Protokoll der Sitzung vom 30.04.2010

Meine Damen und Herren, wir sollten einfach das auch sehen. Es hat auf Europa übergegriffen. Sie können das alles nachlesen. Ich hoffe nur, dass die Polizei und andere diese Debatte verfolgen, wo denn ihre Unterstützer sind und wo nicht. Ich glaube auch, wenn man das ansieht, überall im Bund und in allen Ländern wird darüber gesprochen und es ist sehr, sehr ernst, was dort gesagt wird. Wenn Sie sich mal inhaltlich damit beschäftigen würden, würden Ihnen die Haare zu Berge stehen, und was dort alles zum Vorschein kommt. Ich stimme dort Herrn Freitag ausdrücklich zu und auch unserem Landesvorsitzenden der GdP. Ich stimme denen ausdrücklich zu und ich werde Ihnen jetzt nicht die ganzen Zahlen hier vorlegen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie das nachlesen. Auch in Europa ist es voll und ganz angekommen. Wir müssen in Europa dagegen gemeinsam vorgehen, dass solche Dinge nicht weiterhin passieren. Ich glaube, meine Damen und Herren, wir alle, eigentlich das Parlament, sollten hinter denen stehen, die den Kopf für andere hinhalten. Das ärgert mich wirklich maßlos, dass Sie sich hier, aus welchen Gründen auch immer, zurückziehen, ach, könnte doch und sollte doch usw.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie ganz eindringlich, dem Antrag zustimmen. Hier geht es weder um Schnellschuss noch um Populismus. Hier geht es nur darum, dass die Landesregierung sich entsprechend aufmerksam und zielstrebig damit weiter beschäftigt und dass die Umsetzung auch passiert, denn jeder Verletzte von den drei genannten Gruppen ist einer zu viel und jeder Tote von den Gruppen, die bei den Feuerwehr- und Rettungskräften Gott sei Dank noch nicht waren, ist auch einer zu viel und darum bitte ich Sie alle, dass wir hier alle unterstützen und diesem Antrag unsere Zustimmung geben.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Fiedler. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Bergner von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, das Strafrecht dahin gehend zu ändern, dass Polizeibeamte, Feuer

wehrleute und Rettungskräfte künftig einen stärkeren strafrechtlichen Schutz genießen als bisher.

Meine Damen und Herren, das Thema ist durchaus ernst und, Frau Kollegin Renner, ich teile die Kritik an Herrn Große ausdrücklich nicht. Ich habe ihn als einen sehr sachlichen und kompetenten Gesprächspartner kennengelernt. Der Antrag ist also unserer Auffassung nach vom Ansatz her begrüßenswert. Das war es dann allerdings auch schon. Ich muss schon zugeben, Herr Kollege Fiedler, bei aller Leidenschaft für das Thema - der Sache nach sind wir da sehr dicht beieinander - ist der Antrag selber handwerklich nicht auf der Ebene, die ich erwartet hätte

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

gerade auch von den beiden Fraktionen, die nun wirklich eine ziemlich große Ministerialbürokratie hinter sich haben, wenn es darauf ankommt, juristisch ausgereiftere Dinge zu bringen. Es bleibt völlig unklar, wie und was genau geändert werden soll. Das ist aber unserer Auffassung nach durchaus wichtig, um sich eine Meinung bilden zu können. Ich denke schon, dass der Landtag nicht einen Blankoscheck ausstellen sollte, um dann einfach irgendwas in den Bundesrat einzubringen oder zu unterstützen, von dem der Landtag so genau nicht weiß, was drinsteht.

Herr Abgeordneter Bergner, es gibt eine Anfrage von der Abgeordneten Renner. Lassen Sie diese zu?

Nein, ich möchte mit Blick auf die Uhr und mit Blick auf das Programm, was wir heute haben, kurz und bündig arbeiten dürfen.

Ja, es ist so, dass wir schon der Meinung sind, hier keinen Blankoscheck ausstellen zu wollen und deswegen meinen wir schon, dass etliche Fragen, Probleme, Fragestellungen zu klären sind. Wollen Sie hier das Strafgesetzbuch ändern oder das sogenannte Nebenstrafrecht? Was wollen Sie genau ändern, etwa § 113 Strafgesetzbuch und oder § 240 Strafgesetzbuch oder soll ein neuer Paragraph geschaffen werden, dann möchte ich doch darauf aufmerksam machen, dass der Antrag bis dato nur Polizeibeamte, außer den übrigen Gruppen, umfasst. Insofern sind Polizisten, die noch nicht verbeamtet sind, nicht von diesem Schutz berücksichtigt. Insofern meine ich schon, dass das jetzt nicht so schnell durchgedroschen werden darf, dass es schon von der Qualität her mit Sicherheit nicht besser ist als Anträge, die Sie bei uns kritisiert haben. Deswegen spreche ich mich dafür aus oder stelle den Antrag im Namen mei

ner Fraktion, Ihren Antrag an den Innenausschuss zu überweisen. Ich bedanke mich, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Bergner. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnet Gentzel von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD verurteilt jede Art von Gewalt gegen unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, gegen Feuerwehrleute und gegen Rettungskräfte. Wir unterstützen die Bemühungen von Bund und Ländern, hier Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten in den letzten Jahren rapide zugenommen hat. Der „Spiegel“ schreibt dazu: „Die Polizei trifft immer öfter auf Verachtung, Ablehnung und Aggression. Die Gewaltspirale dreht sich auch hier immer schneller. Nach Angaben der GdP sind die Fälle von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in den letzten Jahren um 30 Prozent gestiegen.“ Das, Frau Renner, ist nicht der Druck von den Medien, sondern das sind Tatsachen. In der Öffentlichkeit - ich sage es ganz bewusst, leider auch hier - wird dieses häufig nur im Zusammenhang von Rechts-Links-Auseinandersetzungen in Demonstrationen gesehen und dann zur Kenntnis genommen. Gewalt gegen Polizisten ist insbesondere in anderen Bereichen fast zum Tagesgeschäft geworden; bei Verkehrskontrollen, bei Hausdurchsuchungen oder bei Schlichtung von Familienstreitigkeiten. Es ist haarsträubend, wie mit Teilen unserer Polizei bei solchen Einsätzen umgegangen wird. Ich unterliege eben nicht der Versuchung, hier mit Einzelbeispielen zu arbeiten, weil man dann immer wieder selektiert, nämlich genauso, wie Sie, Frau Renner, das gemacht haben. Wissen Sie, ich habe das in der PID auch sehr aufmerksam gelesen. Es wäre auch ein Zeichen von Redlichkeit gewesen, wenn Sie auch die Polizisten zitiert hätten, die anderes gesagt haben zu diesem Thema. Insofern, wenn Sie da in puncto Redlichkeit auf uns zeigen, müssen Sie sich nach Ihrem Beitrag auch fragen lassen, ob Sie wirklich beide Seiten dann auch gleichberechtigt zu Wort kommen lassen.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, was ich zu den Polizeikräften gesagt habe, gilt natürlich selbstverständlich auch für Feuerwehrleute und für den Rettungsdienst. Wenn Mülltonnen brennen oder Verletzte zu behandeln sind, werden auch sie immer wieder häu

figer Ziel von Gewalttätern. Ich sage das klar, das ist nicht akzeptabel. Da bleibt die Frage: Was tun?

GdP und DPolG haben diesen Sachverhalt zu ihrem zentralen Thema für das Jahr 2010 gemacht. Sie fordern unter anderem eine Strafrechtsveränderung in zwei wesentlichen Punkten: Zum Ersten wollen sie einen besseren Schutz von Vollzugsbeamten in allen dienstlichen Situationen. Die bisherige Rechtslage gewährt den Vollzugsbeamten nur dann einen besonderen Schutz, wenn sie sich in einer Vollstreckungssituation befinden. Aber dies ist in der Regel eben z.B. bei der Schlichtung von Familienstreitigkeiten, bei Hausdurchsuchungen oder anderen Standardmaßnahmen nicht der Fall. Zum Zweiten soll dieser Schutz auf Feuerwehrleute und Rettungsdienste ausgeweitet werden. Die SPD unterstützt dieses Begehren ausdrücklich und hat deshalb den gemeinsamen Antrag in den Landtag mit eingebracht.

Meine Damen und Herren, aber mit den Gewerkschaften sind wir auch der Meinung, dass diese Maßnahme, eine solche Maßnahme allein nicht ausreicht. Ich will nur drei Punkte nennen: Übermäßiger Alkoholkonsum ist oft der Auslöser von Gewaltexzessen. Das Alkoholverbot als Auflage zum Beispiel bei Demonstrationen hat keinen Sinn, wenn es nicht konsequent eingehalten und umgesetzt wird. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Frage der Vermummung.

(Beifall FDP)

Bei der Frage von Gewaltprävention, und da gebe ich Ihnen, Frau Renner, uneingeschränkt recht, müssen auch wir nachhaltiger arbeiten. Hier ist die gesamte Gesellschaft in der Pflicht, ob Politik, ob Wirtschaft, ob Kirchen, Vereine und Schule. Wir müssen uns immer öfter und vor allen Dingen kontinuierlich mit der Ächtung von Gewalt in allen Bereichen des Lebens beschäftigen.

Meine Damen und Herren, nicht unwichtig ist für unsere Polizisten aber auch die Frage: Was erwartet mich eigentlich, wenn ich ein Opfer von Gewalt werde? Zum Beispiel, welcher Rechtsschutz wird mir dann von meinem Dienstherrn gewährt? Wird jeder Übergriff auch als qualifizierter Dienstunfall anerkannt? Entstehen mir finanzielle Nachteile, zum Beispiel wenn Zulagen nicht weiter bezahlt werden? Ich will ausdrücklich sagen, ich habe letzte Woche in einem Gespräch mit der GdP zur Kenntnis genommen, dass diese Fälle aus Thüringen nicht bekannt sind. Aber ich höre sehr wohl auch, dass es im Beamtenversorgungsrecht eine Gesetzeslücke gibt zum Beispiel bei der Gewährung von Schmerzensgeld. Auch das gehört auf die Agenda der Innenministerkonferenz.

Meine Damen und Herren, das Strafgesetzbuch geht in seiner Gänze auch immer wieder auf besondere Gefährdungen von speziellen Berufsgruppen ein. Das scheinen einige Kollegen vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE ausgeblendet zu haben. So gibt es zum Beispiel in unserem Strafgesetzbuch einen § 316 a, der lautet: „Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer“. Jetzt versuchen Sie doch mal, jemandem zu erklären, dass da eine besondere Berufsgruppe in einem besonderen Fall unter einen besonderen Schutz gestellt wird, aber es den Polizistinnen und Polizisten verwehrt bleibt, in allen dienstlichen Situationen umfassend geschützt zu werden, wie wir nach unserer Auffassung das benötigen.

Ich werbe um Zustimmung in der Sache, aber ich sage das auch ganz offen, ich werbe auch darum, um den Polizisten in Thüringen ein Signal zu senden, dass wir sie unterstützen. Der Ball, wenn wir diesen Antrag so beschließen, liegt da nun auch - das gehört dazu - nicht nur in der Innenministerkonferenz, sondern auch im Bereich der Justizminister der Bundesländer.

Eine Bemerkung noch zur Problematik, die SPD in Thüringen springt da über jedes Stöckchen. Auch da haben Sie unvollständig recherchiert, Frau Renner. Die SPD hat zum Beispiel in Hamburg, in Hessen und in Schleswig-Holstein ähnlichen Anträgen im Landtag längst zugestimmt. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass einer der schärfsten Vertreter dieses anderen Strafrechts der Innenminister Körting von Berlin ist, der wird getragen von einer rot-roten Landesregierung. Sie müssen sich die Frage schon gefallen lassen: Muss der Leidensdruck der Polizisten in Thüringen erst so groß werden wie in Berlin, dass Sie sich an dieser Stelle bewegen? Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD, FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Gentzel. Gibt es weiteren Redebedarf? Herr Minister, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Thüringer Landesregierung verfolgt die gewalttätigen Übergriffe auf Polizeibeamte immer mit Sorge. Mit Blick auf eventuellen gesetzgeberischen Handlungsbedarf war sie aber bisher nicht tatenlos. So hat die Konferenz der Innenminister der Länder mit Unterstützung Thüringens im vergangenen Jahr den Beschluss gefasst, das Kriminologische Forschungsinstitut in Niedersachsen zu beauftragen, eine Studie zu erarbeiten - Frau Renner sprach da

von -, welche anhand einer wissenschaftlich fundierten Tatsachenfeststellung analysieren soll, an welcher Stelle im Strafrecht Stellschrauben gegebenenfalls neu zu justieren sind.

Auch die Justizminister der Länder haben auf ihrer Frühjahrskonferenz im vorigen Jahr mit großer Mehrheit, darunter ebenfalls der Thüringer Stimme, beschlossen, diese Studie zu unterstützen. Dabei soll und wird es auf jeden Fall bleiben. Aufgrund der aktuellen Entwicklung und eines entsprechenden Antrags des Freistaats Sachsen im Bundesrat sieht sich die Landesregierung jedoch gleichwohl veranlasst, ein politisches Zeichen zu setzen, ohne auf das endgültige Ergebnis der bereits genannten Untersuchung zu warten. Das Thüringer Justizministerium wird deshalb dem Kabinett den Vorschlag unterbreiten, in die nächste Sitzung des Bundesrats am 7. Mai einen eigenen Plenarantrag einzubringen, mit dem künftig der Angriff auf Polizeibeamte und andere sich zur Abwehr von Gefahren im Einsatz befindliche Rettungskräfte, also Feuerwehrleute und Rettungssanitäter, als gefährliche Körperverletzung nach § 224 Strafgesetzbuch strafbewehrt sein soll. Gemeinsam mit meinem Kollegen Innenminister Huber bin ich der Auffassung, dass ein solcher Vorschlag dem Gesetzentwurf des Freistaats Sachsen im Bundesrat, der jetzt auch diesen aktuellen Handlungsbedarf geriert hat, der das Strafmaß beim Tatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ - § 113 - erhöht, vorzuziehen ist.

Ich möchte Ihnen kurz erläutern, warum der Innenminister und ich diesen Vorschlag präferieren: Ein tätlicher Angriff auf Polizisten, der als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bestraft werden kann, erfüllt in der Mehrzahl der Fälle tateinheitlich die Körperverletzung, die im Grundtatbestand mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft wird. Maßgeblich für den Strafrahmen wäre nach dem allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs nicht das Widerstandsdelikt mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, sondern die Körperverletzung mit bis zu fünf Jahren, also eine Norm, die es bereits gibt und die jedermann, nicht nur Rettungskräfte und Polizei, schützt. Um somit einen weitergehenden strafrechtlichen Schutz gegenüber Polizisten und Rettungs- sowie Feuerwehrkräften als bisher zu erreichen, ist deshalb bei § 224 StGB anzusetzen und die bereits oben von mir skizzierte Ergänzung in diese Strafrechtsnorm aufzunehmen.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass der Bundesrat nur ein Vorschlagsrecht an den Bundesgesetzgeber hat, deshalb ist es mir wichtig, an dieser Stelle ausdrücklich zu betonen, dass gerade diese vorgestellte Änderung als ein erster strafrechtlicher Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Polizeibeamten sowie Angehörigen von Feuerwehr und Rettungsdiensten verstanden werden soll und muss. Aus

diesem Grund werbe ich an dieser Stelle auch noch einmal dafür, das Ergebnis der eingangs genannten Studie nach deren Fertigstellung gründlich zu analysieren, an welcher Stelle und in welcher Art der Schutz von Einsatzkräften - seien es Polizeibeamte, Angehörige der Feuerwehr oder andere Rettungskräfte - am wirkungsvollsten gestärkt werden kann. Schließlich soll ein repressiver und generalpräventiver Mehrwert geschaffen werden, um die genannten drei Berufsgruppen wirksamer als bisher zu schützen. Aus diesem Grund vertritt die Landesregierung die Auffassung, es bei der vorgestellten Bundesratsinitiative nicht bewenden zu lassen. Da erste Zwischenergebnisse der oben genannten Untersuchung für den Herbst 2010 angekündigt sind, werden wir anhand dessen prüfen, ob die angestrebte Änderung des Strafgesetzbuchs bereits den Anforderungen entspricht, und gegebenenfalls deutlich machen, worauf der Gesetzgeber achten sollte, um das Ziel, welches uns alle eint, nachhaltig zu erreichen, nämlich Personen, die von Amts wegen oder freiwillig für die Rechtsordnung oder das Gemeinwohl antreten, einen effizienteren Schutz an die Seite zu stellen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Poppenhäger. Es gibt noch eine Wortmeldung von der Abgeordneten Renner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entschuldigung, DIE LINKE.

Immer noch die LINKE.

Das war nur eine optische Täuschung, weil Herr Adams sich gleichzeitig gemeldet hat. Entschuldigung.

Ich möchte noch einmal die Gelegenheit nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf die Ausführungen von Herrn Gentzel und auch auf Ihre, Herr Dr. Poppenhäger, einzugehen.

Zuerst zu Herrn Gentzel: Sie haben ausgeführt, die DPolG und die GdP haben dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt und deswegen sind wir hier gehalten, zu handeln. Halten Sie wirklich diese Organisation nach den skandalösen Horrorszenarien zum 1. Mai oder nach der Verurteilung der Antinaziproteste in Dresden für geeignete Stichwortgeber für eine sachorientierte und realitätsnahe Politik? Ich

denke, wir sollten uns tatsächlich wieder auf eine fachliche Basis begeben. Ich hatte ausgeführt, dass wir offen und ergebnisoffen in die Diskussion um die Studie eintreten wollen, daher unterstütze ich auch ganz ausdrücklich den Überweisungsantrag, der durch die FPD eingebracht wurde.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich denke, wir sollten uns im Innen- und Justizausschuss dann, wenn belastbare Fakten, sowohl Ursachenanalysen als auch mögliche Handlungsempfehlungen, auch mögliche juristische Handlungsempfehlungen, auf dem Tisch liegen, dazu verständigen.

Herr Dr. Poppenhäger, Sie haben ausgeführt, Sie müssten heute diesen Antrag vorziehen, weil es notwendig sei, ein politisches Zeichen zu setzen. Ich halte Strafrecht und Gesetze nicht für geeignete Mittel, politische Zeichen zu setzen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will es noch ein bisschen deutlicher formulieren: Ich denke, es ist fast eine Art von Missbrauch von Gesetzen und auch des Strafrechts. Sie haben auch ausgeführt, die Strafrechtsverschärfung soll den Schutz der eingesetzten Beamtinnen und Beamten - und ich habe an keiner Stelle die Gefährdungssituation negiert oder gar in Zweifel gezogen - erhöhen. Wie soll denn dieser Schutz erhöht werden, wenn dieses Gesetz gar keine Präventivwirkung bewirkt? Weil, das habe ich vorhin ausgeführt, die Tätergruppe dagegen immun ist, sich von dieser Strafrechtsverschärfung abschrecken zu lassen. Sie haben selbst noch mal erwähnt - oder war es Herr Gentzel -, dass ein Großteil der Täter - es geht auch um Angriffe im Zusammenhang mit Fußballspielen, Volksfesten, etc. - alkoholisiert ist. Wie soll denn da wirklich eine Anhebung des Strafrechtsmaßes dazu führen, dass jemand sagt, ich lass jetzt mal meine Aktion sein, weil ich es mir noch mal durch den Kopf habe gehen lassen, das ist mir doch ein bisschen zu hart, für so und so viele Jahre ins Gefängnis zu gehen. Also, mir entzieht sich wirklich jede Kenntnis, wie da eine Präventivwirkung und eine Abschreckung erzielt werden sollen. Deswegen halte ich die beiden Argumente, hier ein politisches Zeichen zu setzen und dass es um den tatsächlichen Schutz der Beamten geht, für vorgeschoben. Ich bleibe dabei: Das ist hier ein Schnellschuss.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete Renner. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Adams von BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ganz besonders wende ich mich an Herrn Fiedler und Herrn Gentzel, ich glaube, Sie haben versucht, den Eindruck zu erwecken, dass Mitglieder der Fraktion DIE LINKE oder Mitglieder der GRÜNEN hier nicht an der Seite der Polizisten oder der Menschen, die den Kopf hinhalten, Notärzte oder Feuerwehren, stehen würde.