Protokoll der Sitzung vom 08.10.2010

chen Schulsystem finanzieren, die unsere Kosten pro Schüler höher machen als die Kosten pro Schüler in Schulen in freier Trägerschaft sind, die diese Aufgaben nicht erfüllen müssen.

Und zum Schluss lassen Sie mich noch eine Bemerkung machen auch zum berufsbildenden Bereich, denn hier haben wir ja besonders viele Schulen in freier Trägerschaft. Hier sinken auch die unteren Fördersätze um 5 Prozent ab. Im Übrigen haben wir mit der Finanzierungshöhe im berufsbildenden Bereich auch ein Instrument in der Hand, mit dem wir auf arbeitsmarktpolitische Bedingungen reagieren können, und das tun wir auch. Denn wir sehen dort höhere Sätze vor, wo wir besonderen Ausbildungsbedarf haben. Beispielsweise in der Altenpflege sehen wir deutlich höhere Fördersätze vor, als die unteren Fördersätze das signalisieren. Ebenfalls Förderberufsschulen erhalten einen höheren Fördersatz. Die Finanzansätze - ich habe das schon erwähnt - sollen erst zum 01.08.2011 geändert werden, damit die Schulen in freier Trägerschaft nicht im laufenden Schuljahr getroffen werden und Zeit zur Umstellung auf das neue Finanzierungssystem haben.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Ich bin nach vielen Debatten überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz verantwortbar und verantwortlich handeln. Einerseits verantwortlich vor der Haushaltssituation des Freistaats Thüringen in den kommenden Jahren, andererseits verantwortlich gegenüber den Notwendigkeiten der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft, die langfristig Planungssicherung brauchen. Es macht überhaupt keinen Sinn, den Schulen hier etwas vorzugaukeln, was wir langfristig finanziell nicht durchhalten können. Auch für die Schulentwicklung im Bereich der freien Träger ist es besser, langfristig zu wissen, was der Freistaat leisten kann und was nicht.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte ein weiteres Zitat an dieser Stelle einflechten. Gottfried Seume hat einmal gesagt: „Wo Freiheit ist, sind keine Privilegien.“ Wir sparen umsichtig, wir sparen mit Maß. In einigen Schularten wird es dabei mit dem neuen Finanzierungsmodell auch zu finanziellen Aufwüchsen kommen. Auch das wird bisher nicht diskutiert! Aber die freien Träger wissen sehr genau, dass es auch an einigen Stellen mehr Geld geben wird.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich werde - wenn die Chance nach der Debatte besteht und die Demonstration dort draußen noch läuft nachher nach draußen gehen und das auch draußen sagen. Ich bitte um eine sachliche Debatte.

(Beifall SPD)

Lassen Sie uns dafür sorgen, dass nicht Eltern und Schüler verunsichert werden, sondern dass wir fair und sachlich miteinander beraten, wie wir die

Schulen in freier Trägerschaft auf ein solides Fundament stellen. Ich wünsche mir, dass die Beratung auch zügig vonstatten gehen kann, damit das Gesetz zum 1. Januar 2011 in Kraft treten kann. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Minister. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Klaubert von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich stimme Ihnen zu, Herr Minister, diese Debatte sollten wir sachlich führen. Es ist eine Debatte, die wir vor zwei, drei Jahren auch schon einmal insbesondere um die Finanzierung der freien Schulen hatten. Im November 2007 gab es eine Haushaltsklausur der SPD-Fraktion, man beschloss ein Papier „Initiative für Bildung und Chancengerechtigkeit“. Dort ist nachzulesen: „Im Bildungsbereich geht es der SPD-Landtagsfraktion vornehmlich darum, den Thüringer Schulen, egal ob in staatlicher oder freier Trägerschaft, bestmögliche finanzielle Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung zu bieten. Entsprechend sollen die Zuschüsse für freie Schulen deutlich erhöht werden.“ Sie erinnern sich an die damalige Debatte. Wir hatten auch damals eine Finanzdebatte zum Thema freie Schulen. Nun haben Sie jetzt den Gesetzentwurf eingebracht, der - wie Sie richtig sagen - natürlich alle Bereiche der Organisation und Arbeit der freien Schule strukturiert und in die Debatte bringt. Jeder weiß, dass wir in Thüringen sehr gute freie Schulen haben und dass die Träger dieser freien Schulen - jedenfalls zahlreiche Träger der freien Schulen - mit Kindern und Eltern hierher gekommen sind und in bunter Vielfalt ihre Forderungen aufgemacht haben. Zwei Dinge habe ich mir besonders gemerkt. Ein Plakat hat uns in großen Lettern zu verstehen gegeben: „Von uns könnt Ihr lernen!“ Da denke ich, das ist immer so. Wir können als Erwachsene immer von Kindern lernen und wir können als Politikerinnen und Politiker immer von denen lernen, die von unseren politischen Entscheidungen betroffen sind. Aber ich habe auch ein anderes Plakat gelesen, ich weiß nicht von welcher Schule, da stand drauf: „25 Prozent unserer Eltern sind Hartz-IV-Empfänger“. Das heißt, eine Debatte, die manchmal stattfindet und den Anschein erweckt, als ob freie Schulen elitäre Schulen seien, in denen besonders begüterte Eltern ihre Kinder von den anderen absondern, kann man in Thüringen nicht feststellen.

(Beifall DIE LINKE)

(Minister Matschie)

Sie haben es gesagt: Wir haben in Thüringen etwa 15 Prozent freie Schulen und etwa 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler lernen in dieser Schule. Als wir vor Jahren über den Umstand der Ausfinanzierung der freien Schulen gesprochen haben, haben wir von der damaligen Landesregierung gefordert, dass sie die freien Schulen sicher finanziert. Es wurden damals Gutachten erstellt und eines, das sogenannte Kienbaum-Gutachten, ist danach die wesentliche Basis für die Berechnung der Zuschüsse an die freien Schulen gewesen. Nun sagen Sie auch in der Begründung des Gesetzentwurfs noch einmal: Es geht nicht nur um die Finanzierung, aber es geht auch um die Finanzierung und wir müssen von einer überdurchschnittlichen Förderung zurückkommen auf ein Normalmaß. Damit erwecken Sie den Eindruck - und ich hätte die Frage ganz gern beantwortet, und zwar nicht nur in einer Vergleichszahl. Sind Sie wirklich der Annahme, dass die freien Schulen in Thüringen, egal in welcher Trägerschaft, bis zum jetzigen Zeitpunkt quasi im Geld schwimmen, also so überfinanziert sind, dass dort eine Einsparreserve für den Landeshaushalt wäre? Ich erkenne das nicht. Also Sie könnten uns das noch einmal erklären. Aber unsere Besuche vor Ort zeigen immer, dass gerade dort mit dem Geld sehr sorgsam umgegangen wird, weil man natürlich das eigene Schulprofil stärkt und weil man eine ganze Reihe an zusätzlichen Angeboten in den Schulalltag hineinbringt und mit diesem Angebot übrigens auch das staatliche Schulsystem befördert, indem man gewissermaßen immer wieder den Antrieb gibt, die Schulentwicklung voranzutreiben.

Bevor ich aber auf weitere Kritikpunkte des Gesetzes eingehe, muss ich sagen, es sind natürlich Dinge im Gesetzentwurf enthalten, die auch wir begrüßen, z.B. die Möglichkeit, dass freie Schulen untereinander oder freie Schulen mit staatlichen Schulen kooperieren können, dass das im Bereich des Außerschulischen sogar ohne Einschränkungen passieren kann. Das ist gut. Herr Staatssekretär Prof. Merten, wir hatten das im Ausschuss des Öfteren debattiert und dass wir hier eine Regelung gefunden haben, das ist einfach als positives Fazit nach einer langen Debatte zu konstatieren.

Wir sind auch außerordentlich froh - und sage ich jetzt mal, da spreche ich, glaube ich, insbesondere für all die Kolleginnen und Kollegen, die in den Randgebieten Thüringens wohnen -, dass die Landeskinderklausel gefallen ist. Die Landeskinderklausel hätte nicht nur dazu geführt, dass manche dieser Schulen in existenzielle Nöte gekommen wären, sondern sie hätte auch dazu geführt, dass wir als Bildungsland weniger attraktiv sind. Wenn also aus anderen Bundesländern Kinder in unseren Schulen lernen, dann ist das attraktiv, stärkt unsere Standorte und zeigt letzten Endes, dass wir Bil

dungsland sein wollen und diesem Anspruch auch per Gesetz nachkommen.

Herr Minister Matschie, Sie haben vor drei Jahren in den Haushaltsberatungen versprochen, dass trotz eines notwendigen Konsolidierungsbedarfs des Haushalts die freien Schulen eine deutliche Erhöhung erhalten müssen. Danach kam die Umstellung der Finanzierung der freien Schulen auf der Basis des Kienbaum-Gutachtens und da können Sie doch heute nicht sagen als Minister, dass das von damals nicht mehr gilt und demzufolge eine Kürzung von durchschnittlich 5 Prozent über alle Schularten erfolgen soll. Ich will das jetzt nicht im Einzelnen aufführen, aber allgemeinbildende Schulen werden von 85 auf 80 Prozent gekürzt und die beruflichen Schulen in unterschiedlichen Spektren von 65 auf 60 Prozent. Da haben wir übrigens ein Plakat dazu, das haben die Schulträger sehr gut erkannt, das wissen sie schon. Übrigens folgt ja auch der Landeshaushalt diesem Modell.

Sie haben gesagt, es sei gut, dass die Finanzmittel künftig flexibel eingesetzt werden können. Denken wir einmal darüber nach. Der Personalkostenanteil wird zukünftig aus den Kosten bestimmt, die für Schüler an staatlichen Schulen notwendig waren. Was ist das Kriterium des Notwendigen? Wie definiert man das? Ist das eine feste Größe? Wenn man dann auch noch weiß, dass in der Rechtsverordnung und in der Verwaltungsvorschrift auch noch darauf eingegangen wird, dass letzten Endes ein jährlicher Betrag immer wieder umgesetzt wird und den freien Schulen aus diesem Betrag, der jährlich ermittelt wird und im Haushalt festgeschrieben ist, die Zuweisungen zugestanden werden, dann weiß ich nicht, wie die tatsächliche Berechnungsgrundlage sein soll. Und da die Vertreter der freien Schulen, die sich in den vergangenen Wochen zu Wort gemeldet haben, das offensichtlich auch noch nicht richtig begriffen haben, gibt es dazu einen Erklärungsbedarf. Was ist „notwendiger Aufwand“? Unsere Auffassung von „notwendigem Aufwand“ bemisst sich immer an der Qualität von Bildung. Das ist der notwendige Aufwand, der aufgebracht werden muss. Dabei gilt, dass für jedes Kind - und das ist eigentlich ein Verfassungsanspruch sowohl der Thüringer Verfassung als auch des Grundgesetzes - der Zugang zu der Schulart und Schulform und Schule möglich sein muss, die seiner individuellen Entwicklung am besten gerecht wird. Und sollte das eine staatliche Schule sein, in der das entsprechende Profil vorhanden ist - Frau Sojka hat vorhin die Jenaplan-Schule in Jena ausdrücklich benannt -, dann ist das außerordentlich gut. Ich wünsche mir viel mehr solcher Schulen. Aber sollte das eine freie Schule sein, darf vor der Schultür nicht der Geldbeutel der Eltern hängen. Das darf nicht sein. Kürzt man aber die Zuschüsse - weil, die freien Träger sind ja in den vergangenen Jahren auch mit den Zuschüssen umgegangen, die

sie bisher erhalten haben - erreicht man entweder, dass der Personalkostenanteil nicht mehr in der Art ausgewiesen werden kann. Dann gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Man finanziert das Personal unter Tarif - und da kann ich Ihnen sagen, da haben Sie mit uns keine Partner und da hoffe ich, dass Sie als Sozialdemokrat auch kein Partner für einen solchen Weg sind. Auch an den freien Schulen muss tariflich entlohnt werden. Da gibt es aber auch Beispiele, wo das nicht so ist. Aber dann darf man über die gesetzliche Regelung nicht die freien Schulen dazu zwingen, wenn sie das Angebot aufrechterhalten wollen, gegebenenfalls am Personal zu sparen. Oder man erhöht die Elternbeiträge. Wenn man die Elternbeiträge wiederum erhöht, dann hängt eben jener berühmte Lohn- oder Geldbeutel der Eltern an der Eingangstür der freien Schule und das darf auch nicht sein.

Vor diesem Hintergrund müssen wir noch einmal sehr genau darüber reden, wie wir die freien Schulen ausfinanzieren. Einen Vorschlag, der eigentlich in die Haushaltsdebatte gehört, würde ich in diesem Zusammenhang schon einmal einbringen. Wir finanzieren ThIS Weimar mehrfach. Wir finanzieren es aus Ihrem Ministerium und wir finanzieren es aus dem Wirtschaftsministerium.

(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Ja, mit Millionen.)

Übrigens, wir haben dazu auch nachgefragt und da ist uns gesagt worden, dass man diese Schule deshalb aus dem Wirtschaftsministerium fördert, weil das gewissermaßen Wirtschaftsförderung wäre. Das leuchtet nicht ein, denn das ist eine Schule, in der die Eltern durchaus in der Lage wären, Aufwendungen für den Schulbesuch ihrer Kinder zu leisten.

Unsere Wunschvorstellung, dass eigentlich Schulbesuch und Kindertagesstättenbesuch komplett kostenfrei sein sollten, die bringe ich in diese Debatte gar nicht ein, denn da kommen wir wirklich nicht weiter. Aber, Herr Minister, überlegen Sie bitte noch einmal, ob man wenigstens in dem Zusammenhang mit ThIS Weimar auch als freier Schule auch übrigens, das ist uns aufgefallen, mit einer entsprechenden Kürzung, aber eben mit einer Doppelförderung - eine Veränderung zugunsten der vielen freien Träger, die allgemeine und Förderschulen anbieten, eine Umverteilung vornehmen könnte, womit man wenigstens über das Jahr 2011 die Finanzlücke geschlossen hätte, die aus den 2 Mio. € weniger entsteht, die im Haushaltsplan 2011 veranschlagt sind. Ich weiß, das geht im Moment auch nicht bis zum Ende zu denken, ich weiß, dass das keine Lösung ist für die nachfolgenden Jahre. Aber die freien Schulen, die wir derzeit im Bestand haben und die auch entstanden sind aus Gründungsinitiativen aus den frühen 90er-Jahren und die emanzipiert und demokratisch Schule gestaltet haben und die in den entsprechenden Regionen für

die Farbtupfer sorgten, die unser Bildungssystem heute so vielfältig machen wie hier draußen diese übrigens auch schön anzuschauende Demonstration. Das müssen Sie sich unbedingt selber anschauen.

Es gäbe auch im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen noch einmal Vorschläge, über die man sich verständigen könnte. Denn wir wissen sehr gut, dass wir als Opposition hier vieles sagen können, was sicher auch die Schüler und Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer bestätigen, aber wenn wir hier keine Mehrheiten erreichen, dann wird sich für die da draußen auch nichts ändern. Sehen Sie, Frau Sojka hat heute Morgen den schönen Satz gesagt, dass die Kraft der Straße uns im Bereich der Kindertagesstättengesetzgebung ein Gesetz gebracht hat, welches letztendlich - wenn nun endlich die Rechtsverordnungen auf den Weg gebracht würden - zu einem Zustand in Thüringen führen würde, der wahrscheinlich wirklich bestens ist. Das ist auch die Kraft der Straße und wir sollten diese Kraft der Straße sowohl in die Debatte und die Entscheidung zu diesem Gesetzentwurf einfließen lassen und auch natürlich in die Verhandlungen zum Landeshaushalt 2011.

Abschließend noch eine Bemerkung: Sie haben sicher alle in dieser Woche zur Kenntnis genommen, dass eine Forsa-Umfrage bescheinigt, dass 95 Prozent der Bürgerinnen und Bürger der Meinung sind, dass man die Bildungsausgaben abkoppeln sollte vom wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsniveau eines Landes - das insbesondere in Richtung der FDP-Fraktion gesagt. Hier könnten wir alle gemeinsam sagen, dass wir - wenn wir ein Bildungsland Thüringen in bester Ausstattung wollen - an dieser Stelle auch die meisten Mittel einsetzen und eine Veränderung des Gesetzentwurfs an den Stellen vornehmen, die tatsächlich kritikwürdig sind.

(Beifall DIE LINKE)

Denn eines kann ich sagen: So, wie das Gesetz jetzt vorliegt, wird es von uns keine Zustimmung geben. Aber vielleicht schaffen die Kraft der Straße und Überlegungen, die in der Anhörung zum Gesetzentwurf noch kommen, eine Veränderung, die letzten Endes dem gerecht wird, dass wir eine vielfältige und bunte Bildungslandschaft in Thüringen haben und dass wir den Kindern, die hier draußen das Transparent hochhalten „Von uns könnt Ihr lernen“, sagen können, ja, wir haben von euch gelernt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Dr. Klaubert. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Manfred Grob von der Fraktion der CDU.

(Abg. Dr. Klaubert)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist schon interessant der Ausspruch „Kraft der Straße“. Die Kraft der Straße hat es auch bewirkt, dass wir hier sitzen können.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Ja, richtig.)

Die Kraft der Straße hat es auch bewirkt, dass Ihr System gestürzt wurde.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Genau richtig.)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Da können wir noch mal klatschen.)

Jetzt zum Thema. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den vergangenen Plenarsitzungen haben wir uns im Rahmen von Aktuellen Stunden und Anträgen bereits mit den Schulen in freier Trägerschaft beschäftigt. Nun liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung auf dem Tisch und wir können uns endlich auch über die Inhalte austauschen, was heute schon getan wurde. Thüringen hat in den vergangenen 20 Jahren viel für den Aufbau dieses vielfältigen Schulangebots getan und selbstverständlich liegen uns die Schulen in freier Trägerschaft am Herzen. Das habe ich auch mehrmals schon betont. Deshalb wollen wir die freien Schulen auch künftig angemessen und ausreichend fördern. Dabei darf man aber auch nicht vergessen, dass Schulen in freier Trägerschaft, obwohl sie genau wie staatliche Schulen den staatlichen Bildungsauftrag erfüllen, nicht alle Aufwendungen haben, die staatliche Schulen schultern müssen. Sie können z.B. deutlich flexibler auf Veränderungen reagieren. Zur Wahrheit gehört auch, dass Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen im Vergleich zu anderen Ländern bislang besonders großzügig gefördert wurden. Die Zahlen haben wir gehört vom Herrn Minister. Angesichts der aktuellen Haushaltssituation ist es nur richtig, dass auch die Schulen in freier Trägerschaft bei den notwendigen Einsparungen nicht völlig außen vor bleiben. Ziel ist es, bei den Zuwendungen für Schulen in freier Trägerschaft auf einen Durchschnitt der Bundesländer zu kommen. Auch damit wird den freien Trägern eine angemessene Finanzausstattung zur Verfügung stehen, die nicht zulasten der Bildungsqualität geht. Erfahrungen aus anderen Bundesländern bestätigen uns das. Aus diesem Grund soll die Berechnungsgrundlage von den tatsächlichen Kosten auf die notwendigen Kosten reduziert werden. Dies führt beispielsweise dazu, dass der den staatlichen Schulen auch durch ein Gerichtsurteil aufgebürdete Lehrerüberhang dann bei den freien Schulen nicht mitfinan

ziert werden muss. Auch das ist schon gesagt worden.

Meine Damen und Herren, dass sich die Landesregierung gegen die Einführung der umstrittenen Landeskinderklausel entschieden hat, ist meines Erachtens völlig richtig. Ich danke Herrn Minister dafür.

Man kann auf der einen Seite den Verwaltungskostenbeitrag an den Hochschulen abschaffen, um mehrere junge Leute für ein Studium in Thüringen zu gewinnen, und auf der anderen Seite im Schulbereich höhere Hürden einziehen. Das passt eben nicht zusammen bei dieser Klausel und das passt auch nicht in die heutige Zeit.

Ich freue mich insbesondere auch über die Entbürokratisierung an den vielen Stellen des Gesetzes. Einige Beispiele wurden vom Minister hier schon genannt. Denn ein Geheimnis des Erfolgs der freien Schulen ist zweifelsfrei die Eigenverantwortung und die Unabhängigkeit. Ich bin fest davon überzeugt, dass die freien Schulen diese Verantwortung tragen können und auch gute Entscheidungen im Sinne ihrer Schüler treffen. Für die Planungssicherheit der Schulen gibt es für mich keine Alternative dazu, dass die Umstellung der Finanzierungsregelung nicht im laufenden Schuljahr, sondern erst zu Beginn des nächsten Schuljahres in Kraft tritt. Über die Angemessenheit der Förderung kann jedoch letztlich erst befunden werden, wenn auch die entsprechende Rechtsverordnung, in welche die Vomhundertsätze für die einzelnen Schularten festgelegt sind, vorgelegt ist - das Einvernehmen des Ausschuss vorausgesetzt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Rahmen der Landtagsbefassung zur Gesetzesnovelle werden wir nun Gelegenheit haben, Neuerungen auch hinsichtlich der Finanzierung ausführlich zu diskutieren und Verbände und Träger dazu anzuhören. Ich bitte darum, das Gesetz an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft, und Kultur zu überweisen. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Grob. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Hitzing von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben es schon gehört, wir können es sehen. Dank der nicht mehr vorhandenen Bannmeile können wir es ordentlich sehen und auch mitlesen,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

was die Schulen in freier Trägerschaft bewegt und was sie möchten. Wir haben in der letzten Plenarsitzung zu diesem Thema schon gesprochen, da ich da schon einmal über die Einbringung eines Antrags angeregt habe, hier eine mögliche Schieflage auch in dem Bereich korrigieren zu müssen.

Lassen Sie mich zwei bzw. drei Passagen aus wichtigen Dokumenten vorlesen - wenn ich mit Ihrer Erlaubnis zitieren darf. Im Koalitionsvertrag der Thüringer Regierungsparteien steht: „Thüringen ist Bildungsland, die Thüringer Schulen haben sich im Vergleich der deutschen Länder in den vergangenen Jahren gut entwickelt. Die Reformpädagogik hat in Thüringen tiefgreifende Tradition. Auf der Basis des Erreichten soll das Schulwesen weiterentwickelt werden.“