Es bleibt dabei, das ist ein Antrag ohne Substanz. Dem kann man nicht zustimmen. Sie mogeln sich um die wirklichen Probleme herum. Deswegen bleibt es dabei: Wir werden uns dann bei Ihrem Antrag enthalten. Alles, was drinsteht, ist richtig, aber die wichtigen Punkte fehlen, deswegen die Enthaltung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream! Ich habe bei der Einbringung unseres
Linke-Antrags „Bienenschutz grundlegend verbessern!“ ausführlich dargelegt, warum so ein umfassender Antrag notwendig ist. Ich möchte heute nur noch mal die Zahlen wiederholen, weil die Zahlen eine eindeutige Sprache sprechen.
1989 hatte Thüringen noch 100.000 Bienenvölker. 1995 hatte Thüringen nur noch 21.000 Bienenvölker. 2012 waren es nur noch 19.481, also eine dramatische Reduktion der Bienenvölker. Da sind wir auf einem Tiefstand und müssen agieren. Deswegen hatten wir den umfassenden Antrag dargelegt. Ich muss auch sagen, natürlich haben wir bei der Formulierung dieses Antrags auch mit Betroffenen, mit Imkern zusammengearbeitet; deren Hinweise sind auch in den Antrag eingeflossen. Bei der mündlichen Anhörung haben wir uns wiederum intensiv mit den einzelnen Punkten befasst und genau zugehört, was die Anzuhörenden vorgebracht haben. Deswegen, Herr Primas, haben wir im Resultat oder im Nachgang noch einmal eine Beschlussempfehlung formuliert, wo zum Beispiel, Herr Augsten, das TTIP mit drin war, weil die Linke eine eindeutige Kritik an dem Prozedere und auch eine eindeutige Haltung hat. Es ist zwar von Ihnen dargestellt, das ist ungewöhnlich, das mag ungewöhnlich sein, es ist die Grundlage der Linken oder die grundlegende Handlungsweise der Linken, dass sie den Anzuhörenden zuhört und Anregungen aufnimmt.
Das wollten Sie alles so nicht haben, das haben CDU und SPD komplett abgelehnt. Die FDP hätte eine getrennte Abstimmung mitgemacht. Das ist dann alles nicht so gekommen, also wurde unser Antrag im Ausschuss abgelehnt. Sie haben angekündigt, einen vorzulegen; der ist vorgestern gekommen. Jetzt hört sich dieser Antrag - und das wurde hier auch schon dargelegt - gar nicht so falsch an.
Da denke ich mir, das ist eben so, weil sowohl CDU als auch SPD nicht einfach einen Bienenschutzantrag, der im Sinne der Imkerverbände formuliert ist und eine weite Zustimmung in der Bevölkerung hat, ablehnen konnten, ohne sich damit im Wahlkampf zu schaden. Da haben CDU und SPD einen Alternativantrag vorgelegt, mit dem wir uns jetzt befassen. Ich habe mich mit dem befasst und muss sagen, ja, da sind ganz viele Ideen, die wir in unserem Antrag haben, auch wieder mit anderen Worten aufgeschrieben worden. Drin sind sie, also Ideenklau, Plagiat nicht, aber Ideenklau. Die sind auch nicht unbedingt abzuweisen, die sind schon richtig, gerade die Frage der Verbesserung der Nahrungsgrundlage für Bienen. Aber es ist ein Riesenproblem, wenn man Bereiche, die wirklich die Problembereiche darstellen, einfach ausblendet. Immer
wenn es schwierig wird, verabschieden sich CDU und SPD, ignorieren das komplett, lassen das total außen vor und feiern sich, dass sie große Sachen auf den Weg bringen. Das kann man hier so beobachten. Das ist furchtbar, weil es die Probleme des Landes, die Probleme für Landwirte, die Probleme für Imker nicht löst.
Ein Riesenproblembereich, den Sie außen vor lassen, ist der Einsatz von Pestiziden. Da schreiben Sie zwar, der Thüringer Landtag begrüßt „im Sinne der Bienengesundheit die Entscheidung der EUKommission für das befristete Verbot und die Prüfung der Wirkung sogenannter Neonicotinoide in der EU“, lassen aber völlig offen, was Sie demnächst Ihren Ministern mit auf den Weg geben, wie die entscheiden sollen. Das lassen Sie völlig offen. Das heißt, Sie werden dann gar nichts sagen, werden es der Bundesebene überlassen und die Bundesebene wird dieses Verbot wahrscheinlich aufheben. So schaut es aus. Da drücken Sie sich. Da suggerieren Sie etwas, was Sie im Endeffekt nicht auf den Weg bringen.
Dasselbe ist - und das haben die Imker ganz deutlich dargestellt -, dass es ein Riesenproblem bei der Einstufung der Bienengefährlichkeit der unterschiedlichen Spritzmittel gibt. Da müssten wir wenigstens eine Überprüfung anschieben. Dem verweigern Sie sich komplett. Dem verweigern Sie sich einfach. Das gibt es in Ihrer Welt nicht, findet sich überhaupt nicht im Antrag. Das ist ein ganz großes Problem. Auch dass zum Beispiel konkrete Maßnahmen in dem Förderprogramm wie Kombinierbarkeit verschiedener Maßnahmen im KULAP, die dann einer besonderen Bienenfreundlichkeit dienen, nicht auf den Weg gebracht worden sind, schreiben Sie gar nicht. Ihre Punkte sind alle nicht falsch und die kann man auch unterstützen, aber sie sind einfach nicht weitreichend genug.
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Bei der nächsten Kreiswahl den Landwirten erzäh- len, was Sie für eine Meinung haben!)
Da sind wir da, woran wir schon die ganze Zeit arbeiten, und da, wo wir schon seit 1995 bis 2012 eine Reduktion der Bienenvölker haben, alles gut gemeint, schlecht gemacht und damit werden die Bienenvölker weiter zurückgehen. Das, denke ich, können wir so einfach nicht durchgehen lassen.
Wissen Sie, Sie immer damit, dass ich keine Ahnung hätte; da muss ich jetzt mal Gysi zitieren mit Ihrer Erlaubnis: Ich habe vielleicht nicht so viel Ahnung wie Sie, dafür weiß ich mehr, weil ich mich ganz genau auseinandersetze.
Eben, Sie können immer dazwischenrufen, da habe ich ein dickes Fell. Ich weiß mehr, weil ich mich mit der Wissenschaft auseinandersetze, weil ich mich mit den Betroffenen auseinandersetze und weil ich zuhöre und diese Sachen dann in die Anträge, in die Beschlussempfehlungen einbringe. Wenn Sie dann sagen, so einer Beschlussempfehlung können wir überhaupt nicht zustimmen und aus wahlkampftechnischen Gründen müssen wir uns natürlich bei den Imkern gut darstellen, deswegen machen wir einen Alternativantrag, okay, das ist Ihr Recht. Das ist fünf Jahre schlafen und dann in der letzten Sitzung einen Alternativantrag für die Bienen einbringen. Genau! Kann man so machen! Wir werden uns da enthalten. Aber ich verspreche Ihnen, dass wir die strittigen Themenbereiche - da werde ich auch nicht lockerlassen - in die nächste Legislatur einbringen und da etwas auf den Weg bringen werden. Vielen Dank.
Ich habe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr aus den Fraktionen. Für die Landesregierung Minister Reinholz, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Plenum am 20. März dieses Jahres habe ich Ihnen ausführlich über die Aktivitäten der Landesregierung im Bereich Imkerei berichtet und damals zum Antrag der Partei DIE LINKE Stellung genommen. Die Landesregierung beschäftigt sich intensiv mit der Imkerei, und das mit Erfolg. Wir haben in Thüringen im Vergleich zum letzten Jahr rund 200 Imker und rund 2.000 Bienenvölker mehr und nicht nur im Vergleich zum Vorjahr ist eine positive Entwicklung zu verzeichnen, sondern insgesamt seit dem Jahr 2008.
Im Ausschuss wurde in den Jahren 2013 und 2014 sehr intensiv dazu beraten. Das begrüße ich ausdrücklich. Vor allem die Anhörung der Vertreter der Thüringer Imkerschaft, des Thüringer Bauernverbandes und des Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf bot, denke ich, eine ganze Reihe von Informationen. So haben wir erfahren, dass bei Betrachtung eines längeren Zeitraums auch gesellschaftliche und sozialökonomische Faktoren dazu beitragen, dass es weniger Imker und damit logischerweise auch weniger Bienenvölker gibt. Inzwischen haben wir wieder eine positive Entwicklung, die aber, da gebe ich allen Beteiligten recht, verstetigt werden muss. Das Länderinstitut erklärte den systematischen Ansatz im deutschen Bienenmonitoring. Es wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der Ergebnisse zwischen den Winterverlusten bei den Bienen und den Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln entgegen sonstigen Behauptungen kein Zusammenhang hergestellt werden konnte. Die Winterverluste in Thüringen entsprechen dem bundesweiten Trend, seien aber deutlich geringer als in den übrigen vom Institut betreuten Bundesländern, das heißt in den neuen Bundesländern. Der Hauptfaktor für die Winterverluste ist bekannterweise die Varroamilbe und die damit verbundene Virusinfektion. Der Landesverband forderte Thüringen auf, sich für die weitere Fortführung des Bienenmonitorings einzusetzen und das Länderinstitut für Bienenkunde weiter zu fördern. Das deutsche Bienenmonitoring ist jedoch ein Programm des Bundes. Die Landesregierung hofft, dass sich die Bundesregierung diesbezüglich weiterhin engagiert, und es gibt dazu positive Anzeichen.
Die Anzuhörenden äußerten sich zur Problematik der Pflanzenschutzmittel und der potenziellen Gefährdung der Honigbiene. Eine Gemeinsamkeit war bei allen festzustellen: Der Wunsch nach einer besseren Kommunikation zwischen der Landwirtschaft und der Imkerschaft vor Ort, um eventuell Schädigungen durch Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Vorfeld durch Absprachen zu vermeiden. Sie können mir glauben, aus persönlichen Gesprächen weiß ich, dass das auch landesweit gut funktioniert, indem einfach die Bauern die ihnen bekannten Imker anrufen und sagen: Lasst heute die Fluglöcher zu, wir gehen raus zum Pflanzenschutz. Weiterhin wurde die Sicherstellung der Tracht für die Bienen und die bestäubenden Insekten, das heißt die Sicherstellung der Ernährung der Bienen nach dem Abblühen der Haupttrachtpflanzen, besprochen, wobei auch die Kommunen aufgefordert wurden, das öffentliche Grün, und das halte ich für ganz wichtig, insektenfreundlicher zu gestalten.
in deinem Bereich auch ermöglichen wirst. Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass die Landesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und in Abwägung aller Interessen auch weiterhin das Ziel verfolgt, die Imkerei zu fördern und damit natürlich die Zahl der Bienenvölker zu erhöhen. Herzlichen Dank.
Ich schließe die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen. Als Erstes wird direkt über die Nummer II aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/7017 in der Neufassung abgestimmt. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Die Nummer II aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE ist damit abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung zum Alternativantrag. Da ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, deswegen direkt zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 5/8036. Wer hier seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Alternativantrag angenommen worden.
Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 12. In 5 Minuten, 13.25 Uhr, beginnt im Raum F 102 eine außerplanmäßige Sitzung des Ältestenrats und 13.50 Uhr setzen wir hier im Plenarsaal die Plenarsitzung mit den Mündlichen Anfragen fort.
Die erste Frage in der Fragestunde ist die von Frau Abgeordneter Berninger, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/7982. Frau Berninger, Sie haben das Wort.
Derzeit befindet sich der Entwurf für die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Erfurter Wasserwerke im Anhörungsverfahren gemäß § 117 ThürWG.
Die vierwöchige Auslegungsfrist bis zum 1. Juli 2014 sowie der Hinweis, dass innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Wasserbehörde Bedenken gegen die Festsetzung des Schutzgebietes, die Feststellung des Überschwemmungsgebietes oder den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden können, waren ortsüblich unter anderem in den Amtsblättern des betroffenen Landkreises sowie der betroffenen Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften bekannt gemacht worden.
In einem Zeitungsinterview, mündlich in verschiedenen Informationsveranstaltungen und inzwischen auch mittels einer Medieninformation und einer Bekanntmachung gaben die zuständigen Referatsleiter des Thüringer Landesverwaltungsamtes bekannt, dass die Frist für das Vorbringen von Bedenken und Anregungen bis zum 30. November 2014 verlängert werde. Jedoch kann eine „ortsübliche“ Bekanntmachung dieser Fristverlängerung erst nach dem 15. Juli 2014 erfolgen, da diese Entscheidung erst nach Redaktionsschluss der Amtsblätter bekannt wurde.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die beschriebene Vorgehensweise, während eines laufenden Verfahrens nach § 117 ThürWG eben dieses Verfahren zu verändern?
2. Sofern es keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Fristverlängerung nach Ablauf der bekannt gemachten Frist gibt: Sind auch Bedenken und Anregungen, die zwischen der ursprünglichen Frist und der ortsüblichen Bekanntmachung der neuen Frist vorgebracht werden, zwingend in das Verfahren einzubeziehen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 3 ThürWG?