Danke, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir im Augenblick keine weiteren Redemeldungen vor. Das Wort hat der Thüringer Innenminister.
kriegen des 17. Jahrhunderts setzte sich die Einsicht durch - das können Sie bei Hobbes und Bodin nachlesen -, dass die innere Sicherheit die eigentliche Daseinsberechtigung des Staats ist. Ohne innere Sicherheit ist nichts, hat der Staat keine Daseinsberechtigung. Unser Haushalt ist eine vernünftige Grundlage, um für das kommende Jahr die innere Sicherheit in Thüringen zu gewährleisten und die Grundlage, Frau Renner, um die innere Sicherheit auch für die nächsten Jahre gut aufzustellen. Wir werden auf der Grundlage dieses Haushalts 200 neue Anwärter in der Polizei einstellen, 158 in den Polizeidienst übernehmen können. Wir werden den Digitalfunk einführen und eine Reihe anderer Ziele erreichen können. Das ist Voraussetzung dafür, dass wir mit der Polizeistrukturreform das Ziel, was Sie angemahnt haben, mehr „blau“ vor Ort, auch in die Tat umsetzen können, dass das, was unsere Polizei heute leistet, nämlich die beste Aufklärungsquote in Deutschland zu garantieren und mit die niedrigste Kriminalitätsbelastung, auch in Zukunft gesichert werden kann. Insofern, glaube ich, hat der Einzelplan 03 seine Rechtfertigung und eine richtige Ausrichtung.
Der Einzelplan 03 ist aber auch zuständig für die innere Verwaltung. Die innere Verwaltung ist - Herr Bergner, da müssten Sie, ich bin zwar auch neu, noch etwas dazulernen - das Rückgrat unserer staatlichen Verwaltung und unseres Staatsaufbaus. Es hat nichts mit Schwadronieren zu tun, was Sie mir unterstellt haben, sondern es ist Schwadronieren von Ihrer Seite, wenn Sie mit einer emotional gefärbten, geradezu ideologischen antietatistischen Attitüde hier von einer aufgeblähten Staatsverwaltung schwadronieren, wenn ich das so sagen darf.
Sie haben sich nicht die Mühe gemacht zu überlegen, woher der Aufwuchs von 59 Mio. € für die innere Verwaltung kommt. Sie haben sich nicht die Mühe gemacht, festzustellen, dass das auf den Tarifsteigerungen beruht. Sie haben sich nicht die Mühe gemacht festzustellen, dass das Landesverwaltungsamt als Mittelbehörde für sämtliche Ministerien schon 1.200 Beschäftigte umfasst, dass wir das Landeskriminalamt, das Landesamt für Statistik - was Herr Adams angesprochen hat - haben und natürlich auch das Landesamt für Verfassungsschutz. Da, lieber Herr Adams, ist der einzige Punkt, wo ich Ihnen widerspreche: Das Bundesrecht - das sage ich auch mit Blick auf Frau Renner - verpflichtet uns, ein Landesamt für Verfassungsschutz zu unterhalten; das mag einem gefallen oder nicht, aber das ist eine Verpflichtung, die nach dem Grundsatz der Bundestreue von dieser Landesregierung erfüllt werden wird. Vor diesem Hintergrund, Herr Bergner, ha
ben wir keine aufgeblähte Verwaltung, sondern wir haben eine Verwaltung, die auf der Basis dieses Haushalts natürlich ihren Weg in die Moderne finden muss, natürlich modernen Konzeptionen einer bürgernahen Verwaltung gerecht werden muss und gerecht werden wird einschließlich der Feuerwehren. Die Aufwüchse, die Sie kritisiert haben, sind im Grunde samt und sonders rechtlich festgelegt gewesen und hier war nichts einzusparen. Etwas anderes zu sagen, ist pure Heuchelei oder Populismus.
Ich habe Ihnen gesagt, woran das liegt: Ich habe gesagt Tarifsteigerungen, Übernahme der Beschäftigten für die Umweltverwaltung, Übernahme der Beschäftigten für die Sozialverwaltung, die alle heute in der Landesverwaltung enthalten sind, plus die gesamten Landesoberbehörden - das kostet nun mal Geld. Wenn man dem Staat an sich misstraut, den Staat an sich nicht mag, aber das ist ja normalerweise nicht die Attitüde der FDP, dann kann man das kritisieren, mit Sinn und Verstand meines Erachtens nicht.
Flüchtlinge: Die Landesregierung hat immerhin schon die Standards für die Flüchtlingsunterkünfte erhöht und entsprechende Verordnungen erlassen. Insofern, wir haben Herz, Herr Adams.
Zum Finanzausgleich: Dazu ist viel gesagt worden. Das von der Landesregierung im zweiten Durchgang vorgelegte Konzept ist ja vom Haushalts- und Finanzausschuss verändert gebilligt worden. Man kann natürlich über den Inhalt trefflich streiten, auch wir haben hier schon häufig darüber gestritten. Heute kann ich im Wesentlichen auf das Bezug nehmen, was Herr Hey gesagt hat: Letztlich gewährleisten wir in der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise seit 1929 unseren Kommunen eine bessere Finanzausstattung, als sie sie im Jahr davor zu beanspruchen gehabt haben und als sie sie erwarten konnten. Das lässt nicht die Bäume in den Himmel wachsen, gewährleistet aber eine aufgabenadäquate, angemessene Finanzausstattung, die sich positiv von allen anderen Ländern in Deutschland unterscheidet. Ich bin mit Ihnen einig und ich habe selber darunter gelitten, dass das Verfahren zwischen dem ersten und dem zweiten Gang nicht optimal gewesen ist, dass es hier Irritationen gegeben hat. Andererseits gehört es nun mal zur parlamentarischen Willensbildung und zur Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und anderer, dass die Erkenntnisfortschritte wachsen und dass bestimmte Zahlen hinterfragt werden können. Die Mitteilung, von der Sie gesprochen haben, war als erste Orientierung gedacht und aus meiner Sicht auch ex post betrachtet sinnvoll. Entscheidend ist, was hinten rauskommt,
hat Helmut Kohl immer wieder gesagt, und in diesem Fall würde ich mir diesen Satz zu eigen machen. Entscheidend ist, dass unsere Kommunen mehr Geld haben, als sie nach dem normalen Finanzausgleich des Jahres 2009 hätten beanspruchen können, wenn man die Sondereffekte, die Sie geschildert haben, rausrechnet bzw. nicht berücksichtigt.
Zur Spitzabrechnung: Die Irritationen haben wir dadurch aufgefangen, dass es eben in § 23 a des KitaGesetzes, wenn ich mich richtig erinnere, nun die Spitzabrechnung gibt. Natürlich werden wir, Herr Kuschel, was Sie angemahnt haben, die Arbeitsgruppe mit den kommunalen Spitzenverbänden fortsetzen. Die wird nächste Woche wieder tagen, um die Dissense …
Das ist nicht zu spät, es ist nie zu spät, weil wir nach dem Haushalt 2010 den Haushalt 2011 haben und im Jahr 2012 die Spitzabrechnung Platz greift. Insofern ist auch die Kommunikation zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden offen, transparent und von Vertrauen geprägt, so wie wir das am Anfang angekündigt haben. Der Landesregierung ist bewusst, dass die Kommunen natürlich in diesem Jahr im Vergleich zu den Vorjahren größere Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen. Dafür müssen sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Möglichkeiten ausschöpfen, die ihnen zur Verfügung stehen. Im Einzelfall kann das auch bedeuten, dass sie auf freiwillige Leistungen verzichten müssen. Gleichzeitig müssen die Kommunen ihre Anstrengungen intensivieren, um die eigenen Einnahmemöglichkeiten sowohl im Steuer- als auch im Gebührenbereich auszuschöpfen. Selbstverwaltung
hat eben auch sehr viel mit Selbstverantwortung zu tun. Der bloße Ruf nach dem Staat, hier der Ruf nach dem Geld aus Erfurt, reicht insoweit nicht. Die Finanzlage des Freistaats Thüringen ist schwierig. Die Möglichkeiten, weitere Schulden zu machen, sind erschöpft. Der Freistaat wird es sich auf Dauer nicht leisten können, etwa ein Drittel seines Etats für die Finanzausstattung der Kommunen aufzuwenden. Thüringen liegt damit - das ist auch schon gesagt worden - an der Spitze aller deutschen Länder. Das ist ein erheblicher Kraftakt. Das Land muss sparen und wird sparen, die Kommunen müssen es auch. Wir werden die Kommunen, wo immer möglich, von Aufgaben entlasten. Wir werden aber auch noch genauer darauf achten, wer wirtschaftlich und sparsam arbeitet und wer nicht. Diese Gesichtspunkte werden bei der künftigen Bemessung der Finanzausstattung der Thüringer Kommunen eine zentrale Rolle spielen. Das bedeutet: In Zukunft wird sich der Anteil des Kommunalen Finanzausgleichs von fast einem Drittel am Landeshaushalt reduzieren müssen. Der zur Abstimmung vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze entspricht den Vorgaben des Artikels 93 Abs. 1 Thüringer Verfassung. Ich darf Sie - ich würde mich freuen - um Ihre Zustimmung bitten.
Danke, Herr Präsident. Herr Prof. Huber, Sie haben formuliert, entscheidend ist, dass die Kommunen in 2010 mehr Geld bekommen als im Jahr 2009.
Herr Minister, wie bewerten Sie denn in diesem Zusammenhang die Hinweise der kommunalen Spitzenverbände, dass es auch einen Aufwuchs bei den Aufgaben gab und einen Aufwuchs bei den Kosten in einzelnen Bereichen? Tarif wurde bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt, aber insbesondere was Kostenentwicklungen im Bereich der Bewirtschaftungskosten von Einrichtungen betrifft, da setzt die Kritik an. Das heißt, sehen Sie tatsächlich, dass der Zuwachs bei den Zuweisungen und der Zuwachs bei den Aufwendungen und Kosten der Kommunen linear erfolgt oder ist da nicht eine Schere entstanden?
Wenn man auf der Grundlage des dem Kommunalen Finanzausgleich zugrunde liegenden Zahlenmaterials eine lineare Fortschreibung vornimmt, unter Beachtung der Typisierungs- und Einschätzungsspielräume des Landes, ergibt sich unter dem Strich ein Aufwuchs der Zuweisungen an die Kommunen und keine Reduzierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Rede des Innenministers gibt es jetzt noch einmal eine zusätzliche Redezeit der Fraktionen von je 44 Sekunden.
Wenn jemand noch Grundsatzreferate zu diesem Thema hat, den bitte ich um Wortmeldung. Ich sehe, das ist nicht der Fall, also schließe ich die Debatte zu dem Einzelplan 03.
Ich rufe den Einzelplan 04 - Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - auf. Die vereinbarten Redezeiten sind den Fraktionen bekannt. Ich
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, an dieser Stelle bedanke ich mich zunächst recht herzlich bei unserer Ministerpräsidentin für die Einbindung der Stausee-Initiative „Thüringer Meer“ in ihrer heutigen Rede. Dies ist nur ein Beispiel für das bürgerliche Engagement in unserer Heimat. Davon lebt unsere Gesellschaft. Gerade auch der vorliegende Einzelplan des Bildungsministeriums ist ein Zeichen für die Unterstützung der Thüringer in den wichtigen Bereichen unserer Gesellschaft. Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD wird auch im Einzelplan 04 mit Leben erfüllt. Von den Themen der frühkindlichen bis zur Erwachsenenbildung, Kindergärten, Schulen und Hochschulen, Wissenschaft, Forschung und Kultur werden vielfältige Vorhaben in Angriff genommen. Wir haben uns seit mehreren Monaten mit dem Kindertagesstättengesetz beschäftigt, das nun heute Vormittag seinen Abschluss mit der Abstimmung fand. Dessen Novellierung und die Erfüllung der Kernforderung des Volksbegehrens sind natürlich auch mit einem enormen finanziellen Aufwand verbunden. An dieser Stelle gebe ich aber auch gern zu, dass es auch für mich eine Herzensangelegenheit war, das Kita-Gesetz mit auf den Weg zu bringen.
Die Mittel zur Finanzierung des Kindertagesstättengesetzes sind im Haushalt bereitgestellt. Dabei sehe ich aber auch die großen Aufgaben in Bezug auf die weitere Finanzierung der Gesetzesänderung in den nächsten Jahren. Auch dies hat etwas Entscheidendes mit Nachhaltigkeit und Verantwortung für die kommenden Generationen zu tun. Mit der zukünftigen Personalausstattung in unseren Kindergärten ist es besser möglich, den Thüringer Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre umzusetzen und damit auch die Qualität frühkindlicher Bildung weiter zu steigern. Gewinner der Reform sind auch die Eltern. Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Einjährige ist ein weiterer Baustein zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem flexibilisierten Thüringer Erziehungsgeld wird die Wahlfreiheit ausgebaut. Damit werden auch wichtige Vorhaben unserer Koalitionsvereinbarung umgesetzt. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang auch die Übernahme der Kosten von Praktikantenstellen in Kindertageseinrichtungen bei gestiegenen Praktikantenzahlen.
schaft geben den öffentlichen Schulen die Gelegenheit, in einen Wettbewerb zu treten. Und hier haben wir auch in dem vorliegenden Haushalt die wichtigen finanziellen Voraussetzungen geschaffen.
Unser Freistaat ist ein Beispiel dafür, dass sich die soziale Selektivität im gegliederten Schulsystem wirksam reduzieren lässt. Die Zahl der Schulabbrecher an den Regelschulen sinkt, der Anteil der ein Gymnasium besuchenden Arbeiterkinder ist im nationalen Vergleich hoch und wächst. Deshalb werden wir weiter auf die Qualitätsentwicklung an eigenverantwortlichen Schulen setzen. Unser Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre hat Modellcharakter. Wir setzen darauf, herkunftsbedingte Nachteile möglichst frühzeitig auszugleichen. Auch Sozialpädagogen sind im Haushalt eingestellt, die Hilfe soll bei den Schülern direkt ankommen, die sie ganz besonders benötigen. Daran werden wir uns orientieren, weil Bildungsgerechtigkeit für uns auch die zentrale bildungspolitische Herausforderung ist und bleibt.
Wir hatten heute auch schon im Rahmen der Haushaltsdebatte das Thema „Schulobstprogramm“. Auch hier ist es wichtig, dass die Gegenfinanzierung für dieses Programm im Haushalt eingestellt ist. Hier leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag für die gesunde und vitaminreiche Ernährung unserer Schülerinnen und Schüler. Wir haben auch am Rande der Plenarsitzung etwaige Missverständnisse zur Finanzierung klären können.
Ein kostenintensiver, allerdings alternativloser Punkt sind die in den nächsten Jahren notwendigen Neueinstellungen von Lehrern. Gerade im Bereich der Grundschule wird es viele Altersabgänge geben. Es ist zu begrüßen, gerade junge, sehr gut qualifizierte Lehrer mit unbefristeten Arbeitsverträgen in Thüringen zu halten, damit sie auch nicht die Angebote anderer Bundesländer annehmen. Ein wichtiger Punkt ist für uns aber die am fach- und schulartspezifischen Bedarf orientierte Einstellung von Lehrern.
Auch die finanzielle Ausstattung der Hochschulen stellt einen erheblichen Anteil des Einzelplans 04 dar. Sie ist in der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und den Hochschulen festgelegt. Die getroffenen Vereinbarungen aus dem Hochschulpakt 2020 werden beibehalten. Das ist wichtig für die Zukunft der Thüringer Hochschulen, denn langfristig ist es für die Standorte unerlässlich, ihre Studierendenzahlen durch das Werben um Studenten aus anderen Bundesländern zu halten. Nicht vergessen sollten wir auch bei dem Thema „Hochschule“, dass die Verwaltungsgebühr abgeschafft wurde und es keine Studiengebühren in Thüringen gibt. Der Studienstandort Thüringen muss gestärkt werden. Laut einer aktuellen Studie sind es zunehmend Image
faktoren, warum sich Studenten für einen Hochschulstandort entscheiden. Die Bereitstellung adäquater Fächerangebote, hohe Studienqualität auch mit Blick auf Infrastruktur und Ausstattung sind wichtige Punkte. Insofern sind finanziell gut ausgestattete Hochschulen unerlässlich.
Auch im Forschungsbereich wurden mehr Mittel bereitgestellt. Wirtschaftsforschung ist uns genauso wichtig wie die Forschung in den staatlichen Einrichtungen. Die Förderung unterrichtsbegleitender und außerunterrichtlicher schulischer Vorhaben wurde ebenfalls im Haushalt eingestellt, insbesondere im Hinblick auf schulische Projekte im Rahmen der Lutherdekade und zum Reformationsjubiläum. Die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung haben sich klar zur Lutherdekade und dem Reformationsjubiläum bekannt. Wir sind uns der Bedeutung der Weltereignisse und der damit verbundenen Vermarktung bewusst. Im Haushalt 2010 sind zusätzliche Mittel für die Lutherdekade u.a. für Denkmalschutzmaßnahmen von Lutherstätten, Kunst- und Kulturförderung und zusätzliche Schulprojekte eingestellt.