Protokoll der Sitzung vom 20.03.2014

Das Straßenbauamt Mittelthüringen hat in Vorbereitung der Umstufung der ehemaligen Landesstraße (L) 1046 eine Deckeninstandsetzung der Uelleber Straße ab dem Uelleber Kreisverkehrsplatz bis zum Ortseingang Gotha durchgeführt. Dabei erfolgten Ausbau und Begradigung der Straße.

Bis zum 1. Januar 2008 war die Uelleber Straße L 1046 in der Straßenbaulast des Landes. Das Straßenbauvorhaben Südtangente L 2146 Gotha wurde am 25. Juli 2005 genehmigt. Der Baubeginn erfolgte durch das Straßenbauamt Mittelthüringen im Juli 2006.

Erst nach Beendigung des Bauvorhabens kam es immer wieder zu Wassereinbrüchen im Keller des „Landhaus 1“, welches sich als Wohngrundstück an dieser Straße befindet. Als Ursache werden Fehler in der Umsetzung des Straßenbaus, etwa zu hoch verlegte Abflussrohre, vermutet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Ergebnissen wurde vor Baubeginn durch welche Behörde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt bzw. aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?

2. Welche Forderungen wurden aufgrund der Umweltverträglichkeitsprüfung an das Straßenbauamt Mittelthüringen konkret gestellt bzw. wenn keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, hätte das Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren haben müssen?

3. Wer haftet in welcher Art und Weise für Schäden durch Wassereinbrüche im Keller des Wohngrundstücks „Landhaus 1“, wenn sich diese Fehler beim Straßenbau als begründet erweisen?

4. Wer war für die korrekte Verlegung der Entwässerung zuständig und in welcher Zuständigkeit liegen die eventuell notwendigen Nachbesserungen?

Für die Landesregierung antwortet die Staatssekretärin des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Klaan.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Skibbe beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestand bei Erteilung der Plangenehmigung für die Südtangente Gotha keine gesetzliche Notwendigkeit. Die Planfeststellungsbehörde hat jedoch die umwelt- und naturschutzfachlichen Belange und Betroffenheiten im Genehmigungsverfahren geprüft und berücksichtigt. Dies ergibt sich aus dem Untersuchungsgrundsatz des § 24 Verwaltungsverfahrensgesetz.

Zu Frage 2: Die Prüfung der umwelt- und naturschutzfachlichen Belange und Betroffenheiten umfasst insbesondere auch die durchgeführte wassertechnische Untersuchung, in der im Ergebnis beiderseits der Straße Entwässerungsgräben, sogenannte Versickerungsgräben mit Einleitstellen festgelegt wurden. Mit der Plangenehmigung wurde im Einvernehmen mit der unteren Wasserbehörde die Einleitung von Niederschlagswasser aus der Straßenentwässerung der Südtangente in die Fließgewässer Uelleber Graben, Boilstädter Wasser und Ratsrinne sowie in das Grundwasser Versickerung aus den Straßengräben genehmigt. Die Festlegung der Plangenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen waren für das zuständige Straßenbauamt beim Bau der Südtangente Gotha bindend und wurde entsprechend umgesetzt.

Zu Frage 3: Die Landesregierung geht nicht davon aus, dass die durchgeführten Baumaßnahmen ursächlich für die behaupteten Schäden verantwortlich sind.

Zu Frage 4: Die Verlegung der Entwässerung an der Südtangente Gotha erfolgte durch das beauftragte Bauunternehmen. Die Abnahme erfolgte durch das zuständige Straßenbauamt. Die Entwässerungsanlagen wurden entsprechend den genehmigten Unterlagen gebaut. Nachbesserungsbedarf wird seitens der Landesregierung nicht gesehen.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Staatssekretärin. Jetzt ein versteckter Hinweis an die PGF: Wir kommen jetzt zur letzten Mündlichen Anfrage für heute und machen dann mit den Wahlen weiter. Die Mündliche Anfrage stellt der Abgeordnete Untermann von der FDP-Fraktion. Sie liegt Ihnen in der Drucksache 5/7480 vor.

Danke, Herr Vorsitzender.

Veränderte Verkehrsführung in Bad Liebenstein

Nach Kenntnis des Fragestellers wird in der Stadt Bad Liebenstein in den Wintermonaten jedes Jahres in Ost-West-Richtung für die Puschkinstraße und Theaterstraße eine Einbahnstraßenregelung getroffen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welchen Zeitraum besteht in der Stadt Bad Liebenstein für die oben genannten Straßen die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und wie begründet die untere Straßenverkehrsbehörde die Errichtung der Einbahnstraßenregelung?

2. Welche Wohnbereiche oder verkehrsberuhigten Zonen sind von der geänderten Verkehrsregelung betroffen?

3. Inwieweit gefährdet das erhöhte Verkehrsaufkommen die Verkehrssicherheit der Anwohner?

4. Welche Kosten entstehen für die Stadt Bad Liebenstein durch die Einbahnstraßenregelung und welchem Haushaltstitel sind die Ausgaben zugeordnet?

Für die Landesregierung antwortet wiederum die Staatssekretärin im Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Klaan.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Auf Antrag der Stadt Bad Liebenstein erfolgte durch die Straßenverkehrsbehörde des Wartburgkreises am 16. Dezember 2013 nach § 45 Straßenverkehrsordnung die verkehrsrechtliche Anordnung einer Einbahnstraßenregelung für die Wintersaison 2013/2014. Die Verkehrszeichen wurden am 13. März 2014 entfernt, da die Winterperiode '13 und '14 als beendet betrachtet wird. Die verkehrsrechtliche Anordnung war erforderlich, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes zu gewährleisten.

Zu Frage 2: Von der Einbahnstraßenregelung waren die Puschkinstraße und die Theaterstraße sowie die für den Umleitungsverkehr erforderlichen Straßen Herzog-Georg-Straße, Barchfelder Straße, Aschenbergstraße, Heinrich-Mann-Straße und die Krumbachstraße betroffen.

Zu Frage 3: Konkrete Gefährdungen oder Unfälle, die im Zusammenhang mit der Umleitung stehen,

sind der Stadt Bad Liebenstein, der Polizei- und der Straßenverkehrsbehörde nicht bekannt. Vereinzelt wurden Beschwerden aufgrund der entstandenen Mehr- und Verdrängungsverkehre durch Anlieger geäußert.

Zu Frage 4: Durch die Stadt Bad Liebenstein wurde mitgeteilt, dass die für die Errichtung der Einbahnstraßen erforderlichen Verkehrszeichen aus dem vorhandenen Verkehrszeichenbestand zur Verfügung gestellt wurden. Die Aufstellung und Unterhaltung erfolgte durch die Stadtmeisterei, eine gesonderte Erfassung der Kosten durch die Stadt Bad Liebenstein ist nicht erfolgt.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Um noch mal ganz speziell auf den Winterdienst zu kommen. Es betrifft sicherlich die Schneeberäumung oder andere Aktivitäten, also um Platz für den Schnee zu haben? Okay, danke.

Um den Aufwand für das Rausfahren des Schnees zu sparen, wird mitunter von solchen Mitteln Gebrauch gemacht.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Staatssekretärin. Hiermit kann ich dann auch den Tagesordnungspunkt für heute schließen. Für morgen sind dann die drei verschobenen Fragen geblieben.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32

Wahl von Stiftungsratsmitgliedern und ggf. stellvertretenden Stiftungsratsmitgliedern für die „Stiftung Ettersberg. Europäische Diktaturforschung Aufarbeitung der SED-Diktatur - Gedenkstätte Andreasstraße“ Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD - Drucksache 5/7481

Dazu folgender Hinweis: Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Stiftungssatzung besteht der Stiftungsrat aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern, darunter drei Mitgliedern des Thüringer Landtags oder vom Thüringer Landtag vorgeschlagene Persönlichkeiten. Im Falle der Wahl von Mitgliedern des Thüringer Landtags werden auch deren Stellvertreter gewählt. Die Amtszeit der Stiftungsratsmitglieder beträgt laut

Satzung sechs Jahre. Der Ältestenrat hat beschlossen, dass der Landtag - sofern nicht gesetzlich anders geregelt ist - zu Beginn einer Wahlperiode zur Besetzung externer Gremien grundsätzlich Neuwahlen durchführt, und zwar grundsätzlich für die Dauer der Wahlperiode bis zur Neuwahl durch den nächsten Landtag.

Im vorliegenden Fall wählt der Landtag also seine Vertreter für den Stiftungsrat für die restliche Dauer der laufenden Wahlperiode bis zur Neuwahl durch den nächsten Landtag. Da die Satzung das Wahlverfahren nicht regelt, finden die allgemeinen Wahlvorschriften nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Danach steht im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen bei drei zu vergebenden Plätzen jeweils ein Platz der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der SPD zu. Diesen konkreten Wahlvorschlag können Sie in der Drucksache 5/7481 nachlesen.

Ich frage, wird zu dieser Wahl die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann verweise ich auf die Geschäftsordnung, die uns die Möglichkeit gibt, durch Handzeichen abzustimmen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch. Dann findet eine geheime Wahl statt. Dazu gibt es die Wahlkabinen, da finden Sie dann Stimmzettel, mit dem Sie insgesamt über den Wahlvorschlag abstimmen können und Sie können dann entweder mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Als Wahlhelfer bitte ich die Abgeordneten Koppe, Meyer und Dr. Voigt nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen. Wir fangen mit A an.

Adams, Dirk; Dr. Augsten, Frank; Bärwolff, Matthias; Barth, Uwe; Baumann, Rolf; Bergemann, Gustav; Bergner, Dirk; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Döring, Hans-Jürgen; Doht, Sabine; Eckardt, DavidChristian; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Gentzel, Heiko; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Günther, Gerhard; Gumprecht Christian; Dr. Hartung, Thomas; Hausold, Dieter; Hellmann, Manfred; Hennig, Susanne; Hey, Matthias; Heym, Michael; Hitzing, Franka; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kanis, Regine; Dr. Kaschuba, Karin; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Dr. Klaubert, Birgit; König, Katharina; Koppe, Marian; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Krauße, Horst;

Klaus von der Krone, Jörg Kubitzki, Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Ute Lukasch, Dr. Gudrun Lukin, Dorothea Marx, Christoph Matschie, Beate Meißner, Peter Metz, Car

(Staatssekretärin Klaan)

sten Meyer, Dirk Möller, Mike Mohring, Eleonore Mühlbauer, Maik Nothnagel, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Egon Primas, Bodo Ramelow, Jürgen Reinholz, Astrid Rothe-Beinlich, Claudia Scheerschmidt, Manfred Scherer, Dr. Johanna ScheringerWright, Fritz Schröter, Jennifer Schubert, Heidrun Sedlacik, Anja Siegesmund, Diana Skibbe, Gisela Sparmberg, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Heinz Untermann, Dr. Mario Voigt, Marion Walsmann, Frank Weber, Siegfried Wetzel, Henry Worm, Gerold Wucherpfennig.

Ich frage: Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung.

Ich gebe das Wahlergebnis bekannt: abgegebene Stimmen 77, die waren alle gültig. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion von CDU, DIE LINKE und SPD entfielen 62 Jastimmen, 9 Neinstimmen und 6 Enthaltungen. Damit ist das nötige Quorum zur Wahl der Stiftungsratsmitglieder und deren Stellvertreter erreicht. Das Haus und alle Beteiligten gratulieren ganz herzlich und gehen davon aus, dass die Wahl angenommen wird. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33

Wahl einer neuen Schriftführerin Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/7482

Dazu folgender Hinweis: Die Abgeordnete Hennig hat mit Schreiben vom 14. März des Jahres gebeten, sie von ihrer Funktion als Schriftführerin zu entbinden. Die Fraktion DIE LINKE schlägt für die Wahl als Schriftführerin Frau Abgeordnete Ute Lukasch vor. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/7482 vor. Wird Aussprache gewünscht? Das ist allgemein nicht der Fall. Dann eröffne ich die erst gar nicht. Und auch hier gilt der Hinweis: Nach unserer Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Ich sehe keinen Widerspruch.

(Unruhe im Hause)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Schriftfüh- rer werden immer geheim gewählt.)