Protokoll der Sitzung vom 08.10.2010

Lassen Sie mich zwei bzw. drei Passagen aus wichtigen Dokumenten vorlesen - wenn ich mit Ihrer Erlaubnis zitieren darf. Im Koalitionsvertrag der Thüringer Regierungsparteien steht: „Thüringen ist Bildungsland, die Thüringer Schulen haben sich im Vergleich der deutschen Länder in den vergangenen Jahren gut entwickelt. Die Reformpädagogik hat in Thüringen tiefgreifende Tradition. Auf der Basis des Erreichten soll das Schulwesen weiterentwickelt werden.“

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Gute Idee.)

Das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft sagt in § 1 - und das ändert sich auch im neuen Gesetz nicht -: „Schulen in freier Trägerschaft bereichern und ergänzen das Schulwesen in Thüringen. Diese Schulen sind Ausdruck eines vielfältigen Bildungsangebotes und tragen eigenverantwortlich neben den staatlichen Schulen zur Bildung und Erziehung insbesondere der jungen Menschen in Thüringen bei.“ Ein sehr schöner Satz, das ist der wichtigste Paragraph, denke ich, und das sollten wir uns auf der Zunge zergehen lassen. Im Wahlprogramm der CDU steht: „Die Schulen in freier Trägerschaft sollen weiterhin angemessen gefördert werden, gute Schule gibt es nicht zum Nulltarif.“ Im Wahlprogramm der SPD steht: „Lehrer und Schüler sollen an allen Schulen gleich behandelt werden.“ Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, wenn all das zutreffen würde, was hier so steht, bräuchten wir heute nicht zu diskutieren.

(Beifall FDP)

Das ist aber nicht so. 23.160 Schüler besuchen in diesem Jahr die Schulen in freier Trägerschaft. Das sind ca. 10 Prozent aller Schüler in Thüringen. Im Jahr 2000 waren es 15.600 Schüler. Wir haben also hier eine Steigerung, eine signifikante Steigerung der absoluten Schülerzahlen und das bei einem demographischen Wandel in Thüringen, der sich nicht nach oben, sondern nach unten bewegt. Eltern und Schüler entscheiden sich also demzufolge sehr bewusst für Schulen in freier Trägerschaft, weil diese Schulen sehr unterschiedliche pädagogische Konzepte anbieten, weil in diesen Schulen sehr viel persönliches pädagogisches Engagement, auch von Eltern, zu finden ist und sowohl private Träger als auch kirchliche Träger sehr viel dazu tun, das Bildungsangebot stets zu erweitern und den Bildungsauftrag, den sie übernommen haben, qualitativ sehr hochwertig zu erfüllen.

(Beifall FDP)

Das ist ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht und natürlich ist die Erfüllung des Bildungsauftrags auch eine Pflicht gegenüber den Schülern und Eltern, die diese Schulangebote wahrnehmen. Im Bildungsmonitor des Jahres 2010 stellte sich heraus, dass Thüringen an zweiter Stelle rangiert. Dazu haben auch die Schulen in freier Trägerschaft beigetragen. Das hat hier auch niemand, absolut niemand infrage gestellt, dass Schulen in freier Trägerschaft hochqualitativ arbeiten. Die Kompetenztests, die in diesen Schulen durchgeführt werden, haben es auch gezeigt. In diesen Kompetenztests haben die Schulen in freier Trägerschaft besonders gut abgeschnitten.

So, nun kommen wir zum eigentlichen Gesetz: Das Gesetz sagt, der Herr Minister hat es sehr deutlich ausgeführt und hat auch erklärt, warum es zu solchen Eingriffen kommen soll, dass es an bestimmten Stellen gravierende Veränderungen zum derzeitigen Status quo geben wird. Bei aller Erklärung wir sind ja auch alle bereit, etwas dazuzulernen muss ich sagen, hier erschließen sich mir einige Dinge noch nicht und so ist das auch nicht hinnehmbar und ich möchte gleich am Anfang zu dem meines Erachtens nach prekärsten Punkt kommen: Das sind die Kürzungen der Zuweisungen vom Land an die Schulen in freier Trägerschaft. Die Veränderung der Berechnung von den schon genannten Istkosten auf die Sollkosten ist erklärt worden mit dem jetzt veränderten Beschäftigungsumfang der verbeamteten Lehrer im staatlichen Schulsystem, also mit der Aufstockung auf 100 Prozent; das ist vor zwei Jahren passiert. Das ist ein Fakt, aber ich muss dazu sagen, dafür können die Schulen in freier Trägerschaft tatsächlich nichts. Das ist nicht deren Verschulden und die Schulen in freier Trägerschaft haben auch nichts mit den Istkosten der staatlichen Schulen zu tun.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Istkosten der staatlichen Schulen sind entsprechend gestiegen, das haben wir gehört. Da muss man natürlich auch evaluieren, wo liegt der Hase im Pfeffer. Aber ich möchte mal sagen, bei der Prozentzahl ist es ja nicht so, wir reden ja hier nicht davon, dass die Schulen in freier Trägerschaft hundertprozentig gefördert werden, das ist ja nicht so, wir reden von 85 Prozent bei den Regelschulen. In anderen Schulformen ist es anders. Wenn wir dann mal genauer hinsehen und sehen, dass die Schulen in freier Trägerschaft selbstverständlich für den technischen Bereich, also das, was bei staatlichen Schulen der Schulträger macht, das übernehmen ja die Schulen in freier Trägerschaft selbst.

(Beifall FDP)

Ein ganz profanes Beispiel ist Streusalz im Winter. Wenn ich das alles mit dazurechne, dann sind es keine 85 Prozent, dann wird es weniger. Ich glaube, hier müssen wir einfach noch einmal hinterfragen, ob es nicht doch realer ist, den kompletten Satz zu

berechnen oder zu beachten, den ein Schüler im staatlichen Schulsystem kostet und nicht zu sagen, mögliche Kosten oder Sollkosten und was ist notwendig. Das ist mir nicht schlüssig erklärt und das werden Sie ja tun, das haben Sie ja schon angekündigt, das noch einmal zu erklären. Ich kann es so noch nicht sehen, was sind eigentlich die Sollkosten, wie wird es im Übrigen festgelegt, wie berechnet man denn eigentlich die Sollkosten. Nach welchem Modus soll das laufen? Darauf bin ich schon sehr gespannt und das muss auch noch einmal hinterfragt werden, denn die bereits erwähnte Kienbaum-Studie ist nach meinem Dafürhalten bis zum heutigen Zeitpunkt immer doch noch diejenige Studie gewesen, die zumindest mit realen Zahlen gearbeitet hat. Das sehe ich jetzt nicht und da würde ich dann schon bitten, dass wir dann im Ausschuss noch einmal ganz explizit uns darüber verständigen und natürlich auch großen Wert auf das legen, was in der öffentlichen Anhörung gesagt wird.

Außerdem geht es um die bewährte Trägerregelung. Es ist ja nun so, dass die Wartefrist für alle auf drei Jahre gesetzt worden ist - bis auf ganz, ganz geringe Ausnahmen, Herr Minister hat sie vorhin gesagt -, wenn eine Gemeinschaftsschule entwickelt werden soll. Ich glaube schon, dass bewährte Träger die Möglichkeit haben sollten, wenn sie eine neue Schule installieren wollen, ihnen nicht die drei Jahre Wartefrist aufzubrummen aus dem einfachen Grund, wenn sie bewährt sind, haben sie auch bewiesen, dass sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind, eine Schule zu führen. Diese drei Jahre Wartefrist am Standort scheinen mir kontraproduktiv zu sein bezogen auf das, was wir wollen - die breite Bildungslandschaft -, und das, was auch verankert ist, nämlich die Möglichkeit, Schulen in freien Trägerschaften zu installieren und als gleichberechtigte Schulen neben den staatlichen Schulen existieren zu lassen. Verschiedene Rechtsverordnungen werden all das, was im Gesetz niedergeschrieben ist, regeln. Das erscheint mir zu viel und was ich überhaupt nicht gut finde, ist die Tatsache, dass die Kostensätze nicht im Gesetz stehen, sondern in Rechtsverordnungen, in der Rechtsverordnung dann dargestellt werden. Das bedeutet, eine Rechtsverordnung kann man viel schneller ändern als ein Gesetz; es sind sieben bis acht Rechtsverordnungen. Ich habe hier den Eindruck, dass wir als Legislative ein Gesetz beschließen und in der Rechtsverordnung werden die Knackpunkte dann festgelegt und dazu braucht man das Parlament ja nun nicht so sehr.

(Beifall FDP)

Sehr verehrte Damen und Herren, auch bei dem Einwurf, dass natürlich die staatlichen Schulen und das Land die Lehrplanentwicklung finanzieren muss, die Ausbildung der Lehrer finanzieren muss im Bereich der Weiterbildung, möchte ich doch ent

gegenhalten, auch Lehrer von Schulen in freier Trägerschaft bilden sich weiter. Diese bezahlen das meistens selbst, wenn mich nicht alles täuscht sogar fast immer selbst. Das muss man auch mal mit ins Rennen bringen. Ich sage es trotzdem noch einmal, alle Kinder müssen in Thüringen gleich viel wert sein, alle Kinder Thüringens müssen uns gleich viel wert sein.

(Beifall FDP)

Das sehe ich mit einer Kürzung, die zum Teil 20 und 30 Prozent in bestimmten Schulen betreffen könnte, nicht gegeben. Ein positives Nebeneinander von Schulen in freier Trägerschaft mit Schulen in staatlicher Trägerschaft, ein plurales Netzwerk, das muss unser Ziel sein. Es kann nicht unser Ziel sein, über mögliche Kürzungen in Größenordnungen eine Variante von Schule in Thüringen zu benachteiligen bzw. ihr das Leben schwerer zu machen,

(Beifall FDP)

auch - das sage ich ganz deutlich - wenn mir bewusst ist, dass Thüringen sehr wohl ordentliche Sätze zahlt im Bundesvergleich. Aber ich sage auch sehr bewusst, es kann nicht unser Anspruch sein, uns an Durchschnittlichkeiten oder Unterdurchschnittlichkeiten zu messen,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn wir wollen Bildungsland sein und bleiben, wir wollen Familienland sein und bleiben und ich denke, das ist es wert, zumindest bestehende Sätze nicht anzufassen. Ich rede auf gar keinen Fall von einer eventuellen Erhöhung. Ich rede davon, ein ausgesprochen gutes System und ein ausgesprochen gutes Gesetz bestehen zu lassen und nicht die Gefahr einzugehen, möglicherweise hier etwas zu verschlechtern und auch die Bildungsvielfalt in unserem Land in Gefahr zu bringen.

Das Schulwesen in Thüringen ist wettbewerbsfähig. Es soll sich den Herausforderungen der Zukunft stellen. Freiheitsrechte, Chancengleichheit und Wahlfreiheit zeichnen die Bildungslandschaft in Thüringen aus. Ich habe größte Bedenken, dass sich das mit einer Reduzierung der staatlichen Finanzierung für Schulen in freier Trägerschaft so fortsetzen wird und dass nicht eventuell doch die eine oder andere Schule aus tatsächlich wirtschaftlichen Gründen schließen müsste. Denn die Sonderung ist nach wie vor verboten und das soll auch so bleiben.

(Beifall FDP)

Wir wollen auf keinen Fall, dass es in Thüringen Schulen in freier Trägerschaft gibt, die zum Schluss nur noch für diejenigen da sind, die sich das leisten können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das kann nicht das Ziel der Übung sein. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und hoffe, dass wir da zu einem Konsens kommen. Danke schön.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete Hitzing. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Peter Metz von der SPDFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein kurzer Satz, der vielleicht witzig klingt, aber sehr ernst gemeint ist: Ich möchte mich in meiner Rede kurzfassen. Ich glaube schon, auch diejenigen Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker, die diszipliniert bei den bildungspolitischen Debatten da geblieben sind - ich sehe Frau Rothe-Beinlich, Herrn Emde, Herrn Matschie und mich -, sollten vielleicht auch noch einmal die Möglichkeit haben, draußen mit den Kindern und Jugendlichen zu reden, das ist ihr Recht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Zum Thema Eliteschulen: Der Vorwurf an uns - an wen auch immer gerichtet -, wir würden freie Schulen als Eliteschulen bezeichnen, ist Quatsch. Die Studie der GEW zu Privatschulen und Schulen in freier Trägerschaft hat eindeutig gezeigt, die soziale Struktur bei den freien Trägern in Thüringen ist nicht groß unterschiedlich zum staatlichen Bereich. Es gibt allerdings einen Unterschied, den muss man auch ernsthaft diskutieren in der derzeitigen haushaltspolitischen Debatte. Die GEW-Studie hat nämlich auch gezeigt, dass die Akademikerstruktur und die Bildungsabschlussstruktur der Eltern, die ihre Kinder an freie Schulen schicken, eben doch eine andere ist. Das liegt natürlich daran, dass in freien Schulen besonders viele Kinder sind, bei denen sich die Eltern ganz besonders interessieren und ihren Kindern auch einen guten Weg liefern wollen. Ich jedenfalls unterstütze das, sage aber auch, dass uns bei der Diskussion um eine zukünftige Bildungspolitik auch wichtig sein sollte nicht nur das Elterninteresse, sondern auch das Kinderinteresse - unabhängig von den Eltern - im Vordergrund steht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach meinem letzten Besuch in vor allem kleinen Schulen ist mir wieder einmal klar geworden, die freien Träger ergänzen die Bildungslandschaft und sie bereichern sie auch. Hinter den oftmals als „bunte Vögel“ wahrgenommenen engagierten Menschen stecken hervorragende Pädagoginnen und Pädagogen, die an vielen Stellen auf dem gleichen Weg sind wie viele Reformschulen im staatlichen Bereich. In manchen Fällen sind sie auch Motor vor Ort. Des

halb sage ich, die Reformschulen im staatlichen Bereich, die Reformschulen im freien Trägerbereich können gegenseitig voneinander lernen. Auch deshalb haben wir gemeinsam besprochen, nicht nur die staatlichen Schulen benötigen mehr Luft zum atmen, sondern in den Gesprächen, die wir geführt haben mit freien Trägern, ist uns auch klar, im freien Bereich darf es nicht zu einem Aufwuchs an Bürokratie kommen, genauso wenig aber auch zu einem Aufwuchs bzw. zu einer nicht mehr Priorisierung von Qualität. Für uns ist deshalb ein Beispiel zu nennen, die Regelung in § 5 Abs. 9, bei der klar wird, dass die Tätigkeit der Lehrkraft im pädagogischen Prozess zählt und nicht das Einstellungsverhältnis, genauso wichtig, wie der Wegfall der Festlegung für Personalkosten- und Sachkostenanteile, eine zentrale Forderung von den freien Trägern seit Jahren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Diskussion über den bewährten Schulstandort ist für uns auch ein wichtiger Bestandteil. Uns geht es nicht darum, ob ein Träger sich bewährt hat, sondern tatsächlich die Schule. Für uns ist die Schule der Mittelpunkt. Für uns ist die Entwicklung bei der Schule der Mittelpunkt. Deswegen bleiben auch wir als SPD-Fraktion bei dieser Forderung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine massive Überteuerung des staatlichen Systems, u.a. auch durch das Gerichtsurteil von 2008 - der Minister hat es angesprochen -, wird uns dazu zwingen, im Bildungsbereich generell zu schauen, wie bedienen wir Strukturen, wie schaffen wir Strukturen.

Frau Hitzing, wenn Sie eine Evaluation des überteuerten staatlichen Bildungssystems haben wollen, dann werden Sie zu einem Ergebnis kommen, wenn Sie da eine Forderung aufstellen wollen, das ist die Entlassung von Lehrerinnen und Lehrern. Meine Fraktion jedenfalls steht dafür nicht zur Verfügung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns die Debatte sachlich führen, die moderaten Kürzungen diskutieren. Im Übrigen hat der Bildungsausschuss das Königsrecht an dieser Stelle. Die Verordnung wird im Einvernehmen hergestellt. Ich bitte Sie daher um eine konstruktive Debatte und auch um die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Danke schön.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Abg. Hitzing)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste und liebe Träger der freien Schulen hier in Thüringen, die Sie auch heute wieder zur Debatte gekommen sind. Da ich es vorgezogen habe, die Debatte hier im Haus zu verfolgen, weil ich dies als meinen Job ansehe,

(Beifall SPD)

möchte ich nichtsdestotrotz an dieser Stelle unsere solidarischen Grüße auch an diejenigen senden, die jetzt dort draußen für gute Bildungschancen an ihren Schulen demonstrieren. Ich glaube, das ist ihr gutes Recht. Ich bin auch froh, dass so Zivilcourage, dass so bürgerliches Engagement gelebt wird und in diesem Sinne unsere herzlichen Grüße an diejenigen, die jetzt hier, wie gesagt, vor unserem Haus sind und die wir, zumindest teilweise, ein wenig hören können, was ich ausdrücklich begrüßen möchte.

(Beifall SPD)

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Anja Siegesmund war draußen.)

Frau Siegesmund war draußen, Herr Adams ist auch noch draußen, ich werde das auch noch tun, wenn wir mit der Debatte bis dahin fertig sind. Aber ich glaube trotzdem, dass jetzt erst einmal der Austausch hier zentral ist, denn hier wird das Gesetz verabschiedet und deswegen sehe ich mich auch in der entsprechenden Verantwortung, jetzt hier zu sprechen.

Es geht um das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft und es ist auch schon angeführt worden, dass es bereits mehrfach Thema in den letzten Plenarsitzungen hier gewesen ist.

Frau Hitzung, wir wissen alle, das ist nun einmal so, dass es eine Geltungsdauer für Gesetze gibt und die Geltungsdauer eben dieses Gesetzes endet zum Ende des Jahres. Somit sind wir gezwungen, uns damit auseinanderzusetzen wie die künftige Gesetzgebung aussehen soll. In diesem Sinne kann ich natürlich auch überhaupt gar keinen Vorwurf an das Ministerium machen, ganz im Gegenteil, das macht auch seinen Job und hat eine Vorlage geliefert und über diese diskutieren wir jetzt hier. Ich bin auch sehr froh - das will ich ausgesprochen deutlich machen -, dass es noch einmal Änderungen gegeben hat, nachdem der Referentenentwurf bereits den Trägern zugegangen ist. Wir hatten hier beispielsweise schon die Debatte um die sogenannte Landeskinderklausel, die aus unserer Sicht für Thüringen als Bildungsland ein fatales Signal gewesen wäre, wenn wir wieder Grenzschilder aufgestellt hätten, die bedeutet hätten, freie Schulen gibt es nur für Kinder, die in Thüringen leben.

(Beifall CDU)