Ich will an dieser Stelle meinen herzlichen Dank an alle öffentlich geförderten Träger, an die Volkshochschulen und all diejenigen, die helfen auch einen gesellschaftlichen Skandal mit zu beseitigen, aussprechen. Das haben wir gestern auch mit den Volkshochschulen noch mal diskutiert, nämlich im Bereich der Alphabetisierung. Da reagiert das Gesetz eben auf solche gesellschaftlichen Entwicklungen. Alphabetisierung ist jetzt Teil der Grundbildung, kann aber auch von weiteren Trägern vielfältig angeboten werden. Frau Astrid Rothe-Beinlich hat vorhin die Bildung auch für nachhaltige Entwicklung angesprochen. Alles Reaktionen sicherlich auf neue gesellschaftliche Umstände.
Lassen Sie mich kurz auf die Bildungsfreistellung eingehen. Ja, für unsere Fraktion ist die Bildungsfreistellung nach wie vor ein Projekt, das wir in dieser Legislatur umsetzen wollen und, Frau Sojka,
den Einklang mit Wirtschaft und Arbeitnehmerseite zu organisieren. Ich glaube, das ist an der Stelle auch wichtig, weil Bildungsfreistellung, um auch eine breite Mehrheit dafür zu organisieren und auch fachlich gut reinzugehen, dauert auch seine Zeit. Lassen Sie uns das gemeinschaftlich entwickeln. Das Erwachsenenbildungsgesetz wird im Ausschuss beraten. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Peter Metz. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Franka Hitzing für die Fraktion der FDP.
Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist ganz wichtig, dass dieses Gesetz noch bis zum Ende dieses Jahres beschlossen wird, deshalb freue ich mich auf eine sehr konstruktive Beratung im Ausschuss und in der Anhörung. Es ist schon sehr viel gesagt worden und ich möchte es nicht wiederholen. Danke.
Vielen herzlichen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer der Ausschussüberweisung so folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen herzlichen Dank. Das ist Zustimmung aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit wurde das Gesetz einstimmig an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur weiteren Beratung überwiesen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsakademiegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1560 ERSTE BERATUNG
Ich frage die Landesregierung: Wünschen Sie das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Mir wurde auch signalisiert, dass es keinen Redewunsch vonseiten der Fraktionen gibt. Ist das richtig? Es wurde aber beantragt, diesen Gesetzentwurf ebenfalls an den Ausschuss für Bildung, Wis
Dann lasse ich jetzt über die Ausschussüberweisung abstimmen. Wer der Ausschussüberweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen herzlichen Dank. Das sind Zustimmungen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit wurde dieser Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes und zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1553 ERSTE BERATUNG
Ich frage: Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Sie ist schon da. Herr Minister Huber, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die beiden Gesetze würden am 31.12.2010 auslaufen. Da wir keinen personalvertretungsfreien und verwaltungsfachhochschulfreien Zustand dulden können, bitte ich Sie, diesen Gesetzentwurf zu beraten und zu beschließen.
Vielen herzlichen Dank. Ich frage: Gibt es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ja. Es hat sich als Erste Abgeordnete Renner für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum Personalvertretungsgesetz muss ich doch noch ein paar Worte verlieren, weil, wenn es knirscht in der Regierung, dann ist es Pflicht der Opposition, das auch zu sagen.
Formal gesehen ist, und da gebe ich Herrn Innenminister Prof. Huber recht, der vorliegende Gesetzentwurf sicherlich kein großer Akt und vollkommen
unproblematisch; es geht schließlich um die Verlängerung der bestehenden Befristung in den beiden Gesetzen.
Die erneute Befristung auf einen absehbaren und relativ kurzen Zeitraum erfolgt aber aus einem Grund - deswegen stehe ich hier -, der durchaus politische Bedeutung hat und auf den ich am Beispiel jetzt des Personalvertretungsgesetzes ganz kurz eingehen muss. Die neuerliche Befristung ist Ausdruck dafür, dass die Landesregierung ihre selbst gesetzten Ziele leider verfehlt hat. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu - ich zitiere: „Motivierte Mitarbeiter sind das Fundament des öffentlichen Dienstes. Die Koalitionspartner sehen es daher als eine der vornehmsten Aufgaben der jeweiligen Behördenleitung an, dass diese mit ihren Mitarbeitern eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Um dies zu sichern, wird das Personalvertretungsgesetz im öffentlichen Dienst in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen novelliert.“ Diese Feststellung und die Absichtserklärung sind schon sehr bemerkenswert, kommt doch zum Ausdruck, dass das bestehende Personalvertretungsrecht eben nicht sicherstellt, dass Behördenleitung und Mitarbeiter eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Da kann ich durchaus mal einen Kollegen der SPD zitieren, der im November 2009 hier im Thüringer Landtag ausführte: „Das derzeit geltende Personalvertretungsgesetz ist alles andere als mitbestimmungsfreundlich“ - so Herr Hey, er ist ja auch da, was wohl nichts anderes heißt, als dass das derzeit geltende Personalvertretungsrecht in Thüringen mitbestimmungsfeindlich ist.
Es scheint dann folgerichtig, dass die Koalitionspartner vereinbarten, die Beseitigung der mitbestimmungsfeindlichen Regelungen ist die vornehmste Aufgabe der Landesregierung.
Dem Koalitionsvertrag folgten dann auch starke Worte von Herrn Innenminister Prof. Huber. Er informierte im Dezember 2009, die Landesregierung werde ihren Gesetzentwurf zum Personalvertretungsgesetz im 1. Halbjahr 2010, voraussichtlich bis Mai 2010, vorlegen. Der Mai 2010 ist bekanntlich jetzt schon ein wenig vorbei.
Nun aber liegt dem Landtag ein Gesetzentwurf vor, der die Restlaufzeit des derzeit geltenden mitbestimmungsfeindlichen Gesetzes um ein weiteres Jahr verlängern soll. Das Ziel verfehlt, kann man an der Stelle sicherlich attestieren. Und es kommt noch etwas Weiteres hinzu, Sie blockieren nämlich die parlamentarische Beratung unseres Gesetzentwurfs.
Seit dem 30. September 2009, das ist mehr als ein Jahr zurück, liegt Ihnen der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/26 vor, falls es irgendjemand vergessen hat. Seit Juni 2010 existiert der Entwurf der Landesregierung als Referentenentwurf, der zwar den Gewerkschaften zur Kenntnis mit der Bitte um Stellungnahme zugegangen ist, aber seitdem hört man keinen Laut mehr zu diesem Referentenentwurf. Man kann nur vermuten, dass die Kritiken, die aus den beteiligten Organisationen gekommen sind, einer ganzen Abteilung im Thüringer Innenministerium den K.-o.-Schlag versetzt haben.
Das Erste, was dem Parlament zur Kenntnis gegeben wird, ist das Eingeständnis, dass es der Landesregierung innerhalb von 16 Monaten nicht gelungen ist, ein novelliertes Personalvertretungsgesetz vorzulegen. Da kann ich nur sagen, meine Damen und Herren Koalitionäre, Sie sind an der „vornehmsten Aufgabe“ gescheitert. Wir sind die Verzögerungen leid. Zwar können wir uns vorstellen, was im Hintergrund los ist, welche Scherkräfte wirken und diese Scherkräfte haben ja so manchen anderen Innenminister in Thüringen auch schon aus der Bahn geworfen, aber wir wollen jetzt als Parlament doch endlich zügig zur Behandlung eines Personalvertretungsgesetzes kommen. Unsere Vorstellungen liegen auf dem Tisch. Die Gewerkschaften, die Berufsverbände und die Personalvertretung sitzen in den Startlöchern, haben ihre Forderungskataloge längst erarbeitet, dem Landtag liegt ein Entwurf von uns zur Beratung vor. Das Parlament muss nicht auf die Landesregierung warten, wir können im Innenausschuss jetzt eine Anhörung unseres Gesetzentwurfs beschließen.
Da aber nun schon so lange gewartet wurde, ist das jetzt auch Ursache dafür, dass, wenn wir so weitermachen, die Personalräte im Jahr 2011 mit einem Mitbestimmungs- und Beteiligungsrecht in die Arbeit gehen werden, das bereits im Jahr 2001 veraltert war und Ausdruck eines Obrigkeitsstaates ist. Ich denke, Sie sollten reflektieren, dass Sie diesen Schaden jetzt für die Personalräte in 2011 zu verantworten haben und bitte endlich die Landesregierung, dazu zu kommen, was sie uns im Koalitionsvertrag versprochen hat. Danke.
Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Renner. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Fiedler für die CDU-Fraktion.
Nein? Er ist aber angemeldet. Dann nicht. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hey für die SPDFraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich will es kurz machen. Es geht hier um eigentlich zwei Dinge, nämlich einmal die Entfristung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes und das ist das Gesetz zur Änderung dazu. Diese Entfristung ist sinnvoll, sie würde nur bis Silvester laufen, das Gesetz hat sich bewährt. Es geht hier um die Ausbildung von qualifizierten Verwaltungs-, Steuer- und Polizeibeamtinnen und -beamten des Freistaats Thüringen. Das Zweite, es ist richtig, Frau Renner, was ich gesagt habe, Sie haben mich zitiert aus einem Protokoll des Plenums. Ich gehe sogar noch weiter und ich glaube, das steht dann ein bisschen tiefer von dem von Ihnen gefundenen Zitat. Ich habe damals gesagt, dass das gültige Personalvertretungsrecht eines der rückschrittlichsten Gesetze seiner Art in der Bundesrepublik ist.
Das habe ich auch gesagt, das will ich gar nicht hier dementieren. Genau deswegen ist heute in dieser ersten Lesung Thema, dass wir dieses Gesetz überarbeiten sollen und da muss es eben noch weiter gelten. Ich weiß, Sie sind ungeduldig und sagen, es müsste eigentlich so schnell wie möglich weg. Ich könnte jetzt auch mokant antworten, da können Sie mal sehen, wie viele Änderungsbedürfnisse es in diesem Gesetz gibt, dass es da etwas länger dauert. Sie können sich sicher sein, dass wir eng in der Abstimmung mit Personalvertretung und Gewerkschaften sind und ich denke, dass hier die Überarbeitung des Gesetzes erstens dringend notwendig ist und zweitens eben nichts anderes heute hier beschlossen werden soll in dieser ersten Lesung als die Überweisung an den Ausschuss. Dann können wir auch gern noch darüber diskutieren, das machen wir auch.
digt ist und er im Oktober nicht vorliegt, dass dann dieses „etwas ungeduldig“ vielleicht etwas tief gestapelt ist?