Protokoll der Sitzung vom 10.09.2010

Bitte schön.

Bitte, Herr Kuschel.

(Abg. Dr. Voigt)

Danke. Zunächst danke für die verheerende Kritik der bisherigen Steuerpolitik der Bundesregierung und Zustimmung der Landesregierung. Ich wollte Sie fragen, würden Sie denn eine Einladung zu einem Landesparteitag der LINKEN annehmen und dort die gleiche Rede halten, weil sie passt genau zu unseren steuerrechtlichen Vorstellungen.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Es muss auch nicht gleich der Parteitag sein.)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Also, Herr Kuschel, das wirft jetzt für mich mental so viele Fragen auf einmal auf, die muss ich erst mal beantworten.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Erstens komme ich überhaupt lebend nach einer Rede bei Ihnen vom Parteitag wieder runter?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich bürge für Ihre Sicherheit.)

Herr Fiedler hat mir schon viele Informationen über Ihr Verbürgen erzählt. Der zweite Punkt ist - und das ist ja die Frage: Das, was ich Ihnen gerade geschildert habe, ist eben gerade nicht Ihr steuerpolitisches Konzept. Weil Sie natürlich mit einer Neiddebatte vorweg gehen und sagen, Reichensteuer auf der einen Seite und Vermögensteuer auf der anderen Seite, alles Aspekte, die Sie in den Vordergrund schieben und am Ende so tun, als ob es in Deutschland kein Steuersystem gäbe. Sie heben ab auf eine Einkommensteuerbasis, die gerade auch für Thüringen so gar nicht einschlägig ist. Wenn ich richtig informiert bin, haben wir in Thüringen 28 Millionäre auf die Sie abheben oder diejenige, die Vermögensteuer zahlen würden. Das sind doch genau diese Popanze, die Sie aufbauen, das würde zu der Einkommensteuer oder bzw. der Steuerbasis in Thüringen gar nichts beitragen. Dieses Sand in die Augen der Leute streuen, das kann ich einfach nicht gutheißen. Hier geht es um eine unideologische, pragmatische Diskussion darüber, wie wir die Mittelschicht entlasten können und dafür tritt die CDU ein. Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Für die FDP-Fraktion hat sich der Abgeordnete Barth zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss zu zwei Punkten kurz etwas sagen. Wenn

Herr Kollege Meyer sich hier vorn hinstellt und sagt, dass einfach und gerecht antagonistische Widersprüche - das habe ich mal gelernt - also unvereinbare Widersprüche wären, dann möchte ich das ein Stück weit bezweifeln. Ich glaube, dass es zumindest einen relativ breiten, auch gesellschaftlichen Konsens gibt in der Frage, dass bei der ganzen Frage des Steuerrechts grundsätzlich der Grundsatz gilt, wer viel hat, der muss viel bezahlen. Wer viel verbraucht, muss viel bezahlen. Wer weniger hat, bezahlt weniger. Wer weniger verbraucht, bezahlt weniger. Das ist der Grundkonsens, auf dem das ganze Steuersystem beruht. Das ist bei der Mehrwertsteuer so, wer viel einkaufen geht, bezahlt viel Mehrwertsteuer. Wer weniger einkaufen geht, bezahlt weniger. Wer viel tankt, bezahlt viel Ökosteuer. Wer Fahrrad fährt, bezahlt eben zumindest an der Tankstelle zunächst mal keine. Das zumindest ist Grundbasis und auch eine Frage der Gerechtigkeit, die Konsens ist.

Es kommt kein Mensch auf die Idee herzugehen und zu sagen, wenn jetzt im Laden jemand für mehr als 100 € einkaufen geht, muss der plötzlich nicht 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen, sondern vielleicht 35. Beim Einkommensteuerrecht machen wir aber genau diesen Sprung. Das ist nämlich die Progression, die Kollege Voigt gerade angesprochen hat. Wenn wir uns zumindest darauf einigen könnten, wir übernehmen diese grundsätzliche Einigkeit, diesen Konsens, den wir in fast allen anderen Bereichen des Steuersystems haben, ins Einkommensteuerrecht, dann wäre das dem einen oder anderen vielleicht immer noch zu kompliziert und vielleicht auch nicht ganz gerecht genug oder nicht ganz einfach genug, aber es wäre zumindest ein großer Schritt in die richtige Richtung. Es wäre zumindest, Herr Meyer, ein Stück weit auch der Gegenbeweis Ihrer, wie ich fand, hier sehr mutig vorgetragenen These. Ich bin ein bisschen in Versuchung, zu Herrn Pidde noch etwas zu sagen, aber zum Thema Sitzenbleiben kommen wir nachher noch einmal und über den Biologieunterricht müssen wir noch einmal reden. Wirbellose Säugetiere, da gehen wir einmal zusammen los. Ich weiß nicht, ob Ihr Biologielehrer noch lebt, aber der wird gerade, wenn er das gehört hat, möglicherweise an seinem Unterricht, an seinen Fähigkeiten der Wissensvermittlung zweifeln.

(Beifall FDP)

(Unruhe SPD)

Herr Kollege Voigt, Sie haben hier eine wirklich bemerkenswerte Rede gehalten. Ich hätte an Ihrer Stelle die Einladung angenommen. Aber das ist noch einmal eine andere Geschichte. Damit Sie auch Gelegenheit haben, den von Ihnen hier als richtig erkannten Sachverhalt mit einer Stimmabgabe noch mal zu untermauern, insbesondere Ihre Ausführungen zur Progression, die, jetzt schaue ich

in unseren Antrag, deswegen haben ich ihn noch einmal mitgebracht, wo es darum geht, die Abgabenlast der Bürger mit kleineren und mittleren Einkommen, das sind gerade mittlere Einkommen, also 1,5-fach über dem Durchschnitt darf man glaube ich, noch als mittleres Einkommen bezeichnen. Es ist ungerecht, wenn man da beim Spitzensteuersatz eben schon ankommt.

(Beifall FDP)

Damit Sie die Gelegenheit haben, diesen richtigen Erkenntnissen mit einer Stimmabgabe hier entsprechend Nachdruck zu verleihen, beantrage ich namens meiner Fraktion für beide Anträge jeweils Abschnittsweise Abstimmung. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich der Abgeordnete Kuschel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Barth, Sie müssen sich erst noch ein wenig profilieren, bevor wir Sie auch noch einladen. Ich will nicht die Parteitagsregie durcheinanderbringen.

(Heiterkeit SPD)

Ich habe in der Partei DIE LINKE keine Funktion, das muss der Landesvorstand entscheiden. Aber, ich bin überzeugt, Sie haben bisher keinen Beitrag dazu geleistet, der für uns zu einem Erkenntnisgewinn führt. Von daher gehe ich mal eher davon aus, das wird nichts. Aber dass Sie neidisch sind auf Herrn Voigt, das kann ich auch verstehen. Aber deswegen bin ich nicht hier vorn.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade das, was Herr Voigt gesagt hat, hat mich noch einmal motiviert, hier vorzugehen, weil er eigentlich nahtlos das fortsetzt, was andere Finanzpolitiker der CDU bis hin zu Finanzministerinnen auch praktizierten, dass Sie bei der Diskussion zur Vermögenssteuer und die Auswirkungen auf den Haushalt in Thüringen immer die Wirkung des Länderfinanzausgleichs ausblenden. Wenn Sie diesen Wirkungsmechanismus berücksichtigen, dann hat die Vermögensteuer durchaus auch für den Thüringer Haushalt Bedeutung. Da bitte ich Sie einfach nur, in Ihrer herausgehobenen Funktion in der Regierungspartei zumindest das nicht vollkommen auszublenden.

Ich will noch einmal ein paar Zahlen präsentieren, um einfach deutlich zu machen, welche Verwerfungen wir im Steuerrecht gegenwärtig haben, und zwar am Haushalt des Freistaats. Rund 5 Mrd. € Steuereinnahmen haben wir. Davon resultieren

3,4 Mrd. € aus dem Verbrauch Mehrwertsteuer. Das bezahlen die Verbraucher. Etwa 800 Mio. € ist Einkommensteuer, davon die Mehrzahl von den lohnabhängig Beschäftigten, nicht veranlagte Einkommensteuer. Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften. Die teilen wir uns mit dem Bund, 13 Mio. €. Das heißt insgesamt ein Aufkommen von 26 Mio. € Körperschaftsteuer. Noch einmal im Vergleich 800 Mio. € veranlagte Einkommensteuer plus von den lohnabhängig Beschäftigten die Lohnsteuer, 3,4 Mrd. € die Umsatzsteuer. Da muss doch deutlich werden, dass irgendetwas mit dem Steuerrecht nicht stimmt. Jetzt kommt Ihre Frage, dass die Kapitalgesellschaften so arm sind.

Herr Abgeordneter Kuschel.

Nein, das Steuerrecht lässt es zu, dass sich die Kapitalgesellschaften steuerlich arm rechnen können. Das kann der lohnabhängig Beschäftigte eben nicht.

Herr Abgeordneter Kuschel, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Recknagel?

Sehr gern.

Bitte schön.

Herr Kuschel, danke schön. Auch wenn Sie versucht haben, es vorwegzunehmen, sind Sie tatsächlich der Meinung, dass die Kapitalgesellschaften in Thüringen zu geringe Gewinne haben, dass sie zu geringe Gewinne zu versteuern haben?

Ich kann das nicht nachvollziehen, es ist widersprüchlich. Es kann nicht sein, dass die Einzelunternehmer über die veranlagte Einkommensteuer mehr Steuern bezahlen als die Kapitalgesellschaften, weil ich bisher keine Kenntnisse habe, dass die Einzelunternehmer sich in einer anderen wirtschaftlichen Situation befinden als die Kapitalgesellschaften, sondern es resultiert aus dem Steuerrecht, dass sich Kapitalgesellschaften steuerlich arm rechnen können, was der Einzelunternehmer nicht kann und der lohnabhängig Beschäftigte erst recht nicht. Das ist das Problem. Hinsichtlich der Bes

(Abg. Barth)

teuerung von Vermögen nur mal ein paar Zahlen, um einfach noch mal deutlich zu machen, dass es dort überhaupt nicht darum geht, über die Steuern jemanden kalt zu enteignen oder dergleichen. Wir haben in der Bundesrepublik ein Grundvermögen von 110 Billionen €. Die Steuer, die daraus resultiert, die Grundsteuer, macht bundesweit 10 Mrd. € aus. Also mein Taschenrechner rechnet das nicht aus, weil er nicht so viele Stellen hinter dem Komma hat, wie wenig Grundvermögen prozentual besteuert wird in der Bundesrepublik. Die Eigentümer des Grundvermögens erwarten von dem Staat Leistungen, dass wir zum Beispiel den Grundsatz aus dem Grundgesetz, nämlich Schutz des Eigentums allumfassend gewährleisten durch die Rechtsordnung und dergleichen, aber sie leisten bloß einen fast nicht messbaren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens. Wir haben 4,7 Billionen € Fiskalvermögen. 4,3 Billionen € dieses Fiskalvermögens konzentrieren sich auf 8 Mio. Einwohner, 27 Prozent der Bevölkerung haben gar kein Fiskalvermögen. Das sind die Verwerfungen und da bitte ich einfach darum, dass man über diese Fragen, wie Herr Voigt gesagt hat, ideologiefrei diskutiert, aber Steuerrecht ist nun mal nicht ideologiefrei, sondern Steuerrecht ist tatsächlich richtige Politik und da werden eben unterschiedliche Auffassungen deutlich. Sie haben eine Definition von sozialer Gerechtigkeit versucht im Steuerrecht. Ich will Ihnen mein Angebot unterbreiten: Ich verstehe unter sozialer Gerechtigkeit gleiche Chancen und gleiche Risiken - ganz verkürzt formuliert. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen seitens der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung Frau Finanzministerin Walsmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist viel Interessantes jetzt ausgesprochen und diskutiert worden und es war auch ganz nett, aber der Antrag war eigentlich viel schlichter ausgelegt und ausgerichtet als das, was wir hier in der Debatte uns gegenseitig vorgetragen haben. Mit dem vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, in der Tat sich für ein einfacheres und transparenteres Steuersystem einzusetzen. Liebe FDP-Fraktion, dieser freundlichen Aufforderung bedarf es nicht, denn nicht erst seit gestern setzt sich die Thüringer Landesregierung für ein einfaches und verständliches Steuerrecht ein. Da bin ich bei der Unterscheidung, die Herr Meyer getroffen hat, denn transparent und verständlich ist schon noch mal ein Unterschied, aber auch darauf wollen wir jetzt nicht vertieft eingehen, denn das würde uns auch wieder vom eigentlichen

Thema ablenken. Das Thüringer Finanzministerium, da können Sie ganz sicher sein, hat sich stets bei der Diskussion um eine Reform des Steuerrechts nämlich aktiv beteiligt. Für mich selber als Finanzministerin hat die Vereinfachung des Steuerrechts einen besonders hohen Stellenwert. Vor ein paar Tagen, am 2. September 2010, war die Tagung der Vorsteher der Thüringer Finanzämter und da haben wir auch das deutlich diskutiert und ganz deutlich darüber gesprochen, wie notwendig es ist. Insoweit stimme ich der Forderung der FDP-Fraktion dahin gehend zu, dass das Steuerrecht mit seinen wirklich zahlreichen Einzelsteuergesetzen von vielen unserer Bürgerinnen und Bürger zu komplex und zu intransparent empfunden wird. Eine Vereinfachung und der damit verbundene Abbau von Bürokratie, das wollen wir mal nicht ausblenden, ist für mich absolut unabdingbar, der ist erforderlich. Das Steuerrecht in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung ist wirklich von einer Vielzahl von Einzel- und Ausnahmeregelungen geprägt. Das hat Frau Lehmann wunderbar und sehr exemplarisch angeführt. Komplexe Steuerregeln bilden in einer komplexen Gesellschaft die Vielfalt der im Geschäftsleben auftretenden Sachverhalte ab. Das wissen diejenigen, die die Steuererklärung selber machen, ganz genau. Diese vielfältigen Sachverhalte in einfache Steuerregeln zu transformieren, das steht mitunter natürlich in einem Spannungsfeld zur Einzelfallgerechtigkeit. Werden Unterschiede nicht genug berücksichtigt, können auch einfache Regelungen als ungerecht empfunden werden. Steuervereinfachungen, meine Damen und Herren, durchzusetzen, ist daher nicht einfach. Zum Abbau dieser Regelungen wird es erforderlich sein, in größerem Umfang zu pauschalisieren und zu typisieren.

Ein weiteres Spannungsverhältnis, meine Damen und Herren, besteht zwischen einfachen Regelungen und steuerrechtlichen Lenkungsnormen auch das ist angesprochen worden -, das heißt der Umsetzung politischer Ziele mit den Mitteln des Steuerrechts. Oftmals sind steuerrechtliche Regelungen Spiegelbild der aktuellen wirtschaftlichen Situation.

Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass die gegenwärtige Ausgestaltung des Steuerrechts sich auch aus dem Spannungsfeld von Gesetzgebung und der Auslegung steuerlicher Normen durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtshofs ergibt. In jüngster Vergangenheit hat sich im Ertragssteuerrecht zudem auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf die Gesetzgebung ausgewirkt, eine Ebene, die man bisher vielleicht ganz in der Diskussion ausgeblendet hat. Unabhängig davon, dass es ja in dem Bereich der direkten Steuern auf europäischer Ebene bisher keine Harmonisierung des Steuerrechts gibt, haben der EuGH und die Europäische Kommission den deutschen Gesetzgeber zur Änderung zahlreicher steu

(Abg. Kuschel)

errechtlicher Normen veranlasst. Das muss man einfach mal zur Kenntnis nehmen. Im Mittelpunkt der Gesetzgebung hat dabei immer die europarechtskonforme Ausgestaltung des deutschen Steuerrechts unter Beachtung der Sicherung des Steueraufkommens gestanden.

Meine Damen und Herren, es ist schon angesprochen worden, auf der Jahresfinanzministerkonferenz am 20. Mai dieses Jahres haben alle Bundesländer gemeinsam erste Vereinfachungsvorschläge präsentiert. Da handelte es sich um 13, und das sage ich mal ganz deutlich, eben nicht gering zu schätzende konkrete Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts. Irgendwo muss man ja mal anfangen und da sind auch die kleinen Schritte entscheidend. Angestrebt werden Vereinfachungen sowohl im Bereich des Besteuerungsverfahrens als auch genauso im Bereich des materiellen Steuerrechts. Die Vorschläge beinhalten, nur um es noch mal zu nennen, Vereinfachungen bei den Entfernungspauschalen, den Wegfall der abgeltenden besteuerten Kapitaleinkünfte bei der Ermittlung der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen, die deutliche Erhöhung der Behindertenpauschbeträge, im Gegenzug soll die Möglichkeit entfallen, die tatsächlichen Aufwendungen nachzuweisen. Jeder wird froh sein, wenn er davon Gebrauch machen und diese Pauschalen anwenden kann. Aber ob es mit der Einzelfallgerechtigkeit immer in Einklang steht, das werden wir sehen, wenn die ersten Verfahren dazu anhängig sind. Die Abschaffung der Prüfung der Grenzen der eigenen Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes für Zwecke der Gewährung des Kindergelds oder der Freibeträge für Kinder gehört genauso in diese Kategorie mit hinein usw. Ich könnte das jetzt fortsetzen, will das aber nicht tun.

Meine Damen und Herren, wir haben uns als Land Thüringen an der Erarbeitung und Auswahl der Vorschläge ganz intensiv beteiligt. So wurde zur Vorbereitung der Finanzministerkonferenz eine Arbeitsgruppe auch unter Beteiligung eines Thüringer Vertreters aktiv; da waren es 90 Steuervereinfachungsvorschläge, die erarbeitet und diskutiert wurden. Die Finanzminister waren sich schließlich einig darüber, dass nicht nur das geltende Steuerrecht unter dem Aspekt der Steuervereinfachung nachhaltig verbessert wird, sondern auch darüber, dass unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung die Umsetzung der Vorschläge insgesamt möglichst aufkommensneutral ist. Die Finanzministerkonferenz hat die Vorschläge dem Bundesminister der Finanzen zur kurzfristigen Umsetzung und Vorlage eines Gesetzentwurfs übermittelt. Die Bundesregierung handelt und beabsichtigt noch im September des Jahres einen diesbezüglichen Gesetzentwurf vorzulegen.

Aber es besteht auch Einigkeit darüber, dass diese 13 Vorschläge erst den Anfang bedeuten können.

Natürlich träumt jeder von dem großen Wurf und dem großen Paket. Meine Damen und Herren, es wäre vielleicht auch nicht schlecht, aber wir machen das auch in Schritten und, ich denke, hier geht es wirklich darum, dass die Vorschläge, die in der Arbeitsgruppe erarbeitet und diskutiert worden sind und bisher keine Berücksichtigung fanden, doch jetzt mal endlich eine gute Grundlage dafür darstellen, Reformvorschläge zur Steuervereinfachung weiterzuentwickeln.