Protokoll der Sitzung vom 23.01.2014

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Es folgt jetzt die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Döring von der SPD-Fraktion in der Drucksache 5/7161.

Hochwasser-Aufbauhilfe für die Regelschule Meuselwitz

Nach einem Bericht der „Osterländer Volkszeitung“ vom 15. Januar 2014 sind die Räume in der unteren Etage der Regelschule Meuselwitz auch sieben Monate nach dem Hochwasser von 2013 nicht für den Unterricht nutzbar. Betroffen hiervon seien insbesondere der Werk- und Chemieunterricht. Daneben könnten der Speisesaal und die Lehrküche nicht genutzt werden. Dem Bericht ist weiter zu entnehmen, dass der Landkreis Altenburger Land als Schulträger die Schäden gemeldet und entsprechende Finanzhilfen beim Freistaat Thüringen beantragt, jedoch bisher kein Geld erhalten habe. Eine weitere Vorfinanzierung der noch notwendigen Sanierungsleistungen ist durch den Landkreis nach eigener Darstellung nicht möglich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurden die hochwasserbedingten Schäden an der Regelschule Meuselwitz durch den Schulträger bei der Landesverwaltung gemeldet und entsprechende Aufbauhilfen beantragt?

2. Weshalb erfolgte bis zum heutigen Tage keine Auszahlung von Mitteln aus dem Aufbauhilfeprogramm des Freistaats Thüringen und wann ist nunmehr mit einer Mittelausreichung an den Schulträger zu rechnen?

3. Wurde seitens der Landesregierung geprüft, ob im Wege der Vorauszahlung dem Schulträger ein Abschlag auf die zu erwartenden Sanierungskosten gezahlt werden kann, wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, weshalb nicht?

4. Wie schätzt die Landesregierung anhand dieses Falles insgesamt die Bearbeitung von Anträgen für die Gewährung von Mitteln aus dem Aufbauhilfefonds sowie die Ausreichung derselben an die Kommunen als Geschädigte unter zeitlichen Gesichtspunkten, z. B. den Zeitraum von Antragstellung bis Bewilligung und Auszahlung, ein?

(Staatssekretär Rieder)

Für die Landesregierung antwortet die Staatssekretärin im Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Klaan, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Döring beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Gemäß der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zum Aufbauhilfeprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden infolge des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 in Thüringen hat das Landratsamt Altenburger Land am 30. Oktober 2013 den durch den Kreisausschuss bestätigten Maßnahmeplan an das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr übersandt. Der Maßnahmeplan enthält insgesamt 20 Bedarfsmeldungen, unter anderem die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden der Staatlichen Regelschule Meuselwitz. In der 4. Sitzung der Programmbestätigungskommission am 13. November 2013 wurde der Maßnahmeplan des Landkreises bestätigt. Die Entscheidung der Programmbestätigungskommission wurde dem Landratsamt mit Schreiben vom 14. November 2013 mitgeteilt. Ein Einzelantrag durch den Schulträger wurde bei der zuständigen Bewilligungsstelle, dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, bislang nicht gestellt.

Zu Frage 2: Auf Basis des bestätigten Maßnahmeplans kann ein Förderantrag für das Aufbauhilfeprogramm bei der Bewilligungsstelle gestellt werden. Zur Frage, warum ein solcher Antrag bislang nicht gestellt wurde, liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Auf Nachfrage beim Landratsamt wurde mitgeteilt, dass der Förderantrag derzeit erstellt wird. Eine Auszahlung von Fördermitteln kann erst nach Vorlage eines Antrags erfolgen.

Zu Frage 3: Da noch kein Antrag gestellt wurde, kann keine Vorauszahlung erfolgen.

Zu Frage 4: Die eingereichten Maßnahmepläne der Gemeinden für das Aufbauhilfeprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden mit den einzelnen Bedarfsmeldungen werden durch die Programmbestätigungskommission zeitnah geprüft. Diese Programmbestätigungskommission tagt im 14-tägigen Turnus. Bis zum heutigen Tag wurden 93 Maßnahmepläne mit 733 Einzelbedarfsmeldungen eingereicht. Bislang wurden 81 Maßnahmepläne mit 668 Einzelbedarfsmeldungen bestätigt. Die 9. Sitzung der interministeriellen Programmbestätigungskommission findet am 29. Januar 2014 statt. Derzeit liegen der Bewilligungsstelle 132 Einzelanträge auf Förderung aus dem Aufbauhilfepro

gramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden vor. Der Zeitraum bis zur Bewilligung ist von dem jeweiligen Einzelfall abhängig. Dies ist bedingt durch die Komplexität der Maßnahme, durch die Vollständigkeit der Unterlagen oder eventuelle Nachforderungen zum Antragsverfahren selbst.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Untermann von der FDP-Fraktion.

Danke schön, Herr Präsident. Frau Klaan, Sie sagten, am 30. November ist das bestätigt worden von Ihrem Haus?

Ja.

Heute haben wir den 16. Januar, das sind immerhin eineinhalb Monate später. An wem lag das nun, dass das so lange gedauert hat? Meine neueste Information ist, dass gestern wohl dieser Antrag von der Landrätin unterschrieben wurde. Sind die sechs Wochen viel oder sind sie wenig?

Das ist im Moment ein üblicher Zeitraum. Es gilt die Zweistufigkeit des Verfahrens. Das eine ist die Einreichung der Programmanträge über die Landräte bzw. über die kreisfreien Städte und im zweiten Schritt das Antragsverfahren der Einzelanträge. Auf der Ebene der Programmbestätigungskommission findet die ressortübergreifende Abstimmung statt zu den beantragten Maßnahmen und erst danach kann die konkrete Planung des Einzelvorhabens durch die jeweilige betroffene Gemeinde auch erarbeitet werden. Insofern sind die sechs und acht Wochen übliche Verläufe im Einzelantragsverfahren, weil - wie gesagt - dazu ganz umfangreiche Unterlagen eingereicht werden, denn es geht hier um eine Investitionsfinanzierung.

Eine zweite Nachfrage, bitte.

Nach Ihren Erfahrungen - wie ist das nun, wenn das gestern unterschrieben worden ist, wann kann man damit rechnen, dass das vorwärtsgeht, dass das freigegeben wird?

Wenn die Anträge vollständig sind, die bautechnische Prüfung dazu erfolgt ist, können die Anträge in zwei bis drei Monaten bearbeitet sein.

Zwei bis drei Monate?

Das ist ja nicht der einzige Antrag, den wir vorliegen haben.

Danke, Frau Staatssekretärin. Die eine Stunde, die nach Geschäftsordnung für die Fragestunde vorgesehen ist, ist abgelaufen und deshalb schließe ich für heute den Tagesordnungspunkt Fragestunde.

Wie mit der Bestätigung der Tagesordnung vom Haus gewollt, rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 28

Nachwahl eines Mitglieds der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 22 des Thüringer Landesmediengesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 5/7147

Der Landtag hat in seiner 67. Sitzung am 13. Oktober 2011 Herrn Abgeordneten Uwe Höhn als Mitglied der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt gewählt. Da Herr Abgeordneter Höhn seine Mitgliedschaft in der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt aufgegeben hat, ist ein neues Mitglied zu wählen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen, wie gesagt, in der Drucksache 5/7147 vor. Vorgeschlagen wird Herr Abgeordneter David-Christian Eckardt.

Wortmeldungen zu einer Aussprache liegen mir nicht vor. Damit schließe ich auch die Aussprache.

Gemäß § 46 Abs. 2 Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage: Gibt es diesen Widerspruch? Der ist nicht zu sehen. Damit treten wir in die Abstimmung ein. Wer dem von mir geschilderten Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP. Ich frage sicherheitshalber nach Gegenstimmen. 1 Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Damit stelle ich

fest, dass die notwendige Mehrheit der Stimmen erreicht ist.

Herr Abgeordneter Eckardt, ich gratuliere Ihnen herzlich und gehe davon aus, dass Sie die Wahl als Mitglied in die Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt annehmen.

(Beifall im Hause)

Das ist mir per Zeichen so bestätigt. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 28.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27

Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen Antrag der Landesregierung - Drucksache 5/7138 - korrigierte Fassung

Für die Landesregierung hat Herr Minister Gnauck um das Wort gebeten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Wirkung vom 18. Dezember 2013 wurde der Kollege Uwe Höhn zum Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie ernannt. In dieser Funktion soll Herr Minister Höhn als Vorsitzender des Aufsichtsrates in der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH sowie in der Thüringer Tourismus GmbH berufen werden. Herr Minister Höhn tritt damit die Nachfolge von Herrn Minister a.D. Matthias Machnig an.

Nach Artikel 27 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Verfassung in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Ministergesetz dürfen die Mitglieder der Landesregierung ohne Zustimmung des Landtags weder der Leitung noch dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2014 der Mitarbeit in den Aufsichtsgremien der genannten Gesellschaften zugestimmt und den Chef der Staatskanzlei gebeten, die Zustimmung des Landtags einzuholen, was ich hiermit sehr gerne tue. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Minister. Wortmeldungen zur Aussprache liegen mir nicht vor - ich schaue noch einmal in die Runde -, damit schließe ich die Aussprache.

Ausschussüberweisung ist dementsprechend auch nicht beantragt. Deshalb stimmen wir direkt ab über den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/7138 - korrigierte Fassung. Wer möchte dem Antrag der Landesregierung zustimmen, den bitte ich jetzt um sein Ja-Zeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Ich frage trotzdem nach Gegenstimmen. Gegenstimmen sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Drucksache einstimmig angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 8

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7155 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung?

(Zuruf Dr. Voß, Finanzminister: Ja.)

Herr Minister Voß, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich bringe das „Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften“ ein. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf sollen im Wesentlichen drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt werden. Daneben gibt es noch einige Rechtsänderungen, die sich einfach redaktionell und aus Zeitablauf ergeben haben, darauf nehme ich gleich noch Bezug.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Dienstpostenbewertung und die sogenannte Bündelung. Das war vor allen Dingen Anfang letzten Jahres ein großes Thema, da es eine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts am 30.06.2011 gegeben hat, wonach die Bündelung von Dienstposten mit dem Gesetz, mit der Verfassung nicht vereinbar ist. Was heißt nun Bündelung? Bündelung bedeutet, dass dem Dienstposten, also einer Stelle in unserer Verwaltung, also Dienstposten eines Beamten, mehrere Besoldungsgruppen zugeordnet sind und dadurch eine Beförderung auf