Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

Sehr geehrte Landesregierung, dass Sie es auf den letzten fünf Metern dieser Legislatur nicht geschafft haben, Ihren Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, ist nicht so schlimm. Wir haben ja mitgeholfen, dass wir heute abstimmen können. Beinahe hätten Sie es verpasst, Ihren Koalitionsvertrag zu erfüllen - das wollen wir natürlich nicht zulassen -, obwohl es das Bildungsland Thüringen lange genug zulassen konnte, dass wir eines der vier Bundesländer sind, die immer noch keinen Freistellungsanspruch für Weiterbildung für Arbeitnehmer haben.

Im letzten Herbst wollte sich die Ministerpräsidentin einschalten, wollte in einem Chefgespräch das Bildungsfreistellungsgesetz auf den Weg bringen. Auf

meine Mündliche Anfrage wurde mir noch im Herbst vergangenen Jahres zugesichert, dass ein entsprechender Entwurf in absehbarer Zeit dem Landtag zugeleitet wird. Dass Sie es nun nicht verpassen, einem Gesetzentwurf zuzustimmen, haben Sie natürlich nur der Linken zu verdanken, einer mitdenkenden und mitarbeitenden Opposition, die bereits den Entwurf des Ministeriums an den Landtag weitergeleitet hat.

Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, wenn Sie dem Entwurf Ihres Ministers heute zustimmen können, können Sie Ihren Koalitionsvertrag erfüllen, auch wenn die CDU das nicht mitmacht.

(Beifall DIE LINKE)

Sie haben ein Bildungsfreistellungsgesetz für Thüringen im Jahr 2009 zur Landtagswahl als einen Ihrer wichtigsten Eckpunkte in den Koalitionsvertrag hineinformuliert. Sie haben ihn, liebe SPD-Fraktion, liebe Sozialdemokraten, bei der CDU durchgeboxt und Sie haben es in dem Koalitionsvertrag formuliert. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten gab es den Entwurf und dieser Entwurf wurde öffentlich vorgestellt. Die Gewerkschaften, aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen warten auf dieses Gesetz. Es wird Zeit, dass Thüringen sich der übergroßen Mehrheit der Bundesländer anschließt, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Freistellungsregelung nicht vorzuenthalten.

Sehr verehrte Abgeordnete der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Ihnen liegt heute - ich wiederhole es - ein Gesetzentwurf Ihres Ministers vor. Meine Partei hat es nun übernommen, ihn in den Landtag zu transportieren. Dieser Entwurf bedeutet die Erfüllung eines wesentlichen Ziels Ihrer Koalitionsvereinbarung. Ich appelliere heute an Sie: Wenn Ihnen Ihre Selbstachtung und das Ansehen Ihrer Partei als arbeitnehmerorientierte Partei noch etwas Wert ist, stimmen Sie dem vorgelegten Gesetzentwurf von uns zu. Er ist inhaltlich gut und regelt die Dinge sachgerecht. Natürlich haben auch wir Kritik an dem Entwurf, würden auch noch viel weiter gehen, allerdings sind auch wir konsensfähig. Wenn es darum geht, ein Bildungsfreistellungsgesetz für Thüringen zu schaffen, können auch wir von unserer Grundsatzposition in der Hoffnung, dass wir in der Erfahrung der Umsetzung dann noch etwas weiter gehen können, einige Abstriche machen.

Herr Minister Matschie hat heute in der Presse die Absage an eine Zustimmung zu seinem Gesetzentwurf damit begründet, dass Politik verlässlich sein müsse. Ist es verlässlich, sich an einen Partner sklavisch zu binden, der zu Regelndes aussetzt? Oder ist es verlässlich, Verantwortung zu übernehmen? Die Frage beantwortet sich selbst.

Wenn Sie zum Koalitionsvertrag stehen wollen und zu den Zusagen, die Sie den Menschen in Thüringen gemacht haben, dann stimmen Sie heute mit der Linken gemeinsam Ihrem eigenen Gesetzentwurf zu. Die Treue zum Koalitionsvertrag und zu Ihren Versprechen den Menschen gegenüber kann doch nicht weniger wiegen als die Treue zu einem Koalitionspartner, der sich weder an den Koalitionsvertrag hält, noch an die vollmundige Verkündigung der Ministerpräsidentin, dass das Bildungsfreistellungsgesetz in einem Chefgespräch geklärt wird und entsprechend eingebracht wird.

Wenn Sie Verlässlichkeit von Politik demonstrieren wollen, haben Sie heute nur eine Wahl. Zeigen Sie Rückgrat, und stimmen Sie dem Bildungsfreistellungsgesetz aus Ihrem Haus zu. Ich bitte Sie um die Zustimmung zum Gesetzentwurf, den die Linke eingebracht hat. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Döring das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Thüringen braucht eine gesetzliche Regelung der Bildungsfreistellung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich denke, diesen Satz können die meisten Fraktionen - Sie nicht, das weiß ich - des Hauses ohne Weiteres unterschreiben. Alle sechs bis sieben Jahre verdoppelt sich inzwischen das gesellschaftlich verfügbare Wissen und unsere Welt ändert sich so rasant, sowohl technologisch als auch im Hinblick ich würde sagen - auf die Organisation der Arbeitswelt, die Struktur des individuellen Lebensumfeldes oder die Verfasstheit unserer Gesellschaft. Lernen kann dabei nicht einfach nach der Schule oder nach der Ausbildung enden. Sich neuen Wissensständen zu öffnen, ist mittlerweile - denke ich - eine lebenslange Herausforderung. Um als Beschäftigter diese Herausforderung bewältigen zu können, braucht es zeitliche Freiräume jenseits des oftmals physisch und psychisch fordernden Berufsalltags. Diese Zeitfenster öffnet ein gesetzlich verbriefter Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Er weitet zudem den inhaltlichen Horizont des Lernens über die reine innerbetriebliche Weiterbildung hinaus hin zu allgemeineren Fragen der Arbeitswelt und der gesellschaftlichen Entwicklung.

Meine Damen und Herren, von einer Bildungsfreistellung profitieren daher alle, nicht nur die Beschäftigten selbst, sondern auch die Unternehmen und letztlich die gesamte Gesellschaft. Dafür, in

(Abg. Hennig)

Thüringen ein Bildungsfreistellungsgesetz auf den Weg zu bringen, spricht außerdem, dass die Bundesrepublik hier rechtlich schlicht und ergreifend in einer Umsetzungspflicht ist. Deutschland hat nun einmal 1976 die entsprechenden ILO-Übereinkommen ratifiziert und sich dabei völkerrechtlich bindend dazu verpflichtet, eine bezahlte Bildungsfreistellung einzuführen. Dieser Zielstellung haben die Bundesländer nachzukommen. 12 von ihnen sind dem auch teilweise schon vor geraumer Zeit gefolgt. Baden-Württemberg wird hoffentlich in absehbarer Zeit ebenfalls ein Bildungsfreistellungsgesetz verabschieden. Bleiben also nur noch Bayern, Sachsen und leider Thüringen, die noch immer keine gesetzliche Regelung zur Bildungsfreistellung haben. „Thüringen vorn“ sieht wahrlich anders aus.

Meine Damen und Herren, der Thüringer SPD ist die Schaffung eines Bildungsfreistellungsgesetzes seit Langem ein wichtiges bildungs- und auch arbeitspolitisches Anliegen. Bereits vor Jahren haben wir die DGB-Kampagne „Gib mir fünf“ engagiert unterstützt und in der vergangenen Legislaturperiode einen mit den Gewerkschaften vereinbarten Entwurf eines Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Es ist seinerzeit, am Widerstand der CDU gescheitert. Aber, meine Damen und Herren, man braucht nicht immer denselben Standpunkt zu vertreten, denn niemand kann einen daran hindern, klüger zu werden.

(Beifall DIE LINKE)

Die CDU-Fraktion hat aber leider bis heute in dieser Frage ihre ideologischen Scheuklappen nicht abgelegt. Das ist leider die Tatsache.

(Zwischenruf Matschie, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Die brauchen mal Bildungsfreistellung.)

Daher nimmt es nicht Wunder, dass auch der in dieser Wahlperiode unternommene Vorstoß der SPD, die Bildungsfreistellung gesetzlich zu regeln, der Blockadehaltung der Union zum Opfer gefallen ist. Zwar wurde 2009 eine entsprechende Passage auf unsere Initiative hin in den Koalitionsvertrag aufgenommen, aber die CDU hat sich seitdem jede erdenkliche Mühe gegeben, das Projekt zu torpedieren. Das ist leider die Wahrheit. Mal war man gegen die in der Koalitionsvereinbarung festgehaltene, von der Ministerpräsidentin zuerst ausdrücklich gewünschte Festlegung für Schulungen zur Wahrnehmung des Ehrenamts, mal gegen eine staatliche Kompensationsleistung für Thüringer Unternehmen. Das Bildungsministerium hat unermüdlich versucht, die ihm ständig vor die Füße geworfene Stolpersteine aus dem Weg zu räumen und zu einer Konsenslösung zu kommen. Die Beratungen kann man gar nicht mehr nachzählen. Aber das war vom Koalitionspartner offenbar zu keinem Zeitpunkt gewünscht.

Es stimmt eben nicht, Kollege Emde, dass der TMBWK-Entwurf heute nur deshalb dem Parlament nicht vorliegt, weil sie im Ministerium versäumt haben, nach Kompromissen zu suchen und auf die Wirtschaft zuzugehen. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall. Gegen den Widerstand der CDU hat das Ministerium eine Kompensationsleistung für Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten in den Gesetzentwurf aufgenommen. Dazu muss man Folgendes wissen: In 10 Bundesländern gibt es keinerlei Erstattungsregelung, lediglich Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern haben so etwas in ihren Gesetzen. Das Ministerium ist der Wirtschaft hier also weit entgegengekommen. Ebenso gibt es im Gesetzentwurf eine Schutzklausel für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten. Auch das muss einmal ausdrücklich erwähnt werden, weil es diejenigen in den Reihen unseres Koalitionspartners,

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Man muss immer die ganze Wahrheit sagen.)

die eine Bildungsfreistellung prinzipiell ablehnen, allzu gern verschweigen, auch Sie haben das leider getan. Deswegen sollte uns die CDU-Fraktion ihre Krokodilstränen ersparen. Wir sollten uns wirklich in die Augen sehen und dann muss man leider feststellen, Sie haben zu keinem Zeitpunkt ein Bildungsfreistellungsgesetz wirklich ernsthaft gewollt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen sage ich eindeutig, Ihre Schuldzuweisungen in Richtung Minister sind nichts weiter als ein Feigenblatt, ein Blatt der Feigen.

Meine Damen und Herren, eine Bildungsfreistellung auf Koch- und Strickkurse zu reduzieren, so ein horrender Schwachsinn kann, glaube ich, nur der FDP-Fraktion einfallen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich habe das in einer Presseerklärung gelesen - genauso reduzieren Sie das Bildungsfreistellungsgesetz -, Koch- und Strickkurse brauchen wir nicht. Wer so was sagt, der hat sich damit noch nicht mal im Ansatz auseinandergesetzt. Ich bin überzeugt, Argumente nutzen gegen Ihre Vorurteile so wenig wie Schokoladenplätzchen gegen Stuhlverstopfung.

(Beifall SPD)

Man kann Sie einfach in dieser Frage nicht ernst nehmen, meine Damen und Herren von der FDP. Aber ebenso indiskutabel wie die Verweigerungshaltung der CDU und die ignorante Haltung der FDP ist für mich das Agieren der Thüringer Wirtschaft in Sachen Bildungsfreistellung. Manche Äußerung, die von Unternehmerseite gefallen ist, erinnert mich an längst überwunden geglaubte Denkmuster aus den 1950er-Jahren der Bundesrepublik alt. Etwa, wenn gesagt wird, der Arbeitnehmer solle doch mit den Angeboten der innerbetrieblichen

Weiterbildung zufrieden sein, da er gar keine weiter reichenden Bildungsinteressen habe. Ich benutze diese Vokabel ungern, aber eine solche Haltung ist für mich reaktionär. Anderen Menschen ein allgemeines Bildungsinteresse abzusprechen, nur weil sie nicht zu den Besitzenden gehören und lohnabhängig beschäftigt sind, offenbart eine unternehmerische Herr-im-Haus-Mentalität, wie sie gut zu Heinrich Manns Roman „Der Untertan“ passt, nicht aber ins Thüringen des 21. Jahrhunderts.

Meine Damen und Herren, damit komme ich zu den vorliegenden Gesetzentwürfen der Opposition. Thüringen braucht, ich sagte es bereits, eine gesetzliche Regelung der Bildungsfreistellung. Das sagte ich eingangs und ich möchte es noch mal wiederholen. Aber, meine Damen und Herren, die beiden Oppositionsinitiativen helfen hier nicht wirklich weiter. Die Linken, das wurde gesagt, haben keine eigenen Vorstellungen zur Thematik vorgelegt. Sie haben einen ihnen bekannt gewordenen Arbeitsentwurf, das wurde gesagt, des TMBWK eins zu eins abgeschrieben und dann in den Landtag eingebracht. Damit haben Sie uns erklärt, Sie wollen uns damit unter die Arme greifen. Aber Sie wissen doch ganz genau, wenn man ehrlich ist, wissen Sie es auch wirklich, dass Sie uns damit nicht unter die Arme greifen, sondern dass Sie uns vorführen wollen. Sie wollen uns damit vorführen. Da sage ich eindeutig, das wird Ihnen natürlich nicht gelingen. Sie müssten es aus Regierungsbeteiligungen eigentlich besser wissen.

(Zwischenruf Abg. Kubitzki, DIE LINKE: Bis jetzt war es gut.)

Ja, ich kann das doch nicht ändern, ich muss das doch ansagen. Sie müssen das doch aus Regierungsbeteiligungen in Berlin und Brandenburg wissen. Sie haben es doch selbst wenigstens peripher mitbekommen, dass Sie natürlich wissen, wie man in Regierungsfraktionen, wie man miteinander arbeiten muss, auch wenn es einem manchmal überhaupt nicht gefällt. Aber das sind nun mal die Regularien, deswegen macht man eine Regierungskoalition, sonst kann man sich das gleich sparen.

Herr Abgeordneter,...

Danke, jetzt nicht. Insofern ist das für mich ein Danaergeschenk, das Sie uns hier reichen. Das werden wir natürlich nicht annehmen und auch nicht annehmen können. Wir wollen uns mit diesem Klamauk nicht befassen. Das ist nicht unser Ding. Aber ich sage eindeutig, dass uns das unbedingt so großartig gefällt, das ist natürlich - der Fall ist für uns schon sehr problematisch - überhaupt keine Frage. Insofern muss man entscheiden, muss man

abwägen, und die Abwägung sagt eindeutig, hier gibt es eine Regierungskoalition und, auch wenn uns das schwerfällt, müssen wir das ablehnen.

Genauso, wenn auch aus anderen Gründen, werden wir mit dem Gesetzentwurf der Grünen verfahren. Die Initiative ist für uns nicht realisierbar, denn es gibt einige rechtliche Mängel. Das hat die Anhörung auch festgeschrieben.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die kann man ja ändern.)

Beispielsweise - ich will nur ein Beispiel nennen haben die Grünen in den Kreis der Anspruchsberechtigten auch Erwerbslose aufgenommen, obwohl dies mit den bundesgesetzlich geregelten Aufgaben und Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit kollidiert, um nur einen Punkt zu eröffnen. Da sage ich eindeutig, das ist rechtlich nicht möglich, und wir können dem natürlich auch nicht zustimmen, wenn etwas rechtlich nicht wirklich für uns möglich ist.

Meine Damen und Herren, wir halten an unserem Ziel fest, ein Bildungsfreistellungsgesetz auf den Weg zu bringen. Der Minister hat sich in vielen Gesprächsrunden intensiv bemüht, so ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Es ist jetzt noch nicht gelungen, aber ich sage ganz eindeutig, wir werden weiter mit den Gewerkschaften abgestimmte und auch die Unternehmerinteressen berücksichtigende Vorstellungen hier in das Parlament einbringen. Gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode werden wir die Weichen für ein Bildungsfreistellungsgesetz stellen, und wenn nicht in der jetzigen Konstellation, dann eben in einer anderen, das will ich auch hier klar sagen. Die Union kann sich jedenfalls gewiss sein, dass ihr jetziges Verhalten nicht nur in Sachen Bildungsfreistellung für uns von Bedeutung sein wird, wenn wir im Herbst über die Regierungsbildung mit entscheiden sollten. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Abgeordnete Hitzing das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, verehrter Herr Kollege Döring, manches Mal frage ich mich, ob es mit der Lesekompetenz doch nicht so ganz weit her ist.

(Beifall FDP)

Selbst wenn man Zeitungsartikel liest - Sie können den jetzt rausholen und mir genau diese Passage vorlesen -, so ist es doch nur ein Beispiel gewesen und nichts anderes, also machen Sie doch keine Essenz daraus. Es ist doch klar, was Sie wollen.

(Abg. Döring)

Sie haben nichts anderes vor, als die FDP zu diffamieren in einer Art und Weise, dass Sie mich mit einem Schokokeks und Stuhlgang vergleichen. Das verbitte ich mir im Übrigen an dieser Stelle.