Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, welche Möglichkeiten bestehen für die Betroffenen und ihre Kommunen, den Wunsch und den Grund für einen Erhalt eines Bahnhalts zu artikulieren?

Uns ist klar, dass bei jeder Diskussion um die Bahnhalte die Interessenlage auf der anderen Seite darin besteht, jeden Bahnhalt auch in der Zukunft zu erhalten. Wie gesagt, ich habe kurz etwas zu den Ein- und Aussteigerzahlen gesagt. Es geht nicht ohne einen gewissen kommunalen Aufwand in der Organisation zur Attraktivierung des Umstiegspunkts. Und da müssen die Diskussionen hingehen, weil es, wie gesagt, ganz unterschiedliche Ansätze gibt, die verfolgt werden können, um zusätzliches Fahrgastpotenzial zu rekrutieren. Den Weg müssen die Kommunen auch gehen wollen.

Die zweite Nachfrage, bitte.

Insofern vielleicht eine Antwort noch auf die Frage. Das können die kommunalen Seiten uns gegenüber erklären. Das wird auch im Rahmen der Gespräche zu dem Thema der Ausgestaltung der einzelnen Haltepunkte eine Rolle spielen.

Schönen Dank, Frau Staatssekretärin. Bis ungefähr zu welchem Zeitpunkt sollten die Kommunen bzw. die Bürgerinitiativen oder die Schulen im Umfeld oder die Planungsgemeinschaften diesen Wunsch äußern?

Das ist jederzeit möglich, weil das ein Prozess ist, den wir jetzt für die nächsten Jahre vor uns haben. Sie kennen die Investitionsmittel, Herr Carius hat erst zum letzten Tagesordnungspunkt einiges dazu gesagt. Wir werden auch nicht alle Maßnahmen ad hoc realisieren können. Insofern werden wir auf der Basis unsere Mittelfristigen Finanzpläne aufstellen und in dem Zusammenhang die einzelnen Vorhaben einordnen.

Danke, Frau Staatssekretärin. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7568.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Beteiligung der Thüringer Landesmedienanstalt an der Erfurter Defensionskaserne

In den vergangenen Wochen war wiederholt in der Presse zu lesen, dass die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) Pläne verfolgt, gemeinsam mit dem PARITÄTISCHEN Thüringen die Defensionskaserne auf dem Petersberg in Erfurt zu erwerben, auszubauen und ihren Sitz dorthin zu verlegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind der Landesregierung diese Pläne bekannt und womit begründet die TLM die Notwendigkeit des Umzugs an diesen Ort?

2. Wie hoch waren die Kosten für Sanierung, Umund Ausbaumaßnahmen am jetzigen Standort der TLM in den letzten fünf Jahren?

3. Welche Art der Beteiligung strebt die TLM an, Miete oder Eigentum?

4. Wenn eine Anmietung geplant ist, für welchen Zeitraum soll die Bindung erfolgen, bzw. wenn der Erwerb von Eigentum geplant ist, wie hoch ist die Investition?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei. Herr Minister Gnauck, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, der Landesregierung sind diese Pläne bekannt. Zur langfristigen Stärkung des Medienstandorts Thüringen und insbesondere der Landeshauptstadt Erfurt sieht die TLM vor dem Hintergrund der derzeit günstigen Finanzierungsmöglichkeiten sowie der erhofften, nicht unerheblichen Förderung des Projekts durch öffentliche Mittel die Chance, sich als Institution in Thüringen und insbesondere als eigenständiger Eckpfeiler der Medienaufsicht und Medienbildung in Thüringen noch stärker zu verankern.

Zu Frage 2: In den letzten fünf Jahren wurden für Sanierung sowie Umbau- und Ausbaumaßnahmen am jetzigen angemieteten Standort von der TLM, das ist der Standort Steigerstraße 9 und 10 in Erfurt, ca. 39.000 € aufgewandt, wovon 20.500 € auf technische Ausstattung und 13.200 € auf eine Alarm- sowie eine Brandmeldeanlage entfallen.

Zu Frage 3: Die TLM strebt gemeinsam mit dem Projektpartner PARITÄT den Erwerb von Eigentum an.

Zu Frage 4: Überlegt wird, wie bereits den Antworten zu den Fragen 1 und 3 zu entnehmen ist, der Erwerb von Eigentum. Neben einer notwendigen positiven Entscheidung durch den Stadtrat von Erfurt für das Projekt gilt dabei für die TLM ein Gremien- und Finanzierungsvorbehalt. Die Höhe einer eventuellen Investition richtet sich dann nach der konkreten Ausgestaltung des Erwerbs sowie der Baumaßnahmen und ist mit Blick auf die Umsetzungsszenarien sowie die noch zu treffenden Entscheidungen von Stadt und TLM-Gremien derzeit noch nicht konkretisiert und abschließend bezifferbar.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Minister. Sie werden mir nachsehen, dass ich einem Teil Ihrer Antworten skeptisch gegenüberstehe. Nach Augenschein aller Medienpolitiker sind 39.000 € als Annahme für die letzten drei Jahre bauliche Veränderung und notwendige bauliche Veränderung für die Einrichtung des Thüringer Medienbildungszentrums am Standort ausgesprochen - will ich mal ausdrücken - unwahrscheinlich. Wenn jemand bereits in Kaufverhandlungen tritt, dann würde ich auch davon ausgehen, dass es dort bereits so etwas wie eine Ausführungsplanung geben muss. Ansonsten würde er niemals versuchen zu kaufen. Es muss eine Kostenschätzung vorliegen. Könnten Sie mir die bitte nennen?

Herr Abgeordneter, ich bin nicht der Vertreter der TLM und wir wollen auch gern nach bestem Wissen und Gewissen die Antworten hier geben. Wir haben uns informiert. Das sind die Antworten, die uns gegeben worden sind. Die habe ich hier vorgetragen und mehr können wir momentan nicht vortragen. Mir ist auch die Kostenschätzung nach DIN 276 bekannt. Wir haben aber keine entsprechenden Daten und insofern wäre es nicht dem Anlass entsprechend, hier über Summen zu spekulieren.

Herr Minister, halten Sie es nicht für sachdienlich, als Aufsichtsorgan für die TLM diese Summen jetzt, zum heutigen Zeitpunkt kennen zu müssen?

Herr Abgeordneter, ich bin der festen Überzeugung, dass ich weder Summen noch eine Schätzung kennen muss, sondern in erster Linie sind hier die Gremien der TLM selbst verantwortlich. Da ist der eine oder andere aus diesem Hause auch Mitglied. Wenn Ihnen das nicht reicht, haben Sie die Möglichkeit, die unmittelbaren Vertreter des Landtags zu befragen.

Danke, Herr Minister. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Stange von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7570.

Danke, Herr Präsident.

Erhöhung des Blindengeldes in Thüringen

Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert, hat öffentlich angekündigt (vgl. Pressemitteilung des Thüringer Ministeri- ums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 22. März 2014), das Landesblindengeld von 270 € auf etwa 410 € monatlich ab dem Jahr 2015 zu erhöhen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen will die Landesregierung das Landesblindengeld erst ab dem Jahr 2015 erhöhen, obwohl sie bereits im Jahr 2010 (Erhöhung auf 270 €) und im Jahr 2013 (im Rahmen der parla- mentarischen Behandlung der Drucksache 5/5954) die Möglichkeit dazu hatte?

2. Hält die Landesregierung die Erhöhung des Landesblindengeldes auf 410 € monatlich in Bezug auf die Forderung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen (Erhöhung auf 440 €) für angemessen?

3. Inwieweit findet bei der Erhöhung des Landesblindengeldes die Einführung eines angemessenen Nachteilsausgleiches für taubblinde Menschen Berücksichtigung?

4. Wie hat die Landesregierung sichergestellt, dass die finanziellen Mittel für die Erhöhung des Landesblindengeldes für den kommenden Haushalt bereits eingestellt sind?

(Minister Gnauck)

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Herr Dr. Schubert, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange wie folgt:

Zu Frage 1: Ab dem 1. Juli 2010 ist das Blindengeld von 220 € auf 270 € monatlich erhöht worden. Die zwischen den Regierungsparteien CDU und SPD vereinbarte Erhöhung um 50 € wurde damit umgesetzt. Eine weitere Erhöhung des Landesblindengeldes ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.

Zu Frage 2: Die Preise für die Lebenshaltungskosten sind seit der letzten Anhebung des Landesblindengeldes - was ich gerade ausgeführt habe - im Jahr 2010 zum Teil deutlich gestiegen. Damit verbunden ist auch ein deutlicher Anstieg der blindheitsbedingten Mehraufwendungen. Zum Ausgleich dafür ist eine Erhöhung des Landesblindengeldes nunmehr notwendig, dies umso mehr vor dem Hintergrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den vergangenen Jahren auch in Thüringen. Eine Erhöhung dieser Leistung um einen Betrag von 140 € entspräche darüber hinaus einer Anpassung an die bundesdurchschnittliche Zahlung von ca. 410 €. Aus vorgenannten Gründen ist die vorgesehene Erhöhung meines Erachtens notwendig. Ob der Forderung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes in der neuen Legislaturperiode entsprochen wird, bleibt der neuen Landesregierung vorbehalten.

Zu Frage 3: Gegenwärtig findet bei der Erhöhung des Landesblindengeldes die Einführung eines Nachteilsausgleichs für taubblinde Menschen noch keine Berücksichtigung. Die ASMK hat sich in der 89. Sitzung im Jahr 2012 für die Einführung eines Markenzeichens TBL für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis ausgesprochen. Das BMAS hat dies aufgegriffen und im Gespräch mit den Ländern aufgenommen. Mit der Erhöhung des Landesblindengeldes sollte ein angemessener Nachteilsausgleich auch für taubblinde Menschen geregelt werden.

Zu Frage 4: Die Entscheidung hierzu obliegt dem Haushaltsgesetzgeber. Die mit der vorgesehenen Erhöhung des Landesblindengeldes verbundenen Mehraufwendungen wurden von unserem Haus im Rahmen der Aufstellung des Haushalts für die Jahre 2015/16 bei Kapitel 811 Titel 681 12 angemeldet. Eine abschließende Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung steht noch aus.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Sie haben zu Frage 3, also der Nachteilsausgleich für taubblinde Menschen, gesagt, dass ein angemessener Nachteilsausgleich möglich und auch notwendig sei. Was ist in Ihrem Sinne angemessen? Die erste Frage.

Die zweite Frage: Sie haben gerade zu Frage 4 gesagt, Sie haben für die Haushaltsberatungen 2015/16 die Erhöhung des Landesblindengeldes angemeldet und dass es noch nicht abschließend im Rahmen der Beratungen durch ist, ob das so getragen wird. Wann ist damit zu rechnen, ob innerhalb der jetzigen Landesregierung dies so getragen wird, die Erhöhung um 140 € auf 410 €?

Was zu der Angemessenheit gehört, das muss man dann entscheiden, wenn die entsprechenden gesetzlichen Regelungen vorbereitet werden. Dazu gibt es noch keine ganz konkreten Überlegungen. Das steht jetzt auch noch nicht an, weil erst einmal die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen.

Das Zweite ist, dass, denke ich mal, eine abschließende Beratung zum Haushalt erst dann von der neuen Landesregierung vorgenommen wird und nicht von dieser.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ange- meldet!)

Angemeldet haben wir sie, habe ich Ihnen ja gesagt. Ich habe die Frage so beantwortet, dass wir das Geld angemeldet haben. Das ist der normale Weg, dass die Landesregierung jetzt erst einmal einen Haushalt aufstellt. Dafür haben wir das angemeldet. Aber Sie wissen ja, dass am 14. September Landtagswahlen sind.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Koppe in der Drucksache 5/7616.

Vielen Dank, Herr Präsident.