Protokoll der Sitzung vom 10.11.2010

Die zweite Frage: Laut Zeitungsmeldung vor ein paar Wochen wäre unter anderem die Rastanlage „Leubinger Fürstenhügel“ zu spät in Auftrag gegeben worden. Ist Ihnen da etwas bekannt?

Zur ersten Frage: Nein.

Der zweiten Frage müsste ich nachgehen, dazu kann ich jetzt nichts zu sagen. Die Frage hätten Sie gleich in der Mündlichen Anfrage mit stellen können.

Es gibt dazu eine weitere Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatssekretärin, eine Frage: Ist der Landesregierung bekannt, ob es möglicherweise im Zusammenhang mit den Kontrollen, die die Polizei, was die Lenkzeiten betrifft, sehr regelmäßig auch durchführt an der A 71, zu Häufungen von Verstößen gekommen ist, die bekennenderweise oder vermutlich auf Probleme im Zusammenhang mit mangelnden Parkplätzen zurückzuführen sind?

Das ist mir nicht bekannt und ich bin sicher, dass mein Kollege aus dem Innenministerium mir das mitgeteilt hätte.

Nun gibt es keine weiteren Nachfragen. Ich rufe die Anfrage des Abgeordneten Meyer, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, in der Drucksache 5/1746 auf.

Vielen Dank.

Vorlage des Subventionsberichts

Die Landesregierung hat 2007 den 3. Subventionsbericht für die Jahre 2005 bis 2007 vorgelegt. Die Vorlage dieses Berichts ging zurück auf Beschlüsse des Landtags aus den Jahren 2000 und 2005.

Ich frage die Landesregierung:

1. Beabsichtigt die Landesregierung, einen 4. Subventionsbericht für den Zeitraum ab 2008 vorzulegen?

2. Wenn ja, wann wird dieser Bericht vorgelegt werden?

3. Wenn nein, warum ist dies nicht vorgesehen?

Die Anfrage beantwortet für die Landesregierung Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer wie folgt:

Zu Frage 1: Bisher wurden die Subventionsberichte stets aufgrund eines Beschlusses des Thüringer Landtags vorgelegt. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Vorlage dieses Berichts. Im 3. Subventionsbericht, welcher über die Finanzhilfen in den Jahren 2005, 2006 und 2007 Auskunft leistete, ging ein Beschluss des Thüringer Landtags vom 21. April 2005 - Drucksache 4/858 - voraus. Hiermit wurde die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag im 1. Halbjahr 2007 einen Subventionsbericht für den Freistaat Thüringen vorzulegen. Ein entsprechender Beschluss zur Erstellung eines 4. Subventionsberichts liegt zurzeit nicht vor.

Zu Frage 2: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Ich verweise ebenfalls auf die Antwort zu Frage 1.

Danke schön.

Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, welche Tatsachen sprechen denn dagegen, dass die Landesregierung ohne Aufforderung durch den Thüringer Landtag im Rahmen ihres eigenen Ermessens einen solchen Bericht erstellt und dem Landtag zuleitet?

Das habe ich ja gerade vorgetragen, bisher war es Usus. So eine Übung ist ja immer ganz schön.

Dazu gibt es eine weitere Anfrage.

(Abg. Untermann)

Ich versuche es noch einmal, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, welche konkreten Tatsachen sprechen dagegen - die Verpflichtung durch den Landtag einmal ausgenommen -, welche weiteren objektiven Tatsachen sprechen dagegen, dass Sie so einen Bericht vorlegen und veröffentlichen?

Sie sprechen nicht dagegen. Ich habe nur gesagt, wie der Verlauf bisher war. So war es üblich. Ich könnte jetzt die Frage umdrehen, was spricht dagegen, dass Sie die Landesregierung auffordern?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist unfair, keine Gegenfrage. Die Landesre- gierung hat kein Fragerecht.)

Ja, wir sind in der Fragestunde, in der die Abgeordneten die Regierung befragen. Sie sind jetzt für die Antworten zuständig.

Entschuldigung.

Eine weitere Frage möchte Ihnen der Abgeordnete Meyer stellen oder zwei, die er noch zur Verfügung hat.

Ich denke, eine reicht. Werden denn die üblicherweise in einem Subventionsbericht aufgeworfenen Fragestellungen und Antworten dazu im Rahmen der Strukturkommission für die Haushaltsberatung für die nächsten Jahre derzeit schon berücksichtigt und werden die uns entsprechend auch zugeleitet werden können?

Zum Thema Haushaltsstrukturkommission bekommen Sie morgen Ihre Ausführungen. Meiner Kenntnis nach werden diese Fragen darin nicht aufgegriffen, zumal sie eine ganz andere Zielstellung haben.

Dann sind die Fragemöglichkeiten erschöpft. Ich rufe auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Barth, FDP-Fraktion, in Drucksache 5/1752.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Tourismuskonzept der Stadt Steinach

Die Stadt Steinach hat mit einem Beschluss des Stadtrats eine städtische Tourismuskonzeption auf den Weg gebracht, die umfängliche Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von mindestens 12 Mio. € vorsieht. Das Konzept umfasst unter anderem die Einrichtung einer schienengebundenen Liftbahn von 4,5 Kilometern Länge, die allein ca. 5 Mio. € Investitionskosten verursachen wird. Eine Fördermittel-Voranfrage wurde Ende August bei der Thüringer Aufbaubank und beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie eingereicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegt der Landesregierung eine Wirtschaftlichkeitsrechnung zur angesprochenen Fördermittelzusage vor?

2. Wie bewertet die Landesregierung das Tourismuskonzept der Stadt Steinach als Gesamtentwurf sowie jeweils die einzelnen Maßnahmen in Hinsicht auf Investitionsvolumen, Folgekosten und wirtschaftliche Effekte?

3. Wird der mit Beschluss des Stadtrats festgelegte Investitionsrahmen von 12 Mio. € aus Sicht der Landesregierung zur Realisierung der beschlossenen Maßnahmen ausreichen oder muss mit höheren Kosten gerechnet werden?

4. Beabsichtigt die Landesregierung, die Investition zu unterstützen und wenn ja, in welchem Maße, aus welchen Fördermitteln und unter welchen genauen Bedingungen?

Anmerkung: In Frage 1 ist natürlich die Fördermittelanfrage gemeint, nicht die Zusage - das ist ein Tippfehler.

So haben Sie es ja auch vorgetragen. Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Staschewski.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ich wollte es zumindest so vorlesen.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich danke Ihnen, dass Sie das jetzt noch einmal klargestellt haben.

Zu Frage 1: Es gibt keine Fördermittelzusage und uns liegt auch keine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor.

Zu Frage 2: Das Tourismuskonzept der Stadt Steinach liegt der Landesregierung nicht vor. Insofern sind Einschätzungen zum Gesamtentwurf sowie zu den aufgeführten Einzelmaßnahmen hinsichtlich Investitionsvolumen, Folgekosten und wirtschaftliche Effekte auch nicht möglich.

Zu Frage 3 muss ich jetzt auf die Frage 2 verweisen.

Zu Frage 4: Mit Schreiben vom 5. Oktober 2010 wurde durch die Thüringer Aufbaubank - das ist diese zuständige Bewilligungsbehörde - eine Förder-Voranfrage der Stadt Steinach zum Vorhaben Optimierung und Erweiterung der Skiarena Silbersattel Steinach im Thüringer Wald positiv beantwortet und damit das Antragsverfahren im Rahmen der GRW-Infrastrukturförderung eröffnet. Ein entsprechender Förderantrag der Stadt Steinach wurde bislang aber nicht vorgelegt. Insofern sind weitergehende Aussagen zum möglichen Einsatz von Fördermitteln derzeit nicht möglich.

Dazu gibt es jetzt Nachfragen.