Protokoll der Sitzung vom 10.11.2010

Zu Frage 1: Als Mitglieder des Landesintegrationsbeirats sind vorgesehen Spätaussiedler und bleibeberechtigte Zuwanderer, Vertreter der Staatskanzlei, der mit Integrationsfragen befassten Ministerien, die Ausländerbeauftragte des Landes und Vertreter folgender Institutionen: die LIGA der freien Wohlfahrtsverbände, das Katholische und Evangelische Büro, die Jüdische Landesgemeinde, der Gemeinde- und Städtebund, der Thüringische Landkreistag, der Landessportbund, der Verband der Wirtschaft Thüringens, der DGB, der Bund der Vertriebenen, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländerbeauftragten, der Thüringer Volkshochschulverband und die Regionaldirektion SachsenAnhalt-Thüringen. Im Beirat wirken damit die staatlichen und nicht staatlichen Organisationen mit, die aus der Sicht der Landesregierung einen zentralen Beitrag zur Integration bleibeberechtigter Zuwanderer leisten.

Zu Frage 2: Aufgabe des Landesintegrationsbeirats ist es, bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund erfolgreich in die Gesellschaft zu integrieren. Flüchtlingsorganisationen haben einen anderen Schwerpunkt. Ihre Beteiligung ist deshalb nicht vorgesehen.

Zu Frage 3: Dazu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 4: Der Landesintegrationsbeirat hat die Aufgabe, die Landesregierung in Fragen der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu beraten. Zudem kann der Integrationsbeirat zu integrationspolitischen Vorhaben der Landesregierung Stellungnahmen abgeben und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Landes erarbeiten.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Dann kann ich die nächste Anfrage aufrufen. Es ist die des Herrn Abgeordneten Blechschmidt, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/1718.

Danke, Frau Präsidentin.

Verwaltungsaufwand im Rahmen der Förderung der kommunalpolitischen Foren, der parteinahen Stiftungen sowie des Rings der politischen Jugend

Ich frage die Landesregierung:

Welcher zeitliche, personelle sowie finanzielle Aufwand wird seitens der Landesregierung im Rahmen der Förderung - Antragstellung, Bearbeitung und Abrechnung - im Jahr in den einzelnen Ministerien für

a) die kommunalpolitischen Vereinigungen,

b) die parteinahen Stiftungen und

c) den Ring der politischen Jugend

aufgewandt?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt wie folgt:

Zu a): Die Zuständigkeit für die Förderung der kommunalpolitischen Vereinigungen ist durch Kabinettsbeschluss vom 9. März 2010 von der Landtagsverwaltung auf das Thüringer Innenministerium übergegangen. Aufgrund des Zuständigkeitswechsels beziehen sich die folgenden Zahlen daher ausschließlich auf den im Thüringer Innenministerium für die Förderung kommunalpolitischer Vereinigungen oder der von ihnen benannten Bildungsträger entstandenen Verwaltungsaufwand für den Zeitraum des Aufgabenübergangs bis zum Stichtag 4. November 2010.

Anzumerken ist vorab weiterhin, dass aufgrund des Zuständigkeitswechsels zunächst ein erhöhter Verwaltungsaufwand im Thüringer Innenministerium zu verzeichnen war. Dieser äußert sich zum einen darin, dass neben dem in der Sache für die Mittelausreichung zuständigen Haushaltsreferat auch das Referat Organisation und Justiziariat und der Zentralabteilungsleiter involviert waren und zum anderen in einem erhöhten Zeitaufwand für die eigentliche Bearbeitung der Förderfälle. In die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Förderung kommunalpolitischer Vereinigungen waren daher zunächst sechs Bedienstete, insgesamt 275 Stunden eingebunden. Hieraus ergibt sich ein finanzieller Aufwand in Höhe von 13.300 €. Zukünftig ist davon auszugehen, dass die Sachbearbeitung allein im Haushaltsreferat des Thüringer Innenministeriums erfolgen wird und der Verwaltungsaufwand entsprechend verringert werden kann.

(Abg. Berninger)

Zu b): Im Thüringer Finanzministerium sind für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Förderung politischer Stiftungen drei Bedienstete, insgesamt ca. 310 Stunden pro Jahr tätig. Der dadurch entstehende Personalund Sachkostenaufwand beläuft sich auf rund 9.300 € pro Jahr. In der Thüringer Staatskanzlei ist eine Bedienstete mit einem zeitlichen Aufwand von ca. 265 Stunden pro Jahr für die Förderung von Jugendverbänden verantwortlich. Dadurch entstehen jährlich Personal- und Sachkosten in Höhe von 10.700 €. Ich danke.

Dazu gibt es eine Nachfrage.

Danke. Herr Staatssekretär, eine Frage: Sind die Arbeiten, die in den unterschiedlichen Ministerien für diese Abarbeitung der Antragstellung etc. pp., also der verwaltungstechnische Aufwand, betrieben werden, ähnlich und könnte man die de facto zusammenführen? Das wäre meine erste Frage.

Ich schließe meine zweite Frage gleich an. Gab es im Zusammenhang mit der Neustrukturierung innerhalb der Landesregierung Überlegungen, diese Zusammenführung durchzuführen?

Letzteres ist mir jetzt aus dem Stehgreif nicht bekannt. Es ist ja auch so bei diesen Zusammenführungen, Sie müssen sehen, wenn man die Kosten addiert, sind das 30.000 €. Wenn ich das in Relation zu den Personalkosten des Landes insgesamt setze - 2,4 Mrd. -, ist das jetzt, sage ich mal, nicht das Thema, das oben auf der Hitliste steht, wo man sagt, da muss das Land ran, hier sind die Potenziale zu heben, hiermit sanieren wir den Haushalt. Da bitte ich um Verständnis. Das ist der eine Grund. Gut, die Tätigkeiten sind insofern ähnlich, als geprüft wird, es werden Bescheide erlassen, insofern gibt es Ähnlichkeiten. Auf der anderen Seite, wenn man von der sachlichen Zuständigkeit her schaut, sind natürlich die kommunalpolitischen Vereinigungen dem Innenministerium näher, das zuständig ist für die kommunalen Fragen. Ich sage Ihnen, die Zuständigkeit, die wir haben, die kann man sehen, wie man will, wir machen das seit vielen Jahren und leiden nicht darunter. Danke schön.

Moment, es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, welche Gründe haben denn die Landesregierung ver

anlasst, die Bearbeitung der Zuwendungen für die kommunalpolitischen Vereinigungen nun dem Innenministerium zuzuordnen?

Gut, Herr Kuschel, Sie sind da mehr Fachmann als ich. Das Innenministerium - habe ich vorhin ja erwähnt - ist zuständig für die kommunalen Angelegenheiten. Wie das Wort schon in sich birgt, kommunalpolitische Vereinigung finde ich, es liegt nichts näher, als dass man diese Aufgabe dem Thüringer Innenministerium gibt.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, der Innenminister war auch schon in der Vergangenheit für die Kommunen zuständig und trotzdem gab es offenbar keine Bedenken, dass die Landtagspräsidentin diese Mittel verwaltet hat. Deshalb noch einmal die Frage: Welche inhaltlichen Gründe - also zum Beispiel, dass es bei der Bearbeitung der Anträge Probleme gab - haben dazu geführt, jetzt das Innenministerium zuständig zu machen? Sie haben ja darauf verwiesen, es hat zu einem - zumindest zwischenzeitlich - erhöhten Verwaltungsaufwand geführt.

Letzteres habe ich nicht so geschildert. Die Regierung hat sich vor ca. einem Jahr und sieben Tagen neu gebildet und da stellen sich immer Zuständigkeitsfragen. Dann kommen neue Personen, die fragen, muss das noch so sein. Dann hat man sich die Frage gestellt, will man die Aufgaben so weiter bewältigen ohne Anlass und man hat sich dafür entschieden, die kommunalpolitischen Vereinigungen dem für kommunale Angelegenheiten zuständigen Ministerium zu geben. Das ist doch eine ganz sachgerechte Vorgehensweise, denke ich.

Damit sind die Fragemöglichkeiten zu dieser Anfrage erschöpft. Ich rufe als Nächstes die Anfrage des Herrn Abgeordneten Untermann, FDP-Fraktion, in der Drucksache 5/1742 auf.

Danke, Frau Präsidentin.

Rastanlagen, Park- und Stellflächen an der A 71

Die Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer wurden in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März

(Staatssekretär Dr. Spaeth)

2006 neu gefasst. Diese Verordnung trat, außer der Festlegung zur Einführung eines digitalen Tachnographen (Kontrollgerät), die bereits seit dem 1. Mai 2006 gilt, am 11. April 2007 in Kraft. Damit wurde die Kontrollfähigkeit erhöht und der Fahrer, aber auch die Unternehmen und die Disposition „gläsern“.

Mit Inkrafttreten der Verordnung und somit der Regelung über Lenk- und Ruhezeiten für Lastkraftwagen hat sich die Situation vor allem auf den Autobahnen zugespitzt. In der Verkehrsplanung vernachlässigte man die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit das Parkplatzproblem für Großfahrzeuge mangelhaft war. Jetzt treten, da erheblicher Druck durch Kontrollen ausgeübt wird, die Versäumnisse der Vergangenheit deutlich zutage. Unverständlich ist daher, dass bei dem Straßenverkehrsprojekt der A 71 auf den Bau einer Rastanlage bis zum heutigen Tag verzichtet wurde. Der Fahrer ist in dieser Situation "unfreiwilliges Opfer" für die Kontrollbehörden. Hinzu kommt der erhebliche Druck durch die zu engen Zeitfenster der Aufraggeber und Warenempfänger.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf wie vielen Autobahnparkplätzen entlang der Strecke Sömmerda–Mellrichstadt sind Stellplätze für Lastkraftwagen vorhanden, die die Einhaltung der Ruhezeiten gewährleisten können (eine na- mentliche Auflistung der Rastplätze und die Anzahl der Stellplätze wird hier erwünscht)?

2. Bestehen zahlenmäßige Vorgaben oder Erfahrungswerte für die Anzahl von LKW-Stellflächen an Autobahnen, wenn ja, welches Defizit besteht momentan an der A 71 und welche Lösungsansätze sind zu dessen Behebung geplant?

3. Die Lastwagenfahrer verbringen vier und mehr Stunden auf den Rastplätzen, bei den PKW-Fahrern sind im Gegensatz nur kurze Aufenthalte zu verzeichen: Welche Gründe gibt es bei der Gestaltung und Planung von Parkplätzen dafür, dass die Stellflächen für LKW an Autobahnparkplätzen in der Regel unmittelbar an der Autobahn-Fahrbahn liegen, so dass die Fahrer während der Ruhezeiten enormen Lärmbelästigungen ausgesetzt werden?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Im Bereich der A 71 sind entlang der Strecke Sömmerda–Mellrichstadt folgende Stell

plätze für Lastkraftwagen vorhanden: Im Thüringer Becken 15 in die Fahrtrichtung Sangerhausen und 15 in die umgekehrte Fahrtrichtung, das Erfurter Becken jeweils 12, Dornheimer Rieth jeweils 8, Thüringer Wald jeweils 45, LOMO-Autohof nur in der Fahrtrichtung Schweinfurt 38 LKW-Plätze, Dolmar jeweils 8, Thüringer Tor jeweils 8.

Zu Frage 2: Die Anzahl der an den Bundesautobahnen anzuordnenden LKW-Stellplätze bestimmt sich nach den Vorgaben der vom Bundesverkehrsministerium eingeführten vorläufigen Hinweise zu den Richtlinien für Rastanlagen an Straßen bezüglich Autobahnrastanlagen (VHRR) in Verbindung mit den Richtlinien für Rastanlagen an Straßen, Teil 1. Diese Vorgaben beruhen auf Erfahrungswerten, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ermittelt wurden. Im Ergebnis einer im März 2008 durchgeführten Erhebung der Parkstandssituation für LKW auf bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen der Bundesautobahn sowie auf Autohöfen ist im Bereich der A 71 kein Fehlbedarf festgestellt worden. Aktuell erfolgt durch den Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Fortschreibung des Netzkonzepts für Rastanlagen auf der Basis der Verkehrsprognose 2025. Das Ergebnis der Fortschreibung liegt noch nicht vor. Inwieweit sich daraus zusätzlicher Bedarf für LKW-Stellplätze an der A 71 ableiten wird, bleibt abzuwarten.

Zu Frage 3: Die Gestaltung der Rastanlagen erfolgt nach den in den VHRR vorgegebenen Musterplänen. Diese sehen in der Regel die Anordnung der LKW-Stellplätze in der Nähe der Autobahnfahrbahn vor. Das Problem der Lärmbelastung der ausgewiesenen LKW-Stellplätze ist vom Bund mittlerweile erkannt worden. Seit dem Haushaltsjahr 2008 besteht im Rahmen der Lärmsanierung als freiwillige Leistung des Bundes die Möglichkeit, bei der Erweiterung oder dem Neubau von Rastanlagen Lärmschutz zwischen Autobahn und LKW-Stellplätzen anzuordnen, wenn der Immissionsgrenzschutzwert von 62 Dezibel in der Nacht überschritten wird. Darüber hinaus soll zukünftig angestrebt werden, die LKW-Stellplätze abgewandt von der Autobahn anzuordnen. Die Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen arbeitet im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums an neuen Richtlinien für Rastanlagen an Straßen, in denen insbesondere auch die neuen Erkenntnisse zu den LKW-Stellplätzen Berücksichtigung finden sollen. Ein Abschluss der Arbeiten ist derzeit noch nicht absehbar.

Dazu gibt es eine Nachfrage.

Kann ich beide Fragen gleichzeitig stellen, wenn ich zwei habe? Ja.

Die erste Frage wäre: Ist Ihnen bekannt, ob im Thüringer Bauministerium Beschwerden bzw. Anfragen von Spediteuren oder Verkehrsverbänden vorliegen, welche die geringe Anzahl von Stellflächen für LKWs bemängeln?

Die zweite Frage: Laut Zeitungsmeldung vor ein paar Wochen wäre unter anderem die Rastanlage „Leubinger Fürstenhügel“ zu spät in Auftrag gegeben worden. Ist Ihnen da etwas bekannt?