Protokoll der Sitzung vom 10.12.2010

(Vizepräsidentin Hitzing)

Danke, Frau Abgeordnete. Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch unsere Fraktion lehnt den Antrag mehrheitlich ab aus folgenden zwei Gründen: Wir haben zum zweiten Mal versucht zu erfahren, wie die 240.000 € untersetzt sind. Wir haben den Eindruck, dass 240.000 € für eine Umbenennung sehr viel Geld sind und möchten Transparenz haben, was sich für Kostenpunkte im Einzelnen verbergen. Das konnte uns bis jetzt nicht beantwortet werden, das ist der eine Grund. Der andere ist, dass noch ein Konzept in Auftrag gegeben wurde, dessen Ergebnis erst nächstes Jahr zu erwarten ist. Wenn wir ein Gutachten in Auftrag geben, wo es generell darum gehen wird, wie stellen wir den Erfurter Flughafen in Zukunft dar, kann man ihn überhaupt noch darstellen wirtschaftlich, dann sollte man tunlichst nicht vorher eine Viertelmillion € ausgeben für eine Umbenennung, wenn gar nicht klar ist, ob sich diese Umbenennung sinnvoll dann einreiht in das neue Konzept und in die Ergebnisse, die wir daraus herauslesen werden. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete Schubert. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Untermann für die FDPFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Doht, im Gegensatz zu Ihnen möchte ich versuchen, sachlich zu bleiben, die zehn Minuten sollten uns wirklich wert sein, über den Flughafen nochmals zu reden. Ich möchte nicht noch einmal auf die Gründe der Umbenennung des Flughafens eingehen. Das Thema wurde in diesem Haus, im Ausschuss und auch in den Medien mehrfach dokumentiert. Jedoch möchte ich den zeitlichen Ablauf noch mal darstellen: Am 28. Mai wurde dieser Antrag von der FDP-Fraktion im Plenum eingebracht; übrigens damals schon mit höhnischen Bemerkungen aus den CDU-Reihen. Dieser Antrag konnte jedoch aus Zeitgründen nicht abgearbeitet werden und dann das Wunder: Am 04.06. die Pressemeldung in der TA „Erfurter Flughafen wird umbenannt“. Schon komisch. Am 17.06. wurde er, wie Sie schon sagten, an den Ausschuss überwiesen. Im Ausschuss schlummerte er bis zu diesen Fragen, die Frau Lukin schon angesprochen hat, wegen der Finanzierung eigentlich so vor sich hin, bis

dann am 01.12. dieser Antrag im Ausschuss behandelt wurde. In dieser Ausschuss-Sitzung erfolgte die Beschlussempfehlung mit Mehrheit der Regierungskoalition, dass der Antrag abgelehnt wird. Die Begründung lautete, der Antrag wird bereits im Sommerflugplan realisiert.

Die FDP-Fraktion hat diesen Antrag als Erstes in dieses Haus eingebracht und wir fordern, dass der Antrag auch hier entschieden wird. Ich stelle mir die Frage, wem spricht man das Urheberrecht zu oder wer hat es erfunden; nicht die Landesregierung, auch nicht die Schweizer, sondern die FDP.

(Beifall FDP)

Es ist schon merkwürdig: Im Bauausschuss erfolgte eine Ablehnung des Antrags, obwohl die Koalition die Umbenennung eigentlich will.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Das war doch schon beschlossen bezüglich Um- benennung.)

Der Antrag ist so richtig, dass er bereits ab 2011 umgesetzt wird. Das versteht kein Mensch. Es erweckt aber den Anschein, dass die Regierung der FDP diesen kleinen parlamentarischen Erfolg nicht gönnen möchte.

Meine Damen und Herren von der Koalition, stimmen Sie symbolisch unserem Antrag zu und dann geht das genau so schnell von der Bühne, wie sich Frau Doht das gewünscht hat. Danke schön.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Untermann. Es liegt mir jetzt keine Wortmeldung mehr vor. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP „Umbenennung des Erfurter Flughafens“ in der Drucksache 5/984. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Wer gegen diesen Antrag stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und wenige Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Enthaltungen? Ja, die sind an der Zahl 3. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Sehr verehrte Damen und Herren, ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 16 und eröffne den Tagesordnungspunkt 17 gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 32

Altschuldenentlastung der Wohnungsunternehmen

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/986 hier: Nummern II und III dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/1924

Altschuldenhilfe und Stadtumbau Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/1559

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Scherer aus dem Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, liebe Kollegen, durch Beschluss des Landtags vom 17. Juni 2010 ist der Antrag der CDU und SPD „Altschuldenentlastung der Wohnungsunternehmen“ zu den Nummern II und III an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überwiesen worden, wobei Nummer 2 war, dass die Landesregierung gebeten wird, Schlussfolgerungen aus dem mittlerweile jetzt vorliegenden Gutachten des Bundes zur eventuellen Anschlussregelung an die Härtefallregelung nach dem Altschuldenhilfegesetz zu ziehen. Nummer 3 war, dass die Landesregierung gebeten wird, gegenüber der Bundesregierung auf eine abschließende Regelung zu den Altschulden der Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern hinzuwirken, wobei die Regelung auch Hilfen für Wohnungsunternehmen berücksichtigen sollte, die in ihrer Existenz im Gegensatz zu ihrer bisherigen Regelung nicht gefährdet sind, sich jedoch am Stadtumbau beteiligen. Der Ausschuss hat in drei Sitzungen darüber beraten und in seiner 14. Sitzung am 1. Dezember 2010 einstimmig die Beschlussempfehlung gefasst, die Nummern II und III des Antrags anzunehmen. Danke schön.

Danke, Herr Abgeordneter Scherer. Ich frage, gibt es jemanden aus den Fraktionen der SPD und der CDU mit dem Wunsch zur Begründung des Antrags, bezogen auf die Drucksache 5/1559? Das sehe ich nicht. Dann gibt es durch die Landesregierung einen Sofortbericht zu dem Antrag 5/1559. Herr Minister Carius, bitte.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Zunächst einmal zur Thematik Altschulden: Die Bau- und Sanierungskosten des DDR-Wohnungsbaus wurden 1990 als sogenannte Altschulden auf die Kommunen bzw. kommunale Wohnungsunternehmen sowie die Wohnungsgenossenschaften übertragen. Zum 01.07.1990 waren es rund 36 Mrd. DM. Nach dem Auslaufen des Moratoriums für Zins- und Tilgungsleistungen Ende 1993 ergab sich durch das Altschuldenhilfegesetz 1994 eine Entlastung um 50 Prozent, die der Erblastentilgungsfonds übernahm. Den Wohnungsunternehmen verblieb die andere Hälfte, projiziert auf die Wohnfläche der mit Altschulden belasteten Wohnungen rund 150 DM, also 76,70 € pro Quadratmeter. Nach der Verschärfung der Leerstandsproblematik dann Ende der 90er-Jahre wurden die Regelungen mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des AHG vom 31.08.2000 in § 6 a um die sogenannte Härtefallregelung erweitert. Diese Härtefallregelung brachte eine zusätzliche Entlastung für Wohnungsunternehmen, die infolge erheblichen dauerhaften Leerstands mindestens jedoch 15 Prozent in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet waren. Voraussetzung für den Erhalt eines Tilgungszuschusses von gut 70 € je Quadratmeter durch die KFW war dabei der Rückbau einer entsprechenden Wohnfläche im Rahmen eines vom Unternehmen vorzulegenden Sanierungskonzepts.

Wohnungsunternehmen mit Leerstandsquoten unter 15 Prozent hatten dagegen auch bei Abriss weiterhin die aus den Altschulden herrührenden Kapitaldienste zu tragen. Die Mittelbereitstellung nach der Härtefallregelung wurde mehrfach aufgestockt und summiert sich letztendlich auf insgesamt 1,1 Mrd. €. Der Abriss von Wohnungen im Rahmen des § 6 a AHG musste ursprünglich spätestens bis zum 31. Dezember 2010 vollzogen werden und 2008 gab es dann eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2013, da absehbar war, dass bis zum Jahresende 2010 das Entlastungsvolumen nicht von allen Unternehmen voll aufgebraucht werden würde.

Daneben wurde den Wohnungsunternehmen eine Umwidmung der Altschuldenhilfe in Sanierungsmittel eingeräumt, das heißt, Wohnungsunternehmen können seither eine Altschuldenentlastung für die Sanierung oder den Verkauf eines stadtbildprägenden Altbaus erhalten, sofern die Entlastungsmittel vollständig in die Sanierung eines stadtbildprägenden Altbaus fließen. Diese Regelungen stehen im direkten Kontext zum Stadtumbau und auch in Thüringen haben einige Wohnungsunternehmen bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Situation der Wohnungswirtschaft hat sich durch Altschuldenhilfe, Wohnungsbau- und Städtebauförderung sowie die günstige Zinsentwicklung wesentlich gebessert. Außerdem sind eine Steigerung der

(Vizepräsidentin Hitzing)

Gesamt- und Eigenmittelrentabilität sowie ein besseres Rating bei den Gläubigerbanken momentan zu verzeichnen.

Für die Thüringer Wohnungswirtschaft stellt sich die Situation daher wie folgt dar: Nach den Kriterien zur Anwendung des § 6 a AHG wurden für 60 Thüringer Wohnungsunternehmen zusätzlich 174,4 Mio. € Altschuldenentlastung bewilligt, mit der Auflage, den Rückbau von rund 43.000 Wohneinheiten zu realisieren. Mit Stand 31. Oktober 2010 zahlte die KFW diesen Unternehmen 147,3 Mio. € aus, also rund 85 Prozent des Bewilligungsvolumens nach dem Rückbau von ca. 36.500 Wohnungen. Von den oben genannten 60 Unternehmen haben bereits 27 die zusätzliche Entlastung nach § 6 a AHG gänzlich in Anspruch genommen.

Zum Gutachterentwurf: Das vom Bundesverkehrsministerium und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung mit der Erstellung eines Gutachtens zur Altschuldenhilfe beauftragte EmpiricaInstitut Berlin hat am 13. September 2010 den Vertretern der Länder die Ergebnisse des Gutachtens vorgestellt. Gemäß der Aufgabenstellung werden ausgehend von einer Analyse über die bisherigen Wirkungen der Altschuldenhilfe im Rahmen des Stadtumbaus Ost die Notwendigkeit und das Bedarfsvolumen einer möglichen Anschlussregelung dargestellt. Das Gutachten leitet eine stärkere Orientierung der Investitionen auf den Altbaubestand und damit in der Regel auf die langfristig zu erhaltenden Quartiere ein, wie es in nahezu allen integrierten Stadtentwicklungskonzeptionen auch formuliert worden ist. Das Gutachten empfiehlt ganz in diesem Sinne eine Anschlussregelung zur Altschuldenentlastung zur Unterstützung des Stadtumbaus in modifizierter Form. Im Gegensatz zur auslaufenden Regelung sollen zukünftig nicht betriebswirtschaftliche Kriterien, sondern städtebauliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Eckpunkte für eine mögliche Anschlussregelung aus dem Gutachten für die Altschuldenentlastung sind daher:

1. Eine Koppelungsregelung, das heißt, eine Altschuldenhilfeentlastung soll gewährt werden, wenn ein Unternehmen Wohngebäude ab dem Baujahr 1949 abreißt und den Entlastungsbetrag vollständig in die Sanierung von Wohngebäuden in den Innenstädten investiert.

2. Alle Unternehmen mit Altschulden sind antragsberechtigt, das heißt, wir haben keine betriebswirtschaftlichen Kriterien mehr wie bislang.

3. Der Entlastungsbetrag soll bei 55 € je abgerissenem Quadratmeter liegen.

4. Die Kumulation der Entlastungsbeiträge mehrerer Abrisswohnungen auf eine zu sanierende Altbauwohnung ist auch möglich und die Kumulation mit anderen Subventionsfördermöglichkeiten soll auch möglich sein.

Hinzu kommt allerdings auch, dass keine Teilabrisse vorgesehen sind, dass Erwerbskosten unsanierter Objekte den Sanierungskosten gleichgestellt werden und der Erwerb sanierter Objekte ebenfalls möglich ist, wenn ein enger Zusammenhang besteht. Das gilt im Wesentlichen nur für die Modelle von Sanierungsträgern. Da die Situation in der Wohnungswirtschaft zur Zeit als stabil angesehen wird, gehen die Gutachter und der Bund davon aus, dass eine Atempause von drei Jahren, das heißt 2011 bis 2013, vertretbar sei. Folglich sei es ausreichend, wenn das neue vorgeschlagene Förderinstrumentarium erst ab dem Zeitraum von 2014 bis 2016 greife.

Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Bewertung des Gutachtens durch die Thüringer Landesregierung: Aus unserer Sicht leitet das Gutachten mit dem Vorschlag einen Paradigmenwechsel bei der Altschuldenentlastung ein. Während bisher der Entlastungsbetrag der Liquidität wirtschaftlich angeschlagenen Wohnungsunternehmen zugute kam, muss er nun in die Sanierung eines Innenstadtgebäudes investiert werden. Wenn der Entlastungsbetrag die Neuinvestition nicht ausgleicht, kann die Koppelung von Abriss und Sanierung zu einer Belastung anstatt zu einer Entlastung der wirtschaftlichen Situation des Wohnungsunternehmens führen. Trotzdem begrüßt das Bauministerium insgesamt die Ergebnisse des Gutachtens, besteht aber auf dem von Thüringen eingebrachten Tatbestand eines förderunschädlichen Maßnahmevorhabenbeginns in eine mögliche Anschlussregelung. Das kann uns insbesondere dann helfen, wenn wir diese Atempause überstehen wollen und die Unternehmen, die in dieser Zeit weiter abreißen, dann auch möglicherweise begünstigt werden können. Dies würde den haushaltspolitischen Zwängen des Bundes außerdem auch Rechnung tragen, denn die Wohnungsunternehmen, die weiter Rückbau betreiben, werden damit nicht benachteiligt und der Stadtumbauprozess gerät somit auch nicht ins Stocken. Vorstellbar bei einer Anschlussregelung ist, dass die Länder eigenverantwortlich die Kriterien für eine Entlastung in Abhängigkeit von den jeweiligen Verhältnissen bzw. der Situation am Wohnungsmarkt festlegen können und der Bund seine Finanzhilfen für den Wohnungsbau wegen dieser zusätzlichen Aufgabe auch deutlich aufstockt. Denn die Umsetzung des Vorschlags wird zur verstärkten Inanspruchnahme von Wohnungsbaufördermitteln für die kostenintensiven Innenstadtvorhaben führen.

Zur finanziellen Seite lässt sich zudem sagen, dass sich die Altschuldenentlastung durch den Zwang, gleichzeitig ein Innenstadtgebäude zu sanieren, zum Teil refinanziert, da die Investitionen natürlich auch Steuereinnahmen generieren. Die angedachte dreijährige Atempause bei der Altschuldenregelung führt die Rückbauziele bis 2016 sonst ad absur

(Minister Carius)

dum, wenn wir auf den förderunschädlichen Vorhabensbeginn verzichten würden, denn aufgrund der demographischen Entwicklung wird bereits ab 2013 eine neuerliche Leerstandswelle prognostiziert, der nur mit einer kontinuierlichen Fortsetzung der Rückbautätigkeit begegnet werden kann. Thüringen wie auch die anderen neuen Länder plädieren deshalb für einen Einstieg in das neue Förderinstrumentarium spätestens ab 2012. Mit Unterstützung Thüringens wurde im Rahmen der Infrastrukturministerkonferenz Ost am 07.11.2010 ein entsprechender Beschluss gefasst, in dem der Bund aufgefordert worden ist, unverzüglich eine verbindliche Anschlussregelung zur bisherigen Altschuldenentlastung herbeizuführen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich frage das Hohe Haus: Wird auch die Mitberatung des Sofortberichts gewünscht? Das ist der Fall. Dann eröffne ich jetzt die Aussprache zum Antrag in Drucksache 5/986 und die Beratung zum Sofortbericht zu Drucksache 5/1559. Wir haben eine Rednerliste, das Wort hat jetzt Abgeordnete Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das wird wieder ein kurzer Redebeitrag, weil ich glaube, dass uns diese Thematik im Ausschuss sehr beschäftigen wird und wir - das ist mein Appell - das hier an dieser Stelle nicht zu sehr ausdehnen sollten, dazu ist die Materie zu komplex. Auch unsere Fraktion begrüßt die Empfehlung des Gutachtens zum Paradigmenwechsel und auch, dass es eine Anschlussregelung geben muss. Wir haben im Zuge des demographischen Wandels noch sehr viele Aufgaben zu bewältigen, der Rückbau von Wohnungen ist eine davon.

Eine Frage, die ich gestern an die Staatssekretärin gestellt habe, war, inwieweit man diese Umwidmungsregelung bzw. die neuen Regelungen, die man aus dem Empirica-Gutachten erstellen wird, nutzen kann, um die energetische Sanierung von Altbauten voranzutreiben. Da war die Antwort - ja, das geht. Ich fordere für unsere Fraktion bzw. empfehle, dass wir uns dieser Thematik im Ausschuss vertieft widmen und dazu erfahren, wie die Landesregierung gedenkt, das konkret umzusetzen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Abgeordnete Schubert. Es hat jetzt Abgeordnete Doht für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein paar Worte mehr seien mir schon gestattet, denn die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/1924 kommt gerade aus dem Ausschuss und wir werden uns sicherlich nicht gleich in der nächsten Ausschuss-Sitzung wieder damit befassen. In den 20 Jahren nach der Wiedervereinigung haben unsere Städte eine bemerkenswerte Entwicklung genommen, ihre Erscheinungsbilder haben sich grundlegend verändert und Thüringens Städte haben ein neues und schönes Gesicht bekommen. Trotz der bemerkenswerten Entwicklung steht die Stadtentwicklungspolitik insgesamt heute vor gewaltigen Herausforderungen. Die Veränderungen auf dem Wirtschaftsmarkt und den Arbeitsmärkten, der Übergang von der Industriegesellschaft zur Wissensgesellschaft, vor allem aber der demographische Wandel hinterlassen weiterhin tiefe Spuren. Eine wichtige Aufgabe beim Umbau unserer Städte, in der Mehrzahl schrumpfender Städte, bleibt der Rückbau leer stehender Wohnungen und Gebäude. Zwar konnten seit 2002 rund 30.000 Wohnungen zurückgebaut werden, dank der Altschuldenhilferegelung und des Stadtumbauprogramms des Bundes, der Leerstand konnte spürbar gesenkt werden, trotzdem ist der Umbaubedarf noch immer riesig. Es gibt etwa 30.500 sanierungsbedürftige Wohnungen und weitere 26.300 stehen leer.

Damit will ich sagen, dass der Stadtumbau für uns eine zentrale Herausforderung bleibt. Er muss in Zukunft genauso intensiv erfolgen wie bisher. Gerade den kommunalen Wohnungsunternehmen und den Wohnungsgenossenschaften kommt dabei eine wichtige Aufgabe zu. Ohne sie hätte eine vernünftige Stadtentwicklung bislang nicht stattfinden können und wird auch in Zukunft nicht stattfinden können. Wir müssen sehen, dass wir diesen Unternehmen auch künftig ihre Handlungsfähigkeit lassen. Dazu gehört, dass auch die Altschuldenproblematik einer Lösung zugeführt wird. Nur durch öffentliche Förderung und zusätzliche Altschuldenentlastung wird der Stadtumbau, der Rückbau so weiter fortgesetzt werden können. 70 € Altschulden pro Quadratmeter in bewirtschafteten Beständen sind durchaus vertretbar, wenn es sich aber um Abrissbestände handelt, um leer stehende Wohnungen, dann kommen die Wohnungsunternehmen schon an ihre Grenzen.

Nach Einschätzung der Wohnungswirtschaft könnte mit rund 800 Mio. € bis 2016 die gesamte Altschuldenproblematik gelöst werden. Es ist gut, dass der Bund hier eine Anschlusslösung vorschlägt, aber

(Minister Carius)

diese Unterbrechung bis 2016, da gebe ich Herrn Minister Carius recht, ist kontraproduktiv. Wir müssen sehen, dass entweder diese Anschlussregelung sofort kommt oder über förderunschädliche Vorhabensbeginne mit dem Stadtumbau weitergemacht werden kann.

Insgesamt muss man auch sagen, dass diese 800 Mio. €, der die Wohnungswirtschaft noch bedarf, eigentlich ein kleiner Betrag sind, gemessen an dem, was die Bundesregierung in den vergangenen Jahren zur Rettung von Banken investiert hat und auf der anderen Seite gerade auch die Wohnungsunternehmen einen großen Beitrag zur Stabilität und zur sozialen Sicherheit auch hier bei uns in Thüringen leisten.