Über solche Fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen, glaube ich, müssen wir uns gemeinsam auf Grundlage der vorliegenden Anträge wirklich verständigen, denn uns nützt, da sind wir uns sicherlich einig, eben nicht das allgemeine Schaufenster, sondern uns nützen konkrete Veränderungen für die davon betroffenen Auszubildenden, zum Beispiel mit einer veränderten Richtlinie in dieser Frage.
Ich meine, dass wir immer nach dem Motto vorgehen, das hat sozusagen unser politischer Parlamentarismus an sich, dass die Opposition Anträge stellt. Und ich kann natürlich hier auch sagen, dass ich mit den allermeisten Punkten des FDP-Antrags durchaus nicht einverstanden bin, aber wir müssen das trotzdem miteinander diskutieren, auch wenn es dann nur einen Punkt gibt, wo ich sage, da kann man zustimmen an der Stelle. Aber nach dem Motto, die Opposition stellt Anträge, aber die Regierung hat doch längst alles getan und deshalb müssen wir uns nicht weiter bewegen, das funktioniert nicht, meine Damen und Herren, wenn wir Lösungen für das Land wollen.
„Es ist alles gut“, sagt er. Es gibt also keinen weiteren Redebeitrag und ich kann die Aussprache schließen. Ich stelle fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, und es erhebt sich keinerlei Widerspruch dagegen.
Nun ist beantragt worden - ich will nur kurz auf das Verfahren verweisen -, dass die Anträge im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur behandelt werden. Diese Überweisungen kann ich abstimmen lassen, aber ich muss fragen: Hat sich dieser Antrag darauf bezogen, den Bericht fortzuberaten? Dann geht es nur in einem Ausschuss und dieser müsste dann benannt werden. Die Fraktion DIE LINKE beantragt auch die Fortberatung dieses Berichts im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.
Dann lassen wir zunächst darüber abstimmen: Wer der Fortberatung des Berichts im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen.
Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Damit ist die Fortberatung des Berichts abgelehnt.
Nun stimmen wir darüber ab, den Punkt II aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Die Frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Das ist eine Mehrheit und die hat das abgelehnt. Ich frage trotzdem nach den Stimmenthaltungen. Die gibt es nicht.
Nun kommen wir zum Überweisungsantrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer diesen Antrag in der Nummer II an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung mit Mehrheit abgelehnt worden.
Weil die Ausschussüberweisung abgelehnt worden ist, stimmen wir nun über die Nummer II aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/ 6882 direkt ab. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDPFraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Diese gibt es nicht. Damit ist die Nummer II des Antrags abgelehnt.
Das gleiche Verfahren nun mit dem Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6928. Zuerst: Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das
sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die Gegenstimmen kommen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Eine Mehrheit hat die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Nun kommen wir zum Überweisungsantrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Eine Mehrheit hat auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Demzufolge, weil die Ausschussüberweisung abgelehnt worden ist, stimmen wir direkt über diesen Alternativantrag ab. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist festzustellen, dass dieser Antrag abgelehnt worden ist.
Ich schließe jetzt den Tagesordnungspunkt 13. Bevor wir in die Mittagspause bis 13.35 Uhr eintreten, bitte ich folgenden Hinweis an die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses zu beachten: Diese treffen sich in 5 Minuten im Raum F 202.
Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7163.
Zu den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei gehören die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, und das Bildungszentrum in Meiningen. Das Bildungszentrum ist für die Einstellung von Anwärtern im Vorbereitungsdienst der Polizei und für die Laufbahnausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes zuständig. Ihm obliegt darüber hinaus die Fortbildung für alle Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes. Mit den Bildungseinrichtungen wird somit zum einen engagierten Polizistinnen und Polizisten die Chance auf ein
lebenslanges Lernen geboten. Zum anderen wird jungen Schulabsolventinnen und -absolventen der Einstieg in den Polizeidienst ermöglicht. Ihnen gilt es die besten Bedingungen für die Aus- und Weiterbildung zu garantieren.
1. Wie hat sich in den letzten fünf Jahren die Anzahl von krankheitsbedingten Ausfalltagen pro Jahr und Beschäftigtem sowohl im Bildungszentrum als auch in der Fachhochschule entwickelt (bitte den relativen sowie auch absoluten Wert angeben)?
2. Wie hat sich in den letzten fünf Jahren die Anzahl von Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter des Bildungszentrums und der Fachhochschule entwickelt (bitte den relativen sowie auch absoluten Wert angeben)?
3. Wie viele disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Ermittlungen sind bisher gegen den Leiter des Bildungszentrums Meiningen und parallel amtierenden Fachbereichsleiter Polizei an der Fachhochschule mit welchen Ergebnissen eingeleitet worden (bitte nach Tatbestand, Jahr und Ergebnis auf- schlüsseln) ?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die nachgefragten Werte liegen derzeit für die Zeit bis zum 31.12.2012 vor. Da Zahlen für 2013 frühestens Ende Februar 2014 verfügbar sind, berichte ich über den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2012. Im Kalenderjahr 2008 waren im Bildungszentrum insgesamt 4.730 Krankentage und eine Krankenquote von 7,61 Prozent zu verzeichnen. Im Fachbereich in der Fachhochschule fielen 1.015 Tage an und die Quote betrug 8,43 Prozent. In 2009 waren es im BZ insgesamt 6.770 Tage und eine Krankenquote von 10,54 Prozent. In der Fachhochschule gab es im gleichen Zeitraum 624 Krankentage und eine Quote von 5,18 Prozent. Für das Jahr 2010 ergaben sich im BZ 6.365 Tage und eine Quote von 9,04 Prozent. In der Fachhochschule waren es 907 Tage und 6,9 Prozent. In 2011 hatte das Bildungszentrum 3.684 Krankentage und damit eine Quote von 5,2 Prozent, während die Fachhochschule auf 1.130 Tage und 8,84 Prozent kam. Schließlich lag in 2012 die Zahl der Krankentage am BZ bei 4.894 und die Krankenquote bei 7 Prozent. Die Fachhochschule hatte während dieser Zeit in Meiningen 1.638 Tage und eine Quote von
14,44 Prozent. Diese Zahlen beziehen sich ausschließlich auf die Bediensteten. Studenten oder Lehrgangsteilnehmer sind nicht mit erfasst. Beim Vergleich der Krankenquote ist zu berücksichtigen, dass nach dem aktuellen Organisationsund Dienstpostenplan das BZ 193 und die Fachhochschule 37 Bedienstete hat.
Zu Frage 2: Aufgrund der Verwertungs- bzw. Löschungsfristen nach dem Thüringer Disziplinargesetz sind statistisch aussagefähige Zahlen über geführte Disziplinarverfahren lediglich für die Kalenderjahre 2011 bis 2013 verfügbar. So wurden durch das BZ im Jahr 2011 insgesamt 21 Disziplinarverfahren eingeleitet, an der Fachhochschule keins. 2012 waren es acht Verfahren im Bildungszentrum, an der Fachhochschule wiederum keins. In 2013 gab es sechs Neueinleitungen im BZ und eines an der Fachhochschule.
Zu Frage 3: Zu einzelnen Personalien werden aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich keine Auskünfte gegeben.
Sind der Landesregierung jenseits von Disziplinarverfahren Klagen und Beschwerden aus den Reihen der Bediensteten des Bildungszentrums wie auch der Fachhochschule bekannt über schlechte Arbeitsbedingungen, schlechtes Arbeitsklima?
Es ist bekannt, dass es einige Meinungsverschiedenheiten gibt; aber was man nicht machen kann, wenn Sie das mit Ihrer Frage andeuten sollten, die Meinungsverschiedenheiten einer einzelnen Person in die Schuhe schieben.
Nachfrage zu Ihrer Antwort: Wie kommen Sie darauf, dass jemandem etwas einzeln in die Schuhe geschoben werden soll?
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Jung von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7164.