Protokoll der Sitzung vom 18.06.2010

Dann bin ich beim nächsten Spiegelstrich, dass die Förderung von Unternehmen verstärkt wird, ja dafür bin ich. Hier steht: „... die Förderung von Unternehmen, die reguläre zusätzliche Arbeitsverhältnisse schaffen, verstärkt wird,“. Ich stimme zu. Dann, „dass die öffentliche Hand Aufträge nur an Firmen vergibt, die soziale und ökologische Kriterien erfüllen;“. Das ist erfüllt, die Landesregierung hat, zumindest im ersten Durchgang, im Kabinett eines getan, sie hat einen Vergabegesetz auf den Weg gebracht.

Dann bleibt noch ein letzter Punkt, „dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz gestärkt wird,...“. Ich glaube, man kann nicht gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz sein. Deswegen mein Hinweis: Ich finde Politik, die sich in einer Frage ergeht, ritualisiert Debatten zu führen und nur, weil eine bestimmte Fraktion einen bestimmten Antrag stellt, diesen einfach abzulehnen. Da habe ich meine Zweifel, weil ich finde, es gibt eine Reihe von Fragen, zumindest in der Tagesordnung unter Punkt 2, wo wir in der Tat sehr genau hinschauen müssen und unsere Hausaufgaben machen müssen, was das dann im Einzelnen heißt, auch für Thüringen.

Jetzt will ich noch einen letzten Gesichtspunkt einbringen, weil der ja für mich sehr wichtig ist. Wenn wir schon über eine Alternative reden, über eine faire Lastenverteilung reden, muss es möglich sein, auch darüber zu reden, wie eigentlich die Einnahmeseite in den nächsten Jahren verstärkt wird. Jetzt will ich Ihnen sagen, wie man das machen kann: 1 Prozentpunkt Spitzensteuersatz bringt 2 Mrd. € zusätzlich in die öffentlichen Haushalte. Wir haben einen historisch niedrigen Spitzensteuersatz und deswegen muss ich sagen, auch über diese Frage muss intensiv diskutiert werden.

(Unruhe CDU)

Und zum Schluss: Ich bin schon erstaunt, wenn man sagt, das sei alles Bundespolitik. Im Föderalismus gibt es eine klare Aufteilung. Der Föderalismus heißt nämlich,

(Beifall SPD)

dass die Länder auch an den bundesgesetzlichen Maßnahmen zu beteiligen sind. Das heißt, die Länder schauen darauf, da ist auch gute Tradition in Deutschland, ob denn Gesetze auch zu ihren Lasten sind und welche Funktion sie haben. Das hat dann nichts mit Bundespolitik zu tun, sondern das ist die Aufgabe einer Landesregierung. Die Aufgabe einer Landesregierung ist es, darauf zu achten, dass ihre Interessen gewahrt bleiben. Die Aufgabe einer Landesregierung ist es, darauf zu achten, dass die sozialen Dinge ausgewogen bleiben. Das ist notwen

dig und das muss auch das Prinzip sein, nach dem wir dann bestimmte Maßnahmen, die von der Bundesebene kommen, beurteilen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Minister. Die Rednerliste hat sich erschöpft, deshalb schließe ich die Debatte und wir kommen zur Abstimmung.

Ich will zunächst fragen: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer II des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch, damit ist das Berichtsersuchen erfüllt.

Wir beschäftigen uns jetzt weiter mit den Nummern I und III des Antrags. Der Antragsteller hat beantragt, die Nummer I sowie auch III an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen. Sehe ich das richtig, gibt es dazu Ergänzungen? Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer will die Drucksache 5/1097 „Stoppsignal gegen die Aufkündigung des Sozialstaates für ein Umsteuern hin zu guter Arbeit und fairen Löhnen in Thüringen“ an den von mir benannten Ausschuss überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist die Mehrheit. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen zur direkten Abstimmung über die Nummern I und III des Antrags der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/1097. Wer diesem - Nummer I und Nummer III - zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist die Mehrheit an Gegenstimmen. Damit sind diese zwei Nummern abgelehnt. Ich schließe die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17

Identifizierbarkeit von Polizei- kräften im Einsatz erleichtern Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1079 -

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Ich sehe eine Wortmeldung des Abgeordneten Bergner. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Diskussionen bei dem Thema Polizei immer wieder erlebt, dass das Bild etwas undifferenziert gezeichnet wird. Wir haben erlebt, dass

einerseits pauschal Polizei verurteilt wird - sozusagen als eine Art ständige Prügeltruppe - und wir haben auf der anderen Seite natürlich auch pauschal unkritische Haltungen zur Polizei erlebt. Wir werben für einen angemessenen Interessenausgleich. Polizei, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf nicht generell verteufelt werden, aber es muss auch eine realistische Chance geben, sich gegen das Fehlverhalten Einzelner zu wehren.

(Beifall DIE LINKE)

Da meinen wir, dass die gegenwärtige Kennzeichnung am Helm hinten sicherlich nicht geeignet ist, um als betroffener Bürger sagen zu können, es war der Polizist X, Y, der mich möglicherweise unrechtmäßig behandelt hat. Deswegen meinen wir, es muss eine Kennzeichnung geben, die es erlaubt, anhand eines Zeichens oder einer Nummer - wir haben es bewusst offen formuliert, um nicht zu eingeengt zu diskutieren - zu sagen, es war ein bestimmter Polizist, der mit einem bestimmten Fehlverhalten etwas getan hat, was er nicht hätte tun dürfen. Dass so etwas gelegentlich vorkommt, wissen wir und sehen wir, wenn ich etwa zum Beispiel an dieses Heidenheim-Fußballspiel denke. Wir meinen, dass eine solche Kennzeichnung natürlich erst einmal anonym sein muss, weil Polizisten auch vor Verbrechern geschützt werden müssen. Wir meinen aber auch gleichzeitig, dass diese Kennzeichnung natürlich von Einsatz zu Einsatz wechseln kann, um eben diesen Schutz zu gewährleisten. Aber sie muss auch geeignet sein, dass Betroffene sofort in der Lage sind zu erfassen, die Nummer, das Zeichen - was auch immer - um das wiedergeben zu können. Wir meinen auch, dass eine solche Kennzeichnung vor allem unbescholtene Polizisten, die sich korrekt verhalten haben, schützt vor Verdächtigungen und vor Anschuldigungen durch das Fehlverhalten anderer Kollegen. Deswegen denken wir, dass dieser Antrag schlicht und einfach geeignet ist, einen fairen Interessenausgleich von Polizisten untereinander, aber auch für betroffene Bürger darzustellen und wir werben deshalb um Ihre Unterstützung. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Damit eröffne ich jetzt die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Fiedler für die CDU-Fraktion.

Frau Vizepräsidentin Rothe-Beinlich, meine Damen und Herren, wir haben heute hier den Punkt der FDP noch zu verhandeln, „Identifizierbarkeit von Polizeikräften im Einsatz erleichtern“.

Herr Kollege Bergner, ich kann Ihnen nur eines sagen, Sie sollten sich tiefgründiger mit der Sache befassen. Sie geben ja förmlich Vorschub, dass irgendwelche Krawallmacher dann hinterher Polizisten noch weiter verfolgen können. In Zeiten, wo wir uns gemeinsam bemühen, dass Polizisten besser geschützt werden können, wo Splitterbomben aus Mengen herausgeschmissen werden, Polizisten täglich in Einsätzen verprügelt werden etc. ist das der vollkommen falsche Ansatz. Ich will Ihnen das gar nicht alles auseinandersetzen. Sie sollten sich noch ein bisschen damit beschäftigen,

(Beifall CDU)

dass wir hier außerdem verschiedene Einheiten aus unterschiedlichen Bundesländern in geschlossenen Einheiten im Einsatz sind. Dann gehen Sie mal nach Bayern und woandershin und erklären sie denen mal, dass sie hier mit Namensschild rumlaufen sollen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Nicht Namensschild!)

Da werden sie uns in Zukunft keine mehr herschicken und Sie werden das auch nicht erleben, dass der Thüringer Landtag da irgendwo Einfluss nehmen kann und Sie werden sämtliche Polizeigewerkschaften gegen sich haben.

Meine Damen und Herren, ich will es nicht verlängern, da der Wunsch besteht und vielleicht ist es fachlich gut, Herrn Kollegen Bergner das noch einmal zu erläutern, werden wir das an den Innenausschuss überweisen. Aber eines kann ich Ihnen klipp und klar sagen, wir werden dem auf keinen Fall zustimmen, denn wir stehen für unsere Polizei und gerade die geschlossenen Einheiten haben es sehr schwer.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Fiedler. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten, wie es im Antrag der FDP hier vorgeschlagen und angeregt wird, ist die richtige Richtung. Damit ist es auch vernünftig, die Diskussion hier zu führen. Polizistinnen und Polizisten entscheiden sich mit ihrer Berufswahl ganz engagiert, dem Staat ein Gesicht zu geben. Das ist richtig und das ist gut so. Das tun sie hier in Thüringen, das tun sie auch in

Afghanistan zum Teil als Ausbilderinnen und Ausbilder, um dort einen wichtigen Beitrag zum Weltfrieden zu leisten. Die Polizei übt das Gewaltmonopol in diesem Staat aus. Sie muss ihre Überlegenheit, die Überlegenheit des Staates darstellen und überlegen sein, diese Überlegenheit auch demonstrieren, aber sie darf diese Überlegenheit niemals, in keinem Fall ausnutzen. Deshalb gehört es für mich und für uns GRÜNE ganz klar dazu, dass jede Polizistin und jeder Polizist natürlich zu seinen Handlungen steht, natürlich dazu, wie sie ganz persönlich ihren Dienst ausfüllen. Wir sehen und erleben, dass es deutschlandweit schon so ist, dass Polizistinnen und Polizisten im Streifendienst ihren Namen tragen, ansprechbar für den Bürger sind, Nähe dadurch dokumentieren und Distanz abbauen. Das ist ein vollkommen richtiger Schritt, den wir begrüßen, und es gibt unserer Meinung nach überhaupt keinen plausiblen Grund,

(Beifall DIE LINKE)

warum nicht Einheiten im sogenannten geschlossenen Einsatz nicht ebenso als Person erkennbar sein sollen. Die Frage, ob es eine Kennzeichnung mit dem Namen ist, wo die Person in den Vordergrund tritt, oder ob es eine Kennzeichnung sein soll, die anonymisiert, aber die Person zuordenbar macht für den Einsatzleiter, sollten wir im Innenausschuss diskutieren. Darüber lässt es sich sicherlich auch vernünftig diskutieren, sicherlich auch noch mal, wenn wir andere Leute hinzuziehen. Für uns ist es wichtig, dass dieser wahrlich liberale Antrag, der ein liberales Staatsbild vor Augen hat, an den Ausschuss überwiesen wird und wir wollen dort gern mitdiskutieren. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Adams. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Gentzel für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, um das am Anfang noch einmal klarzustellen, die FDP fordert in ihrem Antrag nicht, eine bessere Identifizierbarkeit von Polizeikräften im Einsatz zu erleichtern, sondern es ist ein Prüfauftrag an den Innenminister. Das ist auch der Grund, warum ich sage, einer Ausschussüberweisung ist an dieser Stelle zuzustimmen. Ich will aber an dieser Stelle auch ganz klar sagen, dass da nicht nur bei mir einiges in Bewegung ist. Noch vor zehn Jahren hätte ich gesagt, warum denn nicht. Aber ich habe auf vielen Demonstrationen einfach auch zur Kenntnis nehmen

müssen, dass das Demonstrationsverhalten teilweise nicht so rosarot ist, wie Sie uns das immer erzählen, auf der einen Seite die bürgerlichen Demonstranten mit offenem Gesicht der Polizei zugewandt, die Polizei mit einem entsprechenden Respekt. Was auch Herr Barth heute in seiner Erwiderung auf die Regierungserklärung gesagt hat, wir müssen uns damit beschäftigen, dass es mittlerweile Mitmenschen gibt, die zu allem bereit sind. Deshalb sage ich, hier an der Stelle ein Berichtsersuchen zu wählen, weil die Frage mich eben auch umtreibt und meine Fraktion, ist genau der richtige Weg und deshalb plädiere ich für eine Ausschussüberweisung. Wie wir uns dann entscheiden, hängt schlicht und einfach von der Debatte im Ausschuss ab. Danke.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Gentzel. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Renner für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, auch ich kann mich kurzfassen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir unterstützen den Antrag der FDP. Berlin hat im Jahr 2009 die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Einsatz angekündigt. Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt denken darüber nach. Thüringen steht es gut an, sich diesem Nachdenken anzuschließen und nichts anderes fordert der Antrag.

(Beifall FDP)

Offen bleibt, und das können wir dann im Innenausschuss diskutieren, wie die Kennzeichnungspflicht erfolgen soll. Da ist der Prüfauftrag in dieser Richtung zum Beispiel sehr eindeutig und begründet.

Zwei Ebenen sollen in der Prüfung eine Rolle spielen, zunächst der auch im Antrag der FDP-Fraktion angesprochene Ausgleich zwischen den Schutzinteressen von in einem Einsatz befindlichen Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen. Die Kennzeichnungspflicht - und da will ich auch noch einmal auf die Sorgen eingehen, die hier geäußert wurden - soll ja nicht Polizeibeamte persönlich motivierter und unbegründeter Verfolgung aussetzen, da hat in der Tat der Dienstherr auch eine Verpflichtung zum Schutz der eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Aber die Kennzeichnung soll eine Repersonalisierung ermöglichen, wenn Betroffene von polizeilichen Maßnahmen Beschwerden vortragen, die Einleitung von dienstrechtlichen Verfahren oder sogar das konkrete Stellen von Strafanträgen und Strafanzeigen begünstigen.

Polizeibeamte dürfen nicht anonymisiert handeln. Sie sind Träger und Ausführende des staatlichen Gewaltmonopols und das unterwirft sie einer besonderen Verantwortung. Ob - und die Frage ist ja eben auch schon einmal diskutiert worden - die Kennzeichnung durch Dienstnummern oder Namensschilder geschieht, ist eine Frage, die wir ebenfalls im Ausschuss dann diskutieren können. Wir könnten uns durchaus unterschiedliche Regelungen vorstellen. Die namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im normalen Vollzugsdienst und die Kennzeichnung mit Dienstnummern in sogenannten geschlossenen Einsätzen.

Diskutiert werden muss auch - dritter Aspekt -, ob eine Verwaltungsvorschrift ausreicht oder eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes notwendig ist. Für eine Gesetzesänderung spricht, dass dann die Kennzeichnungspflicht auch für Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen aus anderen Bundesländern, die in Thüringen zum Einsatz kommen, gelten würde.

Sehr geehrte Damen und Herren, wer eine bürgernahe Polizei befürwortet, wer den vertrauensvollen Umgang zwischen Polizei und den Bürgern fordert, wird sich der Diskussion um die Kennzeichnung von Polizeibeamten nicht verschließen können. Wir sehen uns darin auch gestützt durch den europäischen Kodex für Polizeiethik, der vom Ministerkomitee des Europarats im Jahr 2001 verabschiedet wurde. Auch hierin wurde geregelt, dass sich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte während der Einsätze amtlich ausweisen sollen.

Ausdrücklich möchte ich denen widersprechen, die meinen, eine Kennzeichnungspflicht sei Ausdruck eines Misstrauens oder gar eines Generalverdachts gegen die Polizei. Das ist mitnichten so. Es geht hier um die Schaffung eines neuen Vertrauenstatbestands.

In diesem Sinne hoffe ich auf die Ausschussüberweisung und eine sachliche Diskussion dort.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Frau Renner. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.