Protokoll der Sitzung vom 10.11.2010

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Ich bin gern unterwegs, das ist gesundheitlich fitmachend. Ich beant

worte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In den Jahren 2006 bis 2010 haben über 70 Messen oder messeähnliche Veranstaltungen stattgefunden. Ich erlaube mir, davon auszugehen, dass ein Einvernehmen dahin gehend vorliegt, dass ich jetzt die einzelnen Veranstaltungen an dieser Stelle nicht vortrage, sondern eine Übersicht an die Abgeordneten des Thüringer Landtags schriftlich zur Verfügung stellen werde.

Zu Frage 2: Die Messen wurden mit durchschnittlich 5.000 € gefördert. Es wurden Eigenmittel von durchschnittlich 3.600 € eingebracht. Angaben zu den sponsorengeleisteten Beiträgen liegen mir nicht vor. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Mittel werde ich allen Abgeordneten des Thüringer Landtags mit der Aufstellung der Veranstaltungen schriftlich zur Verfügung stellen.

Zu Frage 3: Für das Konzept sowie die inhaltliche und finanzielle Vorbereitung der Veranstaltungen sind die Zuwendungsempfänger laut Richtlinie selbst verantwortlich. Das sind in der Regel die zuständigen Stellen der gewerblichen Wirtschaft nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung - also die Kammern -, im Ausnahmefall dann auch die Verbände der Thüringer Wirtschaft und Bildungseinrichtungen.

Zu Frage 4: Die regionale Zusammenführung von zukünftigen Auszubildenden insbesondere mit kleinen und mittelständischen Unternehmen im Rahmen der Berufsorientierungsmessen wird aus Sicht der Landesregierung als ein zweckmäßiger Bestandteil des Berufsorientierungskonzepts angesehen. Ich gehe davon aus, dass ich überwiegend Zustimmung erfahre, dass im Zuge des demographischen Wandels es auch eines verstärkten Engagements seitens der Wirtschaft bedarf, die zukünftigen Fachkräfte zu finden und zu binden. Wir haben ja heute auch ausführlich darüber in der Thüringer Presse nachlesen können, dass ein Wettbewerb jetzt entsteht und die Wirtschaft sich da verstärkt einbringen will. Mit Blick darauf, dass pro Jahr knapp 100.000 € Landesmittel für diese Veranstaltungen gebunden worden sind, wird eingeschätzt, dass diese auch zukünftig und in zweckmäßigem Umfang werden stattfinden können.

Lassen Sie mich abschließend noch daran erinnern, dass das Land unter Berücksichtigung der Einsparnotwendigkeiten nicht mehr alles finanzieren kann, was wünschenswert ist.

Gibt es dazu Nachfragen? Das ist nicht der Fall.

Ich rufe als Nächstes die Anfrage der Frau Abgeordneten Renner, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/1775 auf.

Danke schön, Frau Präsidentin.

30 Prozent in sechs Wochen oder woher kommen die Millionen?

Nach meiner Kenntnis betragen die Gesamtkosten für die Durchführung des Zensus 2011 in Thüringen insgesamt 26 Mio. €. Sechs Wochen zuvor lobte der Präsident des Thüringer Landesamts für Statistik im Rahmen einer Pressekonferenz die geringen Kosten des registergestützten Zensus 2011 und gab diese mit insgesamt 20 Mio. € für Thüringen an.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist dieser enorme Kostenaufwuchs innerhalb der sechs Wochen erklär- und begründbar?

2. Wie hoch liegen die tatsächlich zu erwartenden Kosten für die Durchführung des Zensus 2011 in Thüringen aufgeschlüsselt auf einzelne Jahresscheiben?

3. Wie hoch ist der durch die Landkreise und kreisfreien Städte zu tragende Kostenanteil und in welcher Höhe werden diese Kosten erstattet?

4. Wie verteilen sich die prognostizierten Gesamtkosten auf einzelne Kostenpositionen (z.B. Be- schäftigungsentgelte, Entschädigungen, Mieten und Pachten, Investitionen, Öffentlichkeitsarbeit, sonsti- ge Sachausgaben)?

Diese Anfrage beantwortet für die Landesregierung Herr Innenminister Prof. Dr. Huber.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Renner wie folgt:

Zu Frage 1: Der Präsident des Landesamts für Statistik hat natürlich recht gehabt. Die von mir im Haushalts- und Finanzausschuss genannte Zahl von 26 Mio. € beruhte auf dem Versehen, dass zu den 20 Mio. € die 6 Mio. von den Kommunen zu tragenden Kosten hinzugerechnet wurden, obwohl sie Bestandteil dieser 20 Mio. € sind. Dieses Versehen habe ich gegenüber dem HuFA bereits klargestellt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nein, das haben Sie noch nicht.)

Das ist vielleicht noch nicht angekommen, das haben wir aber schon gemacht.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Die Gesamtkosten für den Zensus 2011 betragen, wie im Gesetzentwurf der Drucksache 5/626 darge

legt, rund 20 Mio. €, genau 20,2 Mio. €. Hierin enthalten sind Kosten in Höhe von 6 Mio. €, die den Kommunen durch die Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen entstehen. Durch die Verwaltungsvereinbarung zur Verteilung des Bundeszuschusses werden davon 6,7 Mio. € durch den Bund übernommen, wodurch das Land Kosten in Höhe von 13,5 Mio. € zu tragen hat.

Zu Frage 2: Die Kosten betragen bzw. betrugen 2007 0,10 Mio. €, 2008 0,69 Mio. €, 2009 0,95 Mio. €, 2010 3,7 Mio. €, 2011 8,99 Mio. €, 2012 3,90 Mio. €, 2013 1,24 Mio. €, 2014 0,63 Mio. €.

Zu Frage 3: Den Landkreisen und kreisfreien Städten entstehen durch die Einrichtung und den Betrieb der örtlichen Erhebungsstellen voraussichtlich Ausgaben von insgesamt 5,8 Mio. €. Dieser Betrag wurde durch eine Abstimmung mit allen Statistischen Landesämtern ermittelt, die detaillierte Kostenkalkulation unter Berücksichtigung der Aufgabenbereiche und Arbeitsgänge ermittelt und wird durch das Land in voller Höhe erstattet. Eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 358.800 € ist am 1. November 2010 ausgereicht worden.

Zu Frage 4: Die Gesamtkosten verteilen sich wie folgt: Für die Erhebungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten wurden Kosten in Höhe von 5,8 Mio. € kalkuliert, darunter 3,1 Mio. € für die Entschädigung der Erhebungsbeauftragten. Beim Thüringer Landesamt für Statistik entstehen Kosten in Höhe von 14,4 Mio. €, die sich zusammensetzen aus 6,7 Mio. € Personalkosten, 7,7 Mio. € Sachkosten, darunter 2,1 Mio. € Portokosten, 1,9 Mio. € zentrale IT-Ausgaben, 1,5 Mio. € für die Beleglesung, 2,2 Mio. € für Druckkosten, Reisekosten, Miete, Bewirtschaftung der Räume, Büromöbel, Telefon, Investionen und Öffentlichkeitsarbeit.

Es gibt dazu Nachfragen. Frau Abgeordnete Renner.

Danke, Frau Präsidentin, danke, Herr Minister Huber. Wenn sich die Kosten bei den Kommunen in diesem und in den nächsten Jahren erhöhen werden, z.B. weil es einen verwaltungstechnischen oder personellen Mehraufwand geben wird, ist dann in der Verwaltungsvereinbarung geregelt, dass auch diese Mehrkosten gedeckt sind oder wird das jetzt nur einmal pauschalisiert?

Die Verwaltungsvereinbarung betrifft das Rechtsverhältnis zwischen dem Bund und den Ländern, da sind die Kommunen nicht beteiligt. Im Verhältnis zwischen dem Land und Kommunen ist die Rechts

verordnung mit der von uns angestellten gültigen Prognose die abschließende Grundlage.

Das heißt, wenn ich da mal nachfragen darf, wenn die Kosten bei den Kommunen noch aufwachsen in diesem und den nächsten Jahren, würden diese Mehrkosten dann nicht durch das Land getragen werden?

Wir gehen davon aus, dass wir eine gültige Prognose erstellt haben und dass die auch zutreffend ist.

Herr Abgeordneter Hauboldt.

Herr Innenminister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, dass im November 2010 schon die ersten Mittel für die Kommunen ausgereicht worden sind. Haben Sie einen Überblick, wie viele Kommunen und Landkreise das betrifft und welche Größenordnungen finanziell das ausmacht?

Das betrifft alle Landkreise und kreisfreien Städte, die örtliche Erhebungsstellen einrichten.

Die haben alle die finanziellen Anträge eingereicht?

Ich nehme an, dass sie keinen Antrag stellen müssen, sondern das von Amts wegen bekommen. Das kann ich aber gern nachreichen.

Weil die Frage, wie viel Personal vorgehalten wird, von Kommune zu Kommune sicherlich unterschiedlich ist

Das Nachfragepotenzial für diese Anfrage hat sich erschöpft. Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Recknagel, FDP-Fraktion, in der Drucksache 5/1776 auf.

Mehreinnahmen aufgrund der positiven Wirtschaftsentwicklung

Ich frage die Landesregierung:

1. Von welcher Höhe an Mehreinnahmen geht die Landesregierung nach aktuellem Kenntnisstand unter Berücksichtigung der nach oben korrigierten Konjunkturprognose und der neuen Steuerschätzung jeweils für die Jahre 2010 und 2011 aus (bitte nach Steuerarten und Jahren aufgeschlüsselt dar- stellen)?

2. Von welcher Entwicklung der Einnahmen des Länderfinanzausgleichs gegenüber den Ansätzen im Landeshaushalt 2010 und im Landeshaushaltsentwurf 2011 geht die Landesregierung unter Berücksichtigung von Konjunkturerholung und neuer Steuerschätzung für die Jahre 2010 und 2011 aus?

3. Wofür plant die Landesregierung die erwarteten Mehreinnahmen einzusetzen?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Recknagel wie folgt:

Zu Frage 1: Wie die Finanzministerin im Haushaltsund Finanzausschuss bereits angekündigt hat, wurden die Ausschussmitglieder wie immer schriftlich informiert. Die Information dürfte Ihnen bereits vorliegen. Aus dieser Vorlage ergeben sich die geschätzten Mehreinnahmen aufgeschlüsselt nach Steuerarten, die einzeln zu verlesen recht umfangreich wäre. Ich möchte mich daher auf die Gesamteinnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisung beschränken, die im Jahr 2010 nach den Prognosen 6,582 Mrd. € betragen sollen. Damit lägen diese Einnahmen um 168 Mio. € über den aktuellen Haushaltsansätzen. Im Jahr 2011 gehen wir derzeit von Einnahmen in Höhe von 6,565 Mrd. € aus. Das wären 147 Mio. € mehr als im Regierungsentwurf für den Haushalt 2011 vorgesehen.

Zu Frage 2: Bezüglich Frage 2 verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.