verfassungen und nur in den Landesverfassungen Berlin, Brandenburg und Bremen, aber auch Thüringen ist es zurzeit in der Verfassung eben verankert, wobei wir ausdrücklich nicht dafür sind, alles, was wichtig erscheint, im Grundgesetz zu verankern. Insofern können wir durchaus teilen, dass diese Initiative, das im Grundgesetz aufzunehmen, keine Mehrheit gefunden hat, und würden das nicht unterstützen.
Ich denke, die Abschaffung der Diskriminierung muss fortgeführt werden. Wir Liberalen wollen Toleranz, wir wollen Freiheit, wir wollen Vielfalt in unserer Gesellschaft.
Deshalb ist Gleichstellung von Schwulen und Lesben kein Nebenthema, sondern eine selbstverständliche und wichtige Bürgerfrage.
Wir unterstützen alle Maßnahmen und Projekte zur Förderung von Gleichstellung. Wir wollen, dass Schwule und Lesben ihr Leben nach ihren Vorstellungen und ohne Diskriminierung leben können. Wir wollen, dass Menschen es vor allen Dingen leichter haben, mit ihren sexuellen Orientierungen offen umzugehen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, wie schwierig das ist. Das ist ein Problem, das ist nicht mit solchen Anträgen und juristischen Exkursen zu lösen, wenn die halbe Bundesliga davor zittert, dass sich ein Profi da outen muss, dann ist da etwas im Argen.
Aber das kann ich mit Gesetzgebung nicht lösen, sondern das ist eine Frage, dass ich an dem Bewusstsein der Menschen etwas ändere. Und, ich denke, das ist ein weiter Begriff.
Wichtig ist auch in unseren Sachen, dass wir auch im traditionellen Familienbild Änderungen einziehen lassen, dass jetzt nicht nur die traditionelle Kleinfa
milie, sondern jegliche Form von Lebenspartnerschaften anerkannt wird - das ist schon gesagt worden -, insbesondere Steuerpolitik, Erbschaftspolitik, aber auch Beamtenrecht, andere Rechtskreise sind, glaube ich, nicht so dermaßen eingeengt, aber wir haben ja von Herrn Huber eine Menge gehört, sind hier zu verändern. Deshalb lehnen wir den Antrag auch ab, weil die Landesregierung in unseren Augen das Problem erkannt hat und sich dieses Problems annehmen wird.
Noch mal ausdrücklich gefördert werden muss, dass in unserer Umwelt, auch in der Arbeitswelt sich keiner scheut und sich keiner verstecken muss, wenn er denn einer anderen Neigung nachgeht. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich kann es meiner Fraktion nicht ersparen, ich muss mit einem Dank anfangen. Es ist mein Dank an Frau Holzapfel. Frau Holzapfel, nachdem ich Herrn Prof. Huber zugehört hatte und dann vor allen Dingen auch dem Kollegen Hauboldt, hatte ich das Gefühl, dass mein Redebeitrag möglicherweise deplatziert sein könnte, weil viel Richtiges gesagt wurde. Nachdem Sie hier gesprochen haben, habe ich richtig Lust noch mal zu sprechen.
Denn eines hat, glaube ich, Ihr Beitrag deutlich gemacht: Gut ist nicht gut genug, das ist das Erste.
Zweitens, die Frage ist ja nicht, was man schon erledigt hat, sondern was noch zu erledigen ist. Das ist die Frage. Da sind wir bei Weitem nicht an dem Stand, wo wir hingehören.
Ich verweise noch einmal auf die Vorgaben der EU, ich verweise auf Bundesvorgaben, ich verweise darauf, dass es eine Thüringer Verfassung gibt mit entsprechenden Klauseln, ich verweise auf den Koalitionsvertrag.
Ich verweise nicht zum Schluss auf Bayern, ich glaube, ein Land, was völlig unverdächtig ist, die Familien nicht hoch genug zu schätzen. Wenn Sie da mal hinschauen, dann würden Sie sehen, dass wir in Thüringen wirklich Entwicklungsland sind in dem Bereich.
Meine Damen und Herren, ich möchte ausdrücklich noch mal darauf hinweisen, dass Herr Huber hoffentlich gut verstanden wurde an der Stelle, als er darauf hingewiesen hat, dass es im Dezember letzten Jahres eine Bundesratsinitiative der Länder Bremen, Hamburg und Berlin gab, die im Bundesrat, wie er dargelegt hat, keine Mehrheit fand. Thüringen - ich habe das Zitat von Herrn Poppenhäger vor mir liegen, er hat sich sehr enttäuscht darüber gezeigt - hat sich da eindeutig positioniert.
Um vielleicht einmal ein Beispiel für die Ablehnung hier auch zu bringen, da beziehe ich mich mal auf die FDP, Herr Kemmerich, ob Herr Westerwelle nun homosexuell ist, weil er in der FDP ist oder obwohl er in der FDP ist, darüber kann man noch mal reden. Auf jeden Fall hat der Kollege von Herrn Poppenhäger aus Hessen
gesagt: „Im Interesse einer möglichst schlanken und übersichtlichen Verfassung sollen nur zwingend erforderliche Änderungen des Textes vorgenommen werden.“ - er bezieht sich da auf das Grundgesetz „So werden eine Verwässerung und ein damit einhergehender Bedeutungsverlust durch Überregulierung und die Aufnahme immer neuer Schutzaspekte vermieden.“ Also das ist, glaube ich, eine sehr schöne Positionsbeschreibung für das, was dazu geführt hat, dass im Bundesrat dieser Vorstoß abgelehnt wurde. Dem widersprechen wir natürlich aufs Heftigste. Denn etwas in das Grundgesetz zu schreiben, was letztlich schon europäischer Konsens ist, also im Prinzip drei einfache Worte, drei ganz einfache Worte in das Grundgesetz zu schreiben, und zwar „seiner sexuellen Identität“.
Das kann mit solchen Argumenten, wie wir sie von der FDP aus Hessen gehört haben, einfach nicht entkräftet werden.
Ja, aber Sie haben hier ein heftiges Plädoyer - ich sag es noch einmal - dafür gehalten, dass das, was
Herr Huber hier vorgeschlagen hat, zu unterstützen ist, dem schließen wir uns an. Aber auch hier an der Stelle gab es eine Bundesratsinitiative, die ist abgelehnt worden. Da hat die FDP eine ganz deutliche Aktie dran. Also hier geht es auch ein Stück weit um Sippenhaft. Sich hier hinzustellen und zu sagen, alles toll, aber auf Bundesratsinitiative …
Meine sehr geehrte Damen und Herren, dass Lesben und Schwule nicht diskriminiert werden dürfen, soll man im Grundgesetz nachlesen können
und nicht in irgendeiner Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das gehört in das Grundgesetz.
Meine Damen und Herren, in einer demokratischen Gesellschaft darf es keine Menschen zweiter Klasse geben. Frau Holzapfel, Ihr Hinweis auf die Familie, wie wichtig diese ist, in allen Ehren, aber das hinterlässt schon einen Eindruck, dass Sie da Unterschiede machen.
Als erste Bundestagsfraktion haben BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes um ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität zu ergänzen, dem haben DIE LINKE und die SPD zugestimmt.
Wir fordern die Thüringer Landesregierung auf, mit eigenen Initiativen in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern Impulse zu setzen, um endlich den Artikel 3 des Grundgesetzes der Lebenswirklichkeit anzupassen.
Herr Huber hat Andeutungen dahin gehend gemacht, dass Thüringen auf einem guten Weg ist. Insofern können wir das dann noch mal überprüfen. Denn Thüringen - und Frau Holzapfel nehmen Sie das bitte
mit - ist neben Baden-Württemberg Schlusslicht bei der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Schwule und Lesben können zum Beispiel in Bayern - ich habe vorhin schon etwas dazu gesagt - seit August 2009 im Standesamt den Bund fürs Leben schließen und nicht nur beim Notar. Wenn ich richtig informiert bin, ist das in Thüringen anders, wo es noch einen peinlichen Sonderweg gibt. So können homosexuelle Paare in zahlreichen Landkreisen nur auf dem Ordnungsamt heiraten und eben nicht standesamtlich.