Herr Gumprecht, erstens hat Frau Jung das schon zum Teil ausgeführt, aber ich möchte gern noch einmal die Frage stellen: Was halten Sie denn davon, wenn man die Berechnungsgrundlage der Rente und die Mittel der Rentenversicherung nicht nur auf die Anteile der Arbeitnehmer und Arbeitgeber umlegt, sondern z.B. auch auf die Wertschöpfung? Denn die Wertschöpfung, die Produktivität ist ja in den letzten 50 Jahren gestiegen und wird vermutlich auch noch weiter steigen. Das heißt, dass wir auch Einkommen mit in die Rentenkasse einbeziehen. Was halten Sie denn davon?
Das ist eine indirekte Form des staatlichen Zuschusses über andere Umlagen, ich sage, in Form einer anderen Form der Steuer. Ich meine, durch Zuführung der Renten durch eine andere Form - ich will es im weitesten Sinn nicht sagen - der Steuer. Solche Modelle gab es, ob ich eine Kapitalsteuer oder so etwas noch dazu heranziehe. Ich halte davon nichts, um das klar zu sagen.
Meine Damen und Herren, das Verhältnis darzustellen, dass die Veränderungen der Rentenbezüge und der Generationen von 1 : 3,2 2030 auf 1 : 2 sinken, das war der Ausgangspunkt. Das ist auf Dauer nicht tragbar. Wenn wir uns diesen Herausforderungen stellen, müssen wir von Dauer des Arbeitslebens zur Rente ein gerechtes Verhältnis herstellen. Nicht nur eine geringere Geburtenrate ist ein Grund für eine notwendige Reform. Der medizinische Fortschritt, die gesündere Lebensweise, die weniger schwere Arbeit durch den technischen Fortschritt im Vergleich zu früher führen dazu, dass die Bürger, Gott sei Dank, immer älter werden. Ihre durchschnittliche Rentenbezugsdauer hat sich in den letzten 40 Jahren um sieben Jahre auf nunmehr rund 17 Jahre erhöht. Es ist davon auszugehen, dass die Lebenserwartung bis zum Jahre 2030 bei 65-Jährigen um weitere zweieinhalb Jahre anwachsen wird. Es wird Auswirkungen auf die Rentenbezugsdauer haben, wenn wir da nicht gegensteuern. So kommt es heute nicht selten vor, dass ein Vorruheständler länger Rente bezieht, als er je gearbeitet hat. Früher konnte dynamisches Wirtschaftswachstum den Ausgleich schaffen. Frau Jung, Sie haben das dargstellt. Doch das löst das Problem nicht, sondern selbst bei optimistischen Wachstumserwartungen mit der Folge nämlich, Arbeitskräfte werden knapp, werden weniger Menschen immer weniger Wirtschaftsleistung erbringen. Die Konsequenz bedeutet, wer länger lebt, muss auch länger arbeiten. Eine Alternative wäre Altersarmut. Dass längere Arbeitszeiten nicht ohne Jobs funktionieren können, ist klar. Deshalb sind Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt notwendig. In den letzten zehn Jahren hat sich die Erwerbsquote, das heißt die Zahl der Sozialversicherungsbeschäftigten der 60- bis 65Jährigen verdreifacht. Im letzten Jahr ist die Arbeitslosenquote der 55- bis 65-Jährigen nämlich doppelt so stark zurückgegangen wie die Gesamtquote. Dennoch muss die Anhebung der Altersgrenzen mit einer gezielten Förderung der Beschäftigung, nämlich älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, flankiert werden. Vor dem Hintergrund dieser Fakten wie der weiter steigenden Lebenserwartung und sinkenden Geburtenzahl ist eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre unerlässlich und
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das bisher geltende Renteneintrittsalter von 65 Jahren wurde für Angestellte im Jahr 1911 und für Arbeiter im Jahr 1916 festgelegt. Damals betrug die Lebenserwartung von Männern ca. 45 Jahre und das von Frauen ca. 48 Jahre. Angesichts einer seitdem um mindestens 30 Jahre gestiegenen durchschnittlichen Lebenserwartung und deutlich verbesserter Lebens- und Arbeitsbedingungen ist die maßvolle Anhebung - ich betone maßvolle Anhebung - des Renteneintrittsalters um zwei Jahre auf 67 Jahre im Jahr 2030 aus unserer Sicht vertretbar und den Gegebenheiten auch geschuldet. Hinzu kommt die dramatische demographische Entwicklung. Gerade der Antragsteller müsste - und das meine ich jetzt nicht böse und despektierlich - angesichts des Durchschnittsalters auch Ihrer Mitglieder auf der einen oder anderen Veranstaltung Ihrer Partei dieser unumstößliche Fakt bereits auch aufgefallen sein und deswegen ist es ein Thema, was man nicht wegdiskutieren kann.
Daraus ergeben sich, wenn man Politik nicht nur als reinen Populismus versteht, auch Konsequenzen im Handeln für die Politik. Die Rente mit 67 ist im Übrigen von einem SPD-Minister, nämlich von Franz Müntefering, umgesetzt worden, der konsequenterweise die Rente mit 67 zum damaligen Zeitpunkt ins Gesetz gebracht hat.
Entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung ist aber, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich länger arbeiten können. Hierzu muss ein Umdenken in den Betrieben stattfinden. Der Jugendwahn - und das sage ich hier ganz deutlich der letzten Jahre war falsch. Ältere Arbeitnehmer stellen für die Unternehmen ein bisher nicht hinreichend erkanntes und genutztes Potenzial dar. Wir haben begonnen, da umzusteuern.
Als Franz Müntefering im Jahr 2007 die Rente mit 67 durchsetzte, waren 728.000 Menschen, die älter als 60 Jahre alt waren, sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im März 2010, da war im Übrigen die Krise in Deutschland im vollen Gange, hatten über 1 Mio. Menschen im Alter von über 60 Jahren eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das ist ein Zuwachs von 38 Prozent.
Allerdings muss der Gesetzgeber bestehende beschäftigungsweite Hindernisse für ältere Arbeitnehmer ausräumen. Das gilt insbesondere für den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. Hier brauchen wir mehr Flexibilität. Eine längere Erwerbsteilhabe, das zeigen die Erfahrungen zum Beispiel in skandinavischen Ländern, wird am besten dann gelingen, wenn die Versicherten auf der Basis einer freien Entscheidung selbst bestimmen können, ob und in welchem Umfang sie im Alter noch tätig sein wollen.
Abschläge bei einem vorgezogenen Renteneintritt und Zuschläge bei einem späteren Renteneintritt stellen sicher, dass die individuellen Entscheidungen beitragsneutral erfolgen.
Denn klar ist auch eines: Viele Ältere wollen in Beruf, Wirtschaft und Gesellschaft weiterhin aktiv bleiben. Sie wollen sich nicht aus der Gesellschaft verabschieden, nur weil sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Davon profitieren nicht nur sie selber durch Selbstwertgefühl und gesellschaftliche Anerkennung. In einer Gesellschaft mit immer weniger jungen und immer mehr älteren Menschen ist ohne freiwilliges Engagement Älterer die demographische Herausforderung nicht zu meistern. Es eröffnen sich aus unserer Sicht viele Chancen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. Es kommt darauf an, sie verantwortungsvoll zu nutzen.
Noch eine kleine Bemerkung am Rand, Frau Jung, weil Sie es vorhin angesprochen hatten, zur Lohnund Rentenentwicklung. Dazu zwei oder vier Zahlen: Im Jahr 1999 betrug in Thüringen das durchschnittliche Arbeitnehmerentgelt Netto 23.829 €. Im Jahr 2009 - also zehn Jahre später - 27.510 €. Denselben Unterschied haben wir auch in den Bruttolöhnen. Und dieses nur noch mal zur Bekräftigung, anhand der Bruttolöhne werden die Renten errechnet und nicht auf der Basis eines Nettoentgelts. Das die tatsächlichen Löhne und Gehälter, die zur Verfügung stehen, niedriger sind, da gebe ich Ihnen recht. Aber das ist kein Grund, weil die Unternehmer den Arbeitnehmern weniger Lohn und Gehalt zahlen, sondern weil der Staat sich bis zum Ende immer mehr Geld genommen hat.
Und dass im Übrigen die Rente mit 67 schon eine indirekte Rentenkürzung ist, das haben wir damals schon gesagt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Abgeordnete der LINKEN, es ist sehr schön, dass Sie sich mit dem vorliegenden Antrag so viel Mühe und Arbeit gemacht haben. Dazu gibt es zunächst Folgendes zu bemerken: Wir als Parlament können die Landesregierung nur auffordern oder bitten, auf Bundesebene aktiv zu werden. Wie genau diese Initiativen und Aktivitäten zu formulieren sind, das können wir ihr aber nicht vorschreiben. So viel nur mal formell zu Ihrem Antrag, den ich in dieser Art und Weise hier noch nicht gelesen habe im Plenum.
Aber nun zu dessen Inhalt: Er widerspricht deutlich einem Gesetzentwurf ihrer eigenen Bundestagsfraktion mit der Drucksachennummer 17/3546. Der Gesetzentwurf Ihrer Bundestagsfraktion ist vom Oktober des letzten Jahres und fordert, den Beginn der Einführung der Rente mit 67 auf das Jahr 2016 nach einer erneuten Überprüfung der Erwerbstätigkeitsquote der über 60-Jährigen zu verschieben. Das ist etwas völlig anderes als die in Ihrem Antrag gestellte pauschale Forderung, zur Rente mit 65 zurückzugehen. Das ständige Wiederholen einer Forderung macht sie nicht vernünftig oder richtig. Der Antrag der Bundestagsfraktion ist vom Oktober letzten Jahres und deshalb jünger als der Ihre. Aber in Anbetracht der Linie, den Ihre Bundestagsfraktion, die im Übrigen mit diesem Thema mehr bewegen kann als eine Landtagsfraktion, verfolgt, ist es verwunderlich, dass Sie Ihren Antrag nicht zurückgezogen oder wenigstens geändert haben.
Meine Damen und Herren, wen die ehrliche Sorge darüber herumtreibt, ob auch künftige Generationen eine auskömmliche Rente erhalten, der hält die schrittweise Einführung der Rente mit 67 für richtig und notwendig. Diese schrittweise Einführung ist jedoch ausdrücklich an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Der 2007 verabschiedete Gesetzentwurf schreibt ganz klar eine Revisionsklausel fest. Diese Revisionsklausel besagt, dass im Jahr 2010 die Arbeitsmarktsituation der über 60-Jährigen zu evaluieren ist. Dabei sollte geprüft werden, ob mindestens 50 Prozent der über 60-Jährigen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Nur wenn das der Fall ist, soll das Gesetz ab 2012 umgesetzt werden. Die Evaluation ist mittlerweile abgeschlossen. Sie hat leider ergeben, dass die genannten Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Denn die derzeitige Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen liegt lediglich bei 21,5 Prozent. Solange die angestrebte Quote von 50 Prozent nicht erreicht ist, kann das Rentenalter auch nicht erhöht werden. Das sagen wir als SPD ganz klar und das sieht Ihre Bundestagsfraktion ähnlich.
Meine Damen und Herren von den LINKEN, bei der schrittweisen Einführung der Rente mit 67 handelt es sich entgegen Ihrer Darstellung nicht um ein un
soziales Manöver, dass Massen von Menschen in die Altersarmut getrieben werden, es ist vielmehr die notwendige Anpassung des Rentenrechts an gesellschaftliche Gegebenheiten. Wir werden dabei von den Bedingungen, an die wir die Einführung der Rente mit 67 knüpfen, ebenso wenig abrücken wie von der Überzeugung, dass die Einführung notwendig ist. Es wird erneut geprüft werden, wann sie eingeführt werden kann. Es muss bis dahin darum gehen, alles zu unternehmen, um die genannten Bedingungen zu erfüllen. Dabei sind wir auch für Vorschläge Ihrerseits offen. Ihre Forderung, die Einführung der Rente mit 67 zurückzunehmen, ist gesellschaftlich und rentenrechtlich nicht vertretbar und damit für uns undiskutabel. Es ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass die Lebenserwartung signifikant zugenommen hat. Zudem erfolgt der Eintritt ins Berufsleben heute viel später als noch vor 20 oder 30 Jahren. Wer heute beginnt zu studieren, vielleicht noch ein Auslandssemester absolviert, und erst nach einem oder mehreren Praktika ins Berufsleben einsteigt, der ist nicht selten bereits Mitte 20, ehe er anfängt, in die Rentenkasse einzuzahlen.
Meine Damen und Herren, wenn wir die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung auch in Zukunft stabil halten wollen, brauchen wir die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters. Fakt ist, dass die Zahl der Beitragszahler sinkt und wenn Sie eine allgemeine Forderung nach einer Rückkehr zur Rente mit 65 stellen, dann müssen Sie sich bewusst sein, dass dies in Form von steigenden Beitragssätzen für künftige Beitragszahler zur Belastung wird oder dass die Höhe der Rentenzahlung sinken wird. Dessen müssen wir uns bewusst sein, meine Damen und Herren.
Wer also gegen die Rente mit 67 ist, ist gegen eine stabile Zukunft des Rentensystems in unserem Land.
Meine Damen und Herren von der LINKEN, in Ihrem Antrag warnen Sie vor Altersarmut im Zuge der Einführung der Rente mit 67. Diese ist jedoch nicht verantwortlich für Altersarmut. Die Ursachen für Altersarmut sind vielmehr niedrige Löhne und lange Zeiten der Arbeitslosigkeit und nicht zuletzt auch eine Unternehmensphilosophie, die ältere Arbeitnehmer aus dem Berufsleben drängt, weil diese angeblich nicht mehr so viel leisten können. Ihr Antrag ist also auch an dieser Stelle kontraproduktiv, denn er suggeriert, dass alle Menschen über 65 nicht mehr in der Lage sind, zu arbeiten und ihre erschöpften Körper und ihren Geist deshalb abschlagsfrei aus dem Erwerbsleben retten müssen. Aber, meine Damen und Herren, das entspricht doch nicht der Realität. Viele Menschen sind heute bis in das hohe Alter fit und wollen ihre Erfahrungen nicht nur inner
Bereits heute herrscht in Thüringen Fachkräftemangel, der droht, sich künftig zu verschärfen. Wir können es uns gar nicht leisten, ältere Arbeitnehmer auf das Abstellgleis zu schieben und mit ihrem gesamten Wissen und der gesamten Erfahrung damit zur Seite zu schieben.
Hier findet glücklicherweise auch ein Umdenken bei den Unternehmen statt. Menschen aber, die in körperlich schweren Berufen arbeiten, zum Beispiel als Maurer, Dachdecker oder Krankenschwester, müssen jedoch weiterhin die Möglichkeit haben, abschlagsfrei vor dem 67. Lebensjahr in die Rente zu gehen. Für diese Arbeitnehmer müssen flexible Übergangslösungen gefunden werden. Hier ist eine Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern gefragt, um zum Beispiel Altersteilzeitmodelle noch passgenauer zu machen. Auch das abschlagsfreie Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nach 45 Beitragsjahren bleibt erhalten. Dies trifft häufig auf Berufe mit körperlichen Anstrengungen zu, da hier oft der Berufseintritt in jungen Jahren erfolgt, wie zum Beispiel bei den Maurern. Die schrittweise Anhebung des Rentenalters darf also nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit dem notwendigen Augenmaß geschehen. Für die Menschen, die ihr Leben lang schwer gearbeitet haben, muss es Ausnahmen und Übergangsregelungen geben. Das wurde von uns nie in Abrede gestellt.
Meine Damen und Herren, neben der Einführung der Rente mit 67 müssen wir die Rente aber auch durch eine Erhöhung des Lohnniveaus, das an das Rentenniveau gekoppelt ist, stabilisieren. Das geht am ehesten durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, denn wie ich bereits zu Beginn meiner Ausführungen gesagt habe, sind die Niedriglöhne, die in vielen Thüringer Branchen gezahlt werden, Hauptursache für niedrige Renten, und dagegen müssen wir vorgehen. Nichts gegen eine sinnvolle und angemessene Erhöhung des Renteneintrittsalters. Menschen müssen von ihrer Hände
Arbeit leben können und vor allen Dingen muss am Ende des Erwerbslebens ein Rentenbeitrag stehen, der über dem der Grundsicherung liegt. Dafür wird sich die SPD auch weiterhin einsetzen. Deshalb betonen wir, dass es einer erneuten Überprüfung der Erwerbstätigkeitsquote bei den über 60-Jährigen zu einem späteren Zeitpunkt bedarf. Erst wenn die Bedingungen der Revisionsklausel erfüllt sind, wird das Rentenalter schrittweise erhöht werden können.
Der Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion der LINKEN sieht dies ähnlich. Deshalb sollten auch Sie nicht aus populistischen Gründen eine Rückkehr allgemein zur Rente mit 65 fordern. Meine Damen und Herren von den LINKEN, aus den genannten Gründen würden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir führen eine bundespolitische Debatte hier im Thüringer Landtag. Jetzt kann man fragen: Ist das sinnvoll oder nicht? Grundsätzlich würde ich sagen, ja, es ist sinnvoll, weil das ein Punkt ist, bei dem wir die Verantwortung als Politikerinnen und Politiker tragen, auch für Akzeptanz zu sorgen zu der Frage: Ist die Rente mit 67 etwas, was wir mittragen wollen ja oder nein? Ich als GRÜNE sage hier: Ja, wir wollen die Rente mit 67 mittragen. Ich sage auch, wenn wir für Akzeptanz werben, dann haben wir noch ein ganzes Stück vor uns, dann sind wir alle gefordert, denn wenn Sie sich Umfragen anschauen - Forsa aktuell -, gerade einmal 7 Prozent der Bundesbürger und -bürgerinnen wollen, dass das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt. Insofern hat Frau Jung völlig recht, dass sie hier sagt, da gibt es ein großes Akzeptanzproblem bzw. wir haben hier eine Aufgabe zu bewältigen. Das tun wir hier und wir haben, glaube ich, auch schon einiges zusammengetragen.
Ich will Wiederholungen vermeiden. Mich hat aber jetzt Frau Künast so ein bisschen verwundert. Sie haben hier die Lanze gebrochen für die Rente mit 67. Wenn ich mich recht erinnere, hat Ihre Fraktion dafür gesorgt, dass der Berechnungsmechanismus noch mal drei Jahre nach hinten verschoben wird. Im Augenblick reden wir darüber - 2007 wurde das Gesetz beschlossen -, dass im Jahr 2030 die Rente mit 67 gilt. Sie wollen aber erst in drei Jahren damit beginnen, dass tatsächlich die Monatsabschläge
gezählt werden. Warum also nicht gleich? Ich finde, so viel Offenheit muss man dann auch haben und dazu stehen, wenn man den Beschluss gefasst hat, dass man das will.
Das leuchtet mir nicht ein. Was mir sehr wohl einleuchtet, ist, dass wir, wenn wir für Akzeptanz sorgen wollen, auch dazu stehen und sagen müssen, was heißt das denn genau. Was heißt es genau wir haben ein umlagefinanziertes System - für die Rentenversicherung, was heißt das genau für die Demographiepyramide? Was heißt es, wir wollen länger und gut leben? Was heißt das, wir wollen länger Rente beziehen? Natürlich müssen wir diese Punkte alle bedenken. Deswegen ist es auch richtig, daran festzuhalten. Es ist nicht richtig, noch einmal drei Jahre zu verzögern. Es ist übrigens auch nicht richtig, so wie CDU und FDP auf Bundesebene argumentieren, dann zu sagen, dann lassen wir eben alles so, wie es ist, denn wir brauchen eine Qualitätsoffensive. Um Akzeptanz zu schaffen, müssen wir auch den Leuten erklären, wie es gehen soll, mit 65, 66 und 67 noch zu arbeiten. Das ist der Punkt, um den wir uns bemühen müssen und wo wir auch Argumente haben müssen. Dass wir das brauchen, da braucht man sich nur die einschlägigen Charts anzusehen. Im Augenblick arbeiten in diesem Land 44 Mio. Bundesbürger und Bundesbürgerinnen, im Jahr 2050 werden es noch 32 Mio. sein. Es muss also jedem einleuchten, dass es hier eine Notwendigkeit gibt.