Protokoll der Sitzung vom 19.08.2010

Wegen des Außerkrafttretens der bundesgesetzlichen Hinterlegungsordnung zum 30. November 2010 soll das Gesetz am 1. Dezember 2010 in Kraft treten. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. Mir liegen bis jetzt keine Wortmeldungen vor. Gibt es Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die erste Beratung und rufe zugleich die zweite Beratung zum Gesetzentwurf auf. Wünscht jetzt jemand das Wort? Das sehe ich auch nicht. Dann schließe ich die zweite Beratung und wir kommen zur Abstimmung.

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/1278 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Zustimmung aus allen Fraktionen. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dem Gesetzentwurf einverstanden ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Wer ist dagegen? Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig durch alle Fraktionen angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 5

Thüringer Gesetz zur Anpassung von Landesrecht an das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung von Justizvorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1297

ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Hier sind die Fraktionen ebenfalls bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, diesen Gesetzentwurf heute in erster und zweiter Beratung zu behandeln, wenn keine Ausschussüberweisung gewünscht wird. Ich sehe keinen Antrag zur Ausschussüberweisung. Wünscht die Landesregierung die Begründung zum Gesetzentwurf? Bitte schön, Herr Minister Dr. Poppenhäger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, eine lange Überschrift für ein Artikelgesetz, der allerdings 19 Artikel folgen, die überwiegend redaktionelle Anpassungen des Landesrechts an Änderungen des Bundesrechts beinhalten. Der Gesetzentwurf wurde federführend von meinem Haus erarbeitet. Gestatten Sie mir im Folgenden einige kurze inhaltliche Anmerkungen zum Gesetzentwurf.

Anlass für die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs war das Inkrafttreten des FGG-Reformgesetzes am 1. September 2009. Das neue Gesetz hatte umfängliche Änderungen von Bundesgesetzen zur Folge. Insbesondere die vollständige Ablösung des Gesetzes für die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch das Gesetz im Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erfordert die Änderung von Verweisungen und Gesetzeszitaten in Thüringer Gesetzen und Verordnungen. Dies betrifft zum einen die Justizvorschriften, wie beispielsweise das Thüringer Ausführungsgesetz zum Personenstandsgesetz und die Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des mittleren Justizdienstes, aber auch Rechtsvorschriften aus anderen Ressorts sind betroffen, wie beispielsweise das Polizeiaufgabengesetz, das Ordnungsbehördengesetz, das Thüringer Kommunalwahlgesetz oder das Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen. Da ein weit gefächertes Spektrum an Thüringer Gesetzund Rechtsverordnungen tangiert ist, kann man insoweit von einer Dienstleistung meines Hauses für die anderen Ressorts sprechen. Neben diesen Anpassungen erhält der Gesetzentwurf einige wenige weitere redaktionelle und inhaltliche Änderungen von Landesvorschriften und die Aufhebung einzelner Bestimmungen. Beispielhaft ist die Verlängerung des Nachbarrechtsgesetzes zu nennen sowie die Aufhebung einzelner Regelungen des Thüringer Schiedsstellengesetzes. Auch diese Anpassungen haben überwiegend redaktionellen Charakter und zeichnen grundsätzlich die Rechtsentwicklung im Bundesrecht nach. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

(Minister Dr. Poppenhäger)

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die erste Beratung und rufe gleichzeitig die zweite Beratung des Gesetzentwurfs auf und eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in d Drucksache 5/1297 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Zustimmung aller Fraktionen. Wer ist dagegen? Enthaltungen? Die sehe ich nicht.

Dann kommen wir zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf durch alle Fraktionen einstimmig angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1306 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion DIE LINKE die Begründung ihres Gesetzentwurfs? Ja, ich sehe, Frau Karola Stange wird den Gesetzentwurf für DIE LINKE begründen. Bitte schön, Frau Stange.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die gesprochenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts in den zurückliegenden Tagen und Monaten in Bezug auf die Gleichstellung von Homosexuellen in der Lebenspartnerschaft, in Bezug auf die Erbschaftssteuer sowie auf die Versorgung im öffentlichen Dienst sind ein gutes Zeichen auf dem Weg zu einem diskriminierungsfreien Alltag für Lesben, Schwule und Transsexuelle in Deutschland. Umso erfreulicher ist dieses Urteil in meinen Augen, als dass am kommenden Samstag wieder hier in der Landeshauptstadt der diesjährige Christopher Street Day stattfindet. Der Christopher Street Day, der 1969 in New York das erste Mal begangen wurde, hat damit zu tun, dass Lesben, Schwule und Transsexuelle sich gegen Polizeiwillkür, gewalttätige Razzien und andere Formen der Diskriminierung öffentlich zur Wehr setzten. Übri

gens, das ist auch ganz interessant, die ersten Veranstaltungen zum CSD gab es in Deutschland bereits 1979 in Bremen und Berlin.

Nun könnte man sagen, es ist ja alles viel besser geworden in den letzten Jahrzehnten und so ein etwas nostalgisches Event wie den CSD benötigt man nicht mehr. Denn die Probleme der Diskriminierung aus den 70er-Jahren sind sicher nicht mehr diese, die es heute gibt. Trotzdem ist eine Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transsexuellen im Recht und im Alltag bis heute noch gegeben. In Thüringen gibt es, und das wissen Sie auch, werte Kolleginnen und Kollegen, in der Verfassung verankert einen Artikel 2 Abs. 3, der ein Diskriminierungsverbot wegen des Kriteriums der sexuellen Orientierung beinhaltet. Damit ist die Thüringer Verfassung im Vergleich zu einer großen Anzahl der Länderverfassungen und zum Grundgesetz wirklich vorbildlich. Wir sind an der Stelle sehr modern. Allerdings ist auch festzustellen, dass dieses Diskriminierungsverbot in den letzten zwanzig Jahren mehrfach missachtet und sogar faktisch unterlaufen worden ist.

Erinnern möchte ich daran, dass die CDU-Landesregierung im Jahr 2001 sogar vor das Bundesverfassungsgericht zog und gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes klagte. Dass sie verloren hat, ist uns allen noch bewusst. Nichtsdestotrotz nutzte die damalige Landesregierung zu diesem Zeitpunkt unter Missachtung des Artikels 2 Abs. 3 der Thüringer Verfassung die Öffnungsklausel im Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes und verweigerte lesbischen und schwulen Paaren die Eintragung in den Standesämtern. Wer also ab 2001 in Thüringen offiziell den gemeinsamen Weg gehen wollte, musste nach Weimar zum Landesverwaltungsamt, das gewissermaßen auch das Gauforum bei den Nazis war. Ab 2002 wurde die Zuständigkeit bei den Landkreisen und kreisfreien Städten festgeschrieben. Eine Gleichstellung für Standesämter gab es nicht.

Werte Abgeordnete, umso erfreulicher ist in der Sommerpause zu lesen gewesen, dass Herr Huber als Innenminister sagte, er will den Thüringer Sonderweg endlich aufkündigen und die Standesämter für die Eintragung der Lebenspartnerschaften zuständig machen. Ja, der Sonderweg muss weg, Herr Innenminister. Thüringen ist wirklich neben Baden-Württemberg eines der Länder, die diesen sogenannten Sonderweg gehen. Es wird Zeit, dass wir nicht hinterherhinken, sondern dass wir voranschreiten und endlich aktiv werden. Es gibt also noch viel zu tun zum Thema Gleichstellung und Antidiskriminierung. In diesem Sinne haben wir, auch um der Landesregierung etwas Arbeit abzunehmen, heute den Gesetzentwurf eingereicht. Es ist ein Gesetzentwurf, der ganz flott in den Ausschüssen beraten werden kann, so dass noch vor Jahresende die Zuständigkeit der Standesämter fest

geschrieben werden kann. Ich habe im Gleichstellungsausschuss gehört, dass die Landesregierung an Ähnliches denkt, aber erst zum 01.01.2011.

Nutzen Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, den Gesetzentwurf meiner Fraktion, bearbeiten Sie ihn gemeinsam, damit wir noch in diesem Jahr die Standesämter für die Eintragung der Lebenspartnerschaften zuständig machen können. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat sich Abgeordnete Elke Holzapfel für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Monat März habe ich zu einem ähnlichen Thema in diesem Haus gesprochen und schon da hat die CDU-Fraktion auf Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen verwiesen. In der Verfassung ist verbindlich festgeschrieben - und ich wiederhole es hier noch einmal mit aller Deutlichkeit -, kein Mensch darf wegen seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden.

Ja, Frau Stange, hier haben Sie recht, wir haben alle gelernt.

(Beifall DIE LINKE)

Sie haben es erwähnt, der Sonderweg ist beendet. Eindeutig, so steht es im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, werden die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare gestärkt. Es besteht zwischen CDU und SPD absolute Einigkeit, dass Lebenspartnerschaften zukünftig vor dem Standesamt geschlossen werden können. Ihre Gesetzesvorlage nimmt damit eine Vereinbarung aus unserem Koalitionsvertrag auf. Grundsätzlich haben wir natürlich nichts dagegen einzuwenden, wenn die Opposition dieses Hauses die Landesregierung unterstützen will, danke schön.

Der Gesetzentwurf der Regierung, der sich derzeit in der Anhörung befindet, liegt den Fraktionen bereits vor. Damit erkennen Sie, dass wir uns bereits auf dem richtigen Weg befinden, denn erst vor einigen Tagen, am 17. August, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass homosexuelle Lebenspartner gegenüber Ehepaaren nicht benachteiligt werden dürfen. Hier handelt es sich insbesondere um die Regelung der Erbschaftssteuer.

Allerdings haben Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf der Landesregierung offensichtlich nur unzureichend - ich will nicht sagen abgeschrieben - wiedergegeben.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, DIE LINKE: Es gibt keinen.)

Doch, doch, es gibt einen. Nach unserer Auffassung sollte der Wechsel von Zuständigkeiten - und dies unabhängig von der vorliegenden Materie - zu einem von vornherein bestimmten, klar definierten Zeitpunkt stattfinden. Das geht aus Ihrem Antrag so nicht hervor. Dies vereinfacht den Verwaltungsvollzug und erhöht die Rechtssicherheit der Kommunen und natürlich dahin gehend der Standesämter. Eine solche Regelung fehlt aber in Ihrem Entwurf, so dass wir diesen in der derzeitigen Fassung letztendlich ablehnen werden. Gleichwohl, Herr Kubitzki, ich wiederhole es noch einmal, beantrage ich für die CDU-Fraktion, den vorliegenden Antrag federführend an den Innenausschuss und begleitend an den Gleichstellungsausschuss und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen.

(Zwischenruf Abg. Kubitzki, DIE LINKE: Wir verstehen uns immer besser.)

Ich nehme Sie irgendwann beim Wort. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Ich rufe jetzt für die FDP-Fraktion den Abgeordneten Kemmerich auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, die FDP tritt mit aller Entschiedenheit für den Abbau von Diskriminierung und Intoleranz ein.

(Beifall FDP)

Wir wollen die gleichen Rechte und auch die gleichen Chancen für alle Bürger und das unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters und natürlich auch ihrer sexuellen Orientierung. Daher ist die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaften ein wichtiger Aspekt liberaler Politik gegen Diskriminierung und gegen Chancenungerechtigkeit.

Die Liberalen stehen für eine Kultur des Miteinanders, in der Diskriminierung und Vorurteile geächtet und Vielfalt und Unterschiedlichkeit nicht nur akzeptiert, sondern als Bereicherung empfunden werden. Die FDP war daher eine der ersten Parteien, die sich für die Angleichung der Rechte Homosexueller eingesetzt hat.

(Beifall FDP)

Bereits im Jahre 2006 hat die FDP im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Leben

(Abg. Stange)

spartnerschaften auch im Erbschaftssteuerrecht eingebracht. Dieser wurde damals von der schwarz-roten Regierung allerdings abgelehnt. Danach ist gestern eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen - Frau Stange hat es erwähnt -, die genau diese Ungleichbehandlung gekippt und den Gesetzgeber aufgefordert hat, eine Regelung für die vorangegangenen Jahre zu finden.

Meine Damen und Herren, wir stehen nicht im Verdacht, parlamentarisch nicht alles zu versuchen, um die Gleichstellung der Homosexuellen auch hier herbeizuführen.

Allerdings eines, liebe Kollegen der Linkspartei, würden wir vermeiden wollen: Bitte nicht aus Verdruss, nicht aus Ungleichbehandlung einiger Gruppen in dieser Bevölkerung, in unserer Gesellschaft, politisches Kapital zu schlagen und hier einen Gesetzesantrag zu stellen, nachdem in meinen Augen sehr glaubhaft durch das Ministerium versichert worden ist, dass ein entsprechender Gesetzentwurf auf dem Weg ist und dass diese Ungleichbehandlung somit zum 01.01. des folgenden Jahres abgeschafft wird.

Insofern würden wir den Antrag jedenfalls ablehnen, einer Überweisung an den Innenausschuss aber zustimmen, um auch zu kontrollieren, dass der Gesetzentwurf zeitnah auf den Weg gebracht und umgesetzt wird, so dass zum 01.01. entsprechendes Recht gelten kann und diese Ungleichbehandlung beseitigt ist.