Was die künftige Förderung anbetrifft, die Altschuldenentlastung mit Investitionen in die Innenstädte zu verknüpfen, das halten wir durchaus für richtig. Wir wollen keine zerfledderten Städte, wo wir an der Peripherie dann sehr schön sanierte Neubaugebiete haben, die Innenstädte aber letztendlich verfallen. Das kann so nicht sein, das halten wir für nicht richtig. Trotzdem muss man über die gesamte Problematik noch mal reden; auf den Zeitpunkt 2016 bin ich schon eingegangen. Ich muss aber auch noch eins sagen, ich habe wenig Verständnis dafür, dass der Bund dieses Empirica-Gutachten nicht veröffentlichen wird. Dieses Gutachten ist aus Mitteln der Steuerzahler, also aus öffentlichen Geldern bezahlt worden, deswegen sollte es auch der Öffentlichkeit zugänglich sein, damit man es gemeinsam mit Bund und Ländern, mit den Verbänden, mit den Kommunen vor Ort, auch mit den Mietervereinen diskutieren kann. Deswegen, Herr Minister Carius, würde ich Sie bitten, über Ihre Schiene auch noch einmal auf den Bund Druck auszuüben, damit wir dieses Gutachten auch zur öffentlichen Beratung bekommen. Wir werden das auf unseren Wegen genauso tun.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will auch versuchen, es so kurz wie möglich zu machen. Über die wirtschaftliche Bedeutung der Altschuldenlasten für die kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften brauchen wir uns nicht zu unterhalten, das wissen wir alle, das haben wir auch schon besprochen. Wir stimmen als FDP auch den Ansichten der Landesregierung im Großen und Ganzen zu. Frau Doht, dieses Mal muss ich Ihnen recht geben, mir hat es
auch nicht gefallen, dass wir keinen Einblick in diese Studie haben. Ich habe es bis jetzt versucht, dort irgendwie ranzukommen, aber nur das, was im Ausschuss gesagt wurde, steht uns zur Verfügung. Ich würde auch darum bitten, dass wir das zur Verfügung gestellt bekommen, um hier eine ordentliche Entscheidung zu treffen.
Nichtsdestotrotz hätte ich noch ein paar Ergänzungen hierzu. Begrüßen möchte ich außerordentlich, dass wir hier als Thüringer - wie Sie schon sagten, Herr Minister - mehr Entscheidungskraft haben, wie wir die Mittel einsetzen. Das ist eine gute Sache und kann Thüringen nur zugutekommen.
Förderunschädlicher Verfahrensbeginn: den Begriff habe ich auch selten gehört. Ich nehme an, das tritt dann ein, weil wir noch nicht genau wissen, was passiert, können wir - vielleicht kann man das mehr oder weniger so erklären - diese Betriebe schon arbeiten lassen, damit ihnen kein Schaden entsteht. Ich denke mal, so in der Richtung ist es ungefähr.
Vorrangig Neubauten auf Brachflächen und Lückenbau: Natürlich bin ich dafür, es ist allerdings immer nicht so durchzuführen, dass wir das gleich nur dort machen. Sicherlich wird hier und da auch einmal eine andere Fläche irgendwie infrage kommen. Dann ist das Wort „Innenstadt“ auch noch zu klären; Innenstadt ist hier zu bevorzugen. Wo hört Innenstadt auf, wo fängt Innenstadt an? Wichtig ist auch meiner Meinung nach, dass nicht nur gesamte Wohnungsblocks zurückgebaut werden, Teilrückbauten müssten hier auch Zugang finden, um den Wohnungsgenossenschaften noch mehr Entlastung zu bringen. Der Wohnungsleerstand im Jahr 2000 betrug in vielen Städten ca. 20 Prozent und weist nach Rückbau und erfolgreicher Innenstadtsanierung zum jetzigen Zeitpunkt einen Stand von ca. 5 Prozent auf. Jedes Jahr ohne Altschuldenhilfe würde für unsere Thüringer Städte eine erneute Steigerung des Leerstandes um 1 Prozent bedeuten. Nach Informationen aus einigen Thüringer Kommunen bekommt man derzeit kaum kurzfristig eine Wohnung. Die Stadtsanierung sollte nicht den bitteren Beigeschmack bekommen, dass staatlich verordneter Abriss zu Mieterhöhung und Wohnungsknappheit führen darf. Das geltende Gesetz für die Entlastung von Altverbindlichkeiten beinhaltet fünf Grundsatzregeln. Diese Grundsatzregeln sind zu novellieren, ich möchte das aber jetzt im Einzelnen hier auch nicht aufführen, das würde zu weit führen.
Zum Gutachten selbst möchte ich noch mal die Landesregierung darauf hinweisen: Wie will die Landesregierung Einfluss beim Bund auf eine schnelle Entscheidung zur Anschlussregelung nehmen? Die Sanierung der Städte im Rahmen des Stadtumbaus Ost bleibt ein Muss und ohne Altschuldenentlastung ist es erschwert umsetzbar. Sa
niert sollte dort werden, wo berechtigte Aussichten auf neue Mieter bestehen, und Mieter, sprich Menschen, brauchen wir in Thüringen, da stimmen Sie mir sicherlich alle zu. Die Entscheidung zur Anschlussregelung bedeutet für die Wohnungsunternehmen Planungssicherheit bei der Stadtplanung, der Innenstadtsanierung und bei der langfristigen Entwicklung der Stadtquartiere. Die Anschlussregelung leistet einen wesentlichen Beitrag, die Entwicklung der Städte zu stabilisieren und zu verbessern. Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Abgeordneter Untermann. Es hat jetzt das Wort Abgeordnete Sedlacik für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Altschulden sind ein fortwährendes Thema im Bundestag und auch hier im Landtag, seitdem es sie gibt. Und zu den Altschulden haben wir LINKEN natürlich eine etwas andere Auffassung als Minister Carius. Wir sind der Meinung, die Altschulden sind ein untaugliches und willkürliches Konstrukt des Vereinigungsprozesses.
Die Altschulden waren ein Kompromiss auf Grundlage von Erwartungen, die sich nicht erfüllt haben, sondern die Entwicklung war sogar gegenläufig. Der Leerstand wuchs an, die Unternehmen waren in ihrer Existenz bedroht, die Härtfallregelung in § 6 a hat zur wirtschaftlichen Stabilisierung einen nicht unerheblichen Beitrag geleistet, so das Ergebnis des Gutachtens. Das Ergebnis des Gutachtens ist grundsätzlich zu begrüßen, aber Detailfragen, wie die vorgeschlagene Fortführungsvariante weitergeführt wird, müssen mit Fach- und Sachverbänden weiter diskutiert werden, darauf legen wir sehr viel Wert.
Das Gutachten liegt nun vor und es hat uns bestätigt, was wir eigentlich schon lange wissen, denn die Altschulden waren ein fortwährendes Thema in parlamentarischen Initiativen unserer Bundestagsgruppe und auch hier im Landtag, aber auf unseren Vorschlag werde ich dann noch mal eingehen.
Herr Untermann sagte es bereits, der Stadtumbau braucht die Altschuldenentlastung. Seit Jahren fordern wir, DIE LINKE, alle Wohngebäude, die zurückgebaut werden, von den Altschulden zu befreien.
Damit teilen wir die Leipziger Erklärung, die geäußert hat, dass eine das Programm „Stadtumbau Ost“ flankierende Lösung der Altschuldenfrage zwingend notwendig ist und dass ohne die Altschuldenregelung die weitere Beteiligung der Wohnungsunternehmen am Stadtumbau gefährdet wäre.
Jetzt fragt vielleicht der eine oder andere, Leipziger Erklärung - was war denn das? Das möchte ich für das Protokoll natürlich auch noch mal mitteilen: Die Leipziger Erklärung ist am 9. Februar in diesem Jahr abgegeben worden. Es ist eine gemeinsame Erklärung des Deutschen Städtetages, des Deutschen Mieterbundes und des GdW-Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., also keine Erklärung der LINKEN. Dies scheint, wie wir erfahren, ein fachlich breiter politischer Konsens zu sein und auch Konsens der Fachöffentlichkeit. Hier spielt parteipolitisches Geplänkel keine Rolle. Wie auch aus der Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage in der 4. Legislatur hervorgeht, sah z.B. die Landesregierung Anfang 2009 unter Verweis auf die bis 2013 verlängerte Abruffrist noch keinen Handlungsbedarf, im Bundesrat zu einer Änderung der Altschuldenhilfe aktiv zu werden. Ein Jahr später heißt es im Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 19. Mai 2010 zur Altschuldenentlastung der Wohnungsunternehmen: „Die Altschuldenhilfe ist ein wesentliches Element im Rahmen des Stadtumbaus.“ Auch Bauminister Carius spricht davon, dass ein Wegfall der Altschuldenentlastung die Rückbauziele gefährden würde. Also: parteiübergreifender Konsens. Doch - schade, dass der Minister jetzt nicht zuhören kann, da muss ich halt ohne ihn weiterreden der Einwand von Minister Carius auf dem Treffen der Wohnungswirtschaftler in diesem Jahr, dass es widersprüchlich sei, wenn Wohnungsunternehmen einerseits eine weitere Teilentlastung von den sogenannten Altschulden einfordern und andererseits aber kommunale Wohnungsunternehmen Gewinne an ihre Kommunen ausschütten müssen oder die Kommunen ihren Wohnungsunternehmen zusätzliche Aufgaben übertragen, die zur Gewinnminimierung führen, ist schon vor diesem Hintergrund nicht haltbar, dass es sich hier um Einzelfälle und nicht um die breite Masse handelt. Das hat wiederum eine Kleine Anfrage von mir ergeben.
Stadtumbau muss mit Blick auf die demographische Entwicklung weitergehen - auch allgemeiner Konsens. Anhaltender Bevölkerungsrückgang durch zu wenig Geburten, Überalterung, Abwanderung macht den Rückbau sowie die Anpassung an die geänderten Wohnbedürfnisse auch künftig notwendig. Die Bevölkerungsprognosen sind uns allen bekannt. Seit 2002 wurden in Thüringen bereits 39.000 Wohneinheiten zurückgebaut. Weitere 30.000 sollen bis 2016 folgen. Der Leerstand in
Thüringen beträgt gegenwärtig durchschnittlich 10 Prozent. Ich erinnere: 2002 standen noch 15,7 Prozent der Wohnungen im Freistaat leer - eine enorme Leistung. Bis zu 90 Prozent der bisherigen Rückbaumaßnahmen sind von Unternehmen durchgeführt worden, die bei Wohnungsabriss eine Entlastung von den Altschulden nach dem Altschuldenhilfegesetz erhalten haben.
Die Höhe der Altschulden auf dauerhaft leer stehendem Wohnungsbestand in Thüringen beträgt ca. 100 Mio. €, bundesweit sind es ca. 800 Mio. €, was - da möchte ich mal den Vergleich bringen ca. 30 Autobahnkilometern entspricht, im Vergleich zu der Milliardenhilfe an die Immobilienbanken ein kleiner Beitrag, aber mit großer Wirkung.
Das Gutachten geht von Altschulden in Höhe von insgesamt 7,6 Mrd. € zum Jahresende 2010 aus. Nahezu 30 Prozent der Mieteinnahmen müssen für die Tilgung und Zinstilgung dieser Schulden aufgebracht werden, was viele Unternehmen aus eigener Kraft nur sehr, sehr schwer schultern können. Vor Ort zeigen die Altschulden praktische Wirkung: Den Unternehmen fehlt das Geld für energetische Sanierung und altersgerechten Umbau; schlimmstenfalls sind sogar einige in ihrer Existenz bedroht. So konnte beispielsweise die Wohnungsbaugesellschaft Suhl nur durch eine Schuldenübernahme der Stadt gerettet werden. Schon heute sind zwei Drittel weniger Abrufe im Stadtumbau festzustellen, was u.a. auch im unmittelbaren Zusammenhang mit der ungeklärten Altschuldenfrage steht. Frau Schubert hatte in der Richtung im Ausschuss nachgefragt und wir bleiben natürlich dran, ob sich auch hier eine Lösung anzeigt.
Die bisherigen Härtefallregelungen des Altschuldenhilfegesetzes greifen in Thüringen für 60 kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen mit einem Volumen von 174,4 Mio. €. 24 Unternehmen haben auf der Grundlage des § 6 a Altschuldenhilfegesetz beantragte Mittel bereits vollständig ausgeschöpft. Die restlichen 36 Unternehmen haben die Möglichkeit, die Mittel noch bis 2013 durch die verlängerte Abruffrist abzurufen. Die Regelung greift aber inhaltlich zu kurz. Nur Wohnungsunternehmen, die am 31.12.2003 einen Leerstand von mindestens 15 Prozent hatten, erhalten eine zusätzliche Altschuldenhilfe bei Rückbau. Zwischenzeitlich sind weit mehr Wohnungsunternehmen und Genossenschaften betroffen, bereits jedes Dritte.
Altschuldenentlastung ist nur ein Baustein im Großen und Ganzen. Die Thüringer Kommunen sind nicht mehr handlungsfähig, weil über die Bewältigung der Pflichtaufgaben hinaus kaum und immer weniger Spielräume bestehen.
Bekanntlich - darüber haben wir gestern geredet wurden die Städtebaufördermittel vom Bund und die Komplementärförderung vom Land gekürzt. Die kommunalen Wohnungsunternehmen bilden für uns den Grundstock für eine soziale Wohnraumversorgung in Thüringen, denn sie zu bewahren und wirtschaftlich zu stabilisieren, gehört zur Handlungsfähigkeit unserer Städte.
Die demographische Entwicklung erfordert Anpassungsmaßnahmen, die die Städte und Regionen sowie die Wohnungsunternehmen und Genossenschaften als wichtigster Partner nicht allein schultern können. Stadtumbau ist direkte Antwort auf demographische Entwicklung und darf nicht ins Stocken geraten. Vielmehr muss Stadtumbau weitergedacht werden. Es steht eine sozialökologische Erneuerung der Städte und Regionen an, die sich raumordnerisch am Prinzip der dezentralen Konzentration orientieren muss. Daher ist es richtig, wie auch jüngst Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born sagte, von neuen Raumstrukturen zu sprechen, zu orientieren am Kriterium der Erreichbarkeit von öffentlicher Daseinsvorsorge.
Zum Schluss muss ich doch noch etwas Kritisches feststellen. Zu Recht ist die Auslobung des Gutachtens von uns als Verschleppungstaktik kritisiert worden. Denn es wird keine Lösung für dieses Jahr geben. Auch ist nicht ersichtlich, dass das Thema endgültig zum Haushalt 2011 im Bund beraten werden soll bzw. zumindest Folgerungen in das parlamentarische Verfahren zum Bundeshaushalt einfließen. Mit dem Gutachten liegt eine entsprechende Empfehlung vor. Eine Haltung der Bundesregierung, wie damit umgegangen wird, lässt bis heute auf sich warten. Wenn die Bundesregierung nicht in der Lage ist, ihre Hausaufgaben zu machen und schnell zu handeln, dann, denke ich, verliert das Gutachten auch seine schnelle Wirkung und wir müssen Nachhilfe geben. DIE LINKE jedenfalls wird sich weiterhin für eine generelle Entlastung von Altschulden für alle Wohnungsunternehmen, die sich am Stadtumbau beteiligen, einsetzen.
Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion ist bereits im parlamentarischen Gang - der Linksfraktion im Bundestag. Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass es zeitnah zu einer Lösung und damit zur Einlösung der im Koalitionsvertrag der Bundestagsfraktion von CDU/CSU und FDP enthaltenen Versprechen kommt. Gibt es keine Lösung auf Bundesebene, sollten wir hier in Thüringen über den von uns im vergangenen Jahr eingebrachten Vorschlag meiner Fraktion erneut nachdenken.
entlasten. Darüber müssen wir dann ernsthaft nachdenken. Dies würde wenigstens den Thüringer Wohnungsunternehmen weiter Raum zum Gestalten und Handeln geben und den Ergebnissen des Gutachtens Rechnung tragen. Danke.
Danke, Frau Abgeordnete Sedlacik. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Scherer für die Fraktion der CDU.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin, keine Angst, so viel rede ich nicht, wie das, was ich hier mitgebracht habe, aber das ist das Gutachten und man braucht weder Wikileaks noch die Bundesregierung, wenn man es haben will. Man findet es einfach im Internet, wenn man ein bisschen googelt und dann hat man es, und zwar in voller Länge mit einer Vorbemerkung von 20 Seiten und ansonsten auch das ganze Gutachten. Im Übrigen will ich nicht noch einmal alles wiederholen, was eben noch einmal in sehr breiter Darstellung gekommen ist, was wir schon alle kennen und schon alle wissen und hier schon dreimal gesagt worden ist.
Ich will mich gern an die zeitliche Vorgabe der Kollegin Schubert halten und einfach noch einmal darauf hinweisen und sagen, in dem Gutachten ist einfach noch einmal richtig dargestellt, dass es einen Paradigmenwechsel braucht, was vorhin die Kollegin Schubert auch schon gesagt hat. Paradigmenwechsel - weg von der wirtschaftlichen Sichtweise, wie Altschulden getilgt werden sollten und unter welchen Voraussetzungen sie getilgt werden sollten, hin zu einer städtebaulichen Sichtweise, dass man Altschuldentilgung dort macht, wo Wohnungsunternehmen sich im Städtebau dann entsprechend engagieren, und zwar in erster Linie für die Innenstadtbereiche, wobei man in Thüringen berücksichtigen muss, dass es hier viele Wohnungsunternehmen gibt, die in den Innenstadtbereichen gar keinen Wohnungsbestand haben. Deshalb ist es auch eine Aufgabe unseres Ministers, im Bund zu verhindern, dass hier so ein Junktim geschaffen wird. Altschuldenhilfeentlastung nur dort, wo im Innenstadtbereich, im Kernbereich etwas getan wird. Man muss einfach die Vorstädte bzw. die Kernbereiche in den Vorstädten mit einbeziehen und dann ist auch für Thüringen etwas gewonnen. Ansonsten ist wichtig, dass Altschuldenhilfeentlastung auch dort gewährt wird, wo Neubauten, Lückenbebauung in der Innenstadt gemacht werden, was im Moment so auch noch nicht möglich ist.