Protokoll der Sitzung vom 10.11.2010

Zu Frage 2: Bezüglich Frage 2 verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Zur Senkung der Nettokreditaufnahme - das hat absolute Priorität: Die Mehreinnahmen sind gemäß § 3 Thüringer Haushaltsgesetz 2010, der sich mit der Regelung im Gesetzentwurf für 2011 deckt - ich zitiere: „… zur Verminderung des Kreditbedarfs zu verwenden, soweit sie nicht zur Deckung unvorhergesehener und unabweisbarer Mehrausgaben benötigt werden.“ Ich danke.

Gibt es dazu Nachfragen? Ja. Bitte.

(Minister Prof. Dr. Huber)

Herzlichen Dank. Ändert sich diese Einschätzung der Zahlen nach der Vorlage des Berichts der Wirtschaftsweisen von gestern?

Nein, die Steuerschätzung ist dem vorhergegangen und die nächste Steuerschätzung kommt im Mai nächsten Jahres und die ist Maßstab in allen Ländern, auch für die Bundesregierung, für die weitere Planung.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, inwieweit empfehlen Sie denn dem Gesetzgeber, die in Ihrem Haushaltsentwurf enthaltene pauschalierte Minderausgabe von 60 Mio. € mit dieser prognostizierten Mehreinnahme aufzurechnen?

Wir haben unseren Entwurf eingebracht und an dem halten wir fest. Wenn es - das ist eine Steuerschätzung, Herr Abgeordneter Kuschel - dann tatsächlich zu Steuermehreinnahmen kommt, habe ich ja den § 3 aus dem Haushaltsgesetzentwurf für 2011, danach sind Steuermehreinnahmen zur Senkung der Neuverschuldung zu verwenden. Ich danke Ihnen.

Jetzt gibt es keine weiteren Nachfragen mehr. Ich rufe die Anfrage des Abgeordneten Schröter, CDUFraktion, in Drucksache 5/1777 auf.

Herr Schröter, gestatten Sie mir einfach eine Anmerkung zu machen. Sie merken, dass ich immer wieder angefragt werde. Wir haben 21 Fragen, wir haben 16:50 Uhr mit der Fragestunde begonnen. Ich rechne damit, dass wir gegen 18:35/18:40 Uhr alle Fragen abgearbeitet haben und dann zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1 kommen. Das ist jetzt für alle Fragesteller, die einzeln bei mir waren, die generelle Antwort.

Bitte, Herr Abgeordneter Schröter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Zugänglichkeit der Region über den Leipzig-Altenburg-Airport.

Aus regionaler Sicht ist der Leipzig-Altenburg-Airport ein Standortvorteil. Er ermöglicht der Region einen leichteren Zugang zu großen Zentren und eine gute Erreichbarkeit.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass mit der Nutzung des Flugplatzes, insbesondere im Linienverkehr, die Wettbewerbsfähigkeit der Region und deren Entwicklungsmöglichkeiten verbessert werden?

2. Sieht die Landesregierung unter Berücksichtigung der Kapazitätsgrenzen der internationalen Drehkreuze bei der weiterhin vorliegenden "Hub and Spoke"-Strategie ein Potenzial der Regionalflughäfen im Direktflugverkehr?

3. Wie beabsichtigt die Landesregierung an den Entwicklungschancen, die sich aus der Steigerung der Low-cost-Komponente des Luftverkehrs ergeben, zu partizipieren?

4. Sieht die Landesregierung in der Ausweitung des Verkehrsaufkommens im Passagierverkehr auch durch Billigfluglinien eine positive Auswirkung auf die Arbeitsmarktsituation in der Region?

Für die Landesregierung antwortet Minister Carius.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kollege Schröter, vielleicht erlauben Sie mir eine Vorbemerkung zur Mündlichen Anfrage: Im Rahmen eines runden Tisches habe ich gestern mit Akteuren aus dem Landkreis Altenburger Land über die Wachstumsinitiative Altenburger Land und über die Zukunft des Verkehrslandeplatzes AltenburgNobitz diskutiert. Dabei habe ich noch einmal deutlich gemacht, dass die Landesregierung ein starkes Interesse am Erhalt des Verkehrslandeplatzes hat. Sofern durch die Gesellschafter der Flughafengesellschaft dann auch eine tragfähige Perspektive eröffnet werden kann, ist die Landesregierung bereit, den Verkehrslandeplatz durch Übernahme von Flugsicherungskosten auch in den nächsten Jahren zu unterstützen. Der Verkehrslandeplatz ist ein regionaler Standortfaktor. Ihn zu erhalten und zu unterstützen bleibt aber in erster Linie natürlich Aufgabe der Gesellschafter.

Jetzt zur Beantwortung der Frage des Abgeordneten Schröter, die ich für die Landesregierung wie folgt beantworte:

Zu Frage 1: Die Nutzung des Verkehrslandeplatzes kann die Entwicklungsmöglichkeiten in der Region grundsätzlich verbessern. Die Metropolregion Leipzig ist über den internationalen Verkehrsflughafen

Leipzig-Halle mit ca. 50 Flugzielen verbunden. Dieses Angebot wird durch den Verkehrslandesplatz Leipzig-Altenburg um eine Fluglinie während des Winterflugplans und zwei weitere touristische Ziele im Sommerflugplan ergänzt.

Zu Frage 2: Ja, es gibt Beispiele, an denen Regionalflugplätze internationale Verkehrsflughäfen, die an der Kapazitätsgrenze operieren, entlasten. In Mitteldeutschland existieren an allen internationalen Verkehrsflughäfen allerdings Überkapazitäten.

Zu Frage 3: Die Landesregierung betreibt keine Flugplätze. Die Geschäftsführungen und die Gesellschafter haben bei ihrer Entscheidung hinsichtlich einer Verkehrsausweitung sowohl den Nutzen als auch die Kosten zu berücksichtigen. So wurde beispielsweise das Engagement von Ryanair am Verkehrsflughafen Erfurt ab dem Winterflugplan 2010/2011 zurückgewiesen, weil das Risiko deutlich über dem erwartbaren Nutzen lag.

Zu Frage 4: Grundsätzlich ja. Diese Beschäftigungseffekte entstehen allerdings nicht dauerhaft und sind im vorliegenden Fall von den jährlichen Werbekostenzuschüssen an Ryanair abhängig.

Ich sehe keinen weiteren Nachfragebedarf. Doch. Herr Abgeordneter Schröter.

Die Frage nach der Steigerung der Passagierzahlen im Low-Cost-Bereich ist jetzt nicht betrachtet worden. Kann man bitte dazu noch einmal eine Position beziehen? Die zweite Frage: Wird die Arbeitsmarktsituation der Region nur saisonal von Ihnen betrachtet oder sogar nur partiell? Das würde mich schon einmal genauer noch interessieren.

Herr Präsident, zur Frage der Low-Cost-Komponente muss man sagen, dass das Geschäftsmodell aus unserer Sicht derzeit so ist, dass die Risiken deutlich über dem Nutzen liegen und dass deswegen die Landesregierung an dem Flughafen, der dem Freistaat gehört und eine eigene Geschäftsführung hat, es begrüßt, dass die Geschäftsführung nach reiflicher Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Low-Cost-Komponente in diesem Bereich des Luftverkehrs eben keine große Entwicklungschance darstellt. Zu der zweiten Frage, die Sie aufgemacht haben, was war das noch einmal?

Saisonale Arbeitsmarktsituation war angefragt.

Nein, das ist nicht saisonal betrachtet, sondern das ist betrachtet auf den Erhalt einer Low-Cost-Linie. Solange die Linie da ist, hat man diese Effekte. Wenn sie nicht da ist, gibt es diese Effekte nicht mehr in dem Umfang.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Barth.

Vielen Dank, Herr Präsident. Danke, Herr Spieß. Herr Minister, eine Frage. Sie sprachen vom tragfähigen Konzept, welches natürlich vorgelegt werden muss. Könnten Sie vielleicht einmal bitte ein paar Punkte nennen, die aus Ihrer Sicht Bestandteil eines tragfähigen Konzepts sein müssen und wenn Sie das vielleicht am Beispiel des Flughafens Erfurt tun würden, wo die ja offenkundig ausweislich des finanziellen Engagements der Landesregierung gegeben sind, dann würde mir das besonders weiterhelfen.

Zunächst einmal, Herr Barth, herzlichen Dank für die Anfrage. Das tragfähige Konzept bezog sich ja darauf, dass es aus meiner Sicht notwendig ist, wenn man eine Finanzierungsvereinbarung abschließt, die wir nicht mit dem Flughafen Erfurt abschließen müssen, da wir dort Gesellschafter sind und über Gesellschafterzuschüsse auch operieren, sondern die wir mit dem Verkehrslandeplatz im Altenburger Land abschließen müssten, dass Bestandteil dieser Finanzierungsvereinbarung auch sein müsste - darüber ist mit den Gesellschaftern zu reden -, dass das Konzept so tragfähig ist, dass nicht zusätzliche Mittel vom Geldgeber Land abhängig gemacht werden, abgesehen von womöglich Fördermitteln für notwendige Investitionen, die ich momentan natürlich nicht ausschließen kann. Dafür haben wir eine geltende Richtlinie.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Frau Dr. Lukin.

Herr Minister, wie bewerten Sie die von Ihrem Vorgänger, Herrn Trautvetter, 2006 im Luftverkehrskonzept für Mitteldeutschland gemachte Aussage, dass der Low-Cost-Bereich auch völlig neue Kundengruppen akquiriert und gleichzeitig auch Profilierungschancen für die Flugplätze bietet?

(Minister Carius)

Ich bewerte die Aussage eines meiner Amtsvorgänger als eine sicher wohl abgewogene zu diesem Zeitpunkt. Aber wir müssen natürlich auch zur Kenntnis nehmen, dass die Entwicklung auch so ist, dass das Geschäftsmodell sich so entwickelt hat, dass die Flugplatzbetreiber in immer stärkere finanzielle Verantwortung genommen wurden. So stimmt es zwar auf der einen Seite, dass wir das Passagieraufkommen steigern können, auf der anderen Seite müssen wir aber auch dann ein entsprechend stärkeres finanzielles Engagement der Gesellschafter feststellen, die es emöglichen, dass Low-Cost dort auch stattfindet. Insofern stellt sich hier auch die Frage, zu welchem Preis man sich das höhere Passagieraufkommen erkaufen möchte.

Danke, Herr Minister. Das Fragenkontingent ist damit erschöpft. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 1780.

Konsequenzen aus der UN-Naturschutzkonferenz in Nagoya für Thüringen

Auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) im japanischen Nagoya einigten sich 193 Vertragsstaaten in den Zielen Artenschutz, naturgemäße Nutzung und gerechte Verteilung. Wenn das in Nagoya beschlossene 20-Punkte-Programm zum Naturschutz bis 2020 umgesetzt werden soll, muss der Schutz der Biodiversität als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern anerkannt und durchgesetzt werden. Bis 2020 sollen u.a. etwa 17 Prozent der globalen Landfläche unter Schutz gestellt werden. Ebenfalls müssen die Weichen für eine naturverträgliche Landwirtschaft gestellt werden und Subventionen mit einer schädlichen Wirkung auf die Artenvielfalt abgebaut werden.

Der Flächenanteil an Naturschutzgebieten liegt mit ca. 2,7 Prozent in Thüringen unter dem Bundesdurchschnitt von 3,6 Prozent. Der Anteil der FFHund Vogelschutzgebiete liegt in Thüringen zwar bei 14 Prozent, die meisten dieser Gebiete sind aber nicht naturschutzrechtlich gesichert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Beschlüssen von Nagoya?

2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Konferenz für die Entwicklung der Agrarpolitik nach 2013?

3. Wird Thüringen sein Schutzgebietsnetz ausdehnen und naturschutzrechtlich sichern?

4. Wird in der Thüringer Biodiversitätsstrategie der Schutz der Biodiversität als Querschnittsaufgabe angesehen und wie wird sich dies konkret niederschlagen?

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Reinholz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: