Protokoll der Sitzung vom 23.01.2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin nicht der Meinung meiner Vorrednerinnen und Vorredner, dass wir über diesen Antrag nicht sprechen sollten. Ich denke, wir sollten auch im Ausschuss weiter diskutieren, denn gut, die Landesregierung hat einen guten Start hingelegt bei der Nahverkehrsplanung. Die Regionalkonferenzen für kommunale Interessenvertreter, Wirtschafts- und Verkehrsgremien, Verbände, Verantwortungs- und Mandatsträger haben eine interessante Diskussion geboten, haben viele Fragen beantwortet. Ich war auch bis auf eine Konferenz bei allen gewesen und finde, dass diese Fragen, die dort diskutiert wurden, in der weiteren Planung dann irgendwo möglicherweise abgetaucht sind. Das heißt, wir wissen nicht, was mit ihnen dann passierte, welche Reflektion die Landesregierung darauf vorgenommen hat oder welche Bearbeitung der Vorschläge stattgefunden hat.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es war auch positiv, das kann man so einschätzen, dass viele Stellungnahmen für den Entwurf des Nahverkehrsplans angefordert wurden. Es hatten auch Fahrgastverbände, Gewerkschaften mit darauf reagieren können. Das ist okay. Sie haben das auch selbst als positiv bewertet, allerdings ist dann die ganze Geschichte etwas im Nebulösen versunken, das heißt, sowohl die Zeitleiste als auch die Fertigstellung und die vorgenommene Schwerpunktsetzung waren nicht mehr transparent gestaltet.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb haben wir im vergangenen Ausschuss nachfragen müssen und die Staatssekretärin hat auch hier wieder erwähnt „in Kürze“. Gut, wenn man 2012 im Plan gewesen wäre, hätte man sagen können, in Kürze, wenn die Fortschreibung ab 2013 bis 2017 ist, aber wir müssen ein bisschen aufpassen, dass es dann nicht ein Rechenschaftsbericht wird und keine Planung mehr. Das heißt also, jetzt wird die Nahverkehrsplanfortschreibung 2013 bis 2017 möglicherweise

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: In Kürze.)

in Kürze oder, wie eigentlich im Ausschuss gesagt wurde, im Januar im Kabinett besprochen und dann vorgelegt. Aber heute auch wieder „in Kürze“.

Ich will in dem Zusammenhang noch einige Fragen stellen. Ich hätte mir einen weiteren transparenten Bearbeitungsprozess gewünscht. Das heißt, es war

schon nicht nachvollziehbar, welche Hinweise, welche Problemsichten wurden verändert bzw. fanden Eingang, denn es waren gerade von kommunalen Vertretern viele Punkte angesprochen worden. Welche Aspekte aus den abgegebenen Stellungnahmen wurden noch berücksichtigt? Eine kleine Zusammenfassung dazu hätte ich mir heute auch gewünscht, dass man noch einmal sagt, welche Problemkreise auf Zustimmung gestoßen sind, welche nicht. Jetzt werden wir irgendwann das Modell bekommen. Gut. Dann hatte Frau Schubert vorhin schon angemerkt, dass sie den Plan im Internet gesucht hatte. Wir haben im Thüringer Landtag schon mehrfach die Onlinediskussion von Gesetzentwürfen vorgenommen. Viele Ausschüsse haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ich denke, es wäre hier eine Möglichkeit gewesen, auch einen derartigen Plan, der das gesamte Land interessiert, online zu diskutieren oder zumindest mit einzustellen, damit man auch auf diesem Wege Zuschriften bekommt. Das diszipliniert auch bezüglich der Termine der Fertigstellung. In dem Zusammenhang, das sei mir als Anmerkung gestattet, hätte ich mir sehr gewünscht, dass die SPD und die CDU nicht die Thüringer Bauordnung aus dem Onlineverfahren herausgeklickt hätten. Vielleicht wäre sie dann heute auch schon mit einem Termin der Fertigstellung versehen und nicht in einer Schublade verschwunden.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: In Kür- ze.)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich vernehme es, in Kürze. Wir sind also weiter guter Hoffnung. Die genannten Gründe allein berechtigen schon die Diskussion des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss.

Ich möchte noch auf einige Punkte eingehen. Sicher wäre ich auch mit dem Punkt 1 nicht ganz einverstanden mit dem 20-jährigen Horizont. Das müsste man diskutieren, ich möchte das hier nicht weiter bewerten. Die Frage aber beispielsweise, die im Punkt II.5 angeschnitten ist und vorhin in der Diskussion als erledigt betrachtet wurde - ich finde eben nicht, dass umfassend informiert wurde über diese gesamte Planung. Ich finde auch nicht, dass die Kommunen die Möglichkeit hatten, sich weiterhin in den Planungsprozess einzubringen. Frau Doht erwähnte die „ewige Leier“ bezüglich der Zentrierung Erfurt. Sicher, dieser Verkehrsknoten wird eine zentrale Rolle in Thüringen spielen, auch deutschlandweit spielen, aber wir brauchen doch nicht zu verschweigen, dass diese Zentrierung auf Erfurt

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

für die gesamte Verkehrsplanung im Land Thüringen nicht nur Vorteile mit sich bringt. In jeder Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan wird auf

die polyzentrische Struktur, auf die Siedlungsanordnung bzw. die Kleingliedrigkeit Thüringens verwiesen. Da muss doch auch die Möglichkeit sein, diejenigen, die außerhalb dieser Zentrierung auf Erfurt wohnen, anzubinden bzw. die Bahnanbindung in der Fläche zu erhalten und nicht gleich einige etwas weniger befahrene Strecken infrage zu stellen. In dem Zusammenhang hatte ich aus Stellungnahmen entnehmen können, dass auch die Darstellung, dass es dank dieses Taktknotens nur zu Verbesserungen für die Eisenbahnstruktur kommt, als problematisch angesehen wird. Es darf nicht verschwiegen werden, dass sich gerade durch den Wegfall der Fernzüge auf der Saalebahn für etliche Städte und Anrainerstädte dort die Verkehrsbedingungen verschlechtern und der sogenannte SBahntakt auf der Mitte-Deutschland-Verbindung ist auch schon wieder vorsichtig in Anfragen behandelt worden. Das heißt also, es wird sich um einen 30-minütigen Abstand von Expresszügen handeln. Gut, man muss sehen, was da herauskommt, aber man muss dann auch die ganze Problematik und die ganzen Schwierigkeiten dieser Zentrierung auf Erfurt mit ansprechen.

Auch finde ich, dass zu wenig auf die Verschlechterung der Reisezeiten bzw. auch auf die Verbesserung von Reisezeiten eingegangen worden ist. Wenn Geschwindigkeiten, die erreicht werden sollen, dort angemerkt werden, gut, das sagt noch nichts darüber aus, dass die Züge dann auch schnell fahren. Auch das möchte ich zum Teil bestreiten. Wir haben mal analysiert, dass die Züge in Thüringen die Reisegeschwindigkeit von 2007 in vielen Fällen gar nicht mehr erreichen. Dann sollte man auch bei diesem Punkt etwas konkreter planen.

Zum VMT - es ist hier angesprochen worden - haben wir auch viele Einwendungen. Wir halten es sicherlich als Unternehmensverband auch nicht für die möglicherweise ideale Lösung eines gesamten oder sich entwickelnden Gesamtthüringer Verbandes. Aber dass die Landesregierung nur relativ zaghafte, kleine Schritte in Richtung eines einheitlichen Tarifverbundes, in Richtung eines einheitlichen Takt- und Fahrplansystems unternimmt und damit ihren eigenen Koalitionsvertrag stiefmütterlich behandelt, das kritisieren auch wir. Denn ich denke, man muss die Angebote des VMT, Herr Untermann hat einige Probleme benannt, die Frage der Preisgestaltung, auch die Frage, dass es ein zählebiges Projekt ist, diskutieren. Jetzt werden sich mehrere andere Landkreise anschließen, sie machen gerade Machbarkeitsstudien. Aber wer nicht das Gesamtangebot des VMT in Anspruch nimmt, hat natürlich einige Probleme. Das heißt also, wir müssten uns im Vergleich mit anderen Tarifverbünden bundesweit mal anschauen, wie die ausfinanziert sind. Welchen Beitrag leisten bei uns beispielsweise Wirtschaftsverbände, Wirtschaftsunternehmen

für eine Verbesserung des ÖPNV, denn sie profitieren auch davon? Welchen Beitrag leisten touristische Unternehmen? Ich erinnere an die HarzCard oder ich erinnere an Friedrichroda, wo über die Kurtaxe für die Gäste ein kostenloses Verkehrsangebot zur Verfügung gestellt wird, das sie sonst nicht hätten. Aber bei der Landesregierung vermisse ich ein Gesamtkonzept zur Entwicklung eines einheitlichen Tarif-, Takt- und Fahrplansystems für den gesamten Freistaat. Hier, denke ich, ist auch die Frage nicht zu Ende diskutiert, welche Nachteile hat es, wenn wir keinen einheitlichen Tarifverbund haben. Beispielsweise gilt das Semesterticket im Tarifverbund. Kommen Studenten von außerhalb, müssen sie zuzahlen. Dann ist diese Problematik schon wieder offen. Oder nehmen wir die IC-Züge, die als Ersatz für wegfallenden Fernverkehr als Möglichkeit der Nutzung zu Nahverkehrstarifen dann mit angeschoben werden. Aber da ist außerhalb des VMT auch Schluss. Das heißt also beispielsweise, Eisenach ist außen vor. Ich bezahle dann also von Jena bis Gera bzw. von Jena bis Erfurt, wenn IC-Züge auf der Strecke fahren sollten, den Nahverkehrstarif und müsste dann, wenn ich nach Eisenach will, schon wieder zuzahlen.

Es hätte durchaus große Vorteile, wenn man diesen Punkt, die Kooperationsförderung auszugestalten, kundenfreundlicher, in einem angemessenen Zeitraum realisieren würde. Auch dieser Punkt hätte eine große Bedeutung für die Weiterentwicklung des Verkehrsangebots in Thüringen.

In dem Zusammenhang denke ich, sollten gerade in diese Verkehrsplanung noch wesentlich mehr Punkte mit hineinkommen, die ich jetzt nur kurz anreißen will: Was ist mit dem Lückenschluss Höllentalbahn? Was ist mit der Reaktivierung von Schienenstrecken oder was ist auch mit der Frage, ich erinnere jetzt mal an eine Umfrage - die müssten Sie auch haben - des Kyffhäuserkreises, Busund Bahnnutzung, wo sich viele Bürgerinnen und Bürger dieses Kreises die Reaktivierung der Kyffhäuser- und Unstrutbahn gewünscht hatten? Man sollte solche Ideen ernst nehmen und man sollte auch sehen, inwieweit binden wir mit dieser Nahverkehrsplanung auch mehr oder besser touristische Ziele an.

Wir haben eine ganze Bandbreite von Ideen, von Vorschlägen und ich hoffe nicht, dass die auf der Strecke bleiben. In dem Zusammenhang plädiere ich noch einmal für eine Ausschussüberweisung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Lukin. Als Nächste hat jetzt Abgeordnete Christina Tasch für die CDU-Fraktion das Wort.

(Abg. Dr. Lukin)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Grünen haben eine Studie in Auftrag gegeben, „Thüringentakt - eine integrierte Strategie für den Öffentlichen Verkehr in Thüringen“. Aufgrund dieser Studie haben wir heute diesen Antrag vorliegen. Was heißt heute - Frau Schubert, seit November ist er hier im Plenum und ich kann nur Frau Doht unterstützen, wir haben in der letzten Woche eine Anhörung im Ausschuss gehabt, wo Herr Hädrich und Herr Behrens von der DB anwesend waren. Wir haben alle Eisenbahnstrecken in Thüringen, einige wurden schon ganz unruhig, abgegrast, wann, wo welcher Zug hält, um wie viel Uhr und wer an welchem Bahnsteig zusteigt; wir wissen jetzt Bescheid.

(Beifall CDU)

Ich denke, diese Diskussionen waren so umfangreich und da hätten Sie heute diesen Antrag zurückziehen können, aber nichtsdestotrotz, wir diskutieren gern, nicht nur Sie, sondern wir auch.

(Beifall CDU)

Auch wir haben Ihre Studie gelesen. Bevor ich jetzt auf Ihren Antrag eingehe - ich komme ja aus dem Landkreis Eichsfeld, der ist da sehr positiv weggekommen, das muss ich natürlich hier noch einmal sagen, dass gerade dort die Expressbuslinien und auch das Rufbussystem als vorbildlich dargestellt worden sind, das darf man dann hier auch einmal positiv erwähnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion hat sich in den vergangenen Jahrzehnten dafür eingesetzt, dass ganz Thüringen auf Straße und Schiene zukünftig besser an Deutschland und an Europa angebunden wird. Wir haben in den 20 Jahren viele Investitionen getätigt, die sich heute in vielen Unternehmensansiedlungen widerspiegeln und unseren Bürgern auch ein hohes Maß an Mobilität ermöglichen. Uns als CDU-Fraktion und auch mir als Nutzerin des Schienenpersonennahverkehrs im Freistaat liegt die zukünftige Nahverkehrsplanung besonders am Herzen, insbesondere auch hinsichtlich der Inbetriebnahme des ICE-Knotens in Erfurt und den damit verbundenen Synergien für das ganze Land. Dem sehen wir mit großem Interesse entgegen und wissen, dass aufgrund des Knotens dann auch eine Vertaktung und Verzahnung in alle Landesteile entwickelt werden muss. Doch gerade hinsichtlich der Erschließung des ländlichen Raumes ist es unverzichtbar, dass auch die Zulaufstrecken auf die Knoten leistungsfähig ausgebaut werden, und da müssen wir auch noch ein paar Hausaufgaben machen. Wir wissen alle, dazu sind der zweigleisige Ausbau der Mitte-DeutschlandVerbindung sowie der im Nahverkehrsplan erwähnte barrierefreie Zugang und Ausbau von ÖPNVVerknüpfungspunkten und -Zugangsstellen ganz

wichtig. All das haben wir auch am letzten Mittwoch diskutiert.

Ich möchte jetzt auf ein paar Punkte Ihres Antrags eingehen. Der Sofortbericht war umfangreich und ich möchte jetzt auf die Punkte in Punkt II eingehen. Eine allgemeine Bemerkung: Der Antrag suggeriert - vielleicht nicht absichtlich oder doch absichtlich -, dass der Nahverkehrsplan intransparent gestaltet worden ist. Da kann ich auch nur Herrn Untermann und Frau Doht recht geben, die noch einmal auf die vier stattgefundenen Regionalforen im vergangenen Jahr hingewiesen haben. Es waren auch viele Abgeordnete da. Parallel dazu wurde Anfang 2013 eine Veranstaltung in Erfurt durchgeführt, auf der die Verkehrsimpulse durch die Inbetriebnahme der VDE 8 diskutiert wurden, da waren auch Abgeordnete da. Zudem wurde gemäß § 5 Abs. 2 des Thüringer ÖPNV-Gesetzes den benachbarten Aufgabenträgern, den Landkreisen, den Verkehrsunternehmen und Verbänden im September 2013 über einen Zeitraum von einem Monat die Möglichkeit zur Anhörung gegeben. Ist Ihnen das zu wenig, ist das intransparent? Sie werden uns dann sicher noch sagen, wo Sie glauben, dass das Verfahren intransparent war.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ich wiederhole das gern noch einmal, Frau Tasch.)

Ja, viel Wiederholung, da wird es auch nicht besser. Wir sehen das nicht so.

(Beifall CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Punkt II Ihres Antrags haben Sie einen ganzen Blumenstrauß an Forderungen aufgestellt, zum Beispiel die Nahverkehrsplanung an einem Horizont von 20 Jahren auszurichten. Wir sind der Meinung, dass sich langfristige Planungen als äußerst starr erweisen und sich damit auch schlecht auf kurze oder mittelfristige Veränderungen reagieren lässt. Also da sind wir überhaupt nicht Ihrer Meinung, dass das richtig ist.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht. Das widerspricht sich doch gar nicht.)

Insbesondere Thüringen in der Mitte Deutschlands muss kurzfristig reagieren auf veränderte Situationen und Rahmenbedingungen. Deshalb sind wir auch wie die Vorredner gegen solch einen langen Planungshorizont. Was die Kooperationsförderung betrifft, so ist diese in der ÖPNV-Kooperationsrichtlinie geregelt, deren Ziel es ist, die kooperative Zusammenarbeit der Thüringer Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger des ÖPNV zu stärken und zu erneuern. Sie wissen, dass zum 01.01.2014 die neue Kooperationsrichtlinie in Kraft getreten ist. Ich will jetzt gar nicht noch einmal auf die Punkte eingehen, die in der Überarbeitung stattgefunden haben.

Den Verkehrsverbund Mittelthüringen, der gegenwärtig ein Tarifverbund zwischen den beauftragten Verkehrsunternehmen des Freistaats Thüringen, den kreisfreien Städten Erfurt, Jena, Weimar und Gera sowie den Landkreisen Gotha, Weimarer Land und Saale-Holzland-Kreis ist, gilt es weiterhin zu fördern. Das sehen wir ähnlich. Das steht hier außer Frage. Derzeit wird eine Verbunderweiterung ab 2016 geprüft. Hierzu wird bis Ende 2014 eine Verkehrserhebung durchgeführt, an der sich die Landkreise Sonneberg, Sömmerda, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Wartburgkreis, Ilm-Kreis sowie die Städte Suhl und Eisenach beteiligen. Insbesondere die Integration des Ilm-Kreises aufgrund seiner starken Pendlerverflechtung zwischen Erfurt und dem Industriegebiet Erfurter Kreuz birgt hohe Fahrgastpotenziale, die es durch ein einheitliches Tarifsystem und gute Verknüpfung innerhalb des Straßenpersonennahverkehrs zu erschließen gilt. Aber wir dürfen natürlich nicht vergessen, das Land hat lediglich die Möglichkeit, durch Förderinstrumente Anreize zu bieten, entscheiden, ob jemand beitritt oder nicht, das müssen die Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen selbst. Da haben wir nicht reinzureden.

(Beifall CDU)

Das ist eine Aufgabe, die vor Ort erledigt werden muss. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen, ob einem das gefällt oder nicht, ob man da eine andere Auffassung hat, dass einige Unternehmen und Landkreise noch Bedenken haben. Die kann man nicht einfach wegsubventionieren. Die muss man zur Kenntnis nehmen und muss überlegen, wie kann man da weiter vorgehen. Aber wir können nicht über die Köpfe vor Ort hier von Erfurt par ordre du mufti alle zwingen mitzumachen. Das geht eben nicht.

Der Verkehrsverbund Mittelthüringen hat 2013 einen Rahmenplan für die Jahre 2013 bis 2017 verabschiedet, der unter anderem einheitliche Regeln für die Verknüpfung der Angebote der jeweiligen Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet vorgibt. Wenn dies in die Praxis umgesetzt wird, sind wir einen großen Schritt weiter, denke ich.

Einen thüringenweiten Verkehrsverbund zu fordern, ist ein weitreichendes, ambitioniertes Ziel, aber, ich habe es eben schon gesagt, letztendlich müssen das die Verantwortlichen vor Ort entscheiden und nicht wir.

Lassen Sie die Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen im Verbund Schritt für Schritt die ÖPNV-Angebote im Freistaat verbessern und verknüpfen und auch, das ist für uns die Grundlage, dass ein einheitlicher Tarif angenommen und die Attraktivität des ÖPNV gestärkt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter Punkt 3 fordern Sie, die Trassenpreise für Eisenbahnunterneh

men auf den Prüfstand zu stellen. Dies sehen wir ähnlich. Allerdings sollte diese Regulierung direkt über den Bund und nicht über den Bundesrat erfolgen. Wie einigen sicher bekannt ist, war die Trassenpreisregulierung bereits in der vergangenen Legislatur Thema auf Bundesebene. Die vorherige Bundesregierung hatte dazu einen novellierten Entwurf des Eisenbahnregulierungsgesetzes eingebracht, welcher unter anderem vorsah, die Preise zur Nutzung von Trassen, Stationen und Energie stärker zu realisieren. Dies ist leider im Bundesrat gescheitert. Zweifelsohne muss es dazu einen neuen Anlauf geben und ich bin optimistisch, dass das auch passiert.

In diesem Zusammenhang ist meine Fraktion der Meinung, dass die Regionalisierungsmittel erhöht und stärker an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden müssen. Zudem sollten auch die Zuwendungen aus dem Entflechtungsgesetz und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz durch den Bund auf hohem Niveau über das Jahr 2019 bereitgestellt werden.

Zum Schluss noch einige Bemerkungen zum ICEKnoten Erfurt: Die Konzentration auf den ICE-Knoten in Erfurt zu vernachlässigen und stattdessen die Struktur im Nahverkehr besser abzubilden, verlässt meines Erachtens den Rahmen der Verantwortlichkeiten, das habe ich vorhin schon gesagt. Wie Sie wissen, ist gemäß ÖPNV-Gesetz das Land Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr und die Landkreise sind die Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr. Die Inbetriebnahme des Knotens Erfurt wird ein Großteil des Angebots im Schienenverkehr verändern, das haben wir auch letzte Woche gehört und das wissen wir auch und das hat auch Frau Staatssekretärin ausführlich dargestellt. Die kleinteilige Siedlungsstruktur Thüringens abzubilden, bleibt meines Erachtens und des Erachtens der CDU-Landtagsfraktion Aufgabe der Landkreise und der kreisfreien Städte mit ihren jeweiligen Nahverkehrsplanungen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ein paar Zusammenfassungen, die noch einmal begründen, warum wir, liebe Frau Schubert, Ihren Antrag ablehnen. Wir halten einen Planungshorizont über 20 Jahre für zu starr und zu wenig flexibel. Die neue Kooperationsförderung ist bereits zum 01.01.2014 in Kraft getreten. Das Eisenbahnregulierungsgesetz sollte in dieser Legislaturperiode novelliert werden, und zwar von der Bundesregierung, wie ich es eben dargestellt habe. Die Kleinteiligkeit Thüringens wird in den Nahverkehrsplänen der Landkreise besser abgebildet als in einem Nahverkehrsplan des Landes. Nicht nur die Landkreise werden bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans gehört. Es gab auch gut besuchte Regionalforen in allen Landesteilen, bei denen sich jedermann - die waren öffentlich - beteiligen konnte. Mir ist nicht bekannt, dass sich jemand beschwert hat,

außer Ihnen natürlich, dass das so intransparent war. Mir ist da von Bürgern noch nichts zu Ohren gekommen, uns allen nicht. Außer den Grünen hat das niemand wahrgenommen. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank.