Nun direkt zum Gesetzentwurf und zu den Änderungsanträgen. Wir wissen alle, worum es geht, es ist schon viel dazu gesagt worden, also dass es wirklich Perspektiven für Karrieren verbessert, und ich will mal sagen, es ist nicht nur eine Verbesserung für Karrieren. Man muss bei den derzeitigen Beschäftigungsverhältnissen für den wissenschaftlichen Nachwuchs auch eins sehen, es schränkt Lebensplanungen ein. Lebensplanung ist etwas, wenn man jung ist, also da plane ich nicht, bis ich 100 bin, die meisten jedenfalls nicht, aber viele wollen eine Familie gründen, wollen im wahrsten Sinne des Wortes sesshaft werden und ein Umfeld haben, in dem sie ihr Leben gestalten können. Da ist so ein Perspektivangebot schon ein Schritt in die Richtung, um zu sagen, wir bemühen uns, im wissen
schaftlichen Bereich Leute zu binden und auch zu interessieren, ihre Arbeit weiter in Thüringen zu machen. Das finde ich erst mal vom Grundsatz her gut.
Was ich weniger gut finde, ist, dass es uns nicht gelungen ist, in diesem Gesetz - das hat Astrid Rothe-Beinlich schon gesagt - festzuschreiben, wie lange dauern Beschäftigungsverhältnisse insgesamt an Hochschulen, werde ich für einen Tag beschäftigt mit einem Honorarvertrag oder werde ich für zwei Jahre dauerhaft beschäftigt und wie ist meine Bezahlung insgesamt. Die Grünen haben in ihrem Änderungsantrag formuliert „auskömmliche Bezahlung“, aber das könnte man vielleicht auch noch verifizieren. Das wären interessante Diskussionsprozesse für die Zukunft und ich glaube, die sollte man auch so führen.
Wir werden, ich will das jetzt verkürzen, dem Änderungsantrag der Grünen in den ersten sechs Punkten zustimmen. Beim Punkt 7, was die Kosten für die Weiterbildung anbelangt, gab es in unserer Fraktion eine interessante Diskussion, und zwar bezog sich die Diskussion auf die innere Struktur des Gesetzes und ging dahin, dass man entweder gar nichts hineinschreibt und sagt, die Hochschulen legen fest, wie die Gebühren erhoben werden können, dann ist das nach oben offen. Oder wir sagen, vom Grundsatz her gibt es eine Gebührenfreiheit auch für Weiterbildungsstudiengänge. Da hat sich unsere Fraktion mehrheitlich für eine Gebührenfreiheit entschieden. Ich möchte an dieser Stelle eins sagen, das haben wir auch in den Diskussionen im Ausschuss gesagt, es ist wirklich interessant, wenn die Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium geändert werden, wenn ich auch die Möglichkeit habe, aus einem Beruf heraus ein Studium zu beginnen, zu den Fristen ist etwas gesagt worden. Da akzeptieren wir auch den Antrag der CDUFraktion und der SPD-Fraktion, es auf ein bis zwei Semester zu verkürzen. Aber was dort fehlt, ist die Anerkennungsfrage dieser Probesemester, dass sie dann auch anerkannt werden sollen. Ich weiß auch, was los ist, aber ich muss auf der anderen Seite sagen, es wäre sehr sinnvoll, das zu tun, weil das auch Zeit spart, die Leute haben ja schon - und sie bringen eine Qualität mit an die Hochschulen, die für mich ganz wesentlich ist. Sie bringen die Qualität der Lebenserfahrung in einem Beruf mit. Das ist für mich eine Qualität. Wir werden sehen, wie das ausgeht, aber ich glaube, das ist nicht zu unterschätzen. Ich finde diese Änderung sehr begrüßenswert, wünsche mir aber, dass es, wie bei den Grünen gefordert, zur Anerkennung dieser Probesemester kommt.
Wo wir ein Problem artikuliert haben und auch sehen: Im Gesetz steht, dass damit eine nochmalige Anpassung an die Forderungen des Bologna-Prozesses erfolgt, indem man einen konsekutiven Studiengang anbietet, z.B. Masterstudiengang oder
aber einen weiterbildenden. Und da liegt für mich wirklich der Hase im Pfeffer. Wenn ich jetzt einen weiterbildenden Masterstudiengang anbiete - es ist zwar formuliert, es muss auch ein grundständiger angeboten werden, kann ich einen anbieten und von dem anderen fünf, wenn ich so viele Leute habe - und den mit Gebühren bewehre, dann entsteht dort eine Situation, die ich mit dem Zugang, mit dem freien Zugang zu Bildung zumindest für diskussionswürdig halte, wenn nicht für fragwürdig, das will ich auch sagen. Auf der anderen Seite schaffen Sie hier Möglichkeiten, Menschen an die Hochschulen zu holen, die dort eine andere Qualifikation für sich vornehmen.
Was wir sehr positiv finden, sind die Änderungen, da muss ich die CDU und die SPD mal loben, dass Sie den Gesetzentwurf an der Stelle noch einmal geändert haben, was die Auswahl und die Berufung des Dekans der medizinischen Fakultät anbelangt, dass es also nicht so ist, wie ursprünglich vorgesehen, dass er einmal bestellt werden kann und dann immer wieder, sondern dass hier nach der ersten Wiederwahl eine Ausschreibung notwendig ist. Das finden wir sehr richtig, dem können wir uns anschließen.
In diesem Sinne würde ich sagen, hat das Gesetz viele Dinge beschrieben, es hat aber auch viele Dinge nicht erfasst. Frau Rothe-Beinlich hat schon gesagt, Gleichstellungsfragen sind nicht betrachtet worden. Es ist auch nicht die Frage betrachtet worden, es ist zwar festgelegt, dass jetzt auch Seniorprofessuren im Ermessen der Hochschulen weitergeführt werden können, es ist im Gesetz beschrieben, dass aus Weiterbildungsstudiengängen die Lehrenden bezahlt werden sollen - da habe ich schon viele Fragen. Prof. Deufel könnte zum Beispiel hier sagen, wie das im Bereich Medizin bisher funktioniert, wenn dort - ich weiß, dass das dort schon geht - und wie das Verhältnis zwischen privaten Einnahmen, Rückführung an das Klinikum selbst ist oder wie hier Einnahmen generiert werden sollen. Was ich verstehen kann, das kann ich verstehen, wenn wir hier weiterbildende Studiengänge mit Gebühren bewehren wollen und sagen, die kommen aus Betrieben und so und können das mit bezahlen. Die Situation der Betriebe in Thüringen kennen wir auch ganz gut, wie viele kleine und mittelständische Betriebe wir haben und wie viele wir haben, die so viel Geld haben, dass sie da ordentlich bezahlen können, möglichst mit 100 Prozent. Aber ich verstehe es nur insofern, dass man dort den Hochschulen eine Möglichkeit eröffnet, die das ja auch wollen, weiterhin Geld in die Hochschulen reinzuholen, das ihnen sonst fehlt und dort haben wir eine grundsätzlich andere Auffassung. Wir sind der Meinung, dass die Hochschulen grundsätzlich auskömmlich - wie das jetzt heißt - finanziert werden müssen, dass sie gesichert werden
Insofern muss ich sagen, hat das Gesetz eine ganz große Schwäche, weil es nicht die Gesamtentwicklung im Hochschulbereich berücksichtigt. Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Hochschulpolitik hat viel mit dem langsamen Bohren harter Bretter zu tun, wie Politik nach Max Weber allgemein haben sollte. Wir haben hier in der Debatte schon festgestellt, was alles nicht drin ist und was man sich alles wünschen würde. Aber unsere Hochschulen brauchen eine kontinuierliche, eine schrittweise und kontinuitätswahrende Entwicklung der Hochschulpolitik unseres Landes. Damit ist auch klar, dass die heute hier vorliegende Gesetzesnovelle nichts Umstürzendes, Revolutionäres sein kann und sein soll, sondern die Verbesserung in Teilen des bestehenden Gesetzes. Nichts anderes ist im Titel eigentlich angedeutet.
Uns ging es dabei um drei wesentliche Teilbereiche, wir wollten das Tenure-Track-Verfahren implementieren, erstens, wir wollten zweitens beruflich Qualifizierten ohne Abitur einen erleichterten Zugang zum Studium ermöglichen, wir wollten drittens den Thüringer Hochschulen die Einrichtung berufsbegleitender Studiengänge erleichtern und sie damit wettbewerbsfähiger und am Markt präsenter machen. Zu diesen drei Punkten haben hier viele meiner Vorredner schon Stellung genommen. Ich habe auch in der ersten Lesung dazu einiges gesagt, was hier nicht alles wiederholt werden soll.
Wichtiger ist mir, darauf hinzuweisen, dass während der mündlichen Anhörung zwar Änderungsvorschläge in Detailfragen aufgekommen sind, aber keine grundsätzliche Kritik an dieser Gesetzesnovelle. Wenn man ehrlich ist, sind auch die Oppositionsanträge genauso aufzufassen. Es mag sein, dass da jetzt vehement widersprochen wird, aber ich glaube, das gehört ein bisschen zum Geschäft. Ich wiederhole das noch einmal: Im Großen und Ganzen ist diese Gesetzesnovelle als solches akzeptiert und wir werden sehen, dass wir damit einen kleinen Schritt, aber einen Schritt in die Zukunft gegangen sind. Es erscheint mir aber dabei trotzdem wichtig, darauf hinzuweisen, dass nichts, auch keine Vorlage so gut ist, dass man sie nicht in Detailfragen verbessern sollte. Wir sind als Koali
tionsfraktionen aus der Anhörung heraus auf drei wichtige Punkte gekommen: Zum einen - das ist hier auch schon vermehrt angesprochen worden - geht es darum, das Probestudium nicht zwei Jahre, vier Semester auszudehnen, sondern das wirklich auf zwei Semester zu begrenzen. Das macht diese Phase planbarer, das gibt der Lebensplanung des Studenten mehr Sicherheit, es gibt auch den Hochschulen eine gewisse Sicherheit. Ich möchte den beiden hier vorher geäußerten Bedenken, dass da keine Regelung dazu über die Anerkennung der Abschlüsse, über die Anerkennung dieses Teils als normalen Teil des Studiums usw. drinsteht, ein bisschen entgegentreten. Sie haben recht, das steht darin nicht explizit geregelt, aber wie soll es in der Realität funktionieren? Welche Hochschule kann denn ein Probestudium anbieten - ich sage jetzt einmal nichts über BAföG und Regelstudienzeiten usw. -, es wird gar nicht anders funktionieren, als dass diese zwei Semester Probestudium Teil des normalen Studiums sind, dass alle erworbenen Scheine Teil des normalen Studiums sein werden und problemlos anerkannt werden müssen. Das ist gar nicht anders denkbar. Ich weiß, rein formal steht es nicht darin, aber wir sind alle noch so weit in der Realität verhaftet, dass wir wissen, die Lebenswirklichkeit wird diese Regelung ausgestalten und ich bin mir hundertprozentig sicher, dass das kein Problem sein wird. Also dafür bin ich bereit, meine Hand ins Feuer zu legen.
Zum anderen möchten wir einen zweiten Änderungspunkt, eine Anregung des Wissenschaftsrats, aufgreifen und auch im Tenure-Track-Verfahren analog zur Juniorprofessur einen Ortswechsel zwingend vorschreiben. Das hat zum einen etwas damit zu tun, dass wir durchaus diesen Blick vom eigenen Kirchturm weg fördern wollen, zum anderen ist es von der Mentalität völlig logisch. Wenn ich mir überlege, ich kenne praktisch keine, fast keine Klinik, die irgendwann einmal einen Chefarzt aus dem eigenen Haus berufen hat, der als Assistent dort angefangen hat, Oberarzt geworden ist, jetzt Chefarzt ist. Das gibt es nicht, weil man einfach sagt, man braucht die befruchtende Kenntnis anderer Ausbildungseinrichtungen, um ein Benefit zu bringen für die Klinik in meinem Fall oder für die Hochschule in dem vorliegenden Fall. Insofern glaube ich, ist das eine sehr gute Lösung, dass wir sowohl in der Juniorprofessur als auch im Tenure-Track-Verfahren einen Ortswechsel zwingend vorschreiben.
Die letzte Änderung der Koalitionsfraktion betrifft die Regelung zum UKJ. Da war es uns etwas zu viel Vertrauensbonus, wenn wir die Vorstandsmitglieder explizit aus der Regelung für Kanzler und Rektoren rausnehmen, sondern da ist eine Anregung aus der Anhörung aufgegriffen worden, wir sind sehr wohl der Meinung, dass man die gleich behandeln sollte und dementsprechend haben wir diese Änderung eingebracht und aufgegriffen. Ich
Die Änderungsvorschläge der Opposition, wie gesagt, die waren eher in Detailfragen. Da möchte ich auf eins, das ist auch hier angesprochen worden, zurückkommen, das ist die Frage, wie ist das bei den berufsbegleitenden Studiengängen mit Bezahlung? Da war die Debatte nicht ganz so eintönig, wie man das Gefühl haben könnte, weil die FDP noch nicht geredet hat, hier wurde eine Deckelung auf 500 € pro Semester gefordert, da wurde eine Vollkostenrechnung gefordert; wir sind auf einem Mittelweg, weil wir der Überzeugung sind, wir wollen den Hochschulen die Möglichkeit geben, sich auf diesem Gebiet zu profilieren, wir wollen ihnen die Möglichkeit geben, da neue Studierende zu gewinnen und wir wollen ihnen nicht Leitplanken mit einer ideologischen Begründung vorgeben. Wir wollen nicht sagen, okay, wenn ihr unsere Bedingungen einhaltet, dann dürft ihr auf diesem Markt partizipieren. Ich glaube, es ist gut, wenn wir es, so wie es jetzt hier geregelt ist, lassen und wir müssen natürlich schauen, ob man gegebenenfalls in ein bis zwei Jahren oder drei Jahren oder vier Jahren da nachjustieren muss. Das ist bei jedem Gesetz, das wir verabschieden, der Fall. Ich glaube, wenn wir uns dessen bewusst sind, ist das keine schlechte Regelung, und ich glaube, deswegen sollten wir dabei bleiben. Dementsprechend hat sich der Ausschuss zu einer Beschlussempfehlung durchgerungen. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor. Ich bitte um Zustimmung. Entsprechend werden wir den Änderungsantrag der Grünen ablehnen. Ich denke aber trotzdem, wir haben heute zwar keinen immensen Schritt, um Frau Kaschuba zu zitieren, für die Menschheit getan, aber vielleicht einen kleinen Schritt zur Verbesserung der Perspektiven unseres wissenschaftlichen Nachwuchses. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es ging um langsames Bohren harter Bretter, ich habe es mitgeschrieben, und das ist in der Bildung tatsächlich so, dass man viel Zeit braucht und auch viel Besonnenheit. Aber ich habe heute Morgen tatsächlich den Artikel gelesen mit Herrn Dr. Voigt, also er ist mit Herrn Dr. Voigt gemacht worden, ich finde gerade keine anderen Worte. Da geht er noch einmal auf die Hochschulentwicklungsplanung ein. Das ist ein Thema, das jetzt hier nicht diskutiert wird, aber man kann ihm an der Stelle auch recht geben. Wir haben dieses
Hochschulentwicklungskonzept lange eingefordert und es sollte auch im letzten Jahr schon besprochen werden, zumindest in der vollständigen und kompletten Fassung, und es ist noch in der Pipeline - aber das ist jetzt nicht das Thema. Das Thema ist jetzt das Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften.
Bereits in der ersten Beratung habe ich gesagt, dass der Titel einen sehr großen Wurf suggeriert, einige meiner Vorrednerinnen haben das gesagt, und zwar mehr als im Gesetz eigentlich vorgesehen ist. Es ist aber auch nicht völlig falsch, das so zu sagen, weil dieser Gesetzentwurf doch Regelungen enthält, die wichtig sind und die es den Hochschulen gestatten, den Zugang zum Studium und zu einer akademischen Karriere zu erleichtern und zu verändern. Ich habe in der ersten Debatte für meine Fraktion erklärt, dass wir hier eine ganze Reihe von Aspekten des Entwurfs begrüßen, und das hat im Übrigen auch die Anhörung bestätigt. Als Erstes ist ganz sicher zu nennen, dass es den Hochschulen erlaubt wird, vielversprechenden Nachwuchswissenschaftlern ein Tenure Track anzubieten. Diese Möglichkeit muss den Hochschulen durchaus gegeben werden und sie müssen sie dann in eigener Verantwortung ausfüllen. Wie sie das machen und wie sie das ausgestalten, das werden wir sehen. Im besten Fall wird aber die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Hochschulen zur Gewinnung der besten Wissenschaftler insbesondere gegenüber ausländischen Hochschulen gestärkt werden. In der Anhörung wurde deutlich, dass vor allem die Hochschulen die vorgeschlagenen Änderungen in dieser Hinsicht sehr positiv sehen, wohingegen die Kammern vor allem den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte kritisch beurteilt haben. Sie haben dort eine Befürchtung ausgesprochen, die man den Kammern auf alle Fälle zugestehen muss, nämlich die, dass viele junge Leute mit Berufsbildung an die Hochschulen wechseln könnten oder würden und viele von diesen anschließend vielleicht scheitern. Es ist eine Befürchtung, die die Kammern geäußert haben. Wir sehen das allerdings nicht ganz so, weil wir denken, hier sind mehr Chancen in diesem Gesetzentwurf für die jungen Leute verankert als Risiken und man muss ganz einfach auch den Mut haben, so etwas zu eröffnen, um jungen Leuten auf einem anderen Weg eine Qualifikationsmöglichkeit zu ermöglichen. Ich sage auch, der Hochschulzugang für beruflich qualifizierte junge Menschen ohne Abitur macht gleichzeitig die duale Berufsausbildung und damit die Regelschule attraktiver. Das ist mir sehr wichtig, dass man das an dieser Stelle einfach mal so sieht. Wer nämlich hier mit einer guten Ausbildung von Grund an kommt und sich dann qualifiziert und im Beruf arbeitet und dann einen Hochschulzugang ermöglicht bekommt, hat natürlich alle Türen geöffnet.
Der Gesetzentwurf enthält nach wie vor die Möglichkeit, ein Master-Weiterbildungsstudium ohne Bachelor zu besuchen. Beispielsweise hat die Hochschule Schmalkalden erklärt, dass das in Hessen ebenfalls möglich ist und wenn wir das in Thüringen nicht haben oder nicht hätten, dann wäre das möglicherweise eine Konkurrenzsituation für unsere Hochschulen. Diese Befürchtung ist wahrscheinlich nicht aus der Luft gegriffen, mit Sicherheit nicht, also Herr Prof. Heinemann wird sich schon mit seinem Team seine Gedanken dazu gemacht haben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aber gar keine so große Gefahr; es ist überhaupt nicht greifbar, weil im Moment noch gar nicht messbar. Wir sehen deshalb keinen ausreichenden Grund, dass man hier die Durchbrechung des Systems, also der Logik, des gestuften Bachelor-Master-Systems machen sollte. Das trifft bei uns nicht auf Zustimmung. Wir hatten im Ausschuss zu diesem Punkt auch einen Änderungsantrag gestellt. Der ist nicht angenommen worden. Damit kann ich leben, aber zumindest war es aus meiner Sicht den Versuch wert.
Wir hätten uns nach den Hinweisen der Musikhochschule Franz Liszt und der SRH Hochschule Gera eine gesetzliche Klarstellung über die Regelstudienzeiten gerade im Bereich musisch-ästhetische Studiengänge gewünscht. Auch darüber haben wir im Ausschuss gesprochen; ich hatte auch begründet, warum. Herr Minister, Sie hatten mir damals schon darauf geantwortet. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es gerade für diese Studiengänge, die mehr Zeit brauchen, gut gewesen wäre, wenn man das noch einmal regeln würde. Außerdem natürlich - Herr Hartung hat es angekündigt und ich kann Sie da auch und ich muss Sie da nicht enttäuschen -, die Vollkostenrechnung für die Berechnung kostendeckender Gebühren bei Weiterbildungsangeboten ist etwas, was wir durchaus begründen, also nicht nur zu sagen, es muss in einer Art und Weise finanziert werden, dass die Hochschulen damit zurechtkommen. Wir sagen, es muss eine Vollkostenrechnung sein, ganz einfach aus dem Grund, Weiterbildung ist ein Sektor, in dem private Anbieter unterwegs sind, und hier muss es nach unserer Auffassung für unterschiedliche Anbieter eine gleichberechtigte Möglichkeit geben. Wenn die Hochschulen so etwas anbieten wollen und sollen, und das befürworten wir durchaus, muss es auch die Möglichkeit der Vollkostenrechnung geben.
Das Probestudium - Sie haben es erwähnt, Herr Dr. Hartung - auf zwei Semester zu begrenzen, nicht mehr zwei Jahre, sondern eben zwei Semester - wir halten nach wie vor die Regelung, die in NRW gefunden wurde, nämlich erst einmal vier Se
mester anzusetzen und die Hochschulen dann in eigener Verantwortung entscheiden zu lassen, ob nach zwei Semestern Schluss sein kann, also dass auf zwei Semester reduziert werden kann, für die bessere Variante, weil hier einfach mehr Handlungsspielraum, auch für die Hochschulen, da ist. Es gibt vielleicht den einen oder anderen, der drei Semester braucht. Das hätten wir uns an dieser Stelle gewünscht, ist so nicht angenommen worden, hat keine Mehrheit in der Ausschussberatung gefunden.
Für meine Fraktion kann ich an dieser Stelle sagen, so wie heute der Gesetzentwurf hier beschlossen werden soll, werden wir uns enthalten. Die Begründung habe ich gerade geliefert, weil jeder bestrebt ist, seine Änderungen mit ins Boot zu bekommen, auch wenn es kleine Änderungen sind, und weil wir sie nicht drin haben, werden wir uns enthalten, aber diesen Gesetzentwurf nicht ablehnen.
Zu den Änderungsanträgen, die wir gestern als Tischvorlage bekommen haben, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ich nur sagen: Mal angenommen, man würde den Änderungsantrag in Teilen abstimmen, dann gäbe es Punkte, bei denen wir zustimmen könnten; ansonsten müssten wir diesen ablehnen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen bei den Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann spricht für die Regierung Herr Minister Matschie. Bitte schön.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will zu Beginn noch einmal deutlich machen, diese Novelle des Hochschulgesetzes ist ein Ergebnis des Hochschuldialogs, den wir in den letzten Jahren geführt haben. Ja, Frau Kaschuba, ich habe am Anfang angekündigt, dass wir im Hochschuldialog grundsätzliche Fragen diskutieren. Ich habe nicht von vornherein angekündigt, dass das zu grundsätzlichen Änderungen führt. Ich finde, dieser Hochschuldialog hat sehr klar deutlich gemacht, dass es nicht notwendig ist, das Hochschulgesetz grundlegend zu ändern, dass es aber durchaus sinnvoll ist, das Hochschulgesetz an der einen oder anderen Stelle zu modernisieren und neue Möglichkeiten zu öffnen. Das tun wir mit diesem Gesetz. Auch die Anhörung hat uns noch einmal bestätigt, die Hochschulleitungen haben das klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, es ist gut, dass wir hier ein Stück auf Kontinuität in der Hochschulentwicklung setzen. Und es ist gut, dass nicht jede neue Lan
desregierung ein komplett neues Hochschulgesetz vorlegt, sondern dass wir uns hier in einem Entwicklungsprozess befinden, in dem wir sinnvolle Schritte miteinander abstimmen und dann diese Schritte setzen. Ich jedenfalls setze in der Hochschulentwicklung auf den Dialog mit allen Beteiligten und einen größtmöglichen Konsens bei den Entwicklungsschritten.
Als Zweites möchte ich noch einmal deutlich machen, dass die Hochschulen eine ganz zentrale Bedeutung für die Entwicklung dieses Landes haben. Sie sind ganz wesentlich Zuwanderungsmagnete. Wir haben gerade beim letzten Tagesordnungspunkt darüber diskutiert, wie wichtig es für die Entwicklung dieses Landes ist, dass Menschen hierher nach Thüringen kommen. Die Hochschulen leisten dazu einen ganz wesentlichen Beitrag. Im letzten Wintersemester kamen rund 19 Prozent der Erstsemester aus dem Ausland und fast 40 Prozent aus den alten Bundesländern. Das zeigt, wie attraktiv unsere Hochschulen sind, dass sie angenommen werden, nicht nur von Thüringer Studierenden, sondern dass sie auch international einen guten Ruf haben. Ich bin vor einiger Zeit auf einer Delegationsreise in China gewesen und ich konnte mich dort persönlich in den Gesprächen überzeugen, dass in Peking oder Hangzhou oder anderen Hochschulstädten Namen wie Jena, Erfurt, Ilmenau oder Weimar einen guten Klang haben und dass Studierende sich für unsere Hochschulen interessieren.
Leistungsfähige Hochschulen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und Entwicklungsbedingungen. Deshalb möchte ich noch einmal auf die hier angesprochene Hochschulentwicklungsplanung oder Hochschulstrategie 2020 zurückkommen. Zur Hochschulentwicklungsplanung insgesamt, das habe ich immer wieder deutlich gemacht, gehören verschiedene Schritte. Dazu gehört die Rahmenvereinbarung, die wir mit den Hochschulen abgeschlossen haben, genauso wie die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die mit jeder Hochschule existieren. Dazu gehört aber auch eine Hochschulstrategie 2020, zu der ich im letzten Jahr einen Zwischenbericht vorgelegt habe und die inhaltlich fertiggestellt ist. Ich möchte Ihnen auch sagen, an welchem Punkt es hängt, dass wir diese Strategie bisher nicht im Landtag vorlegen konnten. Ich bin der festen Überzeugung, dass es wichtig ist, dass wir mit einer solchen Hochschulstrategie nicht nur inhaltlich strategische Vorgaben machen, sondern auch, dass wir die Finanzierung für diese Hochschulentwicklung klären. Hier ist mein Ziel, dass wir uns an dem orientieren, was uns der Wissenschaftsrat im letzten Jahr mit seinem Papier zur Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland zur Hochschulfinanzierung empfohlen hat. Dort hat er empfohlen, dass man die wissenschaftsspezifischen Kostensteigerungen plus 1 Prozent zur Grundlage der Finanzierung der Hoch
schulen macht. Wenn man das einmal über einen längeren Zeitraum im Durchschnitt betrachtet, entspricht das einer Größenordnung von vier Prozent Steigerung pro Jahr. Das ist das Ziel, was ich auch mit der Hochschulstrategie 2020 verbinde. Hier gibt es bisher keine Einigung mit der CDU, keine Einigung mit dem Finanzminister. Deshalb liegt die Hochschulentwicklungsplanung 2020 in diesem Hause nicht vor.
Ich werde weiter darum ringen, dass wir auch eine Vereinbarung zu einer verlässlichen Finanzierung für unsere Hochschulen bekommen und bin nicht bereit, eine Strategie vorzulegen, die auf die Finanzierungsfragen verzichtet.
Herr Minister, die Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich möchte Ihnen gern eine Frage stellen. Gestatten Sie das?
Vielen herzlichen Dank, Herr Minister. Wir sind uns vermutlich gar nicht so uneinig in dem Ziel, eine möglichst umfassende und ganzheitliche Hochschulstrategie vorzulegen. Herr Dr. Voigt hat vorhin angekündigt, dass er damit rechnet, dass sie noch in dieser Legislatur kommt, die ist relativ überschaubar. Können Sie uns vielleicht den Zeitplan vorstellen, wann die Hochschulentwicklungsplanung nun die Abgeordneten erreichen möge?