Protokoll der Sitzung vom 10.12.2010

Danke, Frau Abgeordnete Marx. Das Wort hat jetzt der Innenminister Geibert.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Abgeordneter Barth hat mich gerade zu Recht auf die Begrenztheit meiner Möglichkeiten hingewiesen in der Argumentation. Ich versuche dem trotzdem gerecht zu werden.

Frau Abgeordnete Marx hat anwaltlich gut pariert dabei. Zwei Punkte: Wir stimmen sicher in der Bewertung überein, dass Artikel 20 mit seinen Grundsätzen der Wesentlichkeitsgarantie der Verfassung unterliegt. Dann stimmen wir auch in der Bewertung überein, dass es keine rechtsfreien Räume geben kann, die der parlamentarischen Kontrolle entzogen sind. Insoweit sind wir dann beide Sachwalter letztlich auch des Thüringer Landtags und des Bundesparlaments in der Ausübung der Kontrolle über Stellen, die Bescheide gegenüber Dritten erlassen können.

Damit haben wir den Konflikt beschrieben. Der EuGH geht von einer anderen Rechtssituation aus; nach der Europäischen Grundrechtscharta nicht zu Unrecht. Die Formulierung, die Sie gewählt haben, aus dem Urteil, bestreite ich in keiner Weise. Aber Sie gehen damit konträr zur Rechtssituation im bundesrepublikanischen Verfassungsrecht aus, das ist deshalb ein Kernstreit des bundesrepublikanischen Verfassungsrechts, in den wir uns hier begeben haben, was das Bundesverfassungsgericht auch total konträr sieht, im Übrigen auch eine Reihe von Obergerichten, im Übrigen auch der Länderinnenministerkollege aus Sachsen-Anhalt konträr sieht, so dass auch kein AB-Streit in dieser Frage bestehen wird.

Zweiter Punkt: Vielleicht ist die Unterscheidung in Fragen Rechtsaufsicht, Fachaufsicht, Dienstaufsicht dann doch nicht so geläufig. Dienstaufsicht über das Landesverwaltungsamt üben wir schon noch aus. Wir erlauben uns auch, wenn Kritik sichtbar wird und Kritik offenkundig ist und rechtswidriges Verhalten erkennbar wäre, dies zur Überprüfung vorzulegen. Aber im Hinblick auf die geforderte Unabhängigkeit versuchen wir diesem Gebot, natürlich in größtmöglicher Weise nachzugeben und auch insoweit der EuGH-Rechtsprechung nachzukommen und enthalten uns von uns aus einer aktiven Einflussnahme auf diesen Bereich und

damit einer aktiven Einflussnahme auf die Fachund Rechtsaufsicht in diesem Bereich. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Minister. Es liegt mir keine Wortmeldung mehr vor. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Ausschussüberweisungen.

Es soll überwiesen werden an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Ich komme als Erstes zu der Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/1890 an den Innenausschuss. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist eine große Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Bei 3 Enthaltungen ist die Überweisung an den Innenausschuss erfolgt.

Jetzt kommt die Frage nach der Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist auch eine große Mehrheit. Gegenstimmen sehe ich nicht. Enthaltungen? Das ist der Fall mit 1 Enthaltung.

Über die Federführung der Ausschüsse muss jetzt abgestimmt werden. Es liegt der Antrag auf Federführung des Innenausschusses vor. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Mit 2 Enthaltungen ist die Federführung bestimmt. Damit geht der Gesetzentwurf in der Drucksache 5/ 1890 an den Innenausschuss - federführend - und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Bundesund Europaangelegenheiten. Vielen Dank.

Ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 13 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Thüringer Gesetz über das Landesschuldbuch (Thüringer Landesschuldbuchgesetz - ThürLSBG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1909 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das wünscht Sie. Bitte, Herr Minister Dr. Voß.

Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte den Gesetzentwurf zum Landesschuldbuch einbringen und bitte um Zustimmung nach Beratung in den Ausschüssen. Worum

(Abg. Marx)

handelt es sich hier, was wird in diesem Gesetzentwurf, in diesem Gesetz geregelt? Der Freistaat Thüringen bedient sich bei der Umfinanzierung von bestehenden Krediten der üblichen Finanzierungsinstrumente, Schuldscheindarlehen und Anleihen. Bei den Anleihen dreht es sich um Landesschatzanweisungen, Landesanleihen, Gemeinschaftsimmissionen und verschiedenes andere mehr.

Es ist nun so, dass bei einigen Finanzierungsinstrumenten, wie bei den Schuldscheinen, der Gläubiger direkt ein Dokument seitens des Freistaats in die Hand bekommt, welches seine Gläubigerposition dokumentiert und rechtlich absichert. Bei den Anleihen, bei den Landesschatzanweisungen ist es aber nicht so. Bei den Sammelanweisungen und Sammelbegebungen ist es ebenfalls nicht so. Damit aber die Gläubiger des Freistaats Thüringen eine rechtssichere Position haben, muss es ein Landesschuldbuch geben. Dieses gibt es natürlich auch schon. In diesem Landesschuldbuch werden die Wertrechte des Gläubigers dokumentiert und rechtskräftig festgestellt. Es ist also ein Ersatz für Dokumente, die wir in anderer Form sonst ausgeben.

Einer eigenen landesrechtlichen Regelung bedurfte es bisher nicht. Wir haben uns in unseren Verfahrensweisen an bundesgesetzliche Regelungen zum Bundesschuldenbuch angelehnt und dort orientiert. Nachdem allerdings der Bund sein Schuldbuchrecht mehrmals reformiert hat, umgeschrieben hat, neue Elemente mit hineingefügt hat, ist es auch für den Freistaat Thüringen sinnvoll, eine eigene Regelung, eine eigene landesgesetzliche Regelung zu finden und an das aktualisierte Bundesrecht anzuknüpfen. Das macht dieser Gesetzentwurf konkret mit den §§ 6 bis 8. Dadurch wird ein eigenes Landesschuldenbuch etabliert, welches sich allerdings wiederum an die aktualisierten Regelungen zum Bundesschuldbuch anlehnt. Wir haben dadurch Rechtssicherheit und wir lehnen uns damit an moderne, zeitgemäße, marktorientierte, modernisierte Regelungen an. Außerdem wird durch den Gesetzentwurf festgestellt, dass wir unser Landesschuldbuch auch elektronisch führen dürfen und nicht nur in Papierform. Recht herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Mir liegt die Mitteilung vor, dass es hierzu keine Aussprache geben soll. Das bedeutet, wir reden gleich über die Ausschussüberweisung. Es ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden.

Wer mit der Überweisung dieses Gesetzentwurfs der Landesregierung an den Haushalts- und Finanzausschuss einverstanden ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist eine große Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es

Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann schließe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 14.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Umbenennung des Erfurter Flughafens Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/984 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/1923

Das Wort hat Frau Abgeordnete Schubert aus dem Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zur Berichterstattung. Gut, wir müssen einen kleinen Augenblick auf die Berichterstatterin warten.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Im Zweifel macht das auch die Ausschussvorsitzende.)

Die Berichterstatterin ist bereits da, Frau Doht, herzlichen Dank.

Ich muss noch einmal innehalten, ein bisschen Ruhe reinbringen, da ist man am Ende viel schneller.

(Heiterkeit im Hause)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, na, ich habe jetzt immerhin meinen Kreislauf ein bisschen in Schwung gebracht, ich bin nämlich gerannt. So viel müssen Sie mir zugestehen.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Haben Sie noch Luft für eine Entschuldigung?)

Nein, die ist alle dafür. Aber ich werde so kurz reden, dass ich das wieder raus habe, das können Sie mir glauben.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren - es wird wirklich sehr kurz -, ich berichte als Berichterstatterin über die Empfehlung des Ausschusses für den Tagesordnungspunkt. Die Empfehlung ist, den Antrag der FDP zur Umbenennung des Erfurter Flughafens abzulehnen. Der Grund ist: Die Unbenennung ist bereits vollzogen und der Ausschuss war mehrheitlich der Meinung, dass sich damit der Antrag erledigt hat. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete Schubert. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Mir liegt eine Rednerliste vor.

(Minister Dr. Voß)

Das Wort hat die Abgeordnete Tasch für die CDUFraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es kurz machen; wir haben das Thema im Mai dieses Jahres hier beraten und es überwiesen an den Ausschuss für Bau und Verkehr. Zwischenzeitlich hat der Minister mit der Geschäftsführung des Flughafens Erfurt dieses umgesetzt. Zum Sommerflugplan - ich habe das gestern schon gesagt bei der Beratung des Haushalts - wird der Flughafen umbenannt werden in „Erfurt-Weimar“. Damit war dem Ansinnen der FDP-Fraktion Rechnung getragen. Wir haben nicht verstanden, warum wir den Antrag nicht hätten als erledigt betrachten können. Aus diesem Grund müssen wir ihn heute ablehnen, aber Ihr Ansinnen wurde ja bereits erfüllt. Vielen Dank.

Danke, Frau Abgeordnete Tasch. Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Lukin für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, als der Antrag der FDP das erste Mal auf der Tagesordnung erschien, wurde er im Zusammenhang mit dem Hinweis der notwendigen Überarbeitung des Betriebskonzepts für den Flughafen Erfurt diskutiert und an den Ausschuss überwiesen. Aus gleichem Grund wurde dort die Beratung auch vertagt. Nun haben Landesregierung und Aufsichtsrat die Umbenennung des Flughafens und den neuen Namen „Flughafen Erfurt-Weimar“ beschlossen. Von dem neuen Betriebskonzept, das übrigens auch der Landesrechnungshof seit 2009 anmahnt, ist allerdings weit und breit noch nichts zu sehen und zu hören. Ich befürchte, dass noch nicht einmal der Auftrag dazu erteilt wurde. Stattdessen hat die Landesregierung die Summe für die Erarbeitung des Konzepts im eben beschlossenen Haushalt von 75.000 € auf 125.000 € erhöht. Nun, wir hoffen, dass wir wenigstens 2011 die um 50.000 € teurer gewordene Studie sehen können. Und, liebe Kollegen von der FDP, auch Ihnen müsste negativ aufgefallen sein, dass nach wie vor - ich will mal sagen, vor der Namensgebung - noch die Kosten für die Umbenennung von 180.000 €, ursprünglich avisiert, auf 240.000 € geklettert sind. Dabei gibt es bisher lediglich die Hoffnung, dass der neue Name auch Wirkung zeigt. Sinnvoller wäre nach Meinung unserer Fraktion die bessere Einbindung des Flughafens in ein Tourismus- und Marketingkonzept der Landesregierung. Dann sollte die Ansiedlungspolitik und auch die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens daran gekoppelt werden.

Als positiv wurde im Ausschuss hervorgehoben, dass die Stadträte von Erfurt und Weimar der Umbenennung zugestimmt haben, wohlweißlich allerdings ohne eine finanzielle Beteiligung. Die Werbekampagne für die Region - beide Städte und auch den Flughafen mit dem neuen Namen - wird sozusagen aus dem Verlustausgleich für den Flughafen Haushaltsplan 10 bezahlt. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wenn das Verkehrsministerium so die Kosten für eine Tourismus- und Marketingkampagne übernimmt. Der Bereich Wirtschaft sollte sich wenigstens daran beteiligen.

Gestatten Sie mir zum Abschluss eine Bemerkung. Ich denke, es wäre gut, wenn unsere Landesregierung auch so in der Lage wäre, den Bekanntheitsgrad unserer Landeshauptstadt und ihres Namens Erfurt in der Welt und national so hervorzuheben, dass wir nicht unbedingt darauf angewiesen sind, nahe gelegene Städte - so berühmt sie auch sein mögen - wie Weimar oder Jena an einen Namen mit koppeln zu müssen. Wir würden der Umbenennung sehr ambivalent gegenüberstehen und hier in diesem Zusammenhang ohne ein ausreichendes Konzept für die betriebswirtschaftliche Weiterentwicklung des Flughafens nicht zustimmen.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete Lukin. Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Doht für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion hatte mit ihrem Antrag die Landesregierung beauftragen wollen, Wege und Möglichkeiten zu finden, den Flughafen Erfurt in Erfurt-Weimar umzubenennen. Bereits im September hat der Aufsichtsrat der Flughafen Erfurt GmbH einstimmig die Umbenennung in Flughafen Erfurt-Weimar beschlossen. Wenn in den Reihen der FDP-Fraktion ein bisschen Sinn und Verstand herrschen würde, hätten Sie diesen Antrag zurückgezogen. Sie hätten sich dann immer noch in der Presse abfeiern können. Wir haben ihn heute wieder auf der Tagesordnung und ich sage Ihnen ganz persönlich, ich habe kein Verständnis dafür, dass wir die letzte Nacht bis um 2.00 Uhr hier über den Haushalt abgestimmt haben, was meiner Meinung nach schon fast an Körperverletzung grenzt,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Oh, mir kom- men die Tränen, mein Gott!)

(Unruhe FDP)

und uns heute mit so einem Unsinn beschäftigen müssen, der längst überholt ist. Wir lehnen diesen Antrag ab.