Fraktionen FDP, CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Mit Blick auf die Verständigung zu Beginn unserer Plenarsitzung rufe ich jetzt zunächst auf den Tagesordnungspunkt 30 a, da dieser Tagesordnungspunkt auf jeden Fall beraten werden muss, in seinen Teilen
a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Thüringer Justiz) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3234
b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes (Gesetz zur Stärkung der Stellung des Richterwahl- ausschusses) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3235 Bericht des Justiz- und Verfassungsausschusses über den Stand der Ausschussberatungen der Gesetzentwürfe auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE gemäß § 77 Abs. 4 GO dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/7903
Das Wort hat jetzt die Ausschussvorsitzende Sabine Berninger für den Bericht des Justiz- und Verfassungsausschusses über den Stand der Beratungen des Gesetzentwurfs.
Herzlichen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat laut der eben verlesenen Unterrichtung der Präsidentin in Drucksache 5/7903 mit Schreiben vom 18. Juni 2014 eine Berichterstattung nach § 77 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags verlangt. In § 77 Abs. 4 Satz 1 heißt es: „Antragsteller aus der Mitte des Landtags können sechs Monate nach Überweisung des von ihnen eingebrachten Antrags verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Landtag einen Bericht über den Stand
der Beratungen erstattet.“ Es handelt sich bei dem Gegenstand unserer Berichterstattung um zwei Gesetzentwürfe der Fraktion DIE LINKE, nämlich einerseits das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Stär- kung der Unabhängigkeit der Justiz) in Drucksache 5/3234 und zum Zweiten um das Gesetz zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes (Gesetz zur Stärkung der Stellung des Richterwahlaus- schusses) in Drucksache 5/3235. Beide Gesetzentwürfe waren durch Beschluss des Landtags in seiner 65. Sitzung am 16. September 2011, also vor mehr als sechs Monaten, an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen worden.
Mit der Verfassungsänderung in der Drucksache 5/3234 soll nach dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Artikel 89 Abs. 2 der Thüringer Verfassung dahin gehend geändert werden, dass der Richterwahlausschuss für alle Personalentscheidungen, die die Einstellung, Anstellung, Beförderung und Versetzung von Richterinnen und Richtern betreffen, das alleinige Letztentscheidungsrecht hat. Die Kompetenzen des Gremiums in der Personalpolitik im Justizbereich sollen damit deutlich erweitert und der Einfluss des Justizministers, also der Exekutive, wahrnehmbar eingeschränkt werden. Um bei einfachgesetzlichen Veränderungen der Zusammensetzung des Richterwahlausschusses, das heißt bei Stärkung bzw. Neuaufnahme von juristischen Berufsgruppen, noch das notwendige demokratische Legitimationsniveau bei der Übertragung öffentlicher Ämter zu gewährleisten, soll nach diesem Gesetzentwurf bestimmt werden, dass die Abgeordnetenvertreterinnen und -vertreter im Ausschuss immer in der Mehrheit sein müssen. Im dazugehörigen Gesetzentwurf in der Drucksache 5/3235 zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes überführt die Fraktion DIE LINKE die Vorgaben der von ihr beantragten Verfassungsänderung auf die einfachgesetzliche Ebene. Dazu gehört die in der Verfassungsänderung vorgeformte Aufgabenerweiterung ebenso wie die Veränderung der Zusammensetzung des Gremiums bis hin dazu, dass zukünftig nach den Gesetzentwürfen auch Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaft, und zwar diese zunächst mit beratender Stimme, dem Richterwahlausschuss angehören sollen.
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Abschaffung des sogenannten Stichentscheids, das heißt des Letztentscheidungsrechts der Justizministerin oder des Justizministers bei bis zuletzt zwischen den Gremien umstrittenen Stellenbesetzungen. Dazu soll nach dem Willen der beantragenden Fraktion der entscheidende § 49 des Thüringer Richtergesetzes aufgehoben werden.
Obwohl es in der ersten Lesung der Gesetzentwürfe am 16. September 2011 nicht nur von der Landesregierung bzw. dem Justizminister, sondern auch aus den Landtagsfraktionen von CDU und
SPD Skepsis bzw. auch Ablehnung der inhaltlichen Vorschläge gab, verweigerte sich die Landtagsmehrheit einer Überweisung der beiden Gesetzentwürfe nicht. In der darauf folgenden sehr kurzen Beratung der Gesetzentwürfe im Justiz- und Verfassungsausschuss in seiner 31. Sitzung am 5. Oktober 2011 kamen die Ausschussmitglieder aber überein, dass die beiden Gesetzentwürfe der Linksfraktion nicht weiterberaten werden sollen, bis die vom Justizminister in der ersten Lesung der Gesetzentwürfe angekündigten eigenen Gesetzentwürfe der CDU-SPD-Koalition im Landtag vorliegen würden.
Angesichts des herannahenden Endes der Wahlperiode entschloss ich mich als Ausschussvorsitzende des Justiz- und Verfassungsausschusses, die beiden Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung der Ausschuss-Sitzung am 11. Juni 2014 zu nehmen, mit dem Ziel, dass wir im Ausschuss eine Klärung über den Umgang mit den Gesetzentwürfen herbeiführen und sie nicht einfach zum Ende der Legislaturperiode der Diskontinuität anheimfallen lassen.
In der Ausschuss-Sitzung am 11. Juni beantragte die Koalitionsmehrheit im Ausschuss die Durchführung einer schriftlichen Anhörung. Zur Bestimmung der weiteren Details dieser Anhörung - der Anzuhörenden und der Frist - fand am 25. Juni eine außerplanmäßige Sitzung des Justiz- und Verfassungsausschusses statt. In der nächsten planmäßigen Sitzung des Justiz- und Verfassungsausschusses, also bereits am 9. Juli, beabsichtigt der Ausschuss, die dann vorliegenden Stellungnahmen aus der Anhörung auszuwerten und die Gesetzentwürfe im Ausschuss abschließend zu beraten, damit sie dann im Juli-Plenum des Thüringer Landtags auch hier abschließend beraten werden können. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank an die Ausschussvorsitzende Frau Berninger für den Bericht aus dem Justizund Verfassungsausschuss. Ich eröffne jetzt die Aussprache zum Bericht des Ausschusses. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Als Erster hat der Abgeordnete Manfred Scherer für die CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist in der Tat schon einige Zeit her, dass wir im Plenum über die Gesetzentwürfe der Linken debattiert haben. Nachteiliges ist dadurch jedoch nicht passiert. Schon bei der Einbringung der Entwürfe hatte ich ausgeführt, dass das angebliche Ziel des Gesetzes - eine Stärkung der
richterlichen Unabhängigkeit - so nicht nur nicht erreicht wird, sondern gegen das grundlegende Verfassungsprinzip der Gewaltenteilung verstoßen werde.
Davon abgesehen zeigt die Begründung der Vorlage, dass offenbar nicht verstanden wurde, was richterliche Unabhängigkeit bedeutet. Ich hatte damals schon darauf hingewiesen, dass die verfassungsmäßig garantierte richterliche Unabhängigkeit persönliche Unabhängigkeit meint, nicht Unabhängigkeit der Justiz. Persönliche Unabhängigkeit heißt, keinerlei Druck von außen zu unterliegen, um Entscheidungen nicht von außen beeinflussen zu können, das heißt lebenslange Anstellung als Richter, kein Richter auf Zeit, der seine Wiederwahl vor Augen haben muss, das heißt Unkündbarkeit, Unversetzbarkeit, Arbeitsverteilung durch die Präsidien der Gerichte, in denen die Richter selbst entscheiden, wer was bearbeitet, wer für was zuständig ist, und Mitspracherecht durch Personalvertretungen, wie dies sonst im Grundsatz für Personalvertretung eben auch vorgesehen ist. Das heißt zugleich aber auch, dass es gerade keine Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit ist, wenn dem Richterwahlausschuss weitere Kompetenzen zugesprochen werden und gleichzeitig aber gesichert wird, dass die dortigen Landtagsabgeordneten immer die Mehrheit haben, was nichts anderes heißt, als dass es sich um politische Entscheidungen handelt. Unter Unabhängigkeit des Richters oder auch, wenn es unbedingt so verstanden werden soll, unter der von der Linken angeblich gemeinten Unabhängigkeit der Justiz stelle ich mir was anderes vor, jedenfalls nicht eine weitere Politisierung in diesem Bereich.
Mit welchem Argument sprechen Sie dem Justizminister die Kompetenz für Personalentscheidungen ab, sehen Sie aber bei den Politikern aus der Mitte des Landtags so umfangreich gegeben, dass diese auch durch Richter nicht überstimmt werden können?
Ich will nicht weiter auf andere Schwachstellen Ihrer Entwürfe eingehen, das hatte ich bei der ersten Lesung schon zur Genüge getan. Schon damals war meine Schlussfolgerung, dass wir uns eine Ausschussüberweisung eigentlich sparen könnten. Ich bin mir sicher, die Anhörung, wenn auch nicht von allen, wird nichts anderes ergeben.
Natürlich kann man über die Erweiterung von Mitbestimmungsrechten diskutieren und auch Richterwahlausschüssen weitere Kompetenzen übertra
gen. Man kann auch das Letztentscheidungsrecht des Justizministers bei Beförderungen in gewisser Weise einschränken, wie dies zum Beispiel in Baden-Württemberg geregelt ist. Man kann auch darüber diskutieren, ob die Präsidialgremien in dem jetzigen Umfang aufrechterhalten werden sollen, auch wie das Beurteilungswesen organisiert ist, ob die Brüche im Beamtenrecht vertretbar sind, die durch die Einbeziehung der Staatsanwälte in das Richtergesetz entstehen, und ob es notwendig ist, die Mitbestimmung abweichend vom Personalvertretungsgesetz zu regeln. Dies alles sind Fragen und Probleme, mit denen sich der Entwurf des Thüringer Justizministeriums zur Novellierung des Richtergesetzes befasst. Aber offenbar ist schon im Kabinett über einige wesentliche derartige Fragen eine Einigung bisher nicht erzielt worden. Das zeigt aber zugleich, dass es sich um eine komplexe und mit Bedacht zu behandelnde Materie handelt, gerade weil es um unsere Gerichtsbarkeit geht. Für mich bleibt festzuhalten, dass in Thüringen die Unabhängigkeit des Richters strikt gewahrt ist. Wir haben, vom eigentlichen Problem der allmählichen Überalterung der Richterschaft abgesehen, in Thüringen eine hervorragend funktionierende Justiz. Ich halte es für eine modernistische Untugend, etwas nur dann für gut zu befinden, wenn es möglichst oft und am besten beständig novelliert und angeblich modernisiert wird. Das Gegenteil ist oft genug der Fall, was nicht heißt, dass man Gutes nicht noch verbessern könnte. „Verbessern“ würde für mich dabei in erster Linie nicht heißen, an Stellschrauben der Mitbestimmung zu drehen. Für wichtiger halte ich es, der Überalterung entgegenzutreten, damit wir nicht in zehn Jahren dastehen und mangels Angeboten Hinz und Kunz als Richter einstellen oder, als anderes Beispiel, durch mehr Angebote Sozialkompetenz und Streitschlichtungskompetenz zu fördern. Das sind in meinen Augen Fragen, die im Vordergrund stehen sollten. Danke schön.
Vielen herzlichen Dank, Herr Scherer. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dirk Bergner für die FDP-Fraktion.
Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es an dieser Stelle relativ kurz machen, da schon viel gesagt wurde. Aber auch wir sehen ein Problem in der Vorgehensweise beim Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Lange hat die Koalition einen Gesetzentwurf zum Thüringer Richtergesetz angekündigt und mit dieser Begründung auch den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss ge
schoben. Natürlich ist das zweckmäßig, dass Gesetzentwürfe, die den gleichen rechtlichen Gegenstand betreffen, auch gemeinsam behandelt werden, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Und auch wenn der Justizminister am Anfang sehr optimistisch war, dass ein Thüringer Richtergesetz von der Landesregierung eingebracht wird, muss irgendwann erkennbar gewesen sein, dass es wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr der Fall sein würde. Spätestens dann, meine Damen und Herren, sehe ich auch die Pflicht, den im Ausschuss schmorenden Gesetzentwurf voranzutreiben, weiter zu behandeln. Aber das hat man, meine Damen und Herren, vonseiten der Landesregierung und vonseiten der Koalition nicht gemacht. Genau das ist unsere Kritik an der Vorgehensweise.
Ich glaube, dass das kein guter Umgang ist und dass wir uns dadurch auch eine Chance verbauen, auf einer guten Grundlage Gesetzentwürfe zu diskutieren. Im Ausschuss muss nämlich jetzt in so einer Art Eilverfahren die Anhörung durchgeführt werden. Und egal, was man von dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE hält, auch wir haben in der ersten Beratung Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit angemeldet, ist doch eine intensive Beratung bei diesem Thema, bei dem es um die Zukunft unserer Richter geht, zwingend notwendig und deswegen wiederhole ich noch einmal abschließend unsere Kritik am Verfahren. Ich danke Ihnen.
Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Carsten Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist schon relativ selten, dass wir so eine Art Zwischenstatus abbitten müssen und in diesem Fall DIE LINKE abbitten muss, weil die regelmäßige Bereitschaft der Opposition, Langmut zu zeigen bei der Frage, wann denn nun Gesetze oder Anträge wieder aus den Ausschüssen ins Plenum zurückkommen, relativ vorhanden ist. Ich kann mich daran erinnern, dass ich, glaube ich, drei- oder viermal sehr viel „Langmut“ mit der Regierungskoalition gehabt habe. Das Verfahren ist zu kritisieren. Niemand bestreitet, noch nicht einmal die Regierungskoalition und die sie tragenden Fraktionen, dass es Notwendigkeiten gibt, das Richtergesetz zu reformieren. Wenn man hier wieder einen schönen Reformstau an einer Stelle produziert, die eigentlich gerade nicht in den großen politischen Dissens münden darf, noch nicht einmal mehr „sollte“, sondern eigentlich nur
noch „darf“, weil es gerade die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verlangt, dass ein solches Gesetz in einem größtmöglichen Konsens entschieden wird, dann ist es natürlich mehr als eine peinliche Situation, dass die Koalition nicht mehr in der Lage ist, so etwas zwei Jahre lang für sich zu ordnen. Das kann man hier nur offen kritisieren und dazu ist wahrscheinlich heute auch der Anlass.
Der Inhalt der vorgelegten Entwürfe der Linken ist hier mehrfach schon kritisiert worden, auch von mir an dieser Stelle. Ich kann nicht so richtig einsehen, ob es wirklich dann zwar die Unabhängigkeit von der Person des Justizministers gibt, aber dafür dann die Abhängigkeit von Mehrheitsverhältnissen im Richterwahlausschuss, unabhängig von der Tatsache, dass dort Ernennung, Versetzung - das kriege ich nicht alles gleichzeitig zusammen -, Einstellung, Anstellung, Beförderung und Versetzung von Richterinnen und Richtern jeweils beraten und beschlossen werden sollen, wir nicht genau wissen, nach welchen Kriterien das passiert, wie beispielsweise auch mit Konkurrenzklagen umzugehen sein sollte. Alles das braucht zum Beispiel unter anderem eine Anhörung. Man kann es einmal auf den Punkt bringen: Wir hoffen darauf, dass die Fraktionen, die ein Richtergesetz novellieren wollen, ab dem 14. September aus der Anhörung, die wir jetzt noch machen, Honig saugen können und schnellstmöglich eine gute Novellierung des Richtergesetzes auf den Weg bringen können. Viel Spaß dabei! Danke.
Vielen herzlichen Dank, Herr Meyer. Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Thomas Hartung für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, im 2009 geschlossenen Koalitionsvertrag von CDU und SPD ist auf Seite 58 vereinbart worden, ich zitiere: „CDU und SPD streben die Novellierung des Thüringer Richtergesetzes mit dem Ziel an, die Beteiligungsrechte der Richter zu stärken und die Mitwirkungsmöglichkeiten der richterlichen Gremien zu erhöhen.“ Nach unserem Kenntnisstand waren im Herbst 2011 Gespräche des Thüringer Justizministers mit Richtervertretungen und Vertretern der Staatsanwälte zum Reformbedarf abgeschlossen. Ein entsprechender Änderungsgesetzentwurf des TJM lag seither vor und befindet sich seitdem im Kabinett in der Abstimmung. Die Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Landtag sollte eigentlich noch im Jahr 2011 erfolgen. Die Fraktion DIE LINKE hatte dann im Herbst 2011 einen eigenen Gesetzentwurf vorge
legt, der sich aber im Wesentlichen nur mit dem Richterwahlausschuss beschäftigte. Als diese Gesetzentwürfe der Fraktion DIE LINKE vom Plenum an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen wurden, konnte zum damaligen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung alsbald, nach Aussage des Justizministers noch im November 2011, einen eigenen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen wird. Dementsprechend hatte meine Kollegin, Frau Dorothea Marx, in der Ausschuss-Sitzung am 5. Oktober 2011 beantragt, die Gesetzentwürfe der Fraktion DIE LINKE gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu beraten und den Tagesordnungspunkt bis zum Vorliegen des Letzteren zu vertagen. Mit großer Enttäuschung mussten wir Sozialdemokraten in der Folgezeit zur Kenntnis nehmen, dass der Koalitionspartner innerhalb der Regierung seither den Gesetzentwurf der Landesregierung verhindert. Die SPD und die sozialdemokratische Fraktion hier im Landtag halten trotz allem an dem Ziel der Verabschiedung eines Richter- und Staatsanwältegesetzes fest.
so wird es eines der entscheidenden Projekte sozialdemokratischer Regierungspolitik in der 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags sein.
Damit werden wir die Mitbestimmung der Richter und Staatsanwälte auch gegenüber den Präsidenten der obersten Gerichte stärken. Zugleich soll die Auswahl der Thüringer Richterinnen und Richter demokratischer werden. Der Justizwahlausschuss, wie ihn der Freistaat bereits mit acht anderen Ländern teilt, muss in seinen Kompetenzen gestärkt und bereits bei der Ersteinstellung von Richtern und Staatsanwälten einbezogen werden. Die Thüringer SPD-Landtagsfraktion steht für die Unabhängigkeit der Justiz ein. Andere Bundesländer, wie etwa Schleswig-Holstein und Brandenburg, beschäftigen sich derzeit konkret mit dem Thema „Autonomie in der Justiz“ und arbeiten an neuen Modellen zu deren Umsetzung. Die Entwicklung eines speziell auf den Freistaat Thüringen zugeschnittenen Landesgesetzes zur Selbstverwaltung wäre ein vergleichbarer Weg, hier vorzugehen.
Besser ist es unserer Meinung nach jedoch, in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern ein tragfähiges Grundmodell zu entwickeln, welches dann die Länder mittels Justizverwaltungsgesetzen in den Feinheiten an die jeweils vorhandenen Strukturen anpassen können. Auf diese Weise kann dem
Spannungsverhältnis zwischen landesspezifischen Anforderungen und dem Risiko einer Zersplitterung der Regelung am besten Rechnung getragen werden. So sieht das neue Brandenburgische Richtergesetz, welches am 14. Juli 2011 in Kraft trat, bereits einige Neuerungen vor. Darüber hinaus ist bis zum Jahr 2016 eine Evaluation unter Berücksichtigung des weiteren öffentlichen Diskurses über die Frage der Selbstverwaltung oder eine Autonomie der Justiz vorgesehen. Diese Ergebnisse sollten wir abwarten.