Protokoll der Sitzung vom 27.06.2014

(Zuruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Sowohl als auch.)

Sowohl als auch, danke schön. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Matthias Hey für die SPD-Fraktion.

(Beifall SPD)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mal nicht ganz so hart umgehen mit dem Antrag der Bündnisgrünen, die im Übrigen das will ich gleich vorausschicken - als Allerletzte etwas dafür können, dass wir heute erst hier im Hohen Hause diesen Antrag behandeln können, auch wenn er schon von Februar ist. Sie kennen das ja, durch die Reihung der Tagesordnung ist auch dieser Antrag immer wieder weiter nach hinten gerutscht und, klar, möglicherweise im Verlauf der Monate - das ist ja nun auch schon eine ganze Weile her - gibt es ein paar neue Erkenntnisse. Dann hätte man sich - diese Kritik wird man sich anstelle der Bündnisgrünen vielleicht gefallen lassen können - auch überlegen können, ob man den Antrag vielleicht verifiziert oder zurückzieht. Aber dass er, wie gesagt, heute erst behandelt werden kann, das liegt einfach an der Natur der Sache, dass immer wieder andere Gesetzentwürfe und andere Dinge in den Tagesordnungen nach vorne gerückt sind, wir heute eben erst dazu kommen.

Die Bündnisgrünen stellen mit diesem Antrag vor allem eine Frage in den Raum. Wenn Sie vorhin, Herr Adams, gesagt haben, Sie wollen da mal eine kleine Genese machen, dann will ich das jetzt auch tun und mich mal auch Ihrem Antrag und der gesamten Thematik von einer etwas anderen Seite nähern. Nach alldem, was vorgefallen ist in den letzten Jahren in Bezug auf die Mord- und Verbrechensserie des NSU - darauf stellen Sie auch ab in der Begründung Ihres Antrags -, nach alldem haben wir mittlerweile feststellen müssen, und ich sage das auch gleich, wir haben sehr bestürzt feststellen müssen, dass die Ermittlungsbehörden zum Teil unrichtige Annahmen bei der Verfolgung von Straftaten gehabt haben, vor allem was das Motiv dieser Verbrechen betroffen hatte. Ich will das jetzt nicht alles wieder aufwärmen, das ist ein sehr weites Feld. Aber Sie kennen auch diese Schlagworte. Da wurde diese Mordserie - „Bosporus“ beispielsweise ist sie bezeichnet worden - noch schlimmer, man hat das einfach als „die Dönermorde“ abgetan. Wenn ich nur einfach mal die Fakten nehme: 2001 Süleyman Tasköprü, ein türkischer Geschäftsmann, ein Blumenhändler, der erschossen wurde, und dann ist irgendwann mal festgestellt worden - vielleicht weil es keine anderen Spuren gab -, er habe Freunde im Hamburger Rotlichtmilieu gehabt. Und schon wurde dieses Verbrechen dann auch in diese Ecke gestellt. Es war 2005 ein griechischer Ge

(Abg. Adams)

schäftsmann in München, der erschossen wurde, und da hat die Boulevardpresse damals getitelt „Die Türkenmafia schlägt wieder zu“. Das können Sie bei allen anderen Morden, die der NSU hier in der Bundesrepublik verübt hat, immer wieder sehen, dass man immer wieder auch von vollkommen falschen Annahmen über die Hintergründe dieser Taten ausgegangen ist. Weil das alles so war, stellt sich verständlicherweise die Frage: Gab es in der Vergangenheit vielleicht noch mehr Verbrechen, die vom Tatmotiv her falsch eingeordnet wurden, und gab es insoweit auch noch mehr politisch motivierte Kriminalität?

Dahin - so habe ich es verstanden - geht zumindest Ihr Antrag, in dem Sie sagen, die Landesregierung soll - wenn ich das jetzt hier noch explizit aufzähle die Altfälle von 1990 bis 2001 nochmals überprüfen bei einem bestimmten Raster an Verbrechensarten, das Sie hier angelegt haben. Mit Verlaub, ich zitiere, das wären dann also Straftaten bei rechter Motivation hinsichtlich der Straftaten gegen Leben und Freiheit einer Person unter Benutzung von Schusswaffen, Körperverletzung mit Todesfolge, Banküberfälle, Bombenund Sprengstoffdelikte, Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Sie sagen, die Landesregierung soll über die Innenministerkonferenz - das ist Punkt 3 Ihres Antrags - darauf hinwirken, dass das auch in anderen Bundesländern geschieht. Das ist sicherlich ein richtiger Gedanke, weil wir wissen, dass der NSU eben nicht nur in einem Bundesland Verbrechen begangen hat, sondern dass das Ganze hier fast wie ein bundesweites Netzwerk gewesen ist. Nun hat aber der Innenminister berichtet. Ich danke ihm auch für diesen ausführlichen Bericht, den er hier im Plenum abgegeben hat. Demnach ist es so - und das haben Sie sicher zur Kenntnis genommen, Herr Adams -, das ist exakt genau das, was Sie hier fordern, und das gibt es bereits. Es gibt dieses neu gegründete Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum, kurz GETZ, so hat man es abgekürzt, das prüft bundesweit in einer beispiellosen Art und Weise so etwas hat es in dieser Form der Aufarbeitung, glaube ich, auch im Aufklärungsbereich der Kriminal- und Polizeibehörden in der Bundesrepublik noch nicht gegeben - diese Altfälle. Das prüft man dann auch, indem man das mit den jeweiligen Landesbehörden abgleicht. Wir haben die Zahlen gehört, die Herr Geibert genannt hat, 3.300 Tötungsdelikte beispielsweise hat man jetzt noch einmal gefiltert oder ist gerade dabei, bei mehr als 700 wird momentan noch einmal genauer überprüft. Ich muss das auch noch einmal deutlich sagen - Herr Kellner hat es vorhin schon mal angesprochen -, das ist, Herr Adams, auch eine unglaubliche Mühewaltung. Wir sprechen immer über die personelle Ausstattung beispielsweise der Bundes- und der Landesbehörden, wenn es um Polizei- und Kriminaltechnik geht. Wenn man über einen so großen

Zeitraum hinaus auch diese Gesamtaltfälle noch einmal aufrollt, noch einmal die Akten ziehen muss, dann noch einmal recherchiert, ist das schon eine unglaubliche Leistung, aber die passiert momentan, wie gesagt, in einer großen und konzertierten Aktion. Sie sagen trotzdem, wir wollen den Antrag an den Innenausschuss zurücküberweisen, auch wenn - Frau König hat vorhin dankenswerterweise noch einmal darauf hingewiesen - das schon zweimal zumindest in der Thematik bei uns behandelt wurde, einmal im Dezember und einmal im April von unterschiedlichen Antragstellern. Sie sagen in Punkt 1 c, die Landesregierung soll aufgefordert werden, dem Landtag zu berichten, welche Strategien bestehen oder entwickelt werden, um in Zukunft Straftaten mit einer rechten Tatmotivation verlässlicher als bisher zu identifizieren. So steht das da drin. Ich glaube, Herr Adams, nach alldem, was vorgefallen ist - und das ist ein ganz einfacher, logischer Gedanke, den man hier nur weiterentwickeln und sicherlich auch gern noch diskutieren kann -, nach alldem, was vorgefallen ist in den letzten Jahren und was wir jetzt wissen, auch über diese Verbrechensserie, unter anderem auch des NSU, ist schon eine Sensibilisierung da. Also wenn sich so etwas in Zukunft in irgendeiner Form auch nur im Ansatz wiederholen würde, glaube ich, sind mittlerweile Landes- und Bundesbehörden so weit sensibilisiert, dass man sehr wohl gleich dieses Raster der Ermittlungen auf beispielsweise politisch motivierte Kriminalität lenkt. Insoweit, das muss man natürlich dann auch sagen, hätte sich dieser Punkt 1 c dann erübrigt, denn ich gehe davon aus, dass bei Verbrechen zukünftig eben genau da auch in diese Richtung ermittelt wird. Und das ist gut so, denn, das muss ich noch einmal sagen, dieser Antrag ist nicht einfach so vor sich hingestellt, er hat schon einen gewissen Sinn. Wenn man damals auch von der Ermittlungsbehörde anders reagiert hätte, könnte der eine oder andere von den Toten vielleicht heute noch am Leben sein. Das ist durchaus ein ernster Gedanke und ein ernster Ansatz, über den man diskutieren kann. Es zeigt aber auch - das hat der Innenminister hier dargelegt -, dass die Prüfung, diese konzertierte Aktion von den Bundesbehörden, abgestimmt mit den Landesbehörden, dieses nochmalige Aufrollen der Altfälle, im Moment noch andauert. Die Ergebnisse - auch das fordern Sie ja - soll die Landesregierung dann hier vorstellen. Da ist jetzt fraglich, in welchem Zeitraum das passiert. Ich gehe mal davon aus, dass das Ganze noch eine ganze Zeit dauern wird und dass wir wahrscheinlich dann auch erst im neu gewählten Thüringer Landtag darüber informiert werden, von dem ich übrigens, das noch einmal am Rande, hoffe, dass die Bündnisgrünen ihm auch noch angehören werden, wie ich im Übrigen die Zusammensetzung unseres Parlaments als gar keine so verkehrte finde, zumindest was die Parteienzugehörigkeit betrifft. Das ist mir allemal lieber als das,

was im Moment da vor den Türen steht und mit den Füßen scharrt und versucht, hier in den Landtag einzuziehen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das betrifft eindeutig auch die FDP, das muss ich deutlich sagen. Wenn ich mir da die Rattenfänger von der AfD angucke oder dann die Kollegen vom braunen Rand, die eigentlich eher mit der Toilettenbürste aus den Parlamenten gekehrt gehören.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich glaube, Ihr Antrag ist im Moment schon auf gutem Wege, Herr Adams. Wir werden ihn insoweit, weil das, was geschildert wurde, was Frau König vorgebracht hat, was Herr Kellner hier auch schon gesagt hat und was aus dem Sofortbericht des Innenministers hervorgeht, zeigt, genau diese Nachforschungen, dieses Wiederaufrollen, das Sie hier in diesem Antrag dankenswerterweise noch einmal thematisiert haben, genau das passiert im Moment schon. Jetzt können Sie sich überlegen, wenn vielleicht auch noch der Kollege von der FDP das eine oder andere zu dem Antrag sagt, ob Sie ihn nicht vielleicht doch zurückziehen und vor allen Dingen die nochmalige Überweisung an den Innenausschuss noch einmal überdenken. Die würde uns insoweit, auf den Punkt 1 c bin ich eben eingegangen, dann auch nicht mehr allzu viel bringen. Deswegen werden wir ihn jetzt auch ablehnen, wenn er insoweit von Ihnen noch in den Raum gestellt wird. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Hey. Als Nächster hat jetzt der Abgeordnete Dirk Bergner für die FDPFraktion das Wort.

Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, rechte Gewalttaten nicht zu verschleiern und für die Gesellschaft offen darzustellen, ist eine Forderung, die alle hier im Hohen Haus offen angehen und der alle offen gegenüberstehen. Aber genau deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, habe ich mich mit der Frage befasst, was wir zusätzlich zu den schon laufenden Maßnahmen mit dem vorliegenden Antrag erreichen. Ich muss gestehen, dass ich den Mehrwert des Antrags leider bisher nicht erkenne, auch nach den vorherigen Redebeiträgen nicht erkennen kann. Ich will auch gleich begründen, warum. Soweit ich informiert bin, das kam auch in dem Sofortbericht des Ministers, für den ich danken möchte, wie auch in den anderen Redebeiträgen zum Ausdruck, wird von Bund

und Ländern durch das gemeinsam errichtete Abwehrsystem gegen rechts mit der AG Fallanalyse genau das schon gemacht, was der Antrag fordert.

Derzeit werden ungeklärte Fälle schwerer Kriminalität von 1990 bis 2011 überprüft. Erst werden ungeklärte Tötungsdelikte geprüft, dann Raubüberfälle, Bomben- und Sprengstoffdelikte sowie Verstöße gegen Waffen- und Kriegswaffengesetz usw. Auch der Innenausschuss hat sich damit schon befasst. Ich will das jetzt alles nicht noch mal wiederholen, auch mit Blick auf die Uhr, mit Blick auf das Pensum, was wir noch zu bewältigen haben. Insofern ist es etwas schwierig, als Letzter in dieser Runde zu sprechen. Deswegen werde ich auch meinen Text einkürzen. Ich möchte auch meinem Kollegen Hey an dieser Stelle ganz ausdrücklich danken für die Worte, die den „braunen Rand“ und die „Rattenfänger“ hier gerade anbelangt haben. Ich glaube, Herr Kollege Adams, dass es kein guter Stil ist, zu versuchen, Kollegen einer anderen Fraktion, einer anderen Partei in die Nähe eben dieses rechten Randes zu rücken, indem man ein übereinstimmendes Abstimmungsverhalten dazu benutzt. Ich glaube, das könnte man auch mit der Fraktion der Grünen im Dresdner Landtag bei den verschiedensten Beschlüssen hinbekommen. Das ist kein guter Stil und wird auch der Debatte um diesen rechten Rand nicht gerecht.

(Beifall FDP)

Insofern folge ich meinem Versprechen, fasse mich wirklich kurz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fehler der Vergangenheit dürfen uns nie wieder passieren und deswegen ist es aus unserer Sicht noch wichtiger, die Gegenwart und die Zukunft durch Wachrütteln und Aufklärung ins Blickfeld zu nehmen. Wir müssen alles versuchen, Menschen, vor allem junge Menschen, nicht an Extremisten zu verlieren, egal welcher Couleur, egal welcher Ausrichtung. Es ist unsere Aufgabe, sie wieder in unsere Gesellschaft zu holen und sie durch das Nahebringen unserer demokratischen Kultur zum Nach- und zum Umdenken zu bringen und für Demokratie gemeinsam zu werben.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir sind der Auffassung, dass das, was die Forderung des Antrags angeht, auf Bundesund Landesebene schon sehr weit realisiert wird. Der Antrag bringt deswegen keinen Mehrwert. Wir wären bereit, uns einer Ausschussüberweisung nicht zu verweigern, aber zustimmungsfähig, so wie er jetzt hier heute vorliegt, ist er aus unserer Sicht nicht. Danke schön.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Rei

(Abg. Hey)

hen der Abgeordneten vor. Doch, es gibt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Dirk Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Er will sich entschuldigen.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Thüringer Landtag, ich glaube nach dem, was jetzt hier noch mal vorgetragen wurde, vielleicht mindestens eine Sache noch mal klarstellen zu müssen. Herr Kollege Kellner hat gesagt, wir würden in diesem Antrag mit der Unterstellung arbeiten, dass man hier nichts tut.

Lieber Herr Kollege Kellner, ich kann nicht anders, als Ihnen einen Teil aus unserem Punkt 1 b vorzutragen: „inwieweit gegebenenfalls bereits eine Ausweitung der Überprüfung auf weitere Straftaten, das heißt über den Deliktschlüssel Mord/Totschlag hinaus, geplant ist“. Wir fragen genau das, was Sie behaupten, wir würden es Ihnen unterstellen, ab. Explizit bitten wir darum, falls das, was in der Phase 1 hier durchgeführt wird, auch noch weiter gedacht ist, uns doch darüber zu berichten. Wie kommen Sie dazu, uns solche Unterstellungen unterjubeln zu wollen, wie kommen Sie dazu?

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist ein trauriger Versuch. Ich muss es einmal wirklich sagen: Es ist ein trauriger Versuch, hier zu diskreditieren. Was hier im Raum steht, ist einfach nur die Frage, dass der Innenminister uns allen noch einmal erklärt, was er denn in seiner Polizei auf den Weg gebracht hat, erste Schritte oder in der Planung, wie verbessern wir das Füllen der Statistik, wie gehen wir mit der Statistik an sich um. Das ist eine Frage, die ist offengeblieben und die wollen wir im Innenausschuss noch einmal diskutieren. Warum man diese Punkte nicht angehen will, erschließt sich mir nicht.

Es wäre noch eine zweite Frage im Raum, nämlich die Frage an den Innenminister, der genau erklärt hat, was auf der Bundesebene läuft, der erklärt hat, dass wir eine Phase 1 erst einmal machen, und dann wird evaluiert, wie die Ergebnisse gewesen sind. Dann gibt es möglicherweise eine Phase 2, 3 und 4. Was im Antrag der Grünen steht, ist, gerne in Phasen zu arbeiten, aber ganz klarzumachen, wir werden nicht mit der Überprüfung von alten Fällen, Altfällen aufhören, bis wir nicht auch die Frage von Bomben- und Sprengstoffdelikten, Banküberfällen oder die Benutzung von Waffen überprüft haben. Wir werden nicht aufhören, in keinem Fall. Und das einfach zu diskutieren, notfalls auch zu sagen, wenigstens wir in Thüringen werden das tun, wo die drei Täter des NSU herkamen, das wäre doch eigentlich ein guter Grund, sich im Innenaus

schuss damit noch einmal kurz zu befassen. Darum bitte ich Sie noch einmal, dieser Debatte nicht im Weg zu stehen. Niemand, ich will das noch einmal ausdrücklich sagen, niemand kann etwas dafür, dass unsere Geschäftsordnung so ist, wie sie ist, und dass Anträge aus dem Februar erst jetzt da sind. Die Frage ist doch, warum sich der Thüringer Innenausschuss damit - und zwar nicht wiederholt, weil es nämlich andere Fragestellungen sind, natürlich, im Themenkomplex haben wir uns 10-, 20-fach mit diesem Komplex befasst, aber sich mit diesen Fragen noch einmal im Innenausschuss auseinanderzusetzen. Ich bitte Sie sehr um eine Überweisung an den Innenausschuss. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Adams. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor von Herrn Barth für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank. Herr Adams, nachdem Sie das zweite Mal vorgegangen sind, hatte ich gehofft, dass Sie noch ein paar Sätze oder wenigstens einen Satz dazu sagen. Deswegen kann ich Ihnen das jetzt nicht ersparen. Sie haben jetzt hier vorn gegenüber dem Kollegen Kellner von einem traurigen Versuch der Diskreditierung gesprochen. Sie haben in Ihrem ersten Redebeitrag einen peinlichen Versuch der Diskreditierung unternommen,

(Beifall CDU)

indem Sie die Situation, die mein Kollege Dirk Bergner schon vorhin beschrieben hat, ein übereinstimmendes Abstimmverhalten der CDU, der FDP im Sächsischen Landtag mit der dortigen NPDFraktion zitiert haben, um damit nichts anderes zu erreichen, als die beiden Regierungsfraktionen im Sächsischen Landtag in die Nähe der Rechten zu rücken. Das ist ein peinlicher Versuch der Diskreditierung. Ich hätte erwartet, dass Sie Ihre zweite Wortmeldung dazu verwenden, sich dafür zu entschuldigen, zu sagen, dass Sie da vielleicht ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen haben. Dass Sie das nicht getan haben, beweist mir, dass Sie das genau so gemeint haben, wie Sie es gesagt haben.

Herr Barth, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Adams?

Sehr gerne, vielleicht nimmt er ja jetzt die Gelegenheit, sich zu entschuldigen. Die wollen wir ihm doch nicht entgehen lassen.

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

Lieber Herr Barth, meine Gegenfrage wäre dazu eigentlich: Was hat denn Ihre Fraktion im Sächsischen Landtag daran gehindert, diesen Antrag an den Innenausschuss zu überweisen? Das ist die einzige Frage, die mich interessiert.

Herr Adams, das kann ich Ihnen nicht genau sagen, weil wir sehr eigenständige Fraktionen sind und uns nicht jeden Tag gegenseitig informieren über unser Abstimmverhalten. Wenn ich mir Ihren Antrag hier ansehe und einmal unterstelle, dass der in Sachsen genauso geschrieben ist wie der hier, wird es vermutlich die Qualität des Antrags gewesen sein.

(Beifall FDP)

Das reicht. Danke.

Vielen Dank. Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen vonseiten der Abgeordneten und auch nicht von der Regierungsbank. Dann frage ich zunächst: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Das Berichtsersuchen ist erfüllt. Es wurde Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht beantragt. Hier muss die Zustimmung aller Fraktionen vorliegen, da alle Fraktionen die Aussprache gefordert haben. Würden alle Fraktionen der Fortberatung des Sofortberichts im Ausschuss zustimmen oder erhebt sich Widerspruch?

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Wider- spruch.)

Es gibt Widerspruch. Dann ist dies nicht möglich zu überweisen.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung zu den Nummern 2 und 3 des Antrags. Hier wurde Ausschussüberweisung an den Innenausschuss beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD und CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen direkt zur Abstimmung über die Nummern 2 und 3 des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7376. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den

Fraktionen FDP, CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.