiner Vorrednerinnen und Vorredner, dass wir über diesen Antrag nicht sprechen sollten. Ich denke, wir sollten auch im Ausschuss weiter diskutieren, denn gut, die Landesregierung hat einen guten Start hingelegt bei der Nahverkehrsplanung. Die Regionalkonferenzen für kommunale Interessenvertreter, Wirtschafts- und Verkehrsgremien, Verbände, Verantwortungs- und Mandatsträger haben eine interessante Diskussion geboten, haben viele Fragen beantwortet. Ich war auch bis auf eine Konferenz bei allen gewesen und finde, dass diese Fragen, die dort diskutiert wurden, in der weiteren Planung dann irgendwo möglicherweise abgetaucht sind. Das heißt, wir wissen nicht, was mit ihnen dann passierte, welche Reflektion die Landesregierung darauf vorgenommen hat oder welche Bearbeitung der Vorschläge stattgefunden hat.