Ihr Antrag wird leider dem Titel nicht gerecht und mich enttäuscht es ein Stück weit, dass - wenn schon ein Antrag kommt - nicht mal im Vorfeld versucht wird, mit den Opferberatungsstellen Kontakt aufzunehmen und mit diesen zu thematisieren, was denn die richtigen Schritte wären und womit man denn Gerechtigkeit erreichen könnte. Ich finde es schade, wir hätten gerne einem entsprechenden richtigen Antrag zugestimmt, allerdings ist es hier der Fall, dass wir uns leider nur enthalten können, weil eben der Antrag dem Titel nicht gerecht wird. Danke schön.
Vielen Dank, Frau König. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Jörg Kellner für die CDUFraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank, Frau König. Ich muss sagen, wir sind uns ja selten einig, aber an der Stelle kann ich Ihnen nur recht geben. Das, was sie vorgetragen hat, ist genau das, was ich letztendlich auch empfunden habe, als ich den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gelesen habe. Also herzlichen Dank, das war genau das, was ich letztendlich auch sagen wollte. Dem, was die Überschrift verspricht, wird es bei Weitem nicht gerecht. Hier werden Erwartungshaltungen geweckt, denen man auch mit Ihrem Antrag nicht gerecht werden kann. Der Innenminister ist eingangs darauf eingegangen, zum ersten Punkt, was alles Umfangreiches gemacht wurde, was auf den Weg gebracht wurde, um genau dieses Thema, nämlich die Tathintergründe der ungeklärten Mordfälle, zu eruieren. Das ist auf Bundesebene angesiedelt und, ich denke, da hat man auch ein deutliches Zeichen gesetzt, dass man es mit der Aufklärung an dieser Stelle ernst meint. In Ihrem Antrag, als ich den gelesen habe, kommt nach meiner Ansicht eins zum Ausdruck, dass Sie an der Stelle einen Widerspruch zu anderen Bereichen, zum Polizeiaufgabengesetz zum Beispiel, haben. Da haben Sie nämlich gefordert, mehr Polizei auf die Straße, mehr draußen sein, mehr unterwegs sein, Prävention usw.
Das hatten Sie immer gefordert. Wenn ich jetzt Ihren Antrag hier betrachte, den Sie eingebracht haben, dann muss ich sagen, ist es ein Widerspruch zu dem, was Sie gefordert haben, denn das ist überhaupt nicht leistbar. Um das vielleicht auch mal ein Stück weit zu verdeutlichen, was Sie zum Beispiel in Ihrem Punkt 2 gefordert haben, dem genannten Deliktkatalog, der juristisch nicht hinreichend bestimmt und somit zum gegenwärtigen Zeitpunkt schon rein tatsächlich nicht zu realisieren ist, möchte ich Ihnen mal ein paar Größenordnungen nennen - vielleicht haben Sie das auch noch nicht recherchiert -, damit man die Dimensionen erkennt, was Sie letztendlich hinterher von den Behörden fordern. Um sich das noch mal vor Augen zu halten: Allein in der Thüringer Kriminalstatistik im letzten Jahr, im Bericht 2011, wurden insgesamt 136.955 Straftaten erfasst - 136.955, also fast 137.000 Straftaten. Selbst bei wohlwollender Auslegung der im Antrag 2 angeführten Delikte werden allein für das Jahr 2011 noch immer unzählige Straftaten erfasst. 20.167 Delikte aus dem Bereich der sogenannten Hoheitsdelikte und Straftaten gegen persönliche Freiheit, also über 20.000. 13.734 Delikte aus dem Bereich Körperverletzung, davon insgesamt knapp 3.500 Taten aus dem Bereich Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge,
gefährliche und schwere Körperverletzung, Raub, räuberische Erpressung usw., zudem 100 Taten unter Drohung oder Einsatz von Schusswaffen. Wenn man sich die Zahlen jetzt einmal vor Augen führt, was Sie jetzt - ein Jahr, 2011 wohl gemerkt, Ihre Forderung geht ja zurück bis in das Jahr 1990 -, wenn man sich das einmal vergegenwärtigt, was Sie hier fordern und gleichzeitig die Erwartungshaltung bei den Hinterbliebenen der Opfer damit wecken, auch Klarheit zu erreichen, scheint mir das doch sehr gefährlich. Die Erwartungshaltung kann man schlichtweg aus meiner Sicht jedenfalls nicht erfüllen. Dass die Opfer und auch die Angehörigen ein Recht darauf haben, zu erfahren, wie es dazu gekommen ist, was die Motivation war bei den ungeklärten Fällen, das versteht sich von selbst. Ich denke, das ist auch unsere Pflicht, dann alles dafür zu tun. Der Innenminister hat an der Stelle auch deutlich gemacht, was alles schon auf den Weg gebracht wurde. Das haben Sie aber alles ignoriert oder nicht zur Kenntnis genommen oder nicht verstanden. Ich kann es mir jedenfalls nicht erklären, wieso dann dieser Antrag überhaupt heute hier auf der Tagesordnung steht. Bei entsprechender Recherche hätten Ihnen wahrscheinlich viele, viele Fragen, die Sie hier gestellt haben, schon erklärt
Ich denke, dass gerade aufgrund des Untersuchungsausschusses der letzten zweieinhalb Jahre eine erhebliche Sensibilisierung auch bei den Behörden stattgefunden hat und dass man mit Sicherheit bei jedem Mord, jeder gefährlichen Körperverletzung in alle Richtungen ermittelt. Davon bin ich überzeugt. Wir sollten aber auch nicht ausschließlich jetzt auf 1990 zurückschauen, sondern wir sollten auch daraus die Schlüsse ziehen, nach vorn schauen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Ich denke, der Minister hat das auch hinreichend schon begründet, was alles gemacht wurde, was alles gemacht ist, und wir haben ja auch in dem Innenausschuss mehrfach schon darüber beraten. Ich denke, an der Stelle sind wir auf einem guten Weg. Wir nehmen die Sache ernst, weil Sie hier auch den Anschein erwecken, als würde hier keiner etwas machen. Das habe ich auch nicht verstanden. Mit Ihrem Antrag tun Sie so, als würde hier nichts passiert sein, als hätte man im Prinzip nichts gearbeitet und man hätte die Sache sehr leicht genommen. Das stimmt einfach nicht. Herr Adams, das stimmt einfach nicht. Mit diesem Antrag haben Sie letztendlich diesen Eindruck erweckt und das ist nicht fair. Das ist auch nicht angemessen.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn Sie es so verstehen, wird es seinen Grund haben.)
Deswegen muss ich sagen, können wir hier so Ihren Antrag nicht mittragen. Also ich habe nicht verstanden, warum Sie im Vorfeld nicht einmal besser recherchiert haben, dann hätten wir uns diese Zeit heute wahrscheinlich sparen können. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kellner. Als Nächstes hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dirk Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, erst einmal bedanke ich mich für den Bericht, den der Innenminister gegeben hat, wenn er auch meiner Meinung nach nicht vollständig war. Ich komme darauf gern noch einmal zurück. Die Redebeiträge, die bisher gehalten wurden, machen es, glaube ich, noch einmal nötig, ein bisschen in die Genese dieses Antrags einzusteigen.
Wir haben ihn als Grüne am 26.02. dieses Jahres mit dem Titel „Rechte Gewalt sichtbar machen, Gerechtigkeit für Opfer und Angehörige ermöglichen“
eingebracht, und zwar auf Grundlage der Debatte um den Beschluss der IMK, noch mal Delikte zu überprüfen. Die Debatte, die wir dazu in der Bundesrepublik Deutschland geführt haben, führte dazu, dass drei Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nämlich in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, einen jeweils oder nahezu gleichlautenden Antrag gestellt haben, um endlich zu einer Vergleichbarkeit von Zahlen zu kommen. Da würde ich gern noch einmal auf die Kritik von Herrn Kellner eingehen. Sie sagen, unser Deliktekatalog sei überhaupt nicht hinreichend bestimmbar und Innenminister Geibert hat kurz vorher erklärt, dass in verschiedenen Phasen zu unterschiedlichen Zeiten nach einer gewissen Überprüfung diese Delikte alle überprüft werden. Das ist aber ein Sachverhalt, der zu dem Zeitpunkt Februar dieses Jahres überhaupt noch nicht bekannt war. Insofern verstehe ich Ihre Kritik, warum man im Februar dieses Jahres nicht eine solche Frage stellen darf, überhaupt nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Liebe Katharina König, ich verstehe eins nicht, Grüne und Linke kritisieren immer, wenn es in der Debatte darauf kommt, dass wir sagen: Der Innenausschuss oder überhaupt alle Ausschüsse sind nicht öffentlich. Wir wollen die öffentliche Debatte zu Phänomenen, gerade dem Phänomenbereich Rechts. Warum ist es dann schlecht, eine Debatte, auch wenn wir sie im Innenausschuss schon geführt haben, noch einmal in die Mitte dieses Hohen Hauses zu holen
und diese Debatte hierauf zu bringen, meine sehr verehrten Damen und Herren? Ich glaube, dass es gut ist, dass in den drei Ländern, insbesondere in Sachsen und in Thüringen, die Debatte um das Sichtbarmachen rechter Gewalt auch noch einmal in den Parlamenten geführt wird. In Sachsen-Anhalt hat der Landtag in Magdeburg diesen Antrag an den Innenausschuss verwiesen und auch das beantragen wir hier. Ich werde dann noch darauf kommen, welche Fragen hier offengeblieben sind.
In Sachsen haben CDU, FDP und NPD diesen Antrag abgelehnt. Ich hoffe, dass ihm dieses hier nicht passieren wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Innenminister Geibert, Sie sind ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört - nicht auf unsere Bitte eingegangen, die wir unter dem Punkt 1 c ausgedrückt haben. Ich lese es noch mal vor und zitiere: „Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag zu berichten, welche Strategien bestehen oder entwickelt werden, um in Zukunft Straftaten mit einer rechten Tatmotivation verlässlicher als bisher zu identifizieren.“ Ich habe nicht ge
hört, dass Sie uns dazu eine Auskunft gegeben haben. Mindestens das möchte ich im Innenausschuss diskutiert haben. Da komme ich auch gleich noch einmal auf Frau Kollegin König zu sprechen, die uns vorgeworfen hatte, wir hätten nichts in diesem Antrag, keine Anforderung, die dazu führen würde, zum einen die Statistik zu verbessern. Uns geht es aber vor allen Dingen darum, die Statistik vernünftig füllen zu lassen. Was nützt mir denn eine differenzierte Statistik, wenn die differenzierten Merkmale nicht ausgeführt werden? Das ist doch das A und O,
dass die Strafverfolgungsbehörden das auch erkennen. Liebe Katharina König, 1 c, ich habe es gerade zitiert. Deine Kritik an der Stelle verstehe ich nicht.
Ich möchte noch auf eine Sache eingehen, die ich beim Innenminister nicht verstehe. Sie haben gesagt, wir haben zwar sieben Thüringer Fälle noch einmal zur Überprüfung gegeben nach Ihrer Einschätzung. Ich gehe einmal davon aus, nach der Einschätzung der Thüringer Polizei wird es aber dabei bleiben, dass wir nur einen Fall als anerkannten Fall in Thüringen haben werden.
Sie haben gesagt, Sie gehen davon aus, dass es höchstwahrscheinlich bei diesem einen bisher anerkannten Fall bleiben wird.
Dem Altfall, genau, dem einen Altfall. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fragen uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, warum es nicht in Thüringen eine offene Debatte zwischen den Opferinitiativen und der Thüringer Polizei, dem Innenministerium gibt über die Frage der von den Opferinitiativen ermittelten sieben Tötungen seit 1990 und im Innenministerium darüber, warum die Kriterien hier nicht angesetzt werden.
Auch da bin ich noch einmal bei Katharina König, wo ich einfach nicht verstehen kann, wie man darauf kommt zu behaupten, dass wir uns mit den Opferinitiativen nicht treffen würden, nicht mit ihnen in Diskussion stehen würden,
nicht mit ihnen zusammenarbeiten würden. Wer unsere Fachgespräche zu diesem Thema besucht, trifft dort alle und kann miterleben den engen Austausch nicht nur in Thüringen mit ezra und MOBIT, sondern auch mit der zum Beispiel in diesem Fall doch sehr einschlägig arbeitenden Moses Mendelssohn Stiftung und der Amadeu Antonio Stiftung aus
Ich weiß nicht, wozu DIE LINKE diese Diskreditierungsversuche braucht. Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht. Denn, das hat Katharina König auch gesagt, es ist gerade wichtig, dass wir beim Kampf gegen rechts endlich eine große Mehrheit mobilisieren, die Fragen stellt, die nicht mehr wegsehen will, die Klarheit einfordert, und das fängt immer auch mit einer Klarheit in Statistiken an. Mehr wollte dieser Antrag niemals und mehr wäre auch an dieser ersten Stelle sicherlich zu viel erwartet, gerade wenn der Antrag das gar nicht macht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin auch nicht einverstanden, wir Bündnisgrüne sind nicht einverstanden, wenn der Innenminister hier erklärt, neben den Tötungsdelikten werden wir in weiteren Phasen nach einer Überprüfung wieder möglicherweise eintreten in eine gestaffelte Überprüfung auch anderer Fälle. Warum machen wir nicht das gesamte Bild des Rechtsextremismus deutlich, und zwar sofort? Warum wollen wir erst überprüfen und dann eventuell entscheiden und dann in unterschiedlichen Phasen vorwärts gehen? Warum gelingt es uns nicht, das gesamte Bild, das gesamte Spektrum rechter Gewalt in den Blick zu nehmen, und das nicht abwartend, sondern sofort, meine sehr verehrten Damen und Herren?
Wir brauchen Klarheit, meine sehr verehrten Damen und Herren, über die Anzahl der Opfer. Denn es ist immer noch so, dass gerade die Angehörigen, wenn sie erleben, dass die Tatmotivationen ignoriert werden, heruntergespielt werden oder einfach nicht gesehen werden, dass es dazu kommt, dass sie sich von diesem Staat allein gelassen fühlen, dass sie sich nicht verstanden fühlen und dass es eine Fortsetzung des Leidens ist. Wir müssen deutlich machen, dass diese Thüringer Landespolizei rechte Straftaten erkennt, zumindest wenn es Indikatoren gibt, immer dranbleibt und aufklärt, ob es um einen rechten Zusammenhang geht. Das ist relativ einfach, Herr Innenminister Geibert. Sie haben ja selbst in der mehrfach hier zitierten Anfrage von Kollegin Renner die wesentlichen Elemente benannt, wie sich Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus oder Gewalt aus dem Phänomenbereich Rechts, wie immer man es nennen will, ausdifferenzieren lassen. Es gibt immer Elemente des Rassismus, es gibt antipluralistische, antidemokratische, antiparlamentarische Elemente, es gibt eine Ideologie der Ungleichheit, die sich ganz besonders in Sozialdarwinismus gegen Schwächere ausdrückt, gegen Obdachlose in unserer Gesellschaft. Es liegt bei Taten gegen diesen Personenkreis immer mit im Raum, dass es sich auch um eine rechte Tat
handeln kann. Es geht um Geschichtsrevisionismus und es geht um völkischen Nationalismus und ethische Differenzierungen. Das alles haben Sie schon im Frühling 2012 Frau Renner geantwortet. Ich frage mich, warum wir heute noch nicht weiter sind in Thüringen bei der Bearbeitung zum Beispiel von Altfällen, offenen Fällen, aber auch bei der Bearbeitung von bisher geklärten Fällen, bei denen die Opfer oder Opferfamilien angegeben haben, dass es sich um so einen möglichen rechten Zusammenhang handeln kann, diese Fälle sich noch einmal heranzunehmen.
Denkbar wäre auch, und auch dazu hätte ich mir gewünscht, dass Sie etwas sagen, dass man wie im Land Brandenburg die Moses Mendelssohn Stiftung beauftragt, eben schon abgeschlossene Fälle daraufhin noch einmal zu untersuchen, wo die rechte Tatmotivation eventuell nicht gesehen wurde, was die Gründe dafür waren, dass dies nicht erkannt wurde, und daraus auch Vorschläge zu unterbreiten, wie man in Zukunft besser solche Taten erkennen kann.
Uns ist es wichtig, auch eine bundesdeutsche Vergleichbarkeit und eine bundesdeutsche Debatte, nicht in jedem Land einzeln, sondern aus den Länder heraus bundesweit hinzubekommen, die ganz deutlich macht: Wir schauen hin bei rechter Gewalt. Wir wollen nicht mehr wegsehen. Unzureichende Statistiken, unzureichende Füllung der Statistiken werden wir nicht mehr hinnehmen. Das ist das Ziel dieses Antrags. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag in den Innenausschuss zu überweisen und dem Innenminister die Gelegenheit zu geben, zum Punkt 1 c mindestens zu sprechen und dem Innenminister Gelegenheit zu geben, deutlich zu machen, wie man denn den Indikatorenkatalog in Thüringen angesetzt hat, welche Fälle man sich entschlossen hat nicht mit hineinzunehmen und wie man die Vergleichbarkeit zum Beispiel auch zu anderen Bundesländern herstellt und ermöglicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist sicherlich nicht die letzte Befassung, hoffentlich nicht die letzte Befassung mit rechter Gewalt und dem Versuch, rechte Gewalt unmöglich zu machen mit dem Ziel, den Opfern Gerechtigkeit zu ermöglichen. Wir sind da ganz am Anfang. Wir wollten mit diesem Antrag einen ersten Punkt setzen und ich hoffe auf Ihre Zustimmung für die Überweisung an den Innenausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Adams. Ganz kurz noch eine Frage: Sie wünschen die Fortberatung des Sofortberichts im Innenausschuss oder die Beratung der Punkte 2 und 3?