Protokoll der Sitzung vom 27.02.2014

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Thüringer Gesetz zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes

(Minister Geibert)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6994 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/7357

ZWEITE BERATUNG

Zur Berichterstattung erteile ich das Wort der Frau Abgeordneten Jung aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Bitte, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, durch den Beschluss des Landtags vom 20. Dezember 2013 wurde der Gesetzentwurf zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung am 16. Januar 2014 und in der 55. Sitzung am 13. Februar 2014 beraten sowie eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die vorgeschlagenen Änderungen zur Erhöhung des Mehrbelastungsausgleichs wurden im Ausschuss bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich als unbegründet abgelehnt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 74. Sitzung am 25. Februar 2014 beraten. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt, den Gesetzentwurf anzunehmen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Jung, für die Berichterstattung. Mir wurde signalisiert, dass es keine Aussprache gibt. Deshalb kommen wir direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6994 in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen von der Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben, wenn Sie für den Gesetzentwurf stimmen. Vielen Dank. Ich bitte Sie, sich jetzt zu erheben, wenn Sie gegen den Gesetzentwurf stimmen. Das ist bei niemandem der Fall. Wer sich enthält, erhebt sich bitte jetzt. Vielen

Dank. Damit ist das Gesetz angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 7.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 in seinen Teilen

a) Thüringer Gesetz zur Begrenzung von Fälligkeitszinsen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/7015 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/7353

ZWEITE BERATUNG

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (Gesetz zur Stärkung der kommunalen Haushalte) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/7065 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/7354

ZWEITE BERATUNG

c) Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 sowie zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und des Thüringer Straßengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/7162 - korrigierte Fassung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/7355

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/7370

dazu: Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/7363

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Baumann aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu den drei Tagesordnungspunkten. Bitte, Herr Abgeordneter.

(Vizepräsidentin Hitzing)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen über den Verlauf und die Ergebnisse der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses zu den nachfolgenden Gesetzentwürfen berichten, die Gesetzentwürfe der Fraktion DIE LINKE „Thüringer Gesetz zur Begrenzung von Fälligkeitszinsen“ in Drucksache 5/7015 und „Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichgesetzes“ in Drucksache 5/7065 sowie über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD „Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 sowie zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichgesetzes und des Thüringer Straßengesetzes“ in Drucksache 5/7162. Der Gesetzentwurf zur Begrenzung der Fälligkeitszinsen wurde vom Landtag in der 138. Plenarsitzung im Dezember 2013 erstmals beraten und an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Die beiden anderen Gesetzentwürfe wurden in der 141. bzw. 142. Plenarsitzung im Januar 2014 erstmals beraten. Auch für diese beiden Gesetzentwürfe wurde hier in diesem Hohen Haus die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. In der 71. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 16. Januar 2014 beschäftigte sich der Ausschuss mit den Verfahrensfragen für die Anhörung zu den in Rede stehenden Gesetzen. Das Thüringer Gesetz zur Begrenzung von Fälligkeitszinsen war bereits als Beratungsgegenstand an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Für die beiden anderen Gesetze war eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss angekündigt bzw. absehbar. Um eine möglichst schnelle abschließende Beratung der Gesetzentwürfe im Haushalts- und Finanzausschuss möglich zu machen, um aber auch die Rechte der kommunalen Spitzenverbände durch zu enge Anhörungsfristen nicht zu verletzen, fasste der Ausschuss einen Anhörungsbeschluss für eine schriftliche Anhörung, vorbehaltlich der Überweisung der Gesetze an den Haushalts- und Finanzausschuss. Für die drei Gesetze wurden der Thüringer Landkreistag, der Gemeinde- und Städtebund, die Verbraucherzentrale und die Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben e.V. als Anzuhörende bestimmt. Im Ausschuss wurde aber auch vereinbart, diese Liste der Anzuhörenden nicht als abschließende Liste zu betrachten, sondern bei Ergänzungswünschen durch die Fraktionen den Ausschuss noch einmal einzuberufen. Von dieser Möglichkeit machte die FDP-Fraktion Gebrauch. Ihr Vorschlag, auch den Bund der Steuerzahler in die Anhörung einzubeziehen, wurde in einer Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 24.01.2014 beschlossen. Alle Angehörten machten von ihrem Anhörungsrecht bzw. von der Möglichkeit einer Stellungnahme Gebrauch, wobei nicht alle Angehörten zu allen Ge

setzen Stellung nahmen. Die Fraktion DIE LINKE erhielt von der Verbraucherzentrale und von der Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben grundsätzliche Zustimmung für ihren Gesetzentwurf zur Begrenzung der Fälligkeitszinsen, wobei der Bund der Steuerzahler fehlende Informationen über die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs kritisierte. Die kommunalen Spitzenverbände nahmen hierzu nur in Bezug auf die Verzugszinsen bei der Kreisumlage Stellung.

In der 73. Haushalts- und Finanzausschuss-Sitzung am 13.02.2014 wurde dieser Gesetzentwurf erörtert, wobei der Thüringer Finanzminister und auch der Rechnungshofpräsident ihre Bedenken und Vorbehalte gegen die vorgeschlagenen Regelungen darlegten und begründeten.

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes“ und zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD „Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 sowie zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und des Thüringer Straßengesetzes“ äußerten sich alle Angehörten. Im Grundsatz wurden die in beiden Gesetzentwürfen vorgesehenen finanziellen Zuwendungen für die Thüringer Kommunen begrüßt, wobei die kommunalen Spitzenverbände dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition den Vorzug gaben. Im Rahmen ihrer Stellungnahme gaben sie eine Reihe von Hinweisen, die im Rahmen der 74. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 24. Februar 2014 umfassend erörtert wurden. Von keiner Fraktion waren im Haushalts- und Finanzausschuss Änderungsanträge eingereicht worden.

Folgende Beschlussempfehlungen gibt der Haushalts- und Finanzausschuss:

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Thüringer Gesetz zur Begrenzung von Fälligkeitszinsen“: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes“: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.

Und zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD „Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 sowie zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und des Thüringer Straßengesetzes“: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Baumann, für die Berichterstattung. Ich frage die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wünschen Sie das Wort zur Be

gründung Ihres Antrags? Nein, danke schön. Dann eröffne ich jetzt die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Kuschel für die Fraktion DIE LINKE dreifache Redezeit.

Wenn ich das gewusst hätte! Man hat es mir nicht verraten.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Hilfspaket, über das wir jetzt im Wesentlichen diskutieren - die anderen Gesetze sind eher Beiwerk -, ist notwendig und auch das Eingeständnis, dass der neue Kommunale Finanzausgleich in der kommunalen Praxis durchaus Verwerfungen zur Folge hat, die abgefedert werden müssen. Wir haben diesen neuen Kommunalen Finanzausgleich immer als einen Fortschritt bewertet im Vergleich zu dem, was vorher der Fall war, aber er kann seine Wirkung in dem vollen Umfang nicht entfalten, weil ein zweiter notwendiger Schritt fehlt, nämlich der Einstieg in eine Funktional- und Verwaltungsreform.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Nur in dieser Kombination wären die Wirkungen dann tatsächlich auch eingetreten. Wir stehen jetzt vor der Entscheidung, ob wir dieses Hilfspaket nutzen, um diesen Mangel zu beheben, oder ob wir einfach nur Zeit schinden und in einem Jahr wieder in der gleichen Situation sind. Dort finden sich im Gesetzentwurf der Regierungskoalition keinerlei Ansätze, die an der Situation etwas ändern. Insofern hat es den Anschein, dass dieses Hilfspaket sehr stark etwas mit den Kommunal- und Landtagswahlen in diesem Jahr zu tun hat. Wir haben festgestellt, dass sich die Koalition dort durchaus nicht einig ist. Die SPD, Herr Hey, hat mehrfach auf Defizite hingewiesen, dass sie Nachbesserungsbedarfe sieht, insbesondere in der sogenannten ersten Säule, also in der Demografiesäule, und hat dort Veränderungen eingefordert. Selbst im Nachgang der Haushaltsausschuss-Sitzung haben Sie noch einmal an Ihren Koalitionspartner appelliert. Das hat offenbar nicht gefruchtet, denn bisher ist kein Änderungsantrag da. Aber unsere Geschäftsordnung lässt zu, bis zum Abschluss der Debatte kann ein solcher Änderungsantrag noch gestellt werden. Herr Hey, wenn Sie heute mutig sind, unsere Unterstützung hätten Sie. Ich glaube, es gibt eine Mehrheit jenseits der CDU. Da wäre ich gespannt, was heute Abend dann abginge. Dann wäre nicht mehr Fasching, dann wäre etwas anderes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bedauern, dass sich die Koalition in einer solchen Situation ihrer Verantwortung nicht stellt. Bei aller Kritik, die man an dem Gesamtpaket äußern kann, muss man zumindest zugestehen, dass die Ansätze der SPD durchaus eine breitere Basis zur Dis

kussion eröffnen als das, was die CDU offenbar vorhat. Aber wir können die SPD natürlich nicht aus der politischen Haftung herausnehmen und sagen, die wollen was Gutes und können es nur nicht, weil Sie sich offenbar selbst in diesem Koalitionsvertrag gefangen haben. Da nützt es nicht viel, wenn Sie immer wieder darauf verweisen, Sie würden es gern anders machen, aber Sie können sich nicht durchsetzen. Insofern noch mal unser Appell: Sie müssen das entscheiden! Mit jedem Tag, mit dem Sie warten, verlieren Sie an Glaubwürdigkeit. Das hätten Sie nicht nötig, meine Damen und Herren von der SPD.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will was zu den einzelnen Säulen sagen, die dieses kommunale Hilfspaket umfasst, und da noch mal unsere Position verdeutlichen und auch sagen, weshalb wir bei den Änderungsanträgen nicht mehr auf das alles abgestellt haben, was wir in einem eigenen Gesetzentwurf beinhaltet hatten, der im Innenausschuss keine Beschlussempfehlung bekommen hat. In der ersten Säule sollen, von der Demografie abhängig, den Gemeinden Zuweisungen zukommen. Man hat sich auf eine Grenze von 4 Prozent festgelegt. Darüber hatten wir schon in der ersten Lesung diskutiert. Das lag ausschließlich an der Stadt Gotha, weil die mit 4,03 Prozent da noch reinfällt. Eine andere Begründung, die überzeugend ist, wurde bisher nicht geliefert.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ist die nicht überzeugend genug?)

Der Durchschnitt war ja bei 5,16 Prozent, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, da hätte man noch mal über eine Sinnhaftigkeit reden können. Wir als Linke sind davon überzeugt, dass ein solches, ausschließlich an der Demografie festgemachtes Zuweisungssystem nicht zielführend ist.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will das an ein paar Zahlen belegen. Unter dieses Hilfspaket, also 4 Prozent, damit Sie sehen, dass zwischen Bevölkerungsentwicklung und finanzieller Leistungsfähigkeit überhaupt kein Zusammenhang besteht - 39 der 51 abudanten Gemeinden, das sind die Gemeinden, wo die Steuerkraft oberhalb der Bedarfsmesszahl liegt und die die Finanzausgleichsumlage, umgangssprachlich Reichensteuer genannt, zahlen müssen, haben einen Bevölkerungsrückgang von mehr als 4 Prozent zu verzeichnen, die also in die Rubrik fallen, die Sie jetzt bezuschussen wollen. Die erhalten nichts, ist klar. Aber da sehen Sie, wenn bei zwei Dritteln der leistungsfähigen Gemeinden der Bevölkerungsrückgang mehr als 4 Prozent beträgt, dass zwischen Bevölkerungsrückgang und finanzieller Leistungskraft kein unmittelbarer Zusammenhang bestehen kann. Insofern ist das eben willkürlich. Andersherum bekommen also einige Gemeinden, die seit Jahren in der Haushaltskonsolidierung sind, also of

(Vizepräsidentin Hitzing)

fenbar in einer angespannten Finanzsituation sind, aus dieser ersten Säule keine Zuweisung, weil bei Ihnen eben der Bevölkerungsrückgang von 2007 bis 2012 unterhalb von 4 Prozent liegt. Dazu gehört zum Beispiel die Stadt Bad Liebenstein. Da wissen wir, die war nicht mal in der Lage, ein mit 90 Prozent gefördertes Kurmittelhaus länger als zwei Jahre offenzuhalten, dann mussten die es schließen. Die älteste Kurstadt in Thüringen, seit Jahren in einer komplizierten Situation, jetzt ist sie neu gegliedert im Bereich Altensteiner Oberland mit Schweina und Steinbach; da muss abgewartet werden, inwieweit das neue Entwicklungspotenziale bringt. Oder Blankenhain im Weimarer Land, ein Dauerthema, mehrfach entschuldet mit Millionen-Beträgen, aber hat eben bloß 3,66 Prozent Einwohner-Verlust und bekommt deshalb aus dieser Säule kein Geld. Oder die Stadt Eisenach.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Blanken- hain profitiert von der Stabilisierungspau- schale. Die Kreisumlage wurde gesenkt.)

Warten Sie doch ab, dazu komme ich noch. Ich bin jetzt bei der ersten Säule, Herr Mohring.

Wie gesagt, Eisenach, Dauerthema, und muss eben jetzt hinnehmen, dass die Übergangsregelungen entfallen, die wir für Suhl und Eisenach für ein Jahr gemacht hatten, ohne dass sich Rahmenbedingungen geändert haben, bekommt aus dieser Säule nichts. Oberhof bekommt nichts.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: 30 Mio. bekommt Oberhof.)