Protokoll der Sitzung vom 10.11.2010

Dazu gibt es jetzt Nachfragen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, vielen Dank, Frau Präsidentin. Die erste Nachfrage wäre die Frage, ob im Rahmen solcher Beantragungen, wenn es sie denn gibt, üblicherweise auch Alternativvorschläge mit betrachtet werden bei der Antragsbearbeitung.

Die Frage 2 wäre, welcher Fördermittelsatz denn unterstellt, es käme zu einer positiven Bescheidung - hier in Ansatz gebracht werden würde.

Zur ersten Nachfrage: Zuständig sind immer die Antragsteller, den Antrag so zu stellen, dass man das bescheiden kann, dass man dann sagen kann, so und so sind die Voraussetzungen, wie man es fördern kann.

Jetzt zu den Mitteln: Da haben wir eine Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Da haben wir einen Regelfördersatz von 60 Prozent der um die Nettoeinnahmen bereinigten förderfähigen Kosten. Es gibt einen Höchstfördersatz von bis zu 90 Prozent, der in Ausnahmefällen gewährt werden kann, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

1. Die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt.

2. Die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein.

3. Altstandorte werden revitalisiert.

Das sind die Grundvoraussetzungen, um einen höheren Fördersatz zu bekommen.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Doch, es gibt eine - Sie waren verdeckt, entschuldigen Sie bitte.

Spielt bei der Entscheidung über den Antrag die Finanzkraft der antragstellenden Gemeinde eine Rolle?

Die Eigenmittel müssen entsprechend natürlich geleistet werden können. Das ist grundsätzlich so. Im Verfahren muss man das ersehen. Wir können natürlich nur einen Bescheid erteilen bzw. ein Verfahren ins Laufen bringen, wenn die Eigenmittel entsprechend da sind.

Sie möchten, glaube ich, noch eine Frage stellen, Herr Abgeordneter Recknagel?

Ja. Eigenmittel müssen bereitstehen, haben Sie gerade gesagt. Müssen das echte Eigenmittel sein oder können die auch über Kredit finanziert werden von der Gemeinde?

Klar, können die über Kredit finanziert werden. Das entscheiden wir nicht, inwieweit die Gemeinde den Kredit aufnehmen darf.

Jetzt ist aber wirklich jede Fragemöglichkeit zu dieser Anfrage erschöpft. Ich rufe die nächste Anfrage auf, es ist die des Herrn Abgeordneten Kemmerich, FDP-Fraktion, in der Drucksache 5/1764.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Innovationspreis Thüringen

Im Landeshaushaltsplan 2009 wurden die Kosten für den Innovationspreis für das Jahr 2009 mit 19.700 € angesetzt. Die tatsächlichen Kosten des Preises beliefen sich in 2009 aber auf mehr als das Fünffache. Auch im Haushalt 2010 und im Haushaltsentwurf 2011 liegen die Kostenansätze für die Jahre 2010 und 2011 nun bei 100.000 €.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie kommt diese immense Kostensteigerung vom Ansatz 2009 auf das Ist 2009 und die Ansätze 2010 und 2011 um mehr als das Fünffache zustande?

(Staatssekretär Staschewski)

2. Welchen Anteil haben die Preisgelder für den lnnovationspreis an dem Gesamtansatz von 100.000 €?

3. Wie hoch ist der Kostenansatz für die einzelnen Bereiche wie Bühne, Bühnentechnik, Raummiete und Catering der Ausrichtung des Innovationspreises (bitte alle Positionen einzeln aufschlüsseln)?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Wir haben im Jahr 2009 den Innovationspreis völlig neu konzipiert. Er wird seit 2009 in vier Kategorien, nämlich in „Tradition mit Zukunft“, „Industrie und Material“, „Kommunikation und Medien“ und „Licht und Leben“ verliehen. Darüber hinaus können auch Sonderpreise für junge Unternehmen vergeben werden. Der Ernst-Abbe-Preis für innovatives Unternehmertum, mit dem das Lebenswerk einer bedeutenden Thüringer Unternehmerpersönlichkeit gewürdigt werden kann, ist undotiert. Mit dieser Neukonzeption wurde der Innovationspreis deutlich aufgewertet, was auch zu einer Erhöhung bei den Preisgeldern geführt hat.

Zu Frage 2: Die Preisgelder umfassen den gesamten Ansatz von 100.000 €.

Zu Frage 3: Der Innovationspreis wird im Rahmen einer Preisverleihungsveranstaltung auf dem Thüringer Innovationstag vergeben. Neben den Kosten für den Innovationstag entstehen weitere Kosten für die Wettbewerbsdurchführung, wie zum Beispiel für die Auftaktveranstaltung zur Auslobung des Innovationspreises und die Durchführung der Jurysitzung. Träger von Innovationspreis und Innovationstag sind neben dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen STIFT, der TÜV Thüringen e.V. und die Ernst-Abbe-Stiftung. Die Organisation und Durchführung wird von der STIFT übernommen. Alle Träger tragen durch materielle und immaterielle Leistungen zur Durchführung bei. Ich würde vorschlagen, dass ich Ihnen eine genauere Kostenaufstellungen schriftlich zukommen lasse, sonst müsste ich jetzt die ganzen Einzelposten vorlesen.

Herr Kemmerich, könnten Sie sich dazu äußern, ob Sie mit dem Vorschlag des Staatssekretärs einver

standen sind, die Tabelle nachgeliefert zu bekommen.

Grundsätzlich ja. Ich habe eine Nachfrage. Eigens für die Verleihung des Innovationspreises 2010 ist eine Bühne gezimmert worden auf der Messe, die bei der Verleihung genutzt worden ist. Die konkrete Nachfrage wäre, wer trug die Kosten, wie hoch waren die Kosten, was ist mit dem Verbleib dieser Bühne und ist eine Wiederverwendung geplant?

Das kann ich Ihnen auch gern schriftlich nachreichen.

Es gibt eine weitere Anfrage dazu. Herr Abgeordneter Barth, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie sagten, Sie hätten den Innovationspreis, den es vorher schon gegeben hat, völlig neu konzipiert und im Haushaltsvollzug dann 80.000 € offenbar aus einem anderen Titel geholt, da ursprünglich nur 20.000 € vorgesehen waren. Aus welchem Titel, wenn ich das nachfragen darf, sind denn diese restlichen bescheidenen 80.000 € gekommen?

Das kann ich Ihnen jetzt nicht genau sagen. Wir haben ja deckungsfähige Titel und aus einem Titel, wo diese Deckungsfähigkeit gegeben war, haben wir das herausgenommen. Das kann ich Ihnen nachliefern.

Wenn Sie mir dazu gleich noch mit nachliefern könnten, warum aus dem Titel, für den es auch eine Begründung gegeben hat - das nehme ich mal an -, das Geld nicht gebraucht wurde.

Das können wir machen.

Danke.

(Abg. Kemmerich)

Es gibt keine weiteren Nachfragen und auch keine Möglichkeiten der Nachfrage mehr. Ich rufe als nächste Frage die Anfrage der Frau Abgeordneten Sedlacik, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/1772 auf, vorgetragen von Frau Abgeordneter Renner.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Förderung von Messen zur Berufsorientierung in Thüringen

In den vergangenen Jahren förderte der Freistaat Thüringen regelmäßig zum Zweck der Kontaktanbahnung zwischen Schülern, Studierenden, Unternehmen und Bildungseinrichtungen veranstaltete Bildungsmessen. Ziel war die Verbesserung der Berufsorientierung und die Unterstützung für Unternehmen bei der Lösung ihrer Fachkräfteprobleme. Eine der größten Veranstaltungen dieser Art war die bis 2009 jährlich in Erfurt veranstaltete Ausbildungsbörse, für die im Mai 2010 die JOBfinderMesse kam. Im April 2010 fand bereits die „vocatium Thüringen“ statt, deren Zielorientierung vergleichbar war. Für 2011 sind keine Mittel zur Förderung von Bildungs- und Ausbildungsmessen eingeplant.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Messen oder messeähnliche Veranstaltungen, die ganz oder teilweise der Berufsorientierung dienten, fanden in den Jahren 2006 bis 2010 in Thüringen statt?

2. Wie hoch wurden diese jeweils von der Thüringer Landesregierung gefördert, wie hoch waren jeweils die von den Veranstaltern bzw. von Sponsoren geleisteten Beiträge?

3. Bei wem lag jeweils die Verantwortung für das Konzept und die inhaltliche und finanzielle Vorbereitung der Veranstaltungen?

4. Wie schätzt die Thüringer Landesregierung den Erfolg dieser Veranstaltungen ein und welche Folgen wird der Abbruch der Landesförderung auf zukünftige Veranstaltungen vergleichbarer Zielsetzung haben?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Staschewski.