Protokoll der Sitzung vom 17.06.2010

nutzt werden können. Es fehlt zum Teil an Abstimmungen zwischen den lokalen und zentralen Behörden und es fehlt Vernetzung. Kindern und Jugendlichen wird der Bildungszugang erschwert, die Krankenversorgung - ist mehrfach angesprochen - ist als unzureichend einzuschätzen. Das Land befindet sich im Aufbau. Ich denke, allein die wirtschaftlich - da sind wir uns einig - als schwierig einzuschätzende Situation kann sicherlich nicht dazu Anlass bieten, dass dies allein schon ein Indiz für Diskriminierung darstellt.

Es gibt aber auch Projekte, die diese Reintegration sehr gut aufgenommen haben, wo der Bau von Wohnungen aus europäischen Mitteln gelaufen ist, so z.B. in Roma-Mahala. Hier muss ich natürlich dazufügen, dass dies sicher erst ermöglicht wurde, nachdem die menschenunwürdigen Zustände in den Camps von Mitrovica, Cesmin, Luc und Osterode bekannt waren, abgestellt wurden und seit 2008 auch der Zugang hier für die Rückkehrer gesperrt werden musste und sich zwischenzeitlich diese Situation dort positiver darstellt.

Die Situation im Kosovo muss mit großer Sorgfalt weiter beobachtet werden. Laufende Programme müssen umgesetzt werden mit denen, die vor Ort leben und mit denen, die zurückkehren und die ihr Land mit aufbauen wollen. Die Sicherheit kann weiter verbessert werden. Dazu tragen die Wiederaufbauprogramme und die Integration der Rückkehrer wesentlich bei, aber auch die KFOR- und EULEXTruppen, die Garant für Frieden und Ordnung im Lande sind. Weiter unterstützen sie den Aufbau, wobei in vielen Fällen die Kontrollen an die Organe der Republik Kosovo übergeben werden konnten. Allein die Reduzierung der Truppenstärke des deutschen Kommandos um 1.000 Soldaten ist sicherlich auch ein Beleg dafür. Die OSZE in Europa schätzt ein, dass der rechtliche Rahmen von Minderheitenrechten im Kosovo besteht

Frau Holbe, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten König?

- nein, möchte ich nicht -, jedoch die Umsetzung der Rechte noch mangelhaft ist und wenig Veränderung im Alltag gebracht haben. Das ist so, jedoch sind Ansätze erkennbar, wo doch weitgehend auch an ethnische Minderheiten gedacht wird und hier entsprechende Bemühungen greifen, wie Herr Bergner das schon ausgeführt hat, von den 120 Sitzen im Parlament 20 für ethnische Minderheiten reserviert wurden und insbesondere vier für Vertreter der Roma und Ashkali, so dass man in ver

schiedenen Lebensbereichen sowohl negative als auch positive Beispiele um Projekte benennen kann. Aber, ich glaube, das ist auch nicht ungewöhnlich für ein Land, das sich im Aufbau befindet.

Die Gesetzeslage lässt einen Alleingang unseres Landes nicht zu. Die Änderung der gesetzlichen Grundlagen obliegt dem Bund, der erst im April dieses Jahres dieses Rückübernahmeabkommen geschlossen hat, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht begründet ist, dass es eine veränderte Sicherheitslage gibt und hier Änderungen bereits nach wenigen Monaten ergriffen werden müssen.

Selbstverständlich darf man das Schicksal der Betroffenen nicht gleichgültig hinnehmen. In Thüringen hat eine sehr geringe Zahl von kosovarischen Flüchtlingen Heimat gefunden und eine sehr geringe Anzahl von Roma, Ashkali und Ägyptern, die hier in Einzelfallprüfungen genauso behandelt werden. Ich denke, dass unsere Ausländerbehörden sehr sorgfältig arbeiten, nach Möglichkeiten suchen, die Vorgaben des Bundes schonend umzusetzen und genauso nach Möglichkeiten suchen, das Aufenthaltsrecht aus humanitären und persönlichen Gründen dann zu prüfen und gegebenenfalls auch dann den Aufenthalt zu gewähren bzw. zu verlängern. Meine Fraktion lehnt Ihren Antrag ab. In Richtung der FDP nochmals gesprochen möchten wir auch keine Überweisung an den Innenausschuss. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Holbe. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass soeben noch ein Entschließungsantrag zu diesem Thema verteilt wurde. Es gibt aber jetzt noch zwei weitere Wortmeldungen. Zunächst hat das Wort die Abgeordnete Sabine Berninger für die Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich hatte mich schon seit Längerem gemeldet, um den Entschließungsantrag, der jetzt auf Ihren Plätzen liegt, einzubringen. Aber ich möchte die Gelegenheit natürlich nutzen, auch auf ein paar Dinge einzugehen, die von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt wurden. Herr Kollege Bergner, Sie haben uns faktisch vorgeworfen oder mir, mit der Beschreibung der Situation, die ich in meinem ersten Redebeitrag getroffen habe, hätte ich die Republik Kosovo schlechtgemacht. Dem ist nicht so. Ich habe lediglich die Situation beschrieben, die die Minderheit der Kosovo-Ashkali und Roma erwartet,

wenn sie dorthin zurückgeschickt werden.

Frau Holbe, Sie unterstellen uns, wir hielten uns für die Gutmenschen und wir hielten Sie per se für die Schlechtmenschen. Dem ist nicht so. Für die Fraktion DIE LINKE kann ich auf jeden Fall sagen, dass wir uns keinesfalls für Gutmenschen halten. Wir halten uns für ganz normale Menschen, genau wie Sie und andere auch, und wir halten auch Sie nicht für die Schlechtmenschen, die per se aus grundsätzlicher Ablehnung von Menschen, oder warum auch immer, solche Anträge von uns, in denen es um Flüchtlinge, um Asylsuchende, Geduldete und deren Lebensbedingungen geht, ablehnen würden. Wenn wir das so sähen, meine Damen und Herren, dann würden wir hier keine Anträge stellen, aber wir würden - oder ich zumindest - nicht jedes Mal so viel Mühe darauf verwenden, an Sie zu appellieren, zu versuchen, unsere Argumente Ihnen nahe zu bringen und Sie zu überzeugen. Dann wüsste ich ja, dass das keinen Sinn hätte. Ich halte Sie nicht für Schlechtmenschen. Ich halte Sie zum großen Teil sogar für Menschen, die Nächstenliebe als eines ihrer Gebote leben, und darauf gründet sich meine Hoffnung.

Es geht uns darum, dass wir Menschen nicht zurückschicken in ein menschenunwürdiges Leben. Die Beschreibung der Verhältnisse, der Probleme, der Diskriminierung etc., die ich vorgenommen habe, sind nicht, Frau Holbe, wie Sie das genannt haben, Pauschalurteile, die ich mir ausgedacht hätte oder unser innenpolitischer Mitarbeiter. Das sind Beschreibungen, die ich übernommen habe, und ich meine das auch jedes Mal ganz genau dazu gesagt zu haben, von Amnesty International, von Pro Asyl, von der Deutschen Bischofskonferenz, von verschiedenen Flüchtlingsräten und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. Ich hätte vielleicht noch mehr Beschreibungen sagen sollen, nämlich die, die die Caritas und die Diakonie zur Situation der Roma, Ashkali und Ägypter im Kosovo aufgeschrieben haben.

Frau Holbe, ich finde es zynisch, so wie das durch die Ausländerbehörden praktiziert wird, Menschen zu einer freiwilligen Ausreise zu ermuntern in die beschriebene Situation, in die Gefahr, Opfer von gewalttätigen Angriffen wegen der ethnischen Zugehörigkeit zu werden, in solche Situationen, wo mir Repressalien drohen, wo ich keine Wohnung habe, wo ich in Armut leben muss. Das finde ich zynisch und ich kann sehr genau verstehen, warum viele der Betroffenen dieses Angebot und auch die von Ihnen erwähnten Kosten der Reise und auch diese 2.800 € ablehnen. Frau Holbe, ich finde es unlauter, wenn Sie dieses Argument, dass die freiwillige Ausreise unterstützt wird, als Begründung hier anführen zur Ablehnung unseres Antrags.

Zu den von Ihnen beschriebenen Programmen schreibt Amnesty International, das möchte ich noch mal zitieren aus seiner Stellungnahme: „Nach Auffassung von Amnesty International ist das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie von einigen Bundesländern aufgelegte Rückkehrprojekt ‚URA 2’ nicht geeignet, eine nachhaltige Reintegration sicherzustellen. Denn bei ‚URA 2’ handelt es sich um ein befristetes Projekt, das Hilfen nur für einen auf wenige Monate befristeten Zeitraum zur Verfügung stellt. Die Probleme für Roma sind im Kosovo viel grundlegender und eine auf Dauer angelegte Integration von Roma, Ashkali und Ägyptern erfordert einen langfristigen Ansatz.“

Meine Damen und Herren, der jetzt neu vor Ihnen liegende Entschließungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE war von uns vorbereitet worden, weil wir befürchtet hatten, dass der Antrag in einen Ausschuss überwiesen werden könnte und dann eine längere Zeit ins Land geht, ehe unser Ansinnen entschieden ist. Wir möchten mit dem Entschließungsantrag erreichen, dass, sofern es Beratungen in den Ausschüssen gibt, in dieser Zeit bis zu einer Entscheidung des Thüringer Landtags die Betroffenen eine Rechtssicherheit haben, dass sie nicht abgeschoben werden können von Thüringen aus. Deswegen würde ich Sie bitten, falls Sie einer Überweisung an den Ausschuss zustimmen, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. Aber im Grunde genommen, möchte ich Sie eigentlich auffordern, dem Ursprungsantrag in den beiden Punkten zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Berninger. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete König von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es kommen immer so merkwürdige Laute aus den Reihen der CDU, wenn ich mich nach vorne an das Mikrofon bewege. Ich wollte auf eines hinweisen, Frau Holbe, und zwar sind heute im Verlauf des Tages schon einige Äußerungen aus den Reihen der CDU-Fraktion gefallen. Das eine ist „vaterlandslose Gesellen“, das andere ist „fahrendes Volk“, von Ihnen jetzt „Gutmensch“. Nur als Hinweis: Das Wort „Gutmensch“ stammt aus dem Jahr 1941 laut dem Deutschen Journalistenverband. Fraglich ist einzig, ob es zuerst von Goebbels oder vom „Stürmer“ verwendet wurde.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau König. Gibt es weitere Wortmeldungen zur Debatte? Ja, es hat sich zu Wort gemeldet Staatssekretär Geibert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die Landesregierung aufgefordert, Abschiebungen von Roma, Ashkali und Angehörigen der Ägypter aus dem Kosovo per Erlass auszusetzen. Zudem soll sich die Landesregierung für einen bundesweiten Abschiebestopp einsetzen.

Gestatten sie mir, Ihnen kurz die Rückführungssituation in den Kosovo zu skizzieren: Bereits vor der Unabhängigkeitserklärung der Republik Kosovo im Jahre 2008 war unter der Verantwortung der Zivilverwaltung der Vereinten Nationen im Kosovo - die sogenannte UNMIK - die Rückführung von Personen aller Ethnien möglich. Bei Angehörigen der Volksgruppe der Roma beschränkte sich dies allerdings auf schwere Straftäter. Am 1. Januar 2008 entfielen die für die Rückführung von Minderheitsangehörigen festgesetzten Quoten. Für eine Rückführung war nur noch entscheidend, dass die rückzuführende Person aus dem Kosovo stammt. Die UNMIK stellte ab diesem Zeitpunkt auf die völkerrechtliche Verpflichtung der Rücknahme eigener Staatsangehöriger ab. Mit der Unabhängigkeitserklärung der Republik Kosovo am 17. Februar 2008 wurde der Weg für die Verhandlung eines Rückübernahmeabkommens eröffnet. In diesem Abkommen werden die Voraussetzungen und technischen Einzelheiten für eine Rückübernahme, aber auch das Verfahren und der Vollzug von Rücküberführungen geregelt. Dieses Abkommen entspricht den internationalen Standards, wie sie in vergleichbaren Abkommen festgelegt wurden. Im Rahmen der Verhandlungen erklärte sich die Republik Kosovo im März letzten Jahres damit einverstanden, künftig Rückübernahmeersuchen für alle ausreisepflichtigen Personen unabhängig von der Volkszugehörigkeit bei vermuteter kosovarischer Herkunft ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen zu prüfen. Am 14. April 2010 unterzeichneten Herr Bundesinnenminister de Maizière und sein kosovarischer Amtskollege das Rückübernahmeabkommen. Dieses wird, sobald die Ratifizierung seitens der Republik Kosovo erfolgt ist, in Kraft treten.

Der in der Öffentlichkeit immer wieder geäußerten Besorgnis, es werde nun zu Massenabschiebungen in den Kosovo kommen, trat Herr Bundesinnenminis

ter entgegen und sicherte die Fortsetzung der Politik der schrittweisen Rückführung zu. So wird Deutschland die seit dem Jahr 2008 bestehende Begrenzung auf maximal 2.500 Ersuchen pro Jahr bis auf Weiteres nicht erhöhen. Auch wird bei der Stellung der Ersuchen auf ein angemessenes Verhältnis der verschiedenen Ethnien geachtet. Ferner werden Rückführungen geographisch in alle infrage kommenden Gebiete im Kosovo erfolgen, um nicht einzelne kosovarische Kommunen in ihren Reintegrationsbemühungen zu überfordern. Bund und Länder haben darüber hinaus vereinbart, mit den Rückführungen von Roma möglichst schonend zu beginnen und Personen, wie beispielsweise Alte, Kranke, Pflegebedürftige oder alleinerziehende Mütter zunächst von der Rückführung auszunehmen. Die befürchteten Massenabschiebungen wird es nicht geben. Die derzeit praktizierte und weiterhin vorgesehene sukzessive Rückführung von Personen kosovarischer Herkunft in die Republik Kosovo ermöglicht vielmehr einen nachhaltigen Rückkehrprozess.

Erlauben Sie mir, in diesem Zusammenhang kurz auf die Situation in Thüringen einzugehen: Auch für Angehörige der Roma, Ashkali und Ägypter aus dem Kosovo bestand die Möglichkeit, durch verschiedene Bleiberechtsregelungen, wie etwa den Beschlüssen der Innenministerkonferenz vom 10. Mai 2001 oder 17. November 2006 oder die gesetzlichen Altfallregelungen nach §§ 104 a und b des Aufenthaltsgesetzes und deren Anschlussregelungen aus dem Dezember letzten Jahres, einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Zudem wurde darüber hinaus durch die Härtefallkommission auch für ausreisepflichtige Kosovaren, insbesondere Angehörige der Roma, in den Fällen, in denen dringende humanitäre und persönliche Gründe den Aufenthalt des Betroffenen rechtfertigten, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnet. Die vorgenannten Regelungen führten letztlich dazu, dass ein nicht unerheblicher Teil der Geduldeten ein Aufenthaltsrecht bekam. Die weiterhin geduldeten Personen erhielten kein Aufenthaltsrecht, da sie die damit verbundenen Anforderungen nicht erfüllen konnten. So lagen beispielsweise Straftaten vor oder die Betroffenen hielten sich erst kurze Zeit in Deutschland auf.

Mit Stand 31. Dezember 2009 lebten laut Ausländerzentralregister in Thüringen 346 Staatsangehörige aus dem Kosovo. Von diesen im Ausländerzentralregister erfassten kosovarischen Staatsangehörigkeiten waren zum Stichtag 31. Dezember 2009 unter anderem 189 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, 68 mit einer Niederlassungserlaubnis und lediglich 48 ausreisepflichtige Personen erfasst. Für diese 48 Personen stellt sich die Frage der Rückführung, wobei aus dem Ausländerzentralregister nicht ersichtlich ist, wie viele hiervon zu den benannten drei Minderheiten zählen. Erst im Vorfeld einer Rückführung

wird für das Landesverwaltungsamt erkennbar, ob jemand einer Minderheit angehört.

In diesem Jahr wurde bisher nur ein Angehöriger der Ashkali in den Kosovo zurückgeführt. Es handelte sich um einen wegen Mordes verurteilten Straftäter.

Für Thüringen und die anderen Länder hat die freiwillige Ausreise der Betroffenen stets Vorrang vor einer zwangsweisen Rückführung. Ebenso halte ich die Förderung von Reintegrationsprojekten für Rückkehrer in den Kosovo für notwendig. So können die Betroffenen sowohl die Übernahme der Reisekosten als auch eine finanzielle Starthilfe der Bund-LänderProgramme Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG) und Government Assisted Repatriation Programme (GARP) in Anspruch nehmen. Trotz des in diesem Jahr erfolgten teilweisen Ausstiegs des Bundes aus den REAG- und GARP-Programmen hat das Thüringer Innenministerium sichergestellt, dass die REAG- bzw. GARP-Programme wie bisher fortgeführt werden können.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Anfrage der Abgeordneten Berninger?

Aber gern.

Herr Geibert, Sie sprachen gerade von bisher erst einem Zurückgeführten, der ein Kapitalverbrechen begangen hat, nun weiß ich nicht, ob Sie diesen Fall meinen. Mir ist ein Fall einer Familie bekannt, wo der von der Familie getrennt lebende Ehemann und Vater ein eben solches Verbrechen begangen hat und der Familie jetzt deshalb die Abschiebung droht, weil die Behörde sagt, wir haben Angst, die Leute hier mit einer Aufenthaltserlaubnis zu versehen, weil dann der Straftäter, der Ehemann, aufgrund dessen wieder zurückkommt und wir den dann nie wieder herausbekommen aus der Bundesrepublik Deutschland.

Ich habe jetzt aus Ihren Ausführungen keine Frage erkennen können. Aber es ist auch kein Widerspruch zu den Ausführungen, denn ich habe von dem Abgeschobenen gesprochen und Sie sprechen ja von eventuell zukünftig abzuschiebenden Familienangehörigen oder ehemals Familienangehörigen.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Es ist immer noch der Vater.)

Die für die Ausländer und asylrechtlichen Entscheidungen notwendigen Informationen über die Situation im Kosovo gewinnt der Bund aus verschiedenen Quellen, so u.a. über die zuständige Auslandsvertretung, aber auch durch Informationen und Berichte des UNHCR und anderer Organisationen der Vereinten Nationen sowie der vor Ort tätigen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. Etliche von denen wurden in den Redebeiträgen genannt. In diesem Zusammenhang werden auch alle zur Verfügung stehenden Berichte öffentlicher und privater Organisationen zur Lage der Minderheiten ausgewertet. Staatliche Repressalien haben Angehörige von Minderheiten im Kosovo nach Einschätzung der Bundesregierung nicht mehr zu befürchten. Sowohl der Bund als auch die Länder sind sich darüber im Klaren, dass viele im Kosovo lebende Menschen unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit im täglichen Leben mit sozialen und vor allem wirtschaftlichen Unwägbarkeiten konfrontiert werden. Gleichwohl ist in verschiedenen Bereichen begonnen worden, die Situation auch für ethnische Minderheiten zu verbessern. So wird der Neu- und Wiederaufbau von Häusern vorangetrieben und die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung gewährleistet. Für die Kinder besteht Schulpflicht.

Die Landesregierung sieht daher keine Veranlassung, die Wertung der Bundesregierung zur Situation im Kosovo infrage zu stellen. Daher sehe ich keinen Handlungsbedarf, auf einen bundesweiten Abschiebestopp hinzuwirken. Der Aufforderung, die Ausländerbehörden per Erlass anzuweisen, keine Abschiebungen von Roma, Ashkali und Angehörigen der Ägypter aus dem Kosovo vorzunehmen, kann ich ebenfalls nicht nachkommen. Thüringen hat nicht die rechtlichen Möglichkeiten, Abschiebungen auf Dauer auszusetzen. Eine dauerhafte Aussetzung könnte nur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern erfolgen. Ich bitte Sie daher, den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es noch Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir zunächst über den Antrag auf Ausschussüberweisung an den Innenausschuss ab. Wer dem Antrag auf Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Vielen herzlichen Dank. Damit ist die Aus

schussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen jetzt direkt zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 5/1063 - Abschiebestopp für Roma in den Kosovo. Bitte, Andre Blechschmidt hat sich zu Wort gemeldet.

Namens der beiden antragstellenden Fraktionen beantrage ich namentliche Abstimmung.

Vielen herzlichen Dank. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag und es findet eine namentliche Abstimmung statt.

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Fast.

Haben jetzt alle Abgeordneten ihre Stimmkarte abgegeben? Ja, vielen herzlichen Dank. Dann ist die Abstimmung jetzt geschlossen und wir kommen zur Auszählung.

Uns liegt ein Ergebnis vor. Es wurden 76 Stimmen abgegeben, mit Ja stimmten 27 Abgeordnete, mit Nein stimmten 43 Abgeordnete, es gab 6 Enthaltungen. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 4). Ich darf für das Protokoll noch ansagen, dass der Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurückgezogen ist.

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 15

„Energiegewinnung in Thüringen effizienter gestalten - vorhandene Potentiale besser nutzen“ Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1071 -

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Ja. Dann hat jetzt die Abgeordnete Hitzing das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Thüringen importiert zwei Drittel des verbrauchten Stroms aus anderen Bundesländern. Der Anteil der in Thüringen produzierten erneuerbaren Energien am Verbrauch muss deutlich erhöht werden. Bundesweit soll bis zum Jahr 2020 der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bei 30 Prozent liegen. Wir als Thüringer brauchen ambitionierte Ziele, um unseren Status als Musterland für erneuerbare Energien deutlich zu