Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

(Beifall CDU)

Frau Mühlbauer, Sie haben noch 20 Sekunden Redezeit.

Herr Minister, ich wollte Ihnen nur meinen Quellennachweis noch liefern, den statistischen Bericht des Thüringer Landesamts für Statistik, IV. Quartal 2013, Seite 2226, Lebende Tiere, Spalte 103, Einund Ausfuhr. Dies können Sie mit Sicherheit nachrecherchieren. Danke schön.

Ich darf jetzt diesen Teil der Aktuellen Stunde schließen und rufe auf den vierten Teil

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD zum Thema: „Auswirkungen der EEG-Reform auf Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/7615

Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat Minister Höhn um das Wort gebeten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, und auch vielen Dank an die Fraktionen, mir die Möglichkeit zu geben, in dieser Aktuellen Stunde als Erster zu reden. Ich bedanke mich auch bei den regierungstragenden Fraktionen für die Einreichung dieser Aktuellen Stunde. Es gibt ja manchmal ganz passende Zufälle im Leben wie in der Politik. Ein solcher Zufall ist, dass gestern das Bundeskabinett die Vorlage zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen hat und heute bereits…

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist Strategie.)

Das lassen wir mal so stehen, Herr Kollege.

(Minister Reinholz)

Gestern hat das Kabinett die EEG-Reform beschlossen und heute wurden die Umwelt- und Energierichtlinien der Europäischen Union beschlossen, das alles genau in der Woche, in der in Berlin die weltbesten Experten für Klimawandel den neuen Bericht zum Klimaschutz beraten. Das, meine Damen und Herren, soll uns im Übrigen daran erinnern, dass wir nicht aus den Augen verlieren, warum wir die Energiewende überhaupt brauchen, warum wir sie wollen, und ich sage auch ganz deutlich, warum wir sie am Ende bezahlen müssen.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: 24 Mrd. €!)

Eben nicht nur wegen Fukushima, meine Damen und Herren, nicht wegen der grünen Jobs - beides natürlich auch -, aber vor allem, weil der zunehmend instabile Zustand der Atmosphäre und die Folgen für die Erde uns schlicht keine andere Wahl lassen. Deswegen ist und bleibt, meine Damen und Herren, die Energiewende das zentrale Anliegen der gegenwärtigen Politik. Sie ist Weichenstellung für die Modernisierung unserer Volkswirtschaft, die Ausgestaltung unserer künftigen Energieversorgung und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu bezahlbaren Konditionen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem gestrigen Gesetzentwurf des novellierten EEG - wie vom Bundeskabinett beschlossen - hat diese Reform einen, wie ich finde, wichtigen Meilenstein erreicht. Der Weg ist frei für das parlamentarische Verfahren und das reformierte Gesetz soll zum 1. August 2014 in Kraft treten.

Worum geht es in dieser Novelle? Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist wichtig, das an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung zu rufen, weil ich den Eindruck habe, in den letzten Wochen ist immer nur über Veränderungen der Novelle, die sozusagen die Veränderung an sich ist, diskutiert worden und die Grundlagen des EEG blieben außen vor. Bei dieser Novelle geht es insbesondere darum, den weiteren Kostenanstieg spürbar zu bremsen, die Kosten gerechter zu verteilen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll zu steuern und die Marktintegration der Erneuerbaren voranzutreiben.

Das EEG, meine Damen und Herren - das sage ich mit aller Deutlichkeit -, muss nicht deshalb reformiert werden, weil es gescheitert wäre, sondern weil es so erfolgreich gewesen ist. Es hat die Grundlage gelegt für den Ausbau der erneuerbaren Energien und sie von einer Nischenexistenz - wie erinnern uns einmal kurz vielleicht 14, 15 Jahre zurück - zu einer der tragenden Säulen der deutschen Stromversorgung mit einem Anteil von ca. 25 Prozent werden lassen. Wer hätte das noch vor wenigen Jahren gedacht?! Für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 und von 55 bis 60 Prozent

im Jahr 2035 muss nun das EEG überarbeitet werden.

Meine Damen und Herren, die Festlegung verbindlicher Ausbaukorridore ist nach meiner Ansicht unerlässlich für einen geregelten Ausbau und eine Koordination von Zubau mit dem Netzausbau.

Welche Bestandteile hat nun der Kabinettsbeschluss von gestern, meine Damen und Herren? Zum Ersten will ich zwei Überschriften dafür wählen, zum einen „Kostenanstieg bremsen“ und zum anderen „Kosten gerechter verteilen“.

Zum „Kostenanstieg bremsen“: Bestehende Überförderungen bei der Einspeisevergütung sollen abgebaut, Vergütungen abgesenkt und Boni gestrichen werden. Die Höhe der Förderung soll marktgerechter werden und ab 2017 soll die Förderhöhe dann über Ausschreibungen ermittelt werden. Im reformierten EEG werden dazu zunächst die Grundlagen für ein Ausschreibungsmodell für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen.

Zum Kostenverteilungsfaktor: Die Lasten für die Förderung erneuerbarer Energien müssen angemessen und gerechter verteilt werden. Dazu soll die sogenannte besondere Ausgleichsregelung, die stromintensive Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes von der Zahlung der EEG-Umlage ganz oder teilweise ausnimmt, anhand objektiver und europarechtskonformer - und genau das betone ich nicht ohne Grund -, Kriterien überprüft werden. Sie soll dabei auf solche Unternehmen beschränkt werden, die aufgrund ihrer Wettbewerbssituation wirklich darauf angewiesen sind. Auch das, glaube ich, bedarf einer besonderen Betonung. Und last, but not least geht es schlicht und ergreifend um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung gestern einen umfassenden Dialog mit der Europäischen Kommission verkündet. Man kann sagen - und ehrlich gesagt, ich hätte das so nicht erwartet -, dass wir davon reden können, dass die Kommission doch einen durchaus respektablen Schritt auf Deutschland zu gemacht hat.

Im Einzelnen: Von der EEG-Umlage können weiterhin viele Unternehmen teilweise befreit werden. Es gibt eine Liste von 65 Branchen, die künftig mit 15 Prozent der regulären Umlage nach EEG belastet werden. Im Übrigen ist da auch - das sage ich nicht ohne Grund - die für Thüringen nicht ganz unwichtige Glasindustrie mit enthalten. Besonders energieintensive Unternehmen werden noch weiter entlastet. Abhängig vom Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung sollen die Ausgaben für die EEG-Umlage im besten Fall auf 0,5 Prozent dieser Bruttowertschöpfung begrenzt werden. Zum Vergleich zur Erinnerung: Die EU hatte da von Deutschland mindestens 2,5 Prozent gefordert. Viele besonders energieintensive Unternehmen werden durch die nun gefundene Regelung in Zukunft

(Minister Höhn)

sogar weniger bezahlen als bisher. Auch Unternehmen, die nicht zu den generell privilegierten Branchen gehören, können in den Genuss der Rabatte kommen, wenn sie bestimmte Grenzwerte beim Stromkostenanteil erreichen und ihre Branche im internationalen Wettbewerb steht. Das heißt, jene Unternehmen, die bisher begünstigt waren und die Kriterien künftig nicht mehr erfüllen müssen - laut Bundeswirtschaftsminister Gabriel sind das rund 400 - sollen Bestandsschutz genießen und dauerhaft mit 20 Prozent der EEG-Umlage belastet werden. Ich finde diese Lösung durchaus angemessen.

Ein weiterer Punkt, meine Damen und Herren, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Dieser Prozess muss fortgesetzt werden und auch gesteuert werden. Für verschiedene Arten der Erneuerbaren sollen jeweils technologiespezifische Ausbaukorridore im Gesetz so festgelegt werden, dass der Ausbau auf die kostengünstigen Technologien konzentriert wird. Ich sage gleich noch einen Satz zum Stichwort „kostengünstig“.

Bei der Solarenergie wird ein jährlicher Zubau von 2.500 Megawatt angestrebt, Wind an Land - also das berühmte Wind onshore - ein jährlicher Zubau von ebenfalls 2.500 Megawatt, Wind auf See - offshore also - sollen 6.500 Megawatt bis 2020 und 15.000 Megawatt bis 2030 installiert werden. Bei Biomasse wird - ich sage das nicht ohne Grund wegen der hohen Kosten ein jährlicher Zubau von ca. 100 Megawatt angestrebt. Wie gesagt, das waren die Ziele, die ursprünglichen Ziele des Gesetzentwurfs. Bei der Geothermie und der Wasserkraft sind aufgrund der Marktentwicklung keine Maßnahmen erforderlich.

Ich habe in dem ganzen Diskussionsprozess im Übrigen auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass bei allen Maßnahmen der Veränderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes das Thema Bioenergie, das uns zu Recht als Thüringen sehr am Herzen liegt und wo wir auch wirklich alle Kräfte von der Ministerpräsidentin über die Staatskanzlei über das Landwirtschaftsministerium und natürlich auch das Wirtschaftsministerium gebündelt haben und unsere Positionen deutlich gemacht haben, ich habe zur Kenntnis nehmen müssen, dass bei der Bioenergie die Energieerzeugungskapazität am geringsten ausfällt - das ist technisch bedingt - aber mit den höchsten Anteil an der Umlage umfasst. Das lässt diese Energieerzeugungsart bei einigen Ländern - ich habe das sozusagen in den entsprechenden Beratungen selbst erlebt - nicht überall in der Weise über die Bioenergie reden, wie wir uns das gern als Thüringen gewünscht hätten. Dennoch und da komme ich zu den Ergebnissen im Konkreten - in Thüringen wird die Energiewende maßgeblich von Bioenergie und der Windkraft getragen. Bei der Bioenergie haben wir zurzeit einen Beitrag von 43 Prozent an den Erneuerbaren, an der Stromproduktion und die Windkraft steht an zweiter Stelle mit

37 Prozent von dem, was wir hier in Thüringen erneuerbar erzeugen.

Aufgrund ihrer Regelbarkeit - das ist bekannt - wird die Bioenergie in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Systemdienlichkeit und Netzstabilität leisten. Das Stichwort „grundlastfähig“ muss ich, glaube ich, an dieser Stelle nicht noch einmal extra erwähnen. Deswegen sagen wir, trotz vergleichsweise hoher Förderkosten ist in Zukunft auch eine ausreichende Förderung gerechtfertigt. Das war jedenfalls unsere Forderung. Wir haben auch deutlich gemacht, dass wir innovative und noch nicht marktreife Technologien, wie zum Beispiel die sogenannte petrothermale Geothermie nicht aus dem Blick verlieren dürfen.

Meine Damen und Herren, was steht denn nun ganz konkret im nach vielen Beratungen und vielen Schritten gestern im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf drin? Da fange ich an: Der Wind an Land interessiert uns schon, Wind offshore interessiert uns weniger, das lasse ich mal außen vor. Die Ausbauobergrenze beim Zubau Wind an Land wird sich künftig am Nettozubau orientieren. Das ergibt ein realistisches Bild des Zubaus anhand der installierten Leistung. Das sogenannte Referenzertragsmodell bei Wind an Land wurde so angepasst, dass es zu einer Besserstellung auch guter Binnenstandorte führt. Das ist genau der Punkt, den wir auch aus Thüringen im ursprünglichen Entwurf kritisiert haben und der dann am Ende auch verändert worden ist, so dass wir sagen können, dieser Passus ist durchaus im Sinne Thüringens verändert worden. Im Bereich Bioenergie wurde den Forderungen unsererseits und einiger anderer Länder insofern nachgegeben, dass der sogenannte Flexibilitätsbonus im Bereich der Biogas-Altanlagen weiterhin wie bisher gilt, also ohne Reduzierung der Stromproduktion. Der sogenannte Formaldehydbonus bleibt erhalten. Bei der Eigenstromerzeugung und das ist an sich der allerwichtigste Punkt - konnte Bestandsschutz für Altanlagen durchgesetzt werden. Natürlich, wenn man den Status quo bei den Altanlagen beibehält, muss man sich Regelungen einfallen lassen, wie man bei den Neuanlagen zumindest eine gewisse Kompensation, die dann auch umlagewirksam ist, erreicht. Für Neuanlagen gilt im Bereich der Eigenstromerzeugung nun, dass sich die EEG-Umlage bei Erneuerbaren und KraftWärme-Kopplungs-Eigenstrom um 50 Prozent und bei Eigenstrom des produzierenden Gewerbes um 85 Prozent reduziert. Das heißt in der Umkehrrechnung, die EE- und KWK-Stromerzeuger zahlen künftig 50 Prozent und Eigenstromerzeuger des produzierenden Gewerbes 15 Prozent der Umlage. Das ist zwar nicht ganz die Forderung, die wir als Thüringen erhoben haben, wir hatten 25 Prozent für alle vorgeschlagen, aber letztendlich ist das aus meiner Sicht dennoch ein tragfähiger Kompromiss.

(Minister Höhn)

Meine Damen und Herren, es gibt noch ein paar offene Punkte, für die es lohnt, sich in der nächsten Zeit noch einmal einzusetzen, weil letztendlich noch nicht alles entschieden ist. Ich meine zum Beispiel ganz entscheidend die Anhebung der Bagatellgrenze bei der verpflichtenden Direktvermarktung, da streben wir eine Grenze von 250 Kilowatt an, jetzt liegt sie bei 100 Kilowatt, das halten wir für deutlich zu niedrig -, die Anpassung der Bagatellgrenze auch im Bereich der Eigenstromerzeugung, die Einbeziehung von Anlagen der Eigenstromerzeugung bei Verbrauch in räumlicher Nähe, auch bei Nutzung des öffentlichen Netzes über relativ kurze Strecken.

Da ist ein Punkt, den haben viele bedauert, ich meine von den Ländern, konnten ihn aber am Ende doch nicht ändern, weil sich an dieser Stelle Bundeswirtschaftsminister und Kanzlerin ziemlich einig waren. Ich meine die sogenannte Stichtagsregelung. Dennoch wünschte ich mir an dieser Stelle eine Anpassung. Ja, der Deckel bei der Biomasse, ist zwar de facto in der Weise angehoben, dass jetzt Erweiterung in Altbestandsanlagen nicht auf den derzeitigen Deckel von 100 Kilowatt angerechnet werden. Wie hoch der ausfallen wird, kann deshalb niemand exakt sagen, er ist de facto allerdings höher als 100 Kilowatt. Die ursprünglich angestrebte Erhöhung konnten wir jedenfalls nicht erreichen. Den Technologiebonus bei noch nicht marktreifen Technologien beizubehalten, wäre jedenfalls auch im Sinne Thüringens.

So viel aus der Sicht des Thüringer Wirtschaftsministeriums und der Landesregierung zur gestrigen Verabschiedung der Novelle im Bundeskabinett. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat der Abgeordnete Hellmann das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, „Auswirkungen der EEG-Reform auf Thüringen“ - der Herr Minister hat ein bisschen allgemein gesprochen, das halte ich auch für gut; ich werde es auch so halten, da die Abschätzung auf Thüringen gar nicht so einfach ist.

Trotz gewisser Verbesserungen gegenüber den Ankündigungen von Bundesminister Gabriel von vor zwei Monaten ist die Reform aus meiner Sicht doch, ich muss es mal so sagen - halbherzig und aus meiner Sicht doch ein Reförmchen geblieben.

(Zwischenruf Höhn, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie: Das meinen Sie doch nicht wirklich?)

Doch, doch, das erkläre ich gleich. Herr Minister ich habe volles Verständnis für Ihren Einwand, das würde ich auch machen, wenn ich dort sitzen würde.

Viele Bürger sind der Meinung, dass die Energiewende eine feine Sache ist, sie wird nur schlecht gemanagt. Ich denke, es hat hier zweifellos Fortschritte gegeben, aber so ganz kriegen wir das Thema doch nicht vom Tisch.

Ich muss jetzt darauf einsteigen, Herr Minister, was Sie hier erzählt haben. Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, sogar mal das Positive hervorzuheben, was dieses neue Gesetz so mit sich bringt, das waren so sieben Punkte. Aber es bleibt eine wichtige Reihe von Problemen auf der Strecke, die noch nicht behandelt werden. Ich muss das mal so sagen.

(Zwischenruf Höhn, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie: Das habe ich sogar selber gesagt.)

Das haben Sie auch gesagt, keine Frage. Sie sind sehr wohl eingestiegen auf den Weltklimarat, der tagt, und was der für Alarm schlägt. Das ist auch das, was uns zu denken geben muss. Der Weltklimarat appelliert an den schnellen Ausstieg von den fossilen Energieträgern. Dann, sage ich, geht das einfach zu langsam, was wir hier vor uns haben, bei aller Komplexität dieses Vorgangs, das ist ein höchst komplexer Prozess, diese Energiewende, das ist überhaupt keine Frage. Wir brauchen eine Synchronisation von Verteilnetzausbau und Ausbau der Kapazitäten. Wir brauchen eine ordnende Hand. Es geht nicht nur um das EEG, es geht um das Energiewirtschaftsgesetz und um vieles mehr, mit Eingriff bis in unseren Föderalismus, der sich zum Teil als Hemmnis erweist. Aus diesem Grund muss ich sagen: Ja, das ist sehr komplex, aber es ist da noch eine Menge zu tun.

Ich will anhand von ein paar Zahlen ausführen, die Sie auch genannt haben, warum das einfach zu langsam geht. Sie sagen, Solar 2.500 Megawatt pro Jahr gedeckelt, 2.500 Megawatt. Nun müssen wir wissen, wir müssen an sich, wenn wir das mit einem Dauerläufer vergleichen, also mit einem Kohlekraftwerk oder - noch besser - mit einem Atomkraftwerk, da müssen wir durch sieben dividieren. Da bleiben im Verhältnis 320 Megawatt Dauerleistung übrig. Bei Wind müssen wir ungefähr durch drei dividieren die 2.500 Megawatt, da bleiben 800 Megawatt übrig. Wenn wir das für die Zukunft zum Maßstab der Dinge nehmen, dann, denke ich, bei der installierten Kapazität, die wir in Deutschland haben, brauchen wir 80 bis 100 Jahre für die Umstellung. Also, ich hoffe und denke, dass das doch eine Beschleunigung erfährt.

Bei der Biomasse muss ich sagen, die 100 Megawatt fallen in der Summe und im Ausbau ohnehin

(Minister Höhn)

nur bescheiden ins Gewicht. Wir hatten mal eine Arbeitsgruppe, die war der Meinung, die Biomasse wird künftig 10 Prozent ausmachen, nicht mehr und nicht weniger. Wir müssen auch daran denken, dass, wenn wir Öl und diese fossilen Brennstoffe überhaupt ablösen, brauchen wir auch eine neue Chemieindustrie auf Biomassebasis. Hier haben wir ohnehin nur beschränkte Möglichkeiten. Man sollte aber schon jetzt daran denken, diese vorhandene Biomasse als Speicher zu nutzen. Das würde auch bedeuten, da geht es nicht nur um die technische Integration, auch um die kaufmännische. Auf Offshore-Wind, Herr Minister, sind Sie nicht besonders eingegangen. Für mich ist es ein Problem, 6.500 Megawatt bis 2020 und 15.000 Megawatt bis 2030. Es waren ursprünglich mal 25.000 Megawatt geplant. Also mit den 6.500 könnte ich leben, aber für den Endausbau. Diese große Energiemenge wenn ich von 15.000 oder dann gar von 25.000 Megawatt rede - muss auch ins Land transportiert werden. Das kann nicht sein.

Jetzt sehe ich, es ist wieder einmal so, wie es mir öfter geht: Man kann in fünf Minuten nicht die Welt erklären. Die Zeit läuft, mich wundert es, dass ich noch keine Mahnung bekommen habe.

Der Minister hat so lange gesprochen.

Ach so. Wie lange kann ich dann reden?