Protokoll der Sitzung vom 22.05.2014

Herr Weber, da gebe ich Ihnen hundertprozentig recht, dann habe ich Sie falsch verstanden. Ich habe das von hier aus angenommen. Da sind wir uns doch einig, wir zwei.

Sie sind fertig, Herr Minister?

(Unruhe DIE LINKE)

Gut. Dann haben Sie herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Es liegen jetzt keine weiteren - doch, es gibt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Tilo Kummer aus der Fraktion DIE LINKE.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Na klar.)

Es gibt schon ein paar Dinge, die kann man so nicht stehen lassen. Also erst mal, Herr Primas, weil Sie gerade „na klar“ rufen. Können Sie mir mal erklären nach all diesen Erkenntnissen, die Sie aus der frühen Vergangenheit gewonnen hatten, warum Sie diesen moderierten Diskussionsprozess überhaupt in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben haben? War das vielleicht eine Täuschung Ihres Koalitionspartners? Warum haben Sie denn dann in den Koalitionsverhandlungen Ihren Koalitionspart

ner nicht aufgeklärt, dass das alles überhaupt nicht machbar ist? Und warum ist die Gebietskulisse bei Ihnen fest?

Herr Minister Reinholz, ich habe mich immer für das Biosphärenreservat Vessertal ausgesprochen und auch für das Biosphärenreservat Rhön, hier, in der Rhön und im Vessertal. Ich war da auch in vielen unangenehmen Veranstaltungen, die unter anderem darin begründet lagen, dass jemand den Traum von einem Entwicklungsnationalpark im Biosphärenreservat Vessertal versuchte umzusetzen, was überhaupt nicht vom Schutzcharakter in dieses Biosphärenreservat passte. Und da gab es sehr unerfreuliche Diskussionen. Aber eins hat sich dort bei der Erweiterung des Biosphärenreservats Vessertal gezeigt: Man kann mit den Kommunen über die Gebietszuschnitte reden. Und genau das ist passiert. Wir hatten Kommunen, die haben ablehnende Stellungnahmen abgegeben. Mit denen ist über die Gebietskulisse neu geredet worden, und dann gab es die positive Stellungnahme. So etwas geht doch. Und natürlich kann ich mit einem Agrarbetrieb reden. Das haben wir in der Rhön auch gesehen. Wenn ich natürlich einem Agrarbetrieb, der eine Biogasanlage gerade gebaut hat, sage: „Ihr dürft eure Substrate aus der Biogasanlage anschließend hier nicht mehr ausbringen.“ Dann treibe ich den in den wirtschaftlichen Ruin. Dementsprechend gehört eine solche Forderung nicht in die Umgebung dieses Agrarbetriebs. Und genau dieses Problem ist in der Rhön gelöst worden. Das kann ich auch in einem Biosphärenreservat im Südharz lösen. Es gibt keine Vorschrift der UNESCO, die ein Betreten von Kernzonen von Biosphärenreservaten untersagt. Es ist allein unser Handeln und unsere Absprache mit den Menschen in der Region, das zu klären. Im Vessertal gibt es Naturschützer, die sagen, bestimmte Arnika-Wiesen sollen nicht betreten werden. Ich habe da eine andere Auffassung. Aber letzten Endes hat man sich gemeinsam zu dem Weg verständigt, der dann dort getroffen wurde. Solche Diskussionen müssten angetreten werden.

Herr Primas und auch Herr Minister Reinholz, zur Gebietskulisse ist für mich die Frage, und das ist wirklich keine philosophische oder keine Hochschuldiskussion: Gibt es Kommunen in den drei Ländern, die das Biosphärenreservat gemeinsam wollen, wenn es denn für sie eine gewisse Attraktivität hat? Da ist es zuallererst einmal unsere Aufgabe, für die Attraktivität von Biosphärenreservaten zu sorgen. Gibt es Kommunen, die eine gemeinsame Gebietskulisse hinbekommen? Diese Gebietskulisse müsste zusammen 30.000 Hektar ausmachen. Einen solchen Prüfauftrag würden wir gerne auslösen. Dazu dient unser Antrag, zu nichts anderem. Und ich will hier eines noch einmal klar sagen: Ein UNESCO-Biosphärenreservat wird nur anerkannt, wenn jede Kommune zustimmt. Da gibt es keinen

Zwang, keinen Zwang aus Erfurt. Wenn eine Kommune klar Nein sagt, sagt sie Nein. Das ist von jedem zu akzeptieren. Und etwas anderes wollen wir überhaupt nicht.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Wie deut- lich wollen Sie es denn noch hören? Die Kommunen haben alle Nein gesagt.)

Herr Primas, ich habe Ihnen vorhin Wortmeldungen vorgelesen. Die Stadt Nordhausen hat überhaupt nicht Nein gesagt. Die hat gesagt, ihnen fehlt eine Grundlage für die Diskussion. Und dementsprechend geht unser Prüfauftrag in die richtige Richtung. Wir sagen nicht, dass wir das Ergebnis gefunden haben. Wir sagen nicht, es wird das Biosphärenreservat Südharz geben. Wir sagen, wir wollen prüfen, weil es eine hinreichende Zahl von Anzuhörenden gegeben hat, die gesagt haben: Wir stehen dem Grundsatz eines Biosphärenreservats nicht negativ gegenüber, wir sehen bloß überhaupt keine Grundlage für diesen Prozess, der hier stattgefunden hat.

(Beifall FDP)

Diese Grundlage haben Sie nicht geschaffen. Diese Grundlage hat die Landesregierung nicht geschaffen. Es ist die Frage, ob es das Interesse gibt, diese Grundlage doch noch auf den Weg zu bringen. Und deshalb werbe ich noch einmal dafür, für unseren Antrag. Denn ich glaube, zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es nicht hilfreich, ein Biosphärenreservat Südharz hier schon auf den Weg zu bringen. Dafür fehlen leider die Grundlagen.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Kummer. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor.

Dann kommen wir nunmehr zur Abstimmung zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Und abgestimmt wird hier direkt über Nummer 2 des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5188. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, zumindest teilweise. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen FDP, SPD und CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt Stimmenthaltungen aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7800. Ausschussüberweisung wurde hier nicht beantragt. Wir stimmen also direkt über den Antrag ab. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stim

(Abg. Kummer)

men der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält sich. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt. Und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 13

Verschlüsselte Kommunikation ermöglichen und befördern Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/7279 dazu: Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses - Drucksache 5/7583

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete André Blechschmidt aus dem Justiz- und Verfassungsausschuss zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, fließender Übergang vom Biosphärenreservat zur verschlüsselten Kommunikation. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Verschlüsselte Kommunikation ermöglichen und befördern“ - Drucksache 5/7279 - fordert die Landesregierung auf, möglichst zeitnah und flächendeckend verschlüsselte Kommunikation, Verfahren end-to-end zwischen öffentlichen Stellen, insbesondere Ministerien und Nutzern, zu ermöglichen und auszubauen. Um eine zügige Umsetzung der verschlüsselten Kommunikation in allen Teilen der Verwaltung sicherzustellen, sieht der Antrag vor, dass die Ministerien gegenüber den ihnen nachgeordneten Behörden ihre Aufsichtsfunktion und -instrumente nutzen sollten, zum Beispiel in Form verbindlicher Anweisungen. Im Antrag sind auch konkrete Bereiche und Angebote, wie zum Beispiel die Seiten von thueringen.de, genannt, die an die Nutzung mit verschlüsselter Kommunikation angepasst werden sollen. Darüber hinaus wird im Antrag auch eine aktive, umfassende Informationspolitik, vor allem der Landesregierung, gefordert, um der Thüringer Bevölkerung die Möglichkeit zur verschlüsselten Kommunikation zu geben und möglichst vielen Menschen die Nutzung nahezubringen. Der Antrag zur verschlüsselten Kommunikation wurde in der 149. Plenarsitzung des Landtags am 21. März 2014 in erster Lesung beraten und mit den Stimmen aller Fraktionen an den Justiz- und Verfassungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Der Antrag wurde in der Sitzung des Justiz- und Verfassungsausschusses am 2. April 2014 beraten. Zu Beginn der Beratung des Tagesordnungspunkts sagten die Koalitionsfraktionen CDU und SPD, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE angesichts der Bedeutung seiner Thematik ein wichtiger und guter Antrag sei,

und legten einen Alternativantrag, überschrieben „eigener Antrag zu diesem überwiesenen Antrag der LINKEN“ vor. In dem Antrag der CDU- und SPD-Fraktion wird die Landesregierung gebeten, die verschlüsselte Kommunikation umzusetzen. Anders als im Antrag der Linken wird im Antrag der Koalition die Umsetzung nicht an konkrete Eckpunkte gebunden und auch nicht die Nutzung von aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten durch die Landesregierung, wie zum Beispiel Anweisungen, gefordert. Der Antrag der Koalition stellt den konkreten Umfang und die Wahl der Umsetzungswege für verschlüsselte Kommunikation in die allgemeinen Gestaltungsbefugnisse und den Rahmen der Landesregierung. Von der Landtagsverwaltung erging der Hinweis, dass die Stellung eines Alternativantrags im Ausschuss mit Blick auf die Geschäftsordnung nicht möglich ist und dies nur in einer Plenarsitzung geschehen kann. Daraufhin erklärte der Einreicher seinen Alternativantrag zum Änderungsantrag. Die Fraktion DIE LINKE äußerte im Ausschuss Kritik an diesem Vorgehen. Eine Zulassung des Änderungsantrags führt dazu, dass unter dem Etikett der Fraktion DIE LINKE ein Inhalt gesetzt werde, der nicht der Intention des Einreichers zum Ausgangsantrag entspricht bzw. entsprechen könnte. Denn faktisch bewirkt der Änderungsantrag der Koalition, dass mit Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses der ursprüngliche Text des Antrags der Fraktion DIE LINKE durch Text der SPD und CDU ersetzt wird. Der Vorschlag der FDP-Fraktion im Ausschuss, die unterschiedlichen Inhalte von Ausgangsantrag und Änderungsantrag in einer Anhörung von Fachleuten noch eingehender zu diskutieren, fand im Ausschuss keinen Widerhall. Im weiteren Verlauf der Sitzung des Justizund Verfassungsausschusses entstand eine kontroverse Diskussion, ob und in welcher Form der § 64 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags auch in der Ausschussberatung Anwendung finden muss. Die Fraktion DIE LINKE bejahte die Anwendungspflicht, denn nur so kann ihrer Ansicht nach das Initiativrecht des Antragstellers auch in seiner inhaltlichen Reichweite und konkreten Ausgestaltung bis zur endgültigen Abstimmung im Plenum geschützt werden. Die Koalitionsfraktionen gingen auf die Argumente nicht weiter ein. Nach einer von der LINKEN-Fraktion beantragten Auszeit wurde der Änderungsantrag von CDU und SPD zur Abstimmung gestellt und wurde mehrheitlich zur Beschlussempfehlung erhoben. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Blechschmidt. Ich eröffne hiermit die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Mario Voigt für die CDUFraktion.

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, „Verschlüsselte Kommunikation ermöglichen und befördern“ ist ein wichtiges Thema für die Landesregierung und für die sie tragenden Fraktionen. Das sieht man allein daran, dass wir neben diesem kleinen Antrag, den Sie als Fraktion DIE LINKE gestellt haben, eine große IT-Strategie momentan im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren, wo u.a. auch ein Rechtsgutachten des Rechnungshofs da ist, das auch darauf verweist, dass u.a. der Punkt auf verschlüsselte Kommunikation und die Stärkung dessen wichtig ist. Deswegen haben wir als CDU- und SPD-Fraktion zwei Punkte besonders in den Vordergrund gestellt: einerseits die kommunikative Sicherheit mit den Behörden und zweitens natürlich den Informationsgehalt für die Bürger. Das ist in unserem Antrag deutlich präziser als in Ihrem.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Kein Antrag, es ist kein Antrag.)

Natürlich ist es einer. Am Ende ist es eine Beschlussempfehlung. Und diese Beschlussempfehlung möchte ich Ihnen heute natürlich vortragen, weil sie im Justizausschuss exzellent präzisiert worden ist.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Da geht es einerseits um die Frage, zukünftige Wege zu ermöglichen in der Endnutzer-zu-EndnutzerKommunikation. Ich will nicht auf das verweisen, was ich schon in der Einbringung dieses Antrags diskutiert habe. Wir haben in Thüringen wirklich tolle Möglichkeiten und auch tolle Firmen, die so etwas anbieten. Hermetos in Eisenach ist eine davon, die auch bei den Endnutzer-zu-Endnutzer-Geräten tolle Technologien haben. Es gibt noch viele, viele andere, über die man reden muss. Aber weil die Wege so unterschiedlich sind und weil man am Ende auch eine Harmonisierung erreichen möchte, sagen wir, die Landesregierung sollte hier Offenheit haben, die zukünftigen Wege auch zu bestimmen. Ich bin in gewisser Weise ein wenig überrascht, weil Sie normalerweise immer diejenigen sind, die über die Fragen von Open Source oder von bestimmten offenen Wegen auch eher diskutieren und heute hier versuchen, so eine Exklusivvariante durchzupeitschen. Wir sagen, zukünftige Wege der sicheren Endnutzer-zu-Endnutzer-Verschlüsselung ist etwas, worüber sich die Landesregierung in ihrer IT-Strategie definieren soll. Das ist Punkt Nummer eins und Punkt Nummer zwei sagen wir natürlich auch, dass in geeigneter Weise über die Möglichkeiten der Verschlüsselung elektronischer Kommunikation insbesondere auf den Webseiten der Landesregierung zu informieren ist. Das ist, denke ich, eine hinreichende Präzisierung dessen, was wir sehr umfänglich in der IT-Strategie der Landesregierung finden. Ich glaube, dass wir mit der Be

schlussempfehlung, die die CDU und die SPD vorgelegt haben, einen deutlich wichtigeren und besseren Schritt dahin gehen, dass wir eines doch am Ende sicherstellen, dass nicht nur die Kanzlerin ein abhörsicheres Telefon hat, sondern dass natürlich Herr Meyer auch eins besitzt, da bin ich mir sicher.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer’s glaubt, wird selig. Das ha- ben Sie falsch verstanden.)

Sie sehen doch, wie wichtig das auch für die Union ist. Sie haben ja heute Morgen vielleicht die Nachrichten gehört, dass Herr de Maizière da wichtige Verhandlungserfolge mit dem amerikanischen Justizminister errungen hat.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und das zeigt auch, wie auf unterschiedlichen Ebenen die Räder ineinandergreifen und wir für die Erfordernisse der digitalen Welt eine ganz hervorragende Aufstellung haben. Herr Blechschmidt, da können Sie doch froh sein, dass Sie so eine regierungstragende Fraktion haben, die Sie dann noch unterstützen können.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Recht herzlichen Dank und ich werbe für die CDUund SPD-Position.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Voigt. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Na, da muss ich wirklich einmal lachen. Erstens, wer daran glaubt, dass das Handy von Frau Merkel abhörsicher ist, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann. Und zweitens, wer glaubt, dass der Justizminister der Amerikaner wichtig für die Verhandlungen für die Fragen von Datensicherheit ist, der hat das ganze Thema auch nicht verstanden. Herr Voigt, ehrlich, das haben Sie doch selber nicht ernst gemeint, dass der Justizminister der Amerikaner etwas damit zu tun hat gegen die NSA! Das ist ungefähr so, als wenn Sie Herrn Reinholz jetzt zum Wirtschaftsminister erklären würden.

(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß schon, was ich gesagt habe. Ja, ja, schon klar.

Also, dass das Thema „verschlüsselte Kommunikation“ durch die Fraktion DIE LINKE in das Plenum eingebracht worden ist, ist richtig vernünftig und auf

gar keinen Fall zu spät. Im Gegenteil, wir hätten schon viel früher über das Thema reden müssen. Auch deshalb bin ich nur ganz kurz nach hier vorne gekommen, weil ich auch bei diesem Thema denke, eigentlich wir als Grüne werden natürlich dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen, weil er richtig ist. Wir werden aber auch unsere Zustimmung der - wie nennen wir das jetzt einmal? - Beschlussempfehlung des Ausschusses geben, weil es immer noch besser ist, überhaupt etwas zu fordern oder auch nur zu bitten, als zu dem Thema völlig zu schweigen. Also das vielleicht einmal zu unserer Haltung zu dem Thema.

Ich finde es bemerkenswert, Herr Voigt, wenn Sie sagen, ja, wir sind gerade dabei, eine ganz superschlaue IT-Strategie im Rahmen des Haushaltsausschusses zu diskutieren. Einmal zwei Feststellungen dazu: Im Justizausschuss reden wir über die elektronische Gerichtsakte und auf meine Nachfrage, wie das denn zusammen mit der IT-Strategie der Landesregierung zusammenpassen würde, heißt es, dazu gäbe es kein Wissen; nicht etwa keine Absicht oder es sei alles schwierig, nein, die wissen gar nicht voneinander. Es ist auch bloß das Justizministerium. Nebenbei bemerkt, Sie merken schon, Justizminister und Datensicherheit. So viel zu dem Thema. Die haben aber konkrete Themen. Die müssen bis 2018, spätestens bis 2020 mit dem Thema fertig sein, dann muss es eine elektronische Gerichtsakte geben, so dass es praktisch kein Papier mehr geben soll im Verfahren mit den Rechtsanwälten und den Gerichten und das natürlich auch noch sicher. Genau das, was hier gefordert wird, muss dort auch passieren. Das kennt weder der eine noch der andere Minister - nach Aussage der Landesregierung zumindest. Das ist der eine Aspekt des Themas.

Der Zweite ist, natürlich ist Herr Voß bei dem Thema dabei, eine IT-Strategie zu machen, weil er allein schon merkt, welche Finanzmöglichkeiten darin bestehen würden, endlich einmal eine gemeinsame zentralisierte Beschaffungsstrategie für die IT zu organisieren, in die unter anderem auch das Thema der Datensicherheit hineingehören wird.