Das ist Ihnen wieder um die Ohren geschlagen worden und Sie reagieren darauf nicht. Denn es gibt neue Maßnahmen, die Ähnliches machen. Ich will da in diesem Fall - jetzt ist der Minister gerade heraus - an das Thema Multifunktionsarena erinnern oder an das Thema UKJ und die Frage, wie wir es finanzieren, oder die Frage, wie wir es kontrollieren. Die Behauptung, dass alle Rechnungsprüfungsdiskussionen, die wir hier vorne führen, in der Zukunft auch wieder so harmlos sein werden, Herr Dr. Pidde, wage ich sehr in Zweifel zu ziehen. Also vielleicht sind wir im Jahr 2016 oder 2017 wieder in einer Debatte, die viel emotionaler sein wird als alles, was hier bisher geredet worden ist zu diesem Thema.
Die IT-Strategie ist angesprochen worden, sehr zu Recht. Aber wir wissen alle, es geht doch nicht darum, heute zu sagen, wir hätten gern von der Regie
rung eine IT-Strategie. Das Thema der Zuständigkeiten und Ressortegoismen ist das entscheidende Problem. Wo ist denn die Verwaltungsreform für die Landesregierung erkennbar, die sagt, wir brauchen a) vielleicht möglicherweise weniger Ministerien und b) müssen die Ministerien auf einige ihrer lieb gewordenen Souveränitäten verzichten. Wir können es uns zwar vorstellen, dass wir gemeinsam die Autos in einem Pool haben, aber die IT zentral zu bestellen, zu warten, zu pflegen und auch zuzuweisen, das können wir uns noch nicht vorstellen. Ja, wann denn? Wie lange warten wir darauf denn noch?
Zur überörtlichen Kommunalprüfung hätte ich ansonsten kein Wort verloren, aber wenn Frau Lehmann es schon angesprochen hat: Das hat Sie wirklich überrascht, die Ergebnisse? Das meinen Sie nicht im Ernst, Frau Lehmann! Schon gestern habe ich darauf hingewiesen, dass der Bericht der Taskforce, den wir hier nicht zitieren dürfen, im Haushalts- und Finanzausschuss gezeigt hat, dass die Gemeinden selbst genau dieses Problem sehen und haben. Die Gemeinden selbst sind sogar mutig genug zu sagen, wir sind dazu nicht in der Lage, finanziell richtig zu handeln, weil wir die Kompetenzen dafür bei uns nicht haben. Warum wir die nicht haben, ist eine ganz andere Frage. Aber haben Sie schon einmal die Frage gestellt, ob das vielleicht daran liegt, dass die Menschen, die für die Gemeinden arbeiten, so schlecht bezahlt werden, dass sie auch entsprechend schlecht vorqualifiziert sind und dementsprechend damit nicht umgehen können? Könnte es nicht sein, dass das in größeren Städten deshalb seltener passiert, weil dort Fachleute mit Hochschulausbildung in den Finanzbereichen sitzen und nicht nur Verwaltungsfachangestellte, die sich mühsam in Sachen einarbeiten müssen, für die sie niemals ausgebildet worden sind und die sie auch niemals gut machen können und heute den Mut haben zu sagen, wir sind überfordert als Gemeinde mit 1.000 Einwohnern, ein Neubaugebiet vernünftig planerisch und rechnerisch abzurechnen? Diese Frage stellt sich der Bericht, aber die stellen Sie sich natürlich nicht. Das ist das Problem, warum die Strukturen, die hier drin angesprochen werden, von Ihnen immer nicht umgesetzt werden.
Im Ergebnis werden wir dem Änderungsantrag der Linken zustimmen, der Entlastung der Landesregierung natürlich selbstverständlich nicht und den Rechnungshof auch entlasten, auch wenn er so merkwürdig mit seinem elektronischen Verhalten umgeht. Darauf bin ich auch gespannt, wie Herr Dr. Dette uns das erklären wird. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist guter Brauch, dass wir nicht mehr in die inhaltliche Debatte, jedenfalls seitens der Landesregierung, einsteigen. Wir haben - ich möchte betonen - auch faire, Herr Pidde, Sie hatten es auch erwähnt, Beratungen, intensive Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss gehabt, für die ich mich recht herzlich bedanken möchte. Dass unterschiedliche Auffassungen verbleiben, das haben wir eben auch an den Wortbeiträgen feststellen können. Aber letztlich zählt doch der konstruktive Austausch zu diesen Problemen, die wir dann auch im Sinne der Menschen dieses Landes lösen können.
Ich möchte mich also zum Schluss bei allen Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses für die konstruktiven Beratungen bedanken und das gilt auch besonders für den Vorsitzenden Herrn Huster für seine sachliche Debattenführung.
Auch ein Dank an den Herrn Präsidenten des Rechnungshofs. Er muss immer mit seinen Männern und Frauen natürlich hier schürfen, prüfen und er legt jedes Jahr doch ein recht umfangreiches Werk vor. Es liegt in der Natur der Sache, dass auch der Rechnungshof immer noch ein Stück anderer Auffassung bleibt als die Landesregierung. Wir haben das im Einzelnen dargelegt, aber sei es drum, das ist nun einmal der Sache selbst geschuldet. Als Trost für den Rechnungshof sollte bleiben und bleibt ganz gewiss, dass wir eine Rubrik D im Bericht haben, und hier wird auch darüber turnusmäßig berichtet, wie denn die Landesregierung den einen oder anderen Fall, der hier moniert worden ist, abgearbeitet hat. Also in gewisser Weise ist das eine Erfolgskontrolle für den Rechnungshof, auch für seine Arbeit, und wie ich sehe, steigen die Erfolgsmeldungen, nämlich die Abarbeitungen, von Jahr zu Jahr in den Berichten an, was sicherlich gut ist. Also nochmals recht herzlichen Dank an alle Beteiligten. Und wenn ich die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses sehe, dann darf ich mich wohl auch für die Entlastung, die nun erfolgt, hier bedanken. Schönen Dank.
Für die Abstimmung zur Beschlussempfehlung. Vielen Dank. Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Wir beginnen aber als Erstes mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7321. Wer für den Änderungsantrag stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? Diese kommen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 5/7298 zum Antrag der Landesregierung auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 unter Berücksichtigung des eben stattgefundenen Abstimmungsergebnisses in der Drucksache 5/7321. Hier ist namentliche Abstimmung gefordert. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie jetzt zur Abstimmung. Die Herrschaften hier vorn werden sich mit den Wahlurnen positionieren. Der Wahlgang ist jetzt eröffnet.
Hatte jeder die Möglichkeit, seinen Stimmzettel abzugeben? Gibt es noch Bedarf? Das sehe ich nicht. Dann ist die Abstimmung jetzt beendet und ich bitte um Auszählung der Stimmen.
Meine Damen und Herren, wir haben ein Abstimmungsergebnis. Bei 82 anwesenden Abgeordneten zu Beginn der Sitzung wurden 72 Stimmen abgegeben, davon stimmten 41 Personen mit Ja, 26 mit Nein, 5 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen jetzt zum Antrag des Thüringer Landesrechnungshofs, hier Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/7299 zu dem Antrag des Thüringer Landesrechnungshofs auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2011. Wer dafür stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich auch nicht. Vielen Dank. Damit ist der Tagesordnungspunkt 13 geschlossen.
Zweiter Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 hier: Stellungnahme des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG)
Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 5/6672 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/7306
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Lukin aus dem Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zur Berichterstattung. Bitte, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Damen und Herren, am 12. Dezember 2012 beschloss der Thüringer Landtag in seiner 104. Sitzung die in Drucksache 5/5341 veröffentlichte Stellungnahme zum Ersten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms 2025. Der überarbeitete und von der Landesregierung gebilligte zweite Entwurf wurde in Drucksache 5/6672 dem Landtag mit Schreiben vom 16.09.2013 zugeleitet und dem Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zur Behandlung übergeben. Die Beratung dieses zweiten Entwurfs begann der Ausschuss in seiner 47. Sitzung am 9. Oktober 2013. Parallel zur Beteiligung des Landtags wurde gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz die notwendige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchgeführt. Die Abgeordneten wollten vor einer Stellungnahme zum Zweiten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms sowohl die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung als auch die aus der ersten Stellungnahme erfolgten Änderungen berücksichtigen und stimmten deshalb einvernehmlich der von der Ausschussvorsitzenden vorgeschlagenen Zeitschiene und der weiteren Verfahrensweise der Behandlung des zweiten Entwurfs zu.
In der 48. Sitzung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr am 13.11.2013 erfolgte der Bericht der Landesregierung zur Einarbeitung der Stellungnahme des Landtags in den Zweiten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms. Außerdem wurden wesentliche Veränderungen des ersten Entwurfs benannt, so zum Beispiel die Umbenennung des Leitmotivs von „Kulturlandschaft im Wandel“ in „Thüringen im Wandel“, die Herausnahme der Schwerpunkträume Tourismus (Hainich, Eichsfeld und Kyffhäuser), die später wieder rückgängig gemacht wurde, die Zusammenfassung der Industrieflächen, die Darstellung von Entwicklungskorridoren und die Farbgebung.
Einvernehmlich legten die Abgeordneten fest, die Beratung nach Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Zweiten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms fortzusetzen. Die Weiterberatung erfolgte in der 49. Sit
zung am 11. Dezember 2013, in der 50. Sitzung am 15. Januar 2014 und am 12. Februar 2014 in der 51. Beratung. Dort legten die Fraktionen der FDP mit Vorlage 5/4344, DIE LINKE mit Vorlage 5/4265 und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Vorlage 5/4266 Stellungnahmen zum Zweiten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 vor. Die Fraktionen der FDP und DIE LINKE wollten eine Überarbeitung des zweiten Entwurfs entsprechend der von ihnen vorgeschlagenen Punkte, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Berücksichtigung ihrer Aspekte bei der Stellungnahme. Die Ausschussmehrheit lehnte die Änderungsvorschläge ab.
Die Fraktionen der SPD und CDU schlugen dem Landtag folgende Stellungnahme zum Landesentwicklungsprogramm vor: Der Landtag stellt fest, dass seine Stellungnahme vom 12. Dezember 2012 zum Ersten Entwurf des LEP 2025 bei der Überarbeitung durch die Landesregierung berücksichtigt wurde. Der Landtag nimmt den Zweiten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 vom 16. Juli 2013 zustimmend zur Kenntnis. Die Ausschussmehrheit bestätigte diese Stellungnahme.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Lukin. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Untermann für die Fraktion der FDP.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Zuschauer auf der Zuschauertribüne, dem Landtag wird Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme hat unsere Fraktion zum ersten und zum zweiten Entwurf eingebracht und stand im Ausschuss zur Diskussion. Einige Forderungen aus unserer Stellungnahme zum ersten Entwurf wurden auch im zweiten Entwurf eingearbeitet. Dafür bin ich auch dankbar. Trotz alledem hätten wir uns gewünscht, dass auch Änderungen und Ergänzungen aus der Stellungnahme zum zweiten Entwurf Ihre Zustimmung gefunden hätten. Im Zweiten Entwurf des LEP fehlt zum allgemeinen Verständnis bei der Einordnung und Definition der Raumstrukturgruppen und -typen eine Erläuterung derselben. Es ist notwendig, im Begründungstext Kriterien konkreter zu benennen, um die Potenziale und die Entwicklungshemmisse der einzelnen Raumstrukturgruppen und -typen deutlicher herauszuarbeiten.
Wir halten es für erforderlich, in der Begründung 1.2 bis 1.1.4 - Punkt 1 - den Status quo der Daseinsvorsorgeinfrastruktur, der Arbeitsplatzange
bote und die demografische Entwicklung aufzunehmen. Punkt 2: Weiterhin fehlt zur Qualifizierung der Raumkategorien eine geeignete Zielzuweisung. Die Bestimmung der Grundzentren - ganz wichtiger Punkt - erfolgt laut Punkt 2.2.11 nach einer dreijährigen Übergangsund Qualifizierungsphase im LEP 2025. Für die Begründung, dass dadurch eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bewertung möglich ist, bedarf es einer weiteren Konkretisierung. Wir sind der Auffassung, dass eine Bestimmung der Grundzentren als Aufgabe den vier Planungsregionen zuzuordnen ist. Die Kriterien und Funktionen der Daseinsvorsorge werden in Punkt 2.2.12 benannt. Dazu zählen neben drei weiteren Kriterien die Stabilisierung und die Ergänzungsfunktion. Aber was Sie darunter verstehen, wurde in der Begründung nicht erwähnt. Klare, eindeutige Aussprache macht eine Bewertung der Grundzentren nachvollziehbar. Eine Qualifizierung der Grundzentren ist wünschenswert, darf aber nicht automatisch zu einer drastischen Verringerung der Anzahl der Grundzentren führen.
Entwicklungsimpulse konzentrieren sich laut den Leitvorstellungen im Punkt 2.2. zukünftig stärker in den Zentralen Orten. Gleichwertige Lebensbedingungen vor allem in den ländlich geprägten Regionen sind infrage gestellt. Unter dem Punkt 3.1.5 wird ausgeführt, ich zitiere: „Die Umstufung autobahnparalleler Bundesstraßen und die Abstufung von Landes- und Kreisstraßen werden dazu beitragen, bedarfsgerechte Standards zu erreichen.“ So ergibt sich die Frage, wie es bei einer weiteren finanziellen Belastung der Kommunen möglich sein soll, die durch Umstufung von Straßen entsteht, dass bedarfsgerechte Standards zu erreichen sind.
Es fehlt eine definierte Aussage zu Begrifflichkeiten bedarfsgerechter Standards. Ich betone das immer wieder. Weiter bleiben in der Begründung die Dimensionen der Folgen einer Umstufung für die Kommunen, wie zum Beispiel Sanierungsaufwand bei der Übergabe schadhafter Straßen, Instandhaltungskosten, Winterdienst, außer Betracht. Ob damit die Verbesserung der Erreichbarkeit gewährleistet wird, bleibt fraglich. Umso wichtiger ist es, die Gemeinden und Städte entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten, um eine grundlegende wirtschaftliche Handlungsfähigkeit auf kommunaler Ebene zumindest zu erhalten.
Entlang der wichtigsten Verkehrswege sind zukünftig Entwicklungskorridore geplant. Das bedeutet, dass bei den meisten Autobahnen und Bundesstraßen auf einer Breite von mindestens 5 bis 10 km Suchraum keine Vorrangund Vorhaltsgebiete
landwirtschaftlicher Bodennutzung ausgewiesen werden können. Es ist zu prüfen, inwieweit perspektivisch betrachtet Bedarf besteht, welcher eine grundsätzliche Ausweisung von Entwicklungskorridoren an den Autobahnen und Bundesstraßen erforderlich macht.
Boden ist nicht vermehrbar und stellt im Falle der Landwirtschaft den Wirtschaftsfaktor Nummer 1 dar. Boden ist die wichtigste Produktionsgrundlage. Flächen sollten nicht unnötig versiegelt werden. Im Abschnitt 4.5 - Verkehrsinfrastruktur - im Bereich Straße/Schiene, fehlt ein raumordnerisches Ziel und ich stelle Ihnen jetzt die Frage: Warum? Hat die Landesregierung keine Ziele mehr? Denn die kontinuierliche Straßensanierung laut Ihrem Koalitionsvertrag ist gescheitert. Der gesamte Abschnitt zur Verkehrsinfrastruktur 4.5 enthält nur ein raumordnerisches Ziel, nämlich zum internationalen Verkehrsflughafen Erfurt-Weimar. Ansonsten enthält der Bereich vorwiegend nur Grundsätze. Die Festsetzungen im LEP und den regionalen Raumordnungsplänen stellen die Grundlagen für Planungsvorhaben des landesbedeutsamen Straßennetzes dar. Somit dient der Zweite Entwurf des LEP leider nicht als Grundlage für einen Landesstraßenbedarfsplan oder für eine Positionierung bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans.
Eine Forderung seitens unserer Fraktion möchte ich hier noch einmal erwähnen. Das Luftverkehrskonzept für das Land Thüringen ist in dieser Legislatur zu novellieren. Dabei müssen unter anderem Verkehrsentwicklung, Passagierzahlen, Frachtentwicklung des internationalen Verkehrsflughafens Erfurt-Weimar in den Jahren 2012 bis 2025 Berücksichtigung finden. Des Weiteren sind die zu erwartenden Auswirkungen durch die Fertigstellung des ICE-Knotens im Jahr 2017 für den internationalen Verkehrsflughafen Erfurt-Weimar einzubeziehen. Das Luftverkehrskonzept bildet eine Handlungsgrundlage für die Bewertung der Luftverkehrsstandorte in Thüringen, für die Thüringer - nicht nur in Erfurt - Verkehrsinfrastruktur und für Mitteldeutschland.
Die Landesregierung und die Vertreter der Bahn bringen immer wieder zum Ausdruck, dass der neue ICE-Knoten Erfurt nicht für alle Regionen Vorteile bringt. Im Punkt 4.5.4 fehlt in der Begründung zur Erreichbarkeitsverbesserung genau diese Aussage, dass nach 2017 in einigen Thüringer Städten Defizite durch Wegfall der ICE-Halte entstehen werden.