Protokoll der Sitzung vom 12.11.2010

gegen eine numerische Kennzeichnung, gegen eine Individualisierung von Polizeibeamten in geschlossenen Einsätzen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Innenminister. Mir liegt jetzt kein weiterer Wunsch auf eine Wortmeldung vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in Drucksache 5/1079. Dazu folgende Bemerkung: Da die Beschlussempfehlung des Innenausschusses eine Ablehnung des Antrags empfiehlt, stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der FDP ab. Deshalb stelle ich jetzt die Frage: Wer möchte dem Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/1079 zustimmen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer stimmt gegen den Antrag? Gegenstimmen von den Fraktionen der SPD und der CDU. Wer enthält sich? Das ist nicht der Fall. Der Antrag hat keine Mehrheit gefunden und ist damit abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 19

Zukunft der Thüringer Hochschullandschaft - Evaluation

(Minister Prof. Dr. Huber)

des Thüringer Hochschulgesetzes Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1416

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Hennig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zu unserem Antrag möchte ich kurz einleitend ein paar Bemerkungen machen.

Die erste Anmerkung: Im Februar 2010 referierten sowohl der Wissenschaftsminister Matschie als auch sein Staatssekretär über eine geplante Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes. Angedacht war mehr Autonomie für die Hochschulen. Das Ministerium sollte in eine Rolle als Servicedienstleister konzentriert werden und auch LUBOM, die leistungs- und belastungsorientierte Mittelvergabe, das kennen Sie sicher alle, sollte differenziert fortgesetzt werden. Bis heute liegt keine Initiative des Ministeriums vor. Darum unser Antrag, dem Landtag die Planung der Landesregierung vorzulegen.

Zweite Bemerkung: Im Oktober 2001 hat die damalige Landesregierung einen Landeshochschulplan vorgelegt. Es war der dritte Landeshochschulplan für den Freistaat Thüringen. Er ist auch heute noch im Internet auf der Seite des Ministeriums zu finden. Die Crux des Ganzen: Er ist schon 2008 ausgelaufen. Nach den darin gemachten Ausführungen war er, ich zitiere: „der zentrale Wegweiser für die zukünftige Entwicklung von Hochschulen und Wissenschaft und eine zuverlässige Planungsgrundlage bis zum Jahr 2008.“ Wichtige Leitlinien enthielt der Plan auch für die Forschung. Auch in diesem Fall wurde bis heute nichts unternommen; eine Überarbeitung ist aus unserer Sicht dringend vorzulegen.

Dritte Bemerkung: Mit der Novelle des Hochschulgesetzes 2006 ist entgegen allen Kritiken eine unternehmerische Hochschule im Thüringer Hochschulgesetz implementiert worden. Aus aktuellem Anlass möchte ich darauf verweisen, dass genau dieser Umstand wissenschaftlich und empirisch untersucht wurde, und zwar von den beiden Wissenschaftlern Prof. Dr. Klaus Dörre und Matthias Neis von der FSU in Jena. Sie legten das Buch „Das Dilemma der unternehmerischen Hochschule“ vor und zeigten, dass man sich in diesem Fall tatsächlich auf einem Irrweg bewegt, haben aber glücklicherweise Anregungen auch für uns, wie man in die Zukunft gehen sollte. Unter diesem Aspekt und auch mit dem Wissen, dass die GRÜNEN im Ausschuss für Wissenschaft, Kultur und Bildung dieses

Thema schon einmal auf die Tagesordnung gesetzt haben, was uns leider nicht befriedigt hat. In den Antworten sind wir auf die Ausführungen des Ministers im Plenum gespannt und freuen uns auf die Beratung.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete. Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass sie den Sofortbericht erstatten wird. Für die Landesregierung übergebe ich das Wort dem Abgeordneten, dem Minister Christoph Matschie.

Herr Präsident, Sie haben mit beidem recht. Mit dem Abgeordneten und dem Minister in diesem Fall.

(Beifall SPD)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion DIE LINKE hat mit ihrem Antrag gebeten, dass die Landesregierung zur Zukunft der Thüringer Hochschullandschaft berichten solle, vor allem mit Blick auf die Evaluation des Thüringer Hochschulgesetzes. Wir kommen diesem Wunsch natürlich gern nach. Am 10. Februar 2010 fand auf meine Initiative hin - das wissen Sie - der Erste Thüringer Hochschulgipfel statt. Dort habe ich darüber informiert, dass wir eine Evaluation des Hochschulgesetzes planen. Diese Befragung hat stattgefunden. Die Thüringer Hochschulen, die Landesrektorenkonferenz, die Konferenz Thüringer Studierendenschaften, der Hauptpersonalrat beim TMBWK sowie die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten haben ihre Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen der Evaluation wurde insbesondere untersucht, inwieweit durch die gesetzlichen Neuerungen aus dem Jahr 2007 tatsächlich eine Stärkung der Hochschulautonomie erreicht wurde, ebenso, ob es Änderungsbedarf im Hinblick auf demokratische Mitwirkungsrechte gibt. Wir wollten auch erfahren, wie sich verschiedene Neuerungen im Thüringer Hochschulwesen bewährt haben. So z.B. die Neuordnung der Kompetenzen von Land und Hochschulen, die Neuordnung der Hochschulstruktur, die gesetzliche Verankerung der Einführung einer gestuften Studienstruktur, die Erweiterung des Hochschulzugangs für qualifizierte Berufstätige und die Änderung in der Personalstruktur.

Die Ergebnisse unserer Evaluation habe ich dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 12. August ausführlich erläutert. Ich habe dem Ausschuss dabei auch den Fragenkatalog an die Hochschulen und eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Befragung vorgelegt, ebenso eine ausführliche Zusammenstellung der eingegangenen Stel

(Vizepräsident Gentzel)

lungnahmen. Ich nutze aber gern die heutige Gelegenheit, anhand der vorgebrachten Fragen noch einmal die wesentlichen Gesichtspunkte hier vorzutragen. Positiv bewertet wurden insbesondere die gesetzliche Verankerung der Steuerungsinstrumente, nämlich Rahmenvereinbarungen oder auch Hochschulpakt genannt, und Ziel- und Leistungsvereinbarungen.

Wir werden diese Instrumente fortführen. Die ersten Gespräche mit den Hochschulen zur Rahmenvereinbarung III, die dann eine Laufzeit von 2012 bis 2015 haben soll, sollen Anfang nächsten Jahres aufgenommen werden. Die bis 2011 geltenden Zielund Leistungsvereinbarungen werden zurzeit zunächst im Hinblick auf neue bzw. geänderte Studienangebote fortgeschrieben und auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung III werden dann so, wie das in § 12 Abs. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes vorgesehen ist, neue Ziel- und Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Für die Ausgestaltung dieser Leistungsvereinbarungen wurden im Rahmen der Befragung wichtige Anregungen gewonnen.

Die Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung von LUBOM, also der leistungs- und belastungsorientierten Mittelausstattung, hat ihre Arbeit Anfang Juni 2010 wieder aufgenommen. Ziel ist es, die leistungsorientierte Mittelverteilung im Verhältnis Staat/Hochschulen weiterzuentwickeln und dabei besser als bisher die spezifischen Profile der Hochschulen zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Neuordnung der Hochschulstruktur und der damit verbundenen Stärkung der Position der Hochschulpräsidien gab es in der Evaluation unterschiedliche Einschätzungen und Stellungnahmen. Durch die Konzentration von Entscheidungsbefugnissen beim Präsidium konnten Entscheidungsprozesse auf der einen Seite wesentlich beschleunigt werden, auf der anderen Seite wird diese Konzentration insbesondere von Studierenden und Mitarbeitervertretern kritisch bewertet. Teilweise ist angeregt worden, stattdessen die Kompetenzen des Senats weiter auszubauen und zu verstärken.

Auch die Zusammensetzung und Aufgaben des Hochschulrats werden teilweise kritisch gesehen, obwohl der Hochschulrat im Wesentlichen Beratungs- und Kontrollfunktionen wahrnimmt, werden dessen Entscheidungsbefugnisse von einigen als zu weit gehend angesehen. Insgesamt wird eine Überprüfung der Kompetenzverteilung der Entscheidungsstrukturen angeregt.

Bezüglich der Mitwirkungsrechte der einzelnen Mitgliedergruppen wird von den Hochschulen mit überwiegender Mehrheit angegeben, dass diese umfassend und gut austariert sind. Im Gegensatz dazu sehen Mitarbeiter, Studierende und Personalratsvertreter ihre Mitwirkungsrechte als zu stark eingeschränkt an und wünschen eine stärkere gesetzli

che Verankerung von Mitwirkungsrechten. Im Zuge der bevorstehenden Dialogforen soll beraten werden, inwieweit den teilweise ja widerstreitenden Interessen zu einem besseren Ausgleich dann verholfen werden kann. Das Prinzip des Gender Mainstreamings ist nach einhelliger Auffassung an allen Thüringer Hochschulen fest verankert, an allen Hochschulen gibt es Gleichstellungsbeauftragte. Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten hat deutlich gemacht, dass sich die geschaffenen gesetzlichen Regelungen in der Praxis als arbeitsunterstützend erweisen. Bewährt habe sich auch die Möglichkeit der direkten Stellungnahmen der Landeskonferenz gegenüber dem Ministerium und den Entscheidungsträgern in den Hochschulen.

Von den Fachhochschulen wurde angeregt, einen wissenschaftlichen Mittelbau auch an diesen Hochschulen einzuführen. Ebenso wünschen sich die Fachhochschulen die Einrichtung von Juniorprofessuren. Daneben wurde vorgeschlagen, den Fachhochschulen auch das Promotionsrecht zu verleihen. All diese Gesichtspunkte bedürfen einer weiteren Debatte und Prüfung und das soll im Rahmen der jetzt weiter anstehenden Dialog-Foren geschehen.

Hinsichtlich der gestuften Studienstruktur ist an den Thüringer Hochschulen die Umstellung auf das Bachelor-Master-Modell weitestgehend abgeschlossen. Nach Einschätzung der Hochschulen hat sich die neue Studienstruktur grundsätzlich bewährt. Änderungsbedarf wird insbesondere dafür gesehen, dass die Notwendigkeit einer Vorabakkreditierung von Studiengängen abgeschafft und eine Akkreditierung nach Aufnahme des Studienbetriebes ermöglicht werden sollte. Im Rahmen des ersten Bologna-Dialog-Forums am 30. Juni dieses Jahres wurde zudem deutlich, dass die Lösung aufgetretener Probleme in vielen Fällen am besten an der jeweiligen Hochschule vorab erreicht werden kann. Dabei ist es aus meiner Sicht wichtig, dass insbesondere die Studierenden mit ihren eigenen Erfahrungen bei der Ausgestaltung von Studiengängen stärker eingebunden werden.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, im Zuge der Befragung wurde vor allem deutlich, dass von den Befragten übereinstimmend festgestellt wurde, dass es für eine grundlegende Evaluierung des Thüringer Hochschulgesetzes noch zu früh sei. Insbesondere bezüglich der geänderten Strukturen bedürfe es - so haben sich die meisten Befragten geäußert - noch eines längeren Erfahrungszeitraums. Dennoch wurde deutlich, dass sich das neue Hochschulgesetz in relativ kurzer Zeit seiner Umsetzung bislang weitgehend bewährt hat. Wir wollen deshalb von einer kurzfristigen sehr grundlegenden Novellierung des Hochschulgesetzes zunächst Abstand nehmen. Die im Herbst bevorstehenden Dialog-Foren werden allen betroffenen Einrichtungen und Interessenvertretungen die Möglich

(Minister Matschie)

keit eröffnen, zu den einzelnen angesprochenen Themengebieten ihre Standpunkte noch einmal zu verdeutlichen. Wir wollen die Evaluationsergebnisse mit den Beteiligten weiterdiskutieren und gemeinsam mit den Beteiligten nach Lösungen suchen. Ich betone das so ausdrücklich, weil es mir nicht darum geht, eine Hochschulgesetzesnovelle um der Novelle willen zu machen, sondern weil ich möchte, dass wir nach intensiver Debatte und gemeinsam mit den Hochschulen und mit den an der Hochschule Beteiligten zu Lösungen kommen und zu einer Weiterentwicklung der Qualität beitragen. Deshalb wird erst nach Abschluss der Erörterung in den Dialog-Foren entschieden, wenn ja und in welchen Bereichen und in welchem Umfang mit Änderungen am Thüringer Hochschulgesetz begonnen werden soll. Eine solche Gesetzgebung könnte dann im nächsten Jahr - spätestens, denke ich, bis zum Frühjahr 2012 - abgeschlossen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir an diese Arbeit gehen, wenn wir auf unsere Hochschulen und ihre gesetzlichen und finanziellen Grundlagen blicken, wird es wichtig sein, den Blick perspektivisch zu weiten. Die Hochschulen sind nicht nur Wissensvermittler und Lernorte, sie sind nicht nur Forschungsstätten und Innovationsmotoren, sie sind auch ein Spiegel der Gesellschaft von morgen und übermorgen. Sie sind Labore, in denen Ideen für alle Herausforderungen der Zukunft erdacht und an vielen Stellen auch im Kleinen ausprobiert werden. Unsere Hochschulen schaffen es das kann man gerade auch nach den letzten Zahlen sagen -, mit attraktiven Studienangeboten und günstigen Betreuungsrelationen junge Menschen nach Thüringen zu ziehen. Damit sind unsere Hochschulen echte Zuwanderungsmagneten. Das müssen sie auch sein und diese Aufgabe müssen sie in der Zukunft noch verstärkt wahrnehmen, denn die eigenen Zahlen an Nachwuchs zeigen, dass wir dringend auf die Zuwanderung gut ausgebildeter junger Menschen angewiesen sind. Hier haben wir insbesondere mit qualitativ guten Hochschulen ein Instrument an der Hand, für genau diese Zuwanderung zu sorgen. Sie kennen alle die letzten Zahlen bei den Hochschulzulassungen. Die Zahl derjenigen Studierenden, die aus den alten Bundesländern zu uns kommen, aber auch Studierende, die aus anderen Staaten zu uns kommen, hat deutlich zugenommen und ich finde, das ist eine positive Entwicklung, die zeigt, dass unsere Hochschulen eine qualitativ sehr gute Arbeit machen.

(Beifall CDU)

Unsere Hochschulen sind auch ein gutes Beispiel für Integration von Menschen unterschiedlichster Herkunft uns Sozialisation. Sie gestalten die Vielfalt und vereinen sie unter dem Ziel einer exzellenten Lehre und Forschung und sie schaffen es, sehr unterschiedliche Ausgangspositionen in einem anre

genden akademischen Prozess zusammenzubringen, und zwar mit wechselseitigem Gewinn für alle Beteiligten und für die Gesellschaft - insgesamt ein Prozess, für den wir auch in der oft emotional und oft wenig zielführend geführten Debatte um Integration in diesem Land, in der oft die Probleme und das Trennende betont werden und weniger nach Wegen gesucht wird, wie gut es miteinander gelingen kann. Die Hochschulen zeigen uns in hervorragender Art und Weise, wie das geht. Dies alles sollten wir im Blick haben, wenn wir über die Rahmenbedingungen für unsere Hochschulen nachdenken. Ich will, dass wir Veränderungen an den Hochschulen, dort, wo sie notwendig sind, gemeinsam diskutieren und erst dann entscheiden. Denn Hochschulentwicklung braucht kein kurzatmiges Agieren, braucht keinen Aktionismus, sondern braucht langfristig tragfähige und verlässliche Entscheidungen und die möchte ich mit Ihnen gemeinsam herbeiführen. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Minister. Mir liegen jetzt von allen Fraktionen Wortmeldungen vor. Deshalb gehe ich davon aus, dass alle Fraktionen die Debatte zum Sofortbericht möchten.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sehr richtig.)

Da gibt es keinen Widerspruch, dann ist das so gegeben und ich rufe auf die Abgeordnete Frau Dr. Kaschuba von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist schon gesagt worden, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hatte dieses Thema schon im Ausschuss auf die Tagesordnung gesetzt, wir haben es jetzt auf die Tagesordnung der Plenarsitzung gesetzt, d.h. vor drei Monaten. Es ist also bereits eine lange Zeit vergangen und in der Zeit ist viel geschehen. Der Minister hat gestern schon und auch heute am Ende seiner Rede in sehr würdigen Worten auf die Bedeutung der Hochschulentwicklung, auf die Bedeutung von Forschung, Innovation und allem anderen hingewiesen. Ein wenig erinnern Sie mich an den Erwählten des Thomas Mann, der von sich am Ende sagt: Am Ende ist alles Prädestination, nachdem er vorher einen sehr sündhaften Weg gegangen ist zum Igel, auf Igelgröße schrumpft und dann Papst wurde und seine Sünden damit erklärt hat. Sie begehen die Sünde im Hochschulbereich über 20 Mio. € zu kürzen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie heben die Rahmenvereinbarung II auf und dann erzählen Sie hier, wie Sie die Zukunft gestalten wol

(Minister Matschie)

len, wie wichtig das ist und Sie stopfen mit Bundesmitteln, die den Hochschulen zustehen, den Landeshaushalt. Das ist unlauter.

(Beifall DIE LINKE)

Sie sollten es dann auch sagen. Gestern ist hier über Politikverdrossenheit geredet worden. Die Leute sind nicht politikverdrossen, sie sind mehr politikerverdrossen, die nicht das sagen, was tatsächlich geschieht und Sie kommen aus der gleichen Stadt wie ich.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Sagen Sie mal Namen.)

Sie sind Stadtrat, wenn auch häufig sicher aufgrund großer Belastungen in Abwesenheit, aber Sie sollten wissen, dass die Menschen sich sehr projektbezogen engagieren. Das tun auch die Leute in den Hochschulen und an den Hochschulen. Das hat der Bildungsstreik gezeigt. Das müssen Sie doch mal zur Kenntnis nehmen. Als wir vor drei Jahren hier dieses Hochschulgesetz auf den Weg gebracht haben, haben von den 25 Anzuhörenden 23 grundsätzliche Bedenken zu dieser Novelle geäußert, unter anderem Ihre Fraktion und Sie in aller Deutlichkeit. Ich werde das nachher noch mal deutlich machen. Wir haben damals kritisiert, dass es zu einer Ökonomisierung der Hochschullandschaft führen wird. Das wird heute auch bestätigt. Meine Kollegin Susanne Hennig hat darauf hingewiesen, dass diese Untersuchung auch vorliegt. Wir haben darauf hingewiesen, dass es zu einem Demokratieabbau an den Hochschulen führen wird. Es wird auch, Sie haben uns das Material dann nach der AusschussSitzung zur Verfügung gestellt, von den Mitarbeitern, Studierenden und den Personalräten vorrangig kritisiert, dass ihre Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte eingeschränkt sind.

Ich will noch auf die Argumentation Ihrer Fraktion in der Diskussion zur Hochschulgesetzgebung aufmerksam machen. Ihr damaliger hochschulpolitischer Sprecher hielt den extern besetzten Hochschulrat für demokratisch äußerst bedenklich und die Zugriffsmöglichkeiten des Ministeriums via Zielund Leistungsvereinbarung für eine formulierte Ermächtigung des Ministeriums, notfalls die Entwicklungsziele und zu erbringenden Leistungen für die betreffende Hochschule einseitig festzulegen. Das erleben wir in der gegenwärtigen Haushaltsdiskussion live, und zwar mit Ihnen als Minister an der Spitze, durch den Bruch der Rahmenvereinbarung II des Vertrags. Das finde ich schon interessant, das ist noch eine sehr vornehme Formulierung.

Wir haben uns Ihr Wahlprogramm angeschaut. Sie sprechen dort von einer Stärkung des demokratischen Mitspracherechts an Hochschulen. Jetzt haben Sie gesagt, das wollen Sie im Dialog noch erörtern, ob das wirklich so ist. Einen Systemwechsel in