„Zähne retten - Zähne schützen“ lautet der Titel des Antrags der FDP, dies ist auch der Titel einer bundesweiten Aufklärungskampagne. „Zahnunfall und Zahnrettung Hessen“ ist dabei ein gutes Vorzeigebeispiel. Die hessische Unfallkasse hat in den Jahren 1999, 2002, 2005 und 2008 flächendeckend alle hessischen Schulen mit besagten Zahnrettungs
boxen versorgt. Aber genau da liegt - wie bereits hier erwähnt - der Hase im Pfeffer, liebe Kollegen von der FDP, die Unfallkasse und nicht die Landesregierung. In Ihrem Antrag fordern Sie die Landesregierung auf, Thüringer Schulen flächendeckend mit Zahnrettungsboxen zu versorgen. Ich denke nicht, dass das die Aufgabe der Landesregierung ist, denn wem nützt denn die Verwendung dieser Zahnrettungsboxen letztlich? Sicher den betroffenen Kindern, aber letztlich sind doch die Versicherungsträger diejenigen, welche immense Kosten sparen. Sie haben die Rechnung selbst aufgemacht, als Folgekosten sind etwa 10.000 bis 15.000 € zu erwarten. Dann wären auch die demgegenüber natürlich in Rechnung zu stellen, und zwar, dass bei über 1.000 Schulen - 1.026, wenn ich es recht weiß - und einem Kostenfaktor von 10 bis 15 € etwa 20.000 € erforderlich wären. Das klingt nicht viel, aber es ist noch kein Grund, dass diese Summe vom Land getragen werden soll. Auch Kleinvieh macht Mist, diese Haushälterdevise gilt in diesem Jahr mehr denn je. Das Land verfügt nicht über die Mittel und sollte auch hier nicht dafür aufkommen.
Sobald Sie versuchen, den Kostenfaktor zu entschärfen, indem Sie den Ersatz der verwendeten Zahnboxen später dem Versicherungsträger aufbürden wollen, muss ich Ihnen auch hier den Wind aus den Segeln nehmen. Das Land kann dem Versicherungsträger die Kostenübernahme beim besten Willen nicht vorschreiben. Ich denke, die Landesregierung sollte deshalb in dieser Angelegenheit nur eine moderierende Rolle übernehmen. Das Anliegen kann von ihr insoweit unterstützt werden, indem sie bei der Thüringer Unfallkasse werbende Gespräche führt. Die hessische Kampagne kann nach meiner Auffassung durchaus zum Anlass genommen werden, um für Thüringen eine ähnliche Strategie zu erarbeiten. Aus diesem Grund sollten wir das Ganze an den Ausschuss überweisen. Übrigens zur Not, meine Damen und Herren, geht es auch ohne Zahnrettungsbox. Als kostengünstige Alternative bietet sich hier ein Glas H-Milch, ein Grund mehr, das EU-Schulmilchprogramm voranzutreiben.
Meine Damen und Herren, ich schlage vor, den Antrag im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit weiterzuberaten und gegebenenfalls die Unfallkasse sowie die Zahnärztekammer dazu anzuhören und darum zu bitten, sich dafür mit uns gemeinsam einzusetzen. Das Anliegen an sich ist sinnvoll. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Abgeordneter Gumprecht. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Eckardt für die SPDFraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht der doch schon etwas fortgeschrittenen Unruhe im Saal scheint es wohl nicht so das interessanteste Thema für einige meiner Kolleginnen und Kollegen zu sein, aber ich zolle dem Antrag der FDP durchaus schon etwas Respekt, weil er eine gute Idee aufgreift. Das wurde jetzt schon mehrfach ausgeführt. Herr Koppe, wenn Sie nicht die Antragseinbringung und Ihre Rede verwechselt hätten, dann hätten Sie uns bestimmt mit Sicherheit noch etwas umfassender über die Vorteile der Zahnrettungsbox aufklären können. So war leider die Redezeit zu Ende.
Es ist definitiv so, dass natürlich die Lebensfähigkeit des Zahns von 20 bis 30 Minuten auf 24 Stunden erhöht wird, wenn man ihn sofort in eine Zahnrettungsbox legt. Das erhöht natürlich auch dramatisch die Möglichkeit, in eine geeignete Einrichtung zu kommen, die dann diesen Zahn reimplantieren kann. Da wir uns hier über den Schulbereich unterhalten und es auch gerade um jüngere Schüler geht, die auch schon ihre Milchzähne teilweise abgelegt haben, kann es immer wieder vorkommen, dass ein Zahn ausgeschlagen wird. Das Problem ist, dass die dann nicht prothetisch versorgt werden können, weil das dem Wachstum des Zahns und des Gebisses im Wege steht und dann natürlich auch ein kosmetischer und durchaus ein gewisser psychischer Druck auf die Kinder entsteht. Von daher ist also dieses Anliegen relativ erfreulich, dass Sie sich dessen angenommen haben. Deswegen konnte ich auch von Frau Siegesmund die politische Polemik nicht so ganz verstehen.
Ausdrücklich recht gebe ich Ihnen, Frau Siegesmund, dass der Antrag handwerklich doch etwas mangelhaft ist, aber das ist nicht das Problem, weil die Idee aufgegriffen ist und dafür gibt es Ausschüsse, dass man Fehler dort korrigieren kann. Deswegen schließe ich mich dem Kollegen Gumprecht an und freue mich auf eine weitere Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, weil aus Ihrem Antrag noch nicht so ganz eindeutig hervorgeht, ob nun die Landesregierung die Erstfinanzierung übernehmen sollte oder ob das gleich die Unfallkasse machen soll. Wenn es die Unfallkasse machen soll, kann sie natürlich von der Landesregierung nicht angewiesen werden, sondern man kann ein Gespräch mit ihr führen. Das sind Probleme, über die wir uns sicherlich sehr konstruktiv im Ausschuss unterhalten werden, davon gehe ich fest aus, dass wir dort eine ordentliche Lösung finden, weil, wie anfangs schon erwähnt, nicht alles, was aus der Opposition kommt, sollte man gleich in Schutt und Asche treten,
aber wir müssen noch darüber reden und werden sicherlich eine Lösung finden. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Danke schön.
Danke, Herr Abgeordneter Eckardt. Ich habe jetzt eine Redemeldung vom Abgeordneten Bärwolff für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Vorschlag der FDP-Fraktion ist durchaus sinnvoll und annehmbar. Ich denke, darüber sind wir uns alle einig, dass es da handwerkliche Mängel gibt. Fragen gibt es nur, wenn man sich beispielsweise mal mit der Internetseite zahnunfall.de beschäftigt. Dort wird die Vorgehensweise dargestellt: 1. Zahn suchen, 2. Zahn in Nährmedium geben. Was dort als ungeeignetes Mittel zur Aufbewahrung des Zahns aufgeführt wird, ist unter anderem Trockenheit, Wasser und Speichel. Das gibt einem doch ein bisschen zu denken.
Wir als LINKE sind natürlich auch für den Antrag und würden gern noch einen Ergänzungsantrag stellen: Wir würden gern eine Landeszahnfee berufen, möglicherweise in Person der Gesundheitsministerin, das würde ja auch passen, und plädieren auch für die Annahme des Antrags.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich kann nicht für die Landesregierung sprechen, ob Sie aus mir die Zahnfee machen können, das kann ich nur persönlich. Ich könnte das aber nur unter der Bedingung machen, dass Herr Koppe dann der Zahnelf wird,
denn dem Einbringer gebührt dann doch das Lob und nicht mir. Ich denke mal, die Landtagspräsidentin hat es mit Freude aufgenommen, es gibt ja mal wieder Weiberfasching. Aber Ernst beiseite, der Antrag ist natürlich sehr gewichtig, deswegen empfehle ich auch, dass wir den im Sozialausschuss weiter behandeln. Ich will dazu nicht noch mal erwähnen, was Sie alles schon an sachlichen Gründen, die ja durchaus gegeben sind, um den Zahn zu retten, vorgebracht haben. Es ist nicht so, dass die Landesregierung bisher untätig war, auch das kann ich
hier berichten, sondern es gibt die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege, die sich natürlich sehr intensiv auch mit der Frage des Erhalts sowohl der Milchzähne - Frau König, im Kindergarten, wenn die ausgeschlagen werden, dann wachsen die anderen nach - als auch mit den bleibenden Zähnen beschäftigt. Da geht es vor allen Dingen um Prävention. An der Stelle tun wir wirklich sehr, sehr viel im Lande sowohl von der Landesregierung aus gesteuert als auch über die Kommunen, um den Zahnerhalt und die Zahngesundheit zu sichern. Im Jahr 2005 und im Jahr 2007 wurde gemeinsam mit der Krankenkasse IKK Klassik Leinefelde dafür gesorgt, dass allen Schulen eine Zahnrettungsbox a damals 0,70 € zur Verfügung gestellt werden konnte. Die Kosten für alle Schulen belaufen sich dabei auf 300 €.
Sie sehen also, es ist im Lande nicht so, dass man sich um die Zahnrettung noch nicht bemüht hat. Ich muss auch dazu sagen, es ist überhaupt kein Problem, deswegen hätte es des Antrags überhaupt nicht bedurft. Es ist kein Problem, mit der Unfallkasse zu sprechen und so etwas anzubringen. Die sind sehr offen, was die Frage der Vermeidung von Unfällen betrifft. Die sind an vielen Stellen aktiv unterwegs, deswegen muss ich sie an der Stelle auch mal ausdrücklich loben. Sie tun sehr viel für die Prävention und ich denke, sie hätten die Anregung auch so gern aufgenommen. Wir werden das natürlich transportieren und wenn Sie im Ausschuss dazu noch andere wichtige Dinge zu besprechen haben, machen wir da gern auch eine Anhörung. Sie bestimmen, ob sie mündlich oder schriftlich ist. In jedem Fall werden wir dieses Thema mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandeln und schauen, dass wir auch in Schulen versuchen Zahnboxen zu installieren, aber wir werden sie definitiv nicht bezahlen. Danke schön.
Vielen Dank. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch! Das Wort hat der Abgeordnete Barth von der FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es freut mich, dass hier eine große Mehrheit das Thema als ernst ansieht und nach dem Schmunzeln nicht zum Lachen, sondern zum ernsthaftes Darüber-Nachdenken kommt. Die Frage mit den Unfallkassen ist natürlich eine schwierige, weil das Land die Unfallkassen nicht so einfach verpflichten kann, das zu tun. Wenn es Ihnen im Dialog mit den Unfallkassen gelingt, dass diese das übernehmen, ist es ja völlig in Ordnung und wir haben gar keine Kosten für den Landeshaushalt. Ich finde nur, dass es tatsächlich im Sinne auch eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes ein Stück politische Verantwortung ist, den Sinn dafür zu schärfen, dass das wesentlicher Bestandteil ist. Im Übri
gen ist es ja so, dass, wenn so etwas zum Einsatz kommt, aus dieser Präventivmaßnahme automatisch ein Heilmittel wird, was man dann genau, wie das jede Dorffeuerwehr bei jedem Einsatz macht, am Ende dann über den Träger der entsprechenden Krankenversicherung abrechnen kann. Im Einsatzfall ist die Frage relativ einfach geklärt, was die grundsätzliche Verantwortung betrifft. Ich kann mich erinnern, dass es in meiner Schulzeit so war und in den Schulen, die ich heute besuche, ist es auch so -, dass es überall diese legendäre RotKreuz-Box gibt. Die hängt in jeder Schule, da sind Mullbinden, da sind Pflaster, Dreieckstücher und was nicht alles drin. Materialwert ist sicherlich höher als 20 €. Soweit ich weiß, zahlen das auch nicht die Unfallkassen, sondern das ist ganz selbstverständlich Teil der Sachmittelausstattung der Schulen. Wenn diese Zahnrettungsbox in diesem Rot-Kreuz-Kasten drin ist, sehe ich nicht, warum das strukturell anders behandelt werden muss.
Aber noch einmal, wenn es Ihnen gelingt, die Unfallkassen davon zu überzeugen, dass sie es übernehmen, haben wir das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden und am Ende, denke ich, ist jedes zahnlückenfreie Lächeln eines Kindes Lohn genug dafür, dass wir hier auch mal nach dem Schmunzeln zum Nachdenken gekommen sind. Danke.
Danke, Herr Abgeordneter Barth. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen dann zur Abstimmung, und zwar über die Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/1298 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist eine grandiose Mehrheit. Herzlichen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Enthaltungen? 1 Enthaltung. Vielen Dank. Damit ist dieser Antrag überwiesen an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 12 und möchte Ihnen Folgendes mitteilen: Wir schließen für heute die Sitzung, beginnen morgen früh ganz normal um 9.00 Uhr mit den Tagesordnungspunkten 13 und 14, also den beiden Wahlen.
Für heute Abend wünsche ich Ihnen zum parlamentarischen Abend, der um 20.00 Uhr beginnt, von der Telekom durchgeführt wird, ein paar nette Stunden und wir sehen uns morgen früh wieder. Auf Wiedersehen.