Protokoll der Sitzung vom 20.03.2014

Meine Nachfrage bezieht sich auf Ihre Angabe, auf die Drucksache, dass vom 15.12.2011 ein Auftrag des Parlaments ergangen ist, Einsparungen in

Kommunen vorzunehmen. Meine Frage geht in die Richtung, Sie haben bei dem Kommunalen Finanzausgleichsgesetz und bei Bedarfskommunen den Passus drin, durchaus bei Kindertagesstätten Einsparungen oder massive Einnahmeerhöhungen vorzunehmen. Und deswegen nochmals die Frage: Sehen Sie Kindertagesstätten als Einsparpotenzial in kommunalen Gebietskörperschaften?

Es ist dem, was ich jetzt gesagt habe, auch nichts hinzuzufügen. Es hat hier keine Diskussion über Einsparungen gegeben und die Frage, in welcher Form Kitas betrieben werden, obliegt natürlich auch im Rahmen der Gesetze der jeweiligen kommunalen Körperschaft.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ich frage Sie jetzt noch mal, Sie halten Kommunen dazu an, um Bedarfszuweisungen zu erhalten, KitaGebühren massiv zu erhöhen. Meine Frage ist jetzt: Planen Sie vom Finanzministerium, in diesem Bereich in absehbarer Zeit Kürzungen vorzunehmen?

Es gibt diesbezüglich keine Pläne.

Danke, Herr Staatsekretär. Wir können weitermachen mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Hennig von der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/7464, vorgetragen vom Abgeordneten Blechschmidt.

Duale Ausbildung mit begleitender Fachhochschulreife möglich?

Neue Bildungswege mit erweiterten Möglichkeiten für die in der Ausbildung befindlichen jungen Menschen können ein wichtiger Weg sein, die Attraktivität Thüringens als Ausbildungsort zu stärken. So wird seit Längerem von der Ostthüringer Handwerkerschaft eine Berufsausbildung mit begleitender Fachhochschulreife ins Gespräch gebracht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist eine Berufsausbildung mit begleitender Fachhochschulreife im Ausbildungsablauf realistisch organisierbar, etwa neben der Ausbildung freitags und sonnabends (dual und im Verbund mit der Aus- bildung oder auch extern)?

2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung bezüglich des Vorschlags, zu diesem Zweck vor Ort in Altenburg eine Kooperation mit einer Berufsakademie oder einer Fachschule zu initiieren?

3. In welcher zeitlichen Frist wäre die Einrichtung einer solchen Ausbildung mit Fachhochschulreife umsetzbar?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Prof. Merten, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig, vorgetragen durch Herrn Abgeordneten Blechschmidt, wie folgt:

Zu Frage 1: Die Thüringer Schulordnung für die Berufsschule sieht gemäß § 12 die Möglichkeit vor, für die Schüler, die den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss mit dem Notendurchschnitt von besser als 2,5 besitzen sowie in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Note befriedigend haben und von ihren Ausbildungsbetrieben für die Berufsausbildung bei gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife vorgesehen sind, im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen für die Berufsbildung besondere Klassen einzurichten. In diesen Klassen wird der Unterricht nach einer besonderen Stundentafel erteilt. Diese Stundentafel berücksichtigt die entsprechenden Standards der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen der Kultusministerkonferenz.

Zu Frage 2: Aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Möglichkeit zur Einrichtung entsprechender Berufsschulklassen wird auch unter Würdigung der ausgesprochen geringen Nachfrage derzeit kein Bedarf für eine Angebotserweiterung gesehen. Die Kooperation mit der Berufsakademie ist nicht möglich, da die staatliche Studienakademie als Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs bereits als Zugangsvoraussetzung mindestens die Fachhochschulreife erfordert.

Zu Frage 3: Bei entsprechender Nachfrage können besondere Klassen an allen staatlichen berufsbildenden Schulen jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres eingerichtet werden, die auch die Schulform Fachoberschule führen.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage stellt der Abgeordnete Bergner von der FDP-Fraktion. Es handelt sich hierbei um die Drucksache 5/7468.

(Abg. Jung)

Vielen Dank, Herr Präsident.

Beratungsleistungen des Finanzamts in der Kreisstadt Greiz

In der Mündlichen Anfrage in Drucksache 5/6317 habe ich bereits das Beratungsangebot der Finanzbehörde für die Bürgerinnen und Bürger in Greiz und Umgebung mit bisherigem Sitz im Landratsamt Greiz angefragt. In der „Ostthüringer Zeitung“ Zeulenroda-Triebes vom 21. Februar 2014 war nun zu lesen, dass diese Leistungen künftig nicht mehr im Landratsamt, sondern im Rathaus der Stadt Greiz angeboten werden sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann beabsichtigt die Landesregierung welches Angebot im Zusammenhang mit Leistungen des Finanzamts im Greizer Rathaus anzubieten?

2. Wann wurden hierzu die Stadtverwaltung Greiz bzw. das Landratsamt Greiz informiert?

3. Welche Verträge wurden in dem Zusammenhang geschlossen?

4. Wird durch die Verlagerung des Angebots in die Räumlichkeiten der Stadt Greiz eine Kosteneinsparung erzielt und wenn ja, wie schlüsselt sie sich auf?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Finanzministerium. Herr Diedrichs, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner antworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Mit der Umstrukturierung des Serviceangebots des Finanzamts Altenburg in Greiz zum 31.03.2014 wird der Standort Weberstraße 1 in Greiz aufgegeben. Stattdessen werden neben einer permanenten Vordruckauslage im Bürgerbüro der Greizer Stadtverwaltung und im Landratsamt Greiz auch bedarfsorientierte Sprechtage eingerichtet. So wurden mit der Stadt Greiz bereits drei Termine fest vereinbart, nämlich der 24. April, der 8. Mai und der 22. Mai 2014. An diesen Tagen würden die Sprechstunden von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr abgehalten werden. Weitere Termine in den Folgemonaten werden bei Bedarf festgelegt und können im Amtsblatt der Stadt Greiz bekannt gegeben werden. Die Bekanntgabe der oben genannten drei Daten im Amtsblatt ist vorgesehen. Es ist Ziel, dass ein bedarfsorientiertes Serviceangebot in steuerlichen Angelegenheiten für den Bürger weiterhin in gewohnter Qualität erfolgt. Zu den Sprechtagen wird den

Bürgern die Möglichkeit gegeben, vor Ort steuerliche Angelegenheiten zu erledigen. Hierzu zählen die Annahme und formelle Überprüfung von Steuererklärungen, also Vollständigkeit, Lohnsteuerermäßigungsanträgen und sonstigen Anträgen, die Erteilung allgemeiner steuerlicher Auskünfte, die nicht auf den Spezialfall bezogen sind und die Beratung der Bürger gemäß § 89 AO, die Protokollierung von Niederschriften, zum Beispiel Einsprüchen, und die Ausgabe von Vordrucken und Broschüren.

Zu Frage 2: Der Bürgermeister der Stadt Greiz wurde erstmals im Juni 2013 telefonisch durch mich über die bevorstehende Umstrukturierung informiert. Im November 2013 wurden zwischen dem Finanzamtsvorsteher des Finanzamtes Altenburg, Herrn Schrörs, und dem Bürgermeister der Stadt Greiz Gespräche zu den Sprechtagen geführt. Dabei einigte man sich zunächst auf die genannten drei Sprechtage, die, wie gesagt, jetzt auch zunächst einmal abgehalten werden. Die detaillierten Absprachen, zuletzt am 5. März, fanden auf Arbeitsebene statt. Das Landratsamt wurde von der geplanten Umstrukturierung erstmals mit Schreiben vom 22. April 2013 durch das Thüringer Liegenschaftsmanagement informiert. Dies ist zuständig für den Mietvertrag, deshalb das Thüringer Liegenschaftsmanagement. Seitens des Finanzamtes Altenburg bestehen auch Kontakte zum Landratsamt. So finden derzeit Gespräche zwischen der zuständigen Sachgebietsleiterin des Landesratsamtes und dem Geschäftsstellenleiter des Finanzamtes zur Auslage von Steuerformularen statt. Es sollen einmal Formulare in der Stadtverwaltung ausgelegt werden für die Bürger der Stadt im Bürgerbüro und einmal Formulare in der Kreisverwaltung für die Bürger, die aus den angrenzenden Gemeinden in die Kreisverwaltung kommen.

Zu Frage 3: Schriftliche Verträge hinsichtlich der Durchführung von Sprechtagen wurden bisher nicht geschlossen. Alle Absprachen erfolgten mündlich und einvernehmlich.

Zu Frage 4: Durch die Verlagerung des Serviceangebotes entfallen dem Land die Kosten für die Anmietung der bisher genutzten Räumlichkeiten in Höhe von etwa 17.000 € jährlich. Diese schlüsseln sich für das Jahr 2012 auf in den monatlichen Mietpreis von 361,89 €, einen Betriebskostenabschlag von 258,11 € und in sonstige Kosten, insbesondere für die Bereitstellung der Datenanbindung. Für das Jahr 2012 ergaben sich nach genauer Abrechnung insgesamt Unterbringungskosten von 17.070,87 €. Für das Jahr 2013 sind vorläufig Kosten von 17.089,93 € angefallen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Herr Staatssekretär. Noch einmal zu den Einsparungen die Frage: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie lediglich den Wegfall der bisherigen Mietkosten ermittelt. Stehen dem neue Mietkosten für die Beratungsangebote und das Auslegen von Unterlagen gegenüber?

Nein, zum jetzigen Stand der Gespräche nicht.

Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis noch eine zweite Frage.

Ja.

Herr Staatssekretär, Sie haben davon gesprochen, dass auch noch bei Bedarf zusätzliche Beratungstermine möglich sind.

Ja.

Wie wird dieser Bedarf ermittelt bzw. wie kann man diesen Bedarf als Bürger kundtun?

Ich habe mit dem Bürgermeister dahin gehend gesprochen, dass wir die drei Besuchstage, die wir jetzt fest vereinbaren, im Hinblick auf den Andrang auswerten. Also wir beobachten die Besuchstage, den Andrang an den Besuchstagen und entscheiden dann, wie wir dies weiterführen und in welchem Rhythmus. Es ist dann auch vorgesehen, dies im Amtsblatt zu veröffentlichen. Das heißt also, wir machen keine Umfrage, sondern wir würden die Resonanz, den Andrang der Besucher auswerten.

Eine Nachfrage durch die Abgeordnete Skibbe.

Sie sprachen davon, dass die Beratungsangebote auch für den Landkreis Greiz gelten. Zur Öffentlichmachung, hatten Sie gesagt, das findet nur im Amtsblatt von Greiz statt. Ist vielleicht auch angedacht, das im Kreisjournal zu veröffentlichen?

Wir haben noch nicht daran gedacht, aber ich nehme das gerne auf, wir können das ja in das Gespräch im Landratsamt noch einmal mit einbinden.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage ist die der Abgeordneten Skibbe von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7470.

Danke.

Bauvorhaben Südtangente L 2146 Gotha

Das Straßenbauamt Mittelthüringen hat in Vorbereitung der Umstufung der ehemaligen Landesstraße (L) 1046 eine Deckeninstandsetzung der Uelleber Straße ab dem Uelleber Kreisverkehrsplatz bis zum Ortseingang Gotha durchgeführt. Dabei erfolgten Ausbau und Begradigung der Straße.