erfüllen und ich muss einen Einschlag vornehmen, denn das, was zuwächst, möchten wir ja auch dann an den Markt bringen und wir müssen ja auch etwas erwirtschaften. Von daher müssen wir diese beiden Seiten sehen. Ich glaube, das sehen Sie auch in der Sache nicht anders.
Junge Leute kommen natürlich mit einer sehr guten Ausbildung und können demzufolge hervorragend auf dem Harvester eingesetzt werden. Wichtig ist, dass wir mit denjenigen, die jahrelang ihre Knochen im Wald hingehalten haben, eine vernünftige Lösung finden. Deswegen bitte ich Sie noch mal, lassen Sie uns diese Vorschläge unterbreiten, lassen Sie uns im Ausschuss darüber diskutieren und lassen Sie uns dann nach der besten Lösung suchen. Ich glaube, für die Beschäftigten im Forstbereich wäre das die beste Lösung.
Ich sehe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr, so schließe ich jetzt die Beratung zum Sofortbericht und die Aussprache zu den Nummern 3 bis 5 des Antrags. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist? Dagegen erhebt sich kein Widerspruch, so dass wir jetzt zur Abstimmung zu den Nummern 3 bis 5 des Antrags in Drucksache 5/634 kommen.
Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Ich lasse demzufolge gleich über diese Nummern 3 bis 5 aus dem Antrag abstimmen. Wer diesen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es keine. Diese Nummern 3 bis 5 aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/634 sind abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12.
Diskriminierung wegen sexueller Orientierung schnellstmöglich in Thüringen beenden Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/635 -
Wir haben die Redemeldung von der Fraktion DIE LINKE, da steht oben als Erster Herr Hauboldt. Heißt das zur Begründung?
Gut. Dann wünscht die Fraktion DIE LINKE nicht das Wort zur Begründung, aber die Landesregierung hat angekündigt, den Sofortbericht zu Nummer I des Antrags zu geben. Für die Landesregierung bitte Herr Innenminister Prof. Huber.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen enthält unter anderem den Grundsatz, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Dieses ausdrückliche Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist ein deutliches Bekenntnis, dass allein der Gesichtspunkt der sexuellen Ausrichtung eine ungleiche Behandlung in unserer Gesellschaft nicht rechtfertigen kann. Folgerichtig hat die Landesregierung in der Sitzung des Bundesrats am 27. November 2009 einen Gesetzesantrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg unterstützt, der eine Verankerung eines ausdrücklichen Diskriminierungsverbots im Hinblick auf die sexuelle Identität auch im Grundgesetz vorsah. Dies erfolgte nicht zuletzt auch deshalb, weil eine entsprechende Regelung auf der bundesverfassungsrechtlichen Ebene mittels der Ausstrahlungswirkung über die Generalklauseln in das Zivilrecht zahlreiche Rechtsbereiche betreffen würde. Der Gesetzentwurf hat jedoch nicht die erforderliche Mehrheit für die Einbringung beim Deutschen Bundestag gefunden. Mit Blick auf das Landesrecht trägt die Landesregierung den Vorgaben des Artikels 2 Abs. 3 Thüringer Verfassung Rechnung. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare werden gestärkt. Es besteht Einigkeit, dass Lebenspartnerschaften zukünftig vor dem Standesamt geschlossen werden können. Versorgungsansprüche von Beamten werden entsprechend der noch ausstehenden bundesgesetzlichen Regelung ausgearbeitet.“ Es ist selbstverständlich, dass über diese im Koalitionsvertrag konkret genannten Vorhaben hinaus bei jeder anstehenden Gesetzesnovelle zu klären ist, ob die betreffende Norm ein Anpassungserfordernis aufweist und gegebenenfalls erforderliche Gleichstellungsmaßnahmen zu veranlassen sind.
Im Einzelnen: 1. Die Aufhebung des zurzeit noch gültigen Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz wird die Zuständigkeit zur Begründung von Lebenspartnerschaften, die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegt, modifizieren. Lebenspartnerschaften werden dann vor den Standesämtern geschlossen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
2. Handlungsbedarf ist auch im Dienstrecht erkennbar. Im statusrechtlichen Bereich ist bundesweit ein erster Umsetzungsschritt mit dem Inkrafttreten des
Beamtenstatusgesetzes am 1. April 2009 erfolgt. Nach § 9 des Beamtenstatusgesetzes sind Ernennungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauung, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen. Darüber hinaus werden die erforderlichen Anpassungen im Statusrecht des Freistaats Thüringen im Zusammenhang mit den Beratungen des Gesetzes zur Änderung des Dienstrechts - wie am 20. März bereits angekündigt - im Rahmen der 2011 anstehenden Überarbeitung des Thüringer Beamtengesetzes berücksichtigt. Eine entsprechende Vorgehensweise gilt auch für das Versorgungsrecht. Im Hinblick auf die Formulierung des Koalitionsvertrages wird derzeit im Rahmen der Erarbeitung des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes eine Gleichstellung in der Hinterbliebenenversorgung geprüft. Eine kurzfristig durchgeführte Umfrage hat gezeigt, dass in der Mehrzahl der Länder im Beamtenrecht und hier insbesondere in Fragen der Besoldung, der Versorgung und des Beihilfenrechts bereits eine Gleichstellung erfolgt bzw. beabsichtigt ist. Allerdings stellt sich das Bild sehr differenziert dar. Während Berlin, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz die Gleichstellung sowohl im Bereich der Besoldung, der Versorgung und der Beihilfe bereits vorgenommen haben, trifft dies für Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein nur im Hinblick auf die Beihilfe zu. Die Belange der gleichgeschlechtlichen Paare haben in den letzten Jahren eine immer stärkere Berücksichtigung in Politik, Gesellschaft und Rechtsordnung erfahren. Dass die Landesregierung zu dieser Entwicklung beiträgt, ergibt sich aus den von mir genannten Festlegungen des Koalitionsvertrags und deren Umsetzung. Vielen Dank.
Ich frage jetzt auch wie vorhin: Kann ich davon ausgehen, dass durch die Anmeldung der Redebeiträge gewünscht wird, dass die Aussprache zum Sofortbericht gewünscht wird? Das wird mir so bestätigt, so dass wir demzufolge die Aussprache zum Sofortbericht gleichzeitig mit der Aussprache zu Nummer II des Antrags durchführen. Ich rufe als Ersten für die Fraktion DIE LINKE Abgeordneten Hauboldt auf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen, heute noch einmal einen justizpolitischen Exkurs zu dem
Thema zu machen. Sie müssen das schon über sich ergehen lassen, weil es nicht das erste Mal ist, dass wir dieses Thema heute aufgreifen. Die dienstälteren Kolleginnen und Kollegen können sich mit Sicherheit noch daran erinnern, dass es durchaus Schwerpunktthemen waren in der 4. Legislaturperiode. Da will ich gern noch mal in Erinnerung rufen, dass der damalige Innenminister Scherer, als es um die Frage des Beamtenrechts ging, zumindest ähnlich wie Sie das heute hier angekündigt haben, Herr Innenminister, auch das Versprechen vor diesem Hause abgegeben hat, bei Gesetzesnovellen Anpassungen vorzunehmen. Leider, muss ich gestehen, ist das bis heute nicht geschehen. Der Thüringer Landtag, die Regierungsmehrheit hatte - damals allein die CDU, jetzt mit SPD und CDU - viermal die Möglichkeit oder Chance, für Veränderungen im Lande zu sorgen. Beamtenrecht, das haben Sie angesprochen, Besoldungsrecht, darauf will ich aufmerksam machen, Dienstrecht und natürlich auch das Artikelgesetz, was meine Fraktion DIE LINKE damals hier eingebracht hatte, fanden keine Mehrheit. Heute haben Sie hier vorgetragen - und mit Verweis auf den Koalitionsvertrag sind das neue Töne, ich nehme die wohlwollend zur Kenntnis und ich nehme Sie auch beim Wort -, dass schnellstmöglich - ich denke, bei bestimmten Dingen ist ganz einfach auch Eile geboten, weil Thüringen aus juristischer Sicht wirklich eines der letzten Bundesländer ist, wo diese Mängel gravierend in Gesetzesform noch wirken - für Veränderung gesorgt wird. Ich betone noch einmal, Handlungsbedarf ist angezeigt. Ich nehme Sie diesbezüglich gern beim Wort.
Aber noch einmal zurück zum Ursprung, meine Damen und Herren. Die Menschen, die ja nicht zugeben wollen, dass sie mit dem Thema Gleichstellung von Lebenspartnerschaften politische Probleme haben, versuchen sich oft hinter juristischen Argumenten zu verschanzen. Das war in den damaligen Debatten immer zu vernehmen, auch mit Verweis auf entsprechende Gerichtsurteile. Da gab es im Jahr im 2008 eine sogenannte Kammerentscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, die sich mit der Versagung des Verheiratetenzuschlags im Beamtenrecht für eingetragene Lebenspartner beschäftigte. Kritiker der Gleichstellung, die das traditionelle Klischee von Ehe und Familie in Gefahr sahen - aus meiner Sicht -, witterten zumindest in der Frage Hoffnung. Doch man muss sagen, zum Glück hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im Sommer 2009 entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften auch im Bereich versorgungsrechtlicher Vorschriften mit heterosexuellen Partnerschaften gleich zu behandeln sind. Das ist auch gut so. Es ging bei diesem Verfahren um Regelungen der VPL. Mit diesem Urteil ist die schon seit Jahren geltende Rechtspre
chung des Europäischen Gerichtshofs auch beim Bundesverfassungsgericht letztendlich angekommen. Die politischen Kritiker im juristischen Gewand haben damit keine Rückendeckung mehr, da die Entscheidung des Plenums des Ersten Senats die ablehnende Kammerentscheidung von drei Richtern des Zweiten Senats in der inhaltlichen Positionierung überstimmt hat. Auch hier in Thüringen haben Kritiker einer umfassenden Gleichstellung von Lesben und Schwulen bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften versucht, aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2008 politischen Nutzen zu ziehen. Diese Thüringer Kritiker haben damit aber zum einen die Rechtsprechung der EU-Ebene ignoriert, die auch bei Fällen aus Deutschland seit Jahren für eine umfassende Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften entscheidet. Zum anderen, meine Damen und Herren, ignorieren sie die Verfassungslage in Thüringen, das Diskriminierungsverbot in Artikel 2 Abs. 3 - darauf hatte ja der Innenminister bereits abgehoben.
Die Fraktion DIE LINKE hat im Sommer einen Normenkontrollantrag, das will ich gern in Erinnerung rufen, beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht, der exemplarisch die Diskriminierung bei versorgungsrechtlichen Vorschriften, z.B. der Beihilfe im Krankheitsfall, rügt. Die drei Vorschriften sind nur ein kleiner, aber für Betroffene wesentlicher Teil der Vorschriften, die unter Gleichstellungsgesichtspunkten unbedingt novelliert werden müssen. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass die Fraktion DIE LINKE in Zusammenarbeit mit dem LSVD im letzten Jahr einen Gesetzentwurf mit 50 Punkten - ein Artikelgesetz - eingereicht hatte und das auch mehrfach - ich habe eingangs darauf verwiesen - zum einen als eigenständigen Gesetzentwurf, zum anderen als Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf zu beamtenrechtlichen Regelungen. Diese Vorschläge wurden bedauerlicherweise wiederholt abgelehnt. Trotz des Diskriminierungsverbots des Artikels 2 Abs. 3 der Landesverfassung hat sich die damalige CDU-Ministerin jedoch nicht die Mühe gemacht, auf die verfassungsrechtliche Verpflichtung hinzuweisen. Da haben wir als Fraktion DIE LINKE den Punkt gesehen, einen Normenkontrollantrag einzureichen. Dieser liegt nun beim Thüringer Verfassungsgerichtshof. Das Justizministerium wird nun von einem anderen Minister aus der SPD geleitet, aber meine Damen und Herren, auch hier sei die Frage gestattet, wieweit die Diskussion in der Landesregierung diesbezüglich vorangetrieben worden ist. Ich vermisse auch an dieser Stelle noch eine klare Stellungnahme. Heute wurde eine erste Bewegung in dieser Richtung durch den Innenminister kundgetan. Mir liegt es fern, das Gerichtsverfahren von Weimar hierher in den Thüringer Landtag zu verlegen, meine Damen und Herren. So viel darf ich hoffentlich sagen, ein bisschen Taktiererei oder Schlinger-
und Verzögerungskurs in Sachen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft findet sowohl auf der politischen wie auf der juristischen Schiene statt. Ich nehme Sie gern beim Wort, dass Sie schnellstmöglichst hier für Veränderungen sorgen wollen.
Der Verweis im Gerichtsverfahren auf das laufende EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ist eine sehr durchsichtige Verzögerungstaktik. Denn alle Signale von EU-Ebene sprechen dafür, dass dieses Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben gegen Deutschland ausgehen wird. Dafür sprechen die Urteile des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere zu Fällen aus Deutschland. Dafür sprechen die Äußerungen anderer EU-Gremien, wie der Kommission oder des EU-Parlaments. Ich nenne nur das Stichwort Entschließung vom Januar dieses Jahres. Der Verweis auf das Vertragsverletzungsverfahren ist aber auch deshalb fadenscheinig, weil ganz unabhängig von der Situation auf europäischer Ebene die Thüringer Verfassung ausdrücklich die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und die Beendigung jeglicher Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung verlangt. Es stellt sich daher wirklich die Frage, meine Damen und Herren, wie lange wir noch diesen vorsätzlichen Verfassungsbruch fortsetzen wollen. Ich denke, hier muss schnellstens gehandelt werden. Daher wäre es politisch wie juristisch ganz einfach, diesen wirklich unhaltbaren Zustand zu beenden. Die Vorarbeiten in Form von Gesetzesvorschlägen und rechtlicher Argumentation liegen längst auf dem Tisch. Folgen Sie unserer Intention. Wir haben die Hoffnung, dass sich schnellstmöglich in diesem Lande in der Frage etwas ändert. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion DIE LINKEN „Diskriminierung wegen sexueller Orientierung schnellstmöglichst in Thüringen beenden“ wird uns noch öfter in dieser Legislaturperiode beschäftigen.
Ja, das ist so. Ich höre, dass die Landesregierung, Ihre Fraktion, meine Damen und Herren von der lin
ken Seite des Hauses, mit dem Sofortbericht befriedigen konnte. Ich betrachte den Punkt 1 des Antrags als erledigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss noch einmal den Innenminister nicht zitieren, aber ich nehme ihn jetzt noch einmal ins Wort. Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen enthält den Grundsatz, kein Mensch darf wegen seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden. Das ist für mich die Richtschnur. Das ist, wie ich denke, allen hier im Landtag vertretenen Fraktionen auch bewusst. Die Behauptung in der Begründung des Antrags der LINKEN, die bisherigen Landesregierungen seien dem Gleichstellungsgebot nicht nachgekommen, stimmt so nicht und weise ich auch für mich und meine die Regierung tragende Fraktion zurück. Beweisen möchte ich das, dass das auch in der Vergangenheit so praktiziert wurde, sieht man an dem Beispiel des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes und weiterer verwaltungsrechtlicher Vorschriften, bei denen die Anpassung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes an das Lebenspartnerschaftsgesetz bereits vorgenommen ist; Angehörigeneigenschaft gemäß § 20 Abs. 5 auch für Lebenspartner festgehalten. Für uns bleibt es aber dabei, dass Gleichstellung nicht Gleichmacherei bedeutet. Lebenspartnerschaft ist eben nicht in jeder Hinsicht mit der Ehe, die verfassungsrechtlich ein besonderes Privileg genießt, und darüber bin ich auch persönlich sehr froh, gleichzusetzen.
Es bleibt aber auch dabei für uns, dass dort, wo Anpassungsbedarf besteht, auch mit Nachdruck Anpassungen vorgenommen werden. Da muss man sich nicht an den Kopf fassen, Frau Rothe-Beinlich, das ist so.
Wir werden gemeinsam mit dem Koalitionspartner und natürlich auch mit der Landesregierung darauf achten, dass bei den anstehenden Novellen die notwendigen Regelungen vorgenommen werden. Dabei wird selbstverständlich auch das Beamtenrecht nicht vergessen. Ich fahre hier keinen juristischen Diskurs. Für mich, und ich denke, für viele auch aus meiner Fraktion, ist es wichtig, dass man - und hier muss ich doch noch mal 20, 25 Jahre zurückgreifen - normal, ganz normal im täglichen Leben, am Arbeitsplatz, in der Freizeit, mit Lesben und Schwulen umgehen kann. Wir werden uns strikt an Wort und Buchstabe des Koalitionsvertrags halten. Ob Sie es noch hören können oder nicht, das ist hier egal, ich zitiere: „Die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare werden gestärkt. Es besteht Einigkeit, dass Lebenspartnerschaften zukünftig vor dem Standesamt geschlossen werden können. Versorgungsan
sprüche von Beamten werden entsprechend der noch ausstehenden bundesgesetzlichen Regelungen ausgearbeitet.“ Dazu hat der Innenminister bereits berichtet. Komisch ist für mich, das sage ich jetzt persönlich, dass hier immer nur von Beamtenrecht die Rede ist. Darüber kann man noch diskutieren.
Der von Ihnen im Punkt 2 geforderte Gesetzescheck wird von uns abgelehnt, da die Landesregierung kontinuierlich an der Umsetzung des Koalitionsvertrags arbeitet. Wir sind auf gutem Weg. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, wir wissen, dass Sie sich dem Thema „Keine Diskriminierung wegen sexueller Orientierung“ kontinuierlich zuwenden. Das ist auch gut so. Wir haben hier in diesem Landtag schon des Öfteren darüber gesprochen. Insofern ist es sehr gut, dass Sie mit Ihrem Berichtsantrag noch mal deutlich darauf hingewiesen haben, dass hier ein Handlungsbedarf zu erfüllen ist.
Ich denke aber auch, dass wir über den Sofortbericht des Innenministers sehr deutlich aufgezeigt bekommen haben, dass zum einen die Regierung nicht untätig gewesen ist und dass Sie unter anderem - das Zitat des Koalitionsvertrags macht es deutlich - aber auch deutlich gemacht haben, dass wir - und das hat die Kollegin der CDU-Fraktion eben gesagt -, in der Verfassung des Freistaats Thüringen ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot verankert haben, selbstverständlich unter dieser Hauptüberschrift alle anderen Gesetze anpassen wollen und auch anpassen müssen. Das ist eigentlich eine ganz logische Folge.
Das heißt, ich nehme die Aussage des Ministers für die Landesregierung als einen Arbeitsauftrag, den man sich selbst gegeben hat. Ich hoffe auch, dass wir regelmäßig unterrichtet werden über das, was notwendigerweise zu erfolgen hat.
Ansonsten kann ich Sie auch nur bitten, Herr Innenminister, Sie haben über die Initiativen auf Bundesebene geredet, die nicht zum Erfolg geführt haben, weil es keine Mehrheit gegeben hat. Ich darf die Landesregierung hier noch mal ganz deutlich im Namen auch meiner Fraktion bitten und auffordern, was die Initiativen auf Bundesebene angeht, nicht nach
zulassen, sondern auch zu sehen, dass über Länderabsprachen und auch über neue Mehrheiten auftragsgemäß auch auf Bundesebene Veränderungen folgen werden.
Letztendlich der Absatz 2 des Antrags, den wir eigentlich auch gern mit unterstützt hätten, was den Gesetzescheck angeht, das war unsere Position. Wir haben uns einmal in der Koalition darüber nicht geeinigt, aber nach dem Sofortbericht des Innenministers sehe ich es auch so, dass im Prinzip kein Gesetzescheck notwendig ist. Es sind alle Gesetze aufgelistet worden vonseiten der Landesregierung, die einer Veränderung bedürfen. Wir werden im Laufe der Zeit überprüfen - und ich hoffe auch informiert werden darüber -, dass sich im Interesse dessen, was Sie wollen, nämlich keine Diskriminierung wegen sexueller Orientierung, sich noch weiter alles vorwärts entwickelt. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Hauboldt, mit dem Antrag und mit vielen Anträgen erweckt DIE LINKE immer wieder den Eindruck, dass die ganze Welt aus den Fugen geraten ist oder dass vieles im Argen ist. Genau das konnte ich dem Sofortbericht des Innenministers eigentlich nicht entnehmen. Insofern schließe ich mich der Kollegin Pelke an, dass grundsätzlich sicherlich immer noch Handlungsbedarf ist, aber dass es so schlimm, wie Sie den Eindruck erwecken wollen, gar nicht aussieht.
Aber zur Position der FDP: Ich denke, wir mit einem Bundesvorsitzenden Guido Westerwelle liefern ein gutes Beispiel für Toleranz und fehlende Diskriminierung.
Die Position ist, dass wir uns dafür einsetzen, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung benachteiligt wird. Es gibt in Brüssel zum Beispiel eine Arbeitsgruppe für die rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen. Auch die Bundesregierung hat in ihren Umsetzungen zeitnah vor, das Einkommensteuerrecht entsprechend zu reformieren. Und auch hier in den Landes
verfassungen und nur in den Landesverfassungen Berlin, Brandenburg und Bremen, aber auch Thüringen ist es zurzeit in der Verfassung eben verankert, wobei wir ausdrücklich nicht dafür sind, alles, was wichtig erscheint, im Grundgesetz zu verankern. Insofern können wir durchaus teilen, dass diese Initiative, das im Grundgesetz aufzunehmen, keine Mehrheit gefunden hat, und würden das nicht unterstützen.